OLG geißelt Polizei und Justiz in Gießen

K.O.B.R.A. Antirepressionsplattform 26.06.2007 23:04 Themen: Repression
Ein überdeutliches Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt (20. Zivilsenat) könnte die Gießener Justiz und Polizei in ihrem absurden Kampf mit Lügen, Fälschungen usw. gegen politische Opposition in Schwierigkeiten bringen. Erstmals gelang es den AktivistInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt, vor allem hohen Gericht feststellen zu lassen, dass die Repression mit Lügen und Fälschungen arbeitet. Das Urteil bietet krasse Formulierungen ... in zwei Absätzen bringt das Gericht die festgestellten Polizei- und Justizmethoden mit der Praxis im Dritten Reich in Zusammenhang, zudem hält es eine juristische Aufarbeitung für nötig - also Anklagen gegen RichterInnen und viele, darunter auch fast alle führenden PolizeifunktionärInnen und mehr oder minder dem gesamten Staatsschutz.
Spektakulärer Beschluss des Oberlandesgerichts:
"Polizei- und Justizmethoden in Gießen erinnern an Nazi-Schutzhaft
Juristische Aufarbeitung von Rechtsbeugung und Fälschungen gefordert!“

In einem spektakulären Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 18. Juni 2007 den Gießener Polizei- und Justizbehörden bescheinigt, willkürlich politisch unerwünschte Personen begangener Straftaten zu verdächtigen und grundlos einzusperren. Der 20. Zivilsenat brachte die in Gießen angewandte Verhaftungspraxis sogar mit Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit in Verbindung und stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird." Mit Bezug auf die Gießener Methoden folgt: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."

Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht Vorwürfe Gießener politischer Gruppen, die seit Jahren in Dokumentationen, per Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und in Gerichtsverfahren, die sich gegen AktivistInnen richteten, formuliert hatten, dass Straftaten systematisch erfunden und unerwünschte Personen mit Lügen und Manipulationen bestraft würden. Dem Oberlandesgericht schienen die vorgelegten Akten so deutlich auf gezielte Täuschungen hinzudeuten, dass sie recht ungeschminkt strafrechtliche Konsequenzen der Vorfälle einforderten. Zum Abschluss ihres Urteils regen sie erkennbar die juristische Aufarbeitung der Vorgänge an: "Mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme ist über den allein möglichen Streitgegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens entschieden. Mehr als die Feststellung, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, kann der Betroffene in diesem Verfahren nicht erreichen. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere wieso es kommen konnte, dass dem Amtsgericht ein Antrag auf Ingewahrsamnahme vorgelegt wurde, in dem der Umstand der anderweitigen Observation in der Tatnacht und deren Ergebnis nicht deutlich mitgeteilt und auch das Landgericht insoweit nicht unterrichtet wurde, braucht hier nicht weiter zu erfolgen." Damit kann nur gemeint sein, dass die Klärung an zuständiger Stelle zu erfolgen hat - nämlich in Strafverfahren gegen alle beteiligten Personen in Polizei, Amtsgericht und Landgericht Gießen sein.

Durch Betroffene waren schon 2006 die beteiligten RichterInnen und BeamtInnen der Polizei angezeigt worden - wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Beihilfe zu diesen Delikten, Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung, übler Nachrede und anderer Straftaten, die zum Teil mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht wären. Jörg Bergstedt, einer der am 14. Juni 2006 unrechtmäßig Verhafteten: „Große Teile Gießener Polizei und Justiz müssen vor Gericht gestellt werden. Die Zuständigen für Recht und Ordnung haben jahrelang systematisch Verbrechen und andere Straftaten begangen. Es wird Zeit, darüber Aufklärung zu betreiben und die Verantwortlichen zu stoppen“. Mehrere der Betroffenen fordern, alle beteiligten sofort vom Dienst zu suspendieren: „Es wäre ein Skandal, wenn Verbrecher in Robe und Uniform weiter über andere richten dürfen!“


