Polizei attackiert erneut gekennzeichnete Rechtsanwälte des Legal Teams
Am Blockadepunkt Hinter Bollhagen wurde Donnerstag nachmittag einer der Rechtsanwälte des Legal Teams von einem Polizeibeamten mehrfach körperlich attackiert und geschlagen. Gegen 14 Uhr befanden sich mit gelben Leuchtwesten gekennzeichnete Anwälte des Legal Teams nach Absprache mit der Einsatzleitung rund 200 Meter vom Zaun entfernt beim Blockadepunkt. Dabei umringten ein halbes Dutzend Beamte u.a. einen Demonstranten, der sich an einem Pfosten festklammerte und um Hilfe schrie. Der Anwalt des Legal Teams fragte den Mann daraufhin, ob er die Hilfe eines Anwalts wolle. Dies bejahte der Betroffene. Als der Rechtsanwalt des Legal Teams ihn daraufhin nach seinem Namen fragte, wurde dem Mann von einem Polizeibeamten der Mund zugehalten, während sich gleichzeitig mindestens sechs Beamte auf ihn stürzten, ihn zu Boden warfen und fesselten.
Parallel dazu wurde der Rechtsanwalt von seinem Mandanten getrennt, von hinten gepackt und von mindestens zwei Beamten weggerissen. Anschließend trieb ein nicht gekennzeichneter Beamter einer Einheit aus Nordrhein-Westfalen den Anwalt mit Fausthieben und Stößen über eine Strecke von rund 75Metern vor sich her. Die mehrfach gestellte Frage nach seinem Namen bzw. seiner Dienstnummer hatte der Beamte lediglich mit der offensichtlich falschen Angabe „4711“ beantwortet.
Der Anwalt sollte offenbar gewaltsam daran gehindert werden zu beobachten, wie die Beamten weiter gegen seinen Mandanten vorgingen. Mit dem gleichen Ziel sprachen zwei Beamte dann auch rechtswidrig einen Platzverweis gegen den Anwalt aus und schubsten ihn durch eine Polizeikette hindurch in die verbotene Demonstrationszone.
Gegen 16 Uhr wurde der Rechtsanwalt dann gemeinsam mit einem weiteren Kollegen des Legal Teams auf der Fahrt vom Convergence Center in Rostock-Evershagen zur Kundgebung der Anwälte an der Gefangenensammelstelle Industriestraße von einem Polizeifahrzeug der 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin zunächst verfolgt und dann angehalten. Ein Beamter sprach sofort ein Telefonverbot aus, dann versuchte einer der Beamten das Handy des Anwalts zu entreißen und erklärte es für „beschlagnahmt“. Nach einem kurzen Wortwechsel, bei dem sich beide Anwälte als solche zu erkennen gaben, rissen die Beamten zu dritt die Wagentür auf. Ein Polizeibeamter packte den am Steuer sitzenden Anwalt am Kragen und riss ihn rücklings aus dem Auto und warf ihn dann auf die Straße. Danach hielten die Beamten die Anwälte weitere 20 Minuten für eine Fahrzeugkontrolle fest.
Gewaltandrohungen gegen Anwälte haben sich in den letzten Tagen insbesondere auch in der Gefangenensammelstelle Industriestraße gehäuft. Hier wurde AnwältInnen u.a. ein gewaltsames Entfernen durch Polizeibeamte angedroht. Außerdem erhielt ein Anwalt, der gegen die schlechte Behandlung seiner Mandanten protestierte, Hausverbot.
Der Anwalt sollte offenbar gewaltsam daran gehindert werden zu beobachten, wie die Beamten weiter gegen seinen Mandanten vorgingen. Mit dem gleichen Ziel sprachen zwei Beamte dann auch rechtswidrig einen Platzverweis gegen den Anwalt aus und schubsten ihn durch eine Polizeikette hindurch in die verbotene Demonstrationszone.
Gegen 16 Uhr wurde der Rechtsanwalt dann gemeinsam mit einem weiteren Kollegen des Legal Teams auf der Fahrt vom Convergence Center in Rostock-Evershagen zur Kundgebung der Anwälte an der Gefangenensammelstelle Industriestraße von einem Polizeifahrzeug der 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin zunächst verfolgt und dann angehalten. Ein Beamter sprach sofort ein Telefonverbot aus, dann versuchte einer der Beamten das Handy des Anwalts zu entreißen und erklärte es für „beschlagnahmt“. Nach einem kurzen Wortwechsel, bei dem sich beide Anwälte als solche zu erkennen gaben, rissen die Beamten zu dritt die Wagentür auf. Ein Polizeibeamter packte den am Steuer sitzenden Anwalt am Kragen und riss ihn rücklings aus dem Auto und warf ihn dann auf die Straße. Danach hielten die Beamten die Anwälte weitere 20 Minuten für eine Fahrzeugkontrolle fest.