Hintergründe und Abläufe

In der Nacht zum 14. Mai 2006 wurde Jörg Bergstedt – zusammen mit drei weiteren politischen AktivistInnen – festgenommen, nachdem er Badminton auf dem Justizkomplex gespielt hatte. An dem umfangreichen Polizeieinsatz waren Einheiten verschiedener Polizeistationen und -abteilungen sowie ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) beteiligt. In Folge wurde Bergstedt durch Beschluss des Amtsgericht Gießen in Unterbindungsgewahrsam verbracht. Die völlig unbelegten Vorwürfe bezogen sich auf Sachbeschädigungen an der CDU-Geschäftsstelle und dem privaten Anwesen des hessischen Innenministers – Volker Bouffier. Gegen die Freiheitsentziehung hatte der Umweltaktivist sofortige Beschwerde eingelegt.

Mehr als ein Jahr nach den skandalösen Ereignissen hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen für den gesamten Fall bemerkenswerten Beschluss gefasst. In der Entscheidung des 20. Zivilsenats vom 18.06.2007 heißt es klipp und klar: „Ein hinreichender Anlass für einen Unterbindungsgewahrsam hat nicht bestanden. Die Ingewahrsamnahme des Betroffenen war insgesamt rechtswidrig.“ Dass der Betroffene Kritik am hessischen Innenminister übe oder „nachts durch Gießen zieht, macht ihn jedenfalls noch nicht hinreichend verdächtig“.

Der gesamte Beschluss ist getragen von ungewöhnlich deutlichen Vorwürfen gegenüber Amts- und Landgericht Gießen, welche „Beweisanforderungen völlig vernachlässigt haben.“ Besonders hart fällt die Schelte für Amtsrichter Gotthardt aus, der den Unterbindungsgewahrsam gegen Bergstedt angeordnet hatte: „Keineswegs durfte das Amtsgericht – wie geschehen – den Betroffenen ohne irgendwelche Erwägungen zur Beweissituation hinsichtlich der Richtigkeit der Vorwürfe so behandeln, als ob alle Vorwürfe stimmten“, heißt es auf Seite 6 der Entscheidung des OLG. Ganz im Gegenteil: „Was das Amtsgericht zu seiner Annahme veranlasst hat, bleibt irn Dunklen, da es seine Annahme nicht begründet hat.“ Das gelte ebenso für das Landgericht: „Das dem Betroffenen vom Landgericht unterstellte Tatmotiv hängt ohne den Hintergrund begangener Taten aber völlig in der Luft.“ (Seite 7)


Überwachung entlastet Bergstedt eindeutig

Unabhängige Recherchen und Akteneinsichtnahme hatten schon Mitte 2006 ergeben, dass Bergstedt in der Nacht zum 14. Mai 2005 durch einen breit angelegten Polizeieinsatz inklusive einer aufwendig ausgestatteten Sondereinheit (MEK) bei all seinen Bewegungen observiert wurde. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen ist erkennbar, dass Bergstedt die ihm zur Last gelegten Straftaten unmöglich begangen haben konnte. Der 20. Zivilsenat des OLG schließt sich dieser Sichtweise in seinem Beschluss an. „Aus dem Vermerk ergibt sich, dass der Betroffene in der Zeit von 2.28 bis 2.47 Uhr beobachtet worden ist, wie er im Bereich des Giessener Justizkomplexes Badminton spielte. Danach ist ausgeschlossen, dass der Betroffene zwischen 2.27 und 2.35 Uhr in der CDU-Geschäftstelle ein Loch in die Eingangstür gebohrt hat. Auch für die gegen 2.43 Uhr festgestellten Farbschmierereien an der Grundstücksmauer des Hauses Altenfelsweg 36 fehlt es an konkreten Hinweisen auf den Betroffenen.“

Dass diese einfachsten logischen Feststellungen einfach so übergangen wurden, mag Jörg Bergstedt nicht glauben: „Die Verantwortlichen bei Polizei und Justiz wussten genau, dass die Vorwürfe gegen mich gegenstandslos waren. Aber sie wollten mich wegsperren – unter Einsatz von offensichtlichsten Lügen.“


Täuschung durch den Staatsschutz Gießen?