Gewaltandrohungen gegen Anwälte haben sich in den letzten Tagen insbesondere auch in der Gefangenensammelstelle Industriestraße gehäuft. Hier wurde AnwältInnen u.a. ein gewaltsames Entfernen durch Polizeibeamte angedroht. Außerdem erhielt ein Anwalt, der gegen die schlechte Behandlung seiner Mandanten protestierte, Hausverbot.
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Ergänzungen
vielleicht
wo lief dieser beitrag?
Übersetzung
Scherzkekse in grün
Dienstnummer
ergänzung:
im vorliegenden fall hatte der rechtsanwalt offensichtlich kein mandat, er hätte sonst eine schriftliche prozess-/vertretungsvolmacht gehabt!
sog. anbahnungsgespräche sind ohnehin ohne relevanz!
entweder mandant, oder eben keine rechtlichen "vorteile". die rechtsanwälte wissen das natürlich, aber das macht sich in dem artikel nicht so gut......
pressevertreter haben von hause aus auch kein anrecht darauf, polizeiliche absperrungen passieren zu dürfen.
im einzelfall KANN ihnen das gestattet werden.
@ egal
Es tut mir leid, ich bin kein Autonomer und auch nicht radikal links, aber was ich in Rostock erlebt habe, zieht einem schon die Schuhe aus.
Außerdem war der Anwalt vom Legal-Team und als solcher besonders gekennzeichnet. Das war auch vorher abgesprochen, dass die dabei sind,um (potentielle) Mandanten zu vertreten.
Deinen Beitrag kann ich echt überhaupt nicht verstehen.
Heftig...
Frage
Haben Personen mit einem akademischen Beruf (namentlich: Anwälte) (während eines Polizeieinsatzes) besondere Rechte gegenüber der Staatsmacht ?
Liest sich so, wie ein (ich sag`s mal abgestumpft) "Standardübergriff" dieser abgerichteten Bullen gegen eine beliebige Person am Rande einer Demo.
Anwälte
Anwälte haben bei einer Festnahme keinerlei besondere Rechte. Der Anwalt darf danebenstehen und zuschauen, mehr nicht. Behindert er die Bullen (was die natürlich weit auslegen) dürfen die gegen ihn vorgehen.
Der Festgenommene hat das Recht vor einer Vernehmung mit einem Anwalt zu sprechen, wann das genau stattfindet entscheiden die Bullen, muß nur vor der Vernehmung sein. Beim Richter darf der Anwalt dann auch dabei sein.
@egal
@anwälte
Ich will nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren, aber wenn an einem Polizeiauto aus Berlin dann auch noch eine Fahne mit einer Person angebracht ist, die Irokesenschnitt trägt und einen Helm, dann kann man sich auch vorstellen, mit was für Intentionen einige Polizisten nach Rostock gefahren sind.
Ich habe auch erfahren, dass die Polizisten zu Richtern gesagt haebn "ihr lasst die doch eh`laufen und irgendjemand muss doch für die Bestrafung sorgen". Da passt dieser Bericht richtig gut rein.
Es geht mir nicht darum, Steinewerfer zu verteidigen, aber ich habe geglaubt, dass alle Menschen in Deutschland Rechte haben und die Polizei dazu da ist, diese zu schützen. Wenn ich dann lese, dass man eine schriftliche Vollmacht braucht, um einem Mandanten zu helfen, musste ich einfach etwas dazu sagen.
@ Kai
"ob er die Hilfe eines Anwalts wolle."
Sein bejahen soll also die Mandatserteilung gewesen sein??
lol, was für eine qualität von anwalt!
natürlich bin ich von den grünen, muss ich ja sein, sonst würde ich ja alles toll und richtig finden, was hier an puren mist gepostet wurde!
ich kann aber auch einfach nur eine andere rechtliche auffassung haben, gelle.
anwälte glauben mitunter, die besseren menschen zu sein....glauben...