Nach Auffassung des OLG gibt es bereits in dem „polizeilichen Antrag auf die Anordnung von Unterbindungsgewahrsam (...) keine verlässlichen Anhaltspunkte, die für den Betroffenen als Täter sprechen.“ Es stellt daher die Frage, „wieso es kommen konnte, dass dem Amtsgericht ein Antrag auf Ingewahrsamnahme vorgelegt wurde, in dem der Umstand der anderweitigen Observation in der Tatnacht und deren Ergebnis nicht deutlich mitgeteilt und auch das Landgericht insoweit nicht unterrichtet wurde (...)“

Aus Sicht von Patrick Neuhaus – einer der drei anderen Betroffenen des „Polizeiausrasters“ vom 14. Mai 2006, stützt das OLG mit dieser Bemerkung die von ihnen erhobenen Vorwürfe: „Der Staatsschutz Gießen hat sämtliche Tatsachen unterschlagen und unbelegte Behauptungen aufgestellt, um einen Justizkritiker aus dem Verkehr zu ziehen.“ Dennoch glaubt er nicht daran, dass die Giessener Gerichte getäuscht worden sind. Der Antrag des Staatsschutzes sei durch jeden Richter als absolut unbegründet zu erkennen gewesen. „Richter Gotthardt war eingeweiht in den Plan des Staatsschutz und hat ihn willig umgesetzt“, behauptet Neuhaus.

„Das Oberlandesgericht bestätigt auf voller Linie, dass Gießener Strafverfolgungsbehörden gezielt auf Täuschungen und massive Rechtsbeugung zurückgegriffen haben, um einem politischen Aktivisten die Freiheit zu entziehen“, erklärt er weiter. Zufrieden sei er allerdings nicht: „Eine umfassende juristische wie politische Aufklärung des 14. Mai 2006 steht noch aus. Der Beschluss des OLG könnte ein Anfang sein, um das skandalöse Wirken der verantwortlichen Polizei, Justiz und Politik aufzudecken.“

o Internetseite zum Fall: www.projektwerkstatt.de/weggesperrt
o Kontakt zum Betroffenen: 06401-903283
o Download des OLG-Beschlusses: www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/download/olg_beschluss.pdf
o Kontakt zum Rechtsanwalt: www.kanzlei-doehmer.de



Hinweise

Die Vorfälle des 14.5.2006 und die ganzen Skandale rundherum sind Teil der Ton-Bilder-Infoschau "Fiese Trick von Polizei und Justiz", die als Veranstaltung organisiert werden kann. Zudem erscheint in wenigen Tagen ein Buch mit dem gleichen Untertitel, wo unter den 14 dargestellten Fallbeispielen auch dieser zu finden ist - mit allen Auszügen aus den Polizei- und Gerichtsakten. Mehr unter  http://www.projektwerkstatt.de/fiesetricks.
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Ergänzungen

Gießener Allgemeine im Internet

Volker Bouffier 26.06.2007 - 23:29
Oberlandesgericht nennt Inhaftierung Jörg Bergstedts rechtswidrig
Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Landgerichts Gießen gegen Jörg Bergstedt von der Saasener Projektwerkstatt kassiert und das Verfahren zurückverwiesen, wenige Tage später vermied die Polizei ein anstehendes Verwaltungsgerichtsverfahren, indem sie einräumte, dass ein Einsatz gegen Bergstedt und seine Mitstreiter am 11. September 2006 in der Nordanlage nicht rechtmäßig gewesen sei. Und jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Politaktivisten vom 14. Mai 2006 rechtswidrig war. Die Justizbehörden müssen ihm die in den Beschwerdeinstanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten ersetzen.

@egal: Ja, ein zivilsenat!

Ulach 27.06.2007 - 23:16
Für die überprüfung des gewahrsams ist tatsächlich das amtsgericht (und kein verwaltungsgericht oder so), in den instanzen dann das landesgericht und das oberlandesgericht zuständig. Steht auch so im Hessischen polizeigesetz und in dem OLG-beschluss selbst. Die prüfen übrigens in der regel auch selbst, ob sie überhaupt zuständig sind. So wie finanzämter in der regel auch keine baubescheide rausgeben.
Wieso schreibst Du etwas, noch dazu in beleidigender form, wenn Du wenig ahnung davon hast?

falsche Jahreszahl

Paragraphenreiter 28.06.2007 - 00:25
Im Absatz "Überwachung entlastet Bergstedt eindeutig" steht 14. Mai 2005, gemeint war wohl 2006.

Gießener Anzeiger im Internet

Gießi 28.06.2007 - 09:34
Jörg Bergstedt erzielt weiteren juristischen Erfolg

Ingewahrsamnahme im Mai 2006 von Anfang an rechtswidrig
GIESSEN (Äat). Nachdem im Mai bereits das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Gießener Landgerichtes kassiert hatte, kann Jörg Bergstedt von der Projektwerkstatt in Saasen jetzt einen weiteren Erfolg vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verbuchen, denn Beschlüsse des Gießener Amts- und des Landgerichts wurden verworfen. Wörtlich heißt es: "Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen rechtswidrig war." Deshalb müssen ihm alle außergerichtlichen Kosten des Verfahrens ersetzt werden.
In der Urteilsbegründung wird bestätigt, dass das Amtsgericht für Bergstedt entlastende Beweise nicht berücksichtigt hat, weil die Polizei sie nicht in der notwendigen Gewichtung weiter gegeben haben soll. Ihm war vorgeworfen worden, am 14. Mai 2006 um 2.37 Uhr die Tür der Geschäftsstelle der CDU angebohrt zu haben. Dabei aber sei er offensichtlich von Nachbarn gestört worden. Einige Tage zuvor war die Tür der Anwaltskanzlei von Innenminister Bouffier angebohrt und eine übelriechende Flüssigkeit in den Flur gesprüht worden. Die Polizei ordnete Indizien am Tatort der Projektwerkstatt zu. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Außerdem wurde am 14. Mai ein Kanaldeckel im Altenfelsweg mit Farbe besprüht. Die Taten an diesem Tag aber konnte Bergstetdt nicht begangen haben, denn er hatte zur selben Zeit mitten in der Nacht mit Freunden vor dem Landgericht Federball gespielt - und war dabei von der Polizei beobachtet worden. Danach hatte er sich auf den Heimweg gemacht.
Wenig später hatte die Polizei Bergstedt in Gewahrsam genommen. Um weiteren Straftaten vorzubeugen, sollte Bergstedt bis zum 19. Mai in Haft bleiben, so entschied es das Amtsgericht. Dagegen legte Bergstedt Beschwerde ein. Beim Landgericht, so rügte jetzt das OLG, sei die mangelnde Beweislage zwar erkannt worden, doch sei hier versäumt zu prüfen, ob der Verdächtige die fraglichen Taten begangen habe.

 http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=2849086&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=

Nur arme Würstchen statt Justiz-Würstchenfest

kamera 28.06.2007 - 17:38
Aktion Nr. 1 zu Justiz- und Polizeikritik nach dem OLG-Urteil: Nur arme Würstchen!

Eigentlich sollte heute Würstchenfest am Amtsgericht sein. Aber die RobenträgerInnen haben wohl keine Lust mehr auf ungeschützte Öffentlichkeit. Jedenfalls war davon nichts zu sehen – Mars-TV hatte keine gute Sendung heute. Aber einige Aktivistis hatten das schon geahnt und noch weitere Aktionen ausgedacht: Kreidemalen, Einladungen verteilen für die große Veranstaltung „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ (Donnerstag, 12.7.2007 ab 20 Uhr auf dem CampusCamping am Phil I der Uni in der Otto-Behaghel-Straße) und das Aufhängen von großen Plakaten mit Auszügen aus dem Urteil des OLG.

Letztere lief ohne Störungen. Anwesende Polizeibeamtis hatten offensichtliche Order, ordentlich Abstand zu uns zu halten. Es wirkte sogar so, als wenn sich aufregende Justizbedienstete nicht in der Lage waren, die Polizei zur Hilfe zu holen. Irgendjemand schien ihnen immer zu sagen: In Ruhe lassen ...
Als die Plakate hingen, ging´s ans Verteilen der Einladungsflyer zum 12.7. auf dem ganzen Gerichtsgelände, vor allem unter die Scheibenwischer der dort geparkten Autos. Zweimal erschienen Ordnungshüter, einmal ein Hausmeister der Staatsanwaltschaft, einmal ein uniformierter Justizwaldmeister und rissen Zettel wieder ab. Als die nachgeklebt wurden, wollten wie Verstärkung holen, wurden aber offenbar informiert: In Ruhe lassen.
Überall wurde mit Kreide gemalt, unterbrochen durch Zufallsbegegnungen. So kam der Amtsrichter Wendel auf den Parkplatz (der Richter, der u.a. das Urteil gefällt hat, dass nun vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde – er hat fast alle Verurteilungen bisher ausgesprochen), nahm den Zettel vom Scheibenwischer und schmiss ihn weg. Umgang der Robenträger mit anderen Meinungen.
Dann latschte Staatsanwalt Vaupel vorbei. Er war etwas souveräner (was bei ihm eher die Ausnahme ist), nahm die Einladung entgegen und sorgte sich nur um die schönen Wände, die bitte nicht besprüht werden sollten.
Schließlich fuhr noch der Amtsgerichts-Vizepräsident aufs Gelände. Auch er hatte wenig Lust auf die Einladung, regte sich über die Plakate auf und verschwand im Gebäude. Dort erfuhr er offenbar erst, wer da so auf „seinem“ Hof hantierte, klopfte gegen das Fenster und zeterte. Daraufhin markierte eine Person den extra für ihn vorbehaltenen Parkplatz mit Kreide: „Frustrierte Herrschaft“. Wie eine Furie sauste nun der Vize aus dem Haus, beschimpfte die Kreidemalerin. Als jemand anders das fotografierte, rannte er dort hin und attackierte die Person körperlich! Auf die Frage, welche tolle Rechtsgrundlage dieser Übergriff nun hätte, antwortete er „Notwehr“ – was bei anderen nie gilt, wird bei Roben- und UniformträgerInnen zur Entschuldigung für Gewalttätigkeiten am laufenden Band. Danach entspann sich ein längeres Gespräch, was es wert gewesen wäre, aufgezeichnet zu werden. Denn der Aktivist vermittelte dem Chefrichter immer wieder, dass sein Betriebssystem namens „Freiheit“ die Software des Richters mit dem Betriebssystem „Autorität“ nicht verarbeiten könne. So versuchte der Richter z.B. zu vermitteln, dass es in Deutschland immer höhere Anschlagsgefahr gäbe (Antwort Aktivisti: „Mein Betriebssystem verarbeitet die Informationen anders“), er deshalb gefährdet sein könne und deshalb dürfe niemand hier rumfotografieren. Dass der Parkplatz seines Autos extra mit einem Schild gekennzeichnet ist, wo seine Funktion draufsteht, stand zwar in offensichtlichem Widerspruch zu all dem (da kann also jede Person hingehen und schauen, wer das ist, welches Auto er fährt ...), aber Logik und Menschenverstand sind im Betriebssystem „Autorität“ halt auch schlecht programmiert. Naja, am Ende erzählte er was von Frau und Kindern, die durch solche Aktionen mitbetroffen sein könnten, wenn es zu Anschlägen käme – und erntete Unverständnis, da ihm ja als Richter sonst auch die Wirkung seiner Tätigkeit auf Freundschaften, Beziehungen, Familien usw. scheißegal wäre.
Jedenfalls ein gelungener Auftritt von Justiz & Co. – und ein bisschen Tuchfühlung mit der zur Zeit sicherlich unklaren Lage in Gießen.
Mal sehen, was die nächsten Tage bringen ... und vor allem der Höhepunkt der Veranstaltung „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ am 12.7. Wie wäre es mit einer Polizeiaktion gegen eine Veranstaltung, die über üble Polizeiaktionen informiert?

Presseinfo der Humanistischen Union dazu

auch egal 28.06.2007 - 22:37

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Respekt — ich

Respekt II — apo-spinner

ÖÖÖNDLICH !!! — Giessen rulez-police sucks

das wird was zum Lachen — auch egal

zivilsenat — jb

zivilsenat — egal

@ muss? — egal

@egal — dein chef

@ dein chef — egal

@egal — muss?

@ muss? — egal

@Herr B. aus S. — Volker B. aus G.