@egal
Nein, ich weiß, die Polizei macht ja auch alles schriftlich, Platzverweise und andere Verfügungen. Sonst gelten die ja nix, oder...? Ach nee, das ist ja von der Polizei, da gilt ja was anderes. Ich habe auch keinen Bock mehr, darüber zu diskutieren. Für mich ist es ein Grundsatz (gewesen), dass jeder Angeschuldigte das Recht auf einen Anwalt hat. Aber darüber hat natürlich die Polizei zu entscheiden. Sie muss ja die Gefahren abwehren. Und man weiß ja, dass die massiv von einem Anwalt ohne schriftliche Vollmacht ausgehen. Ihr habt also alles richtig gemacht. Und für`s nächste Mal: heizt ihnen richtig ein. Schriftlich natürlich.
Mache ich mich mich jetzt der Beamtenbeleidigung schuldig und des Widerstands gegen die Staatsgewalt, wenn ich sage, dass Du "....wie Stulle bist?" Mein Kugelschreiber ist leider leer, deswegen zählt das ja hier auch nicht. Es sei denn, Du druckst es dir aus und heftest es Dir unter`s Bett und freust Dich, was Du alles für den Rechtsstaat getan hast. Den Anwälten habt ihr`s jedenfalls ordentlich gegeben. Naja, wenn der auch nix schriftliches in der Hand hatte, kann man ihn auch fertig machen.
Vielleicht glauben auch manche Bullen, dass sie nicht nur die Executive, sondern auch gleich die Judikative sind. Einer muss ja die Arbeit machen. Viel Spaß noch beim Gesetze durchsetzen. Ach und ich weiß, ein deutscher Polizist würde nix falsches oder sogar rechtswidriges machen. Das hab ich doch auch erlebt. Haut Euch doch nochmal vor dem nächsten Einsatz ordentlich auf die Schultern. Ihr habt den Rechtsstaat auch gegen die scheiß Anwälte verteidigt. Ihr seid richtig gut.
@ pressemensch 10.06.2007 - 15:15
der text auf der rückseite des presseausweises ist keine weisung an die polizei und stellt auch (grundsätzlich) keinen passierschein für polizeiliche absperrungen dar.
denn, man höre und stauene, polizei ist (bundes-)ländersache, daher kann so etwas nicht zentral angewiesen werden.
ich gebe dir allerdings recht, dass wenn keine gründe gegen ein passieren der absperrungen vorliegen, das betreten eines abgesperrten bereiches durchaus gestattet werden sollte/müsste.
Ein Blick in das Gesetz..
§ 148 StPO
(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.
"§ !48 I muß über seinen Wortlaut hinaus sinngemäß auf Anbahnungsgespräche erstreckt werden, in denen über eine mögliche Mandatsübernahme erst verhandelt wird." Roxin, Strafverfahrensrecht, § 19 Rn. 69.
Der Platzverweis war rechtswidrig wie ein VA nur sein kann.
Verteidigervertrag/Vollmachtsurkunde
Ferner: § 137 StPO
(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
--->>>>
"Das Recht des Angeklagten, mit seinem Verteidiger unüberwacht zu kommunizieren zu können, stellt ein grundlegendes Erfordernis eines fairen Strafverfahrens dar, das aus Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK abzuleiten ist. Wäre der Verteidiger nicht im Stande, unüberwacht mit seinem Mandanten zu kommunizieren und von diesem vertrauliche Instruktionen zu erhalten, würde der Verteidigerbeistand viel von seinem Nutzen verlieren, obgleich die Konvention gerade darauf abzielt, praktisch wirksame Rechte zu gewähren."
@ Claus R. 11.06.2007 - 12:58
ich habe lediglich bestritten, dass der anwalt bereits ein mandat hatte! (anders bei der frage: möchtest du mich als rechtsanwalt haben? und die antwort: ja)
hier das von mir gemeinte zitat:
"Der Anwalt des Legal Teams fragte den Mann daraufhin, ob er die Hilfe eines Anwalts wolle. Dies bejahte der Betroffene.
.........
"Parallel dazu wurde der Rechtsanwalt von seinem Mandanten getrennt, von hinten gepackt und von mindestens zwei Beamten weggerissen."
weiterhin ging es wohl in erster linie nicht darum, dass es bei dem betroffenen um einen straftäter, sondern um einen störer handelt oder steht im text was anderes?
damit entfallen dann natürlich die bestimmungen der stpo und das örtliche gefahrenabwehrrecht ist einschlägig (kann man aber auch anders sehen, gebe ich gern zu, denn ein möglicher widerstand gegen vollstreckungsbeamte steht ja im raum (mit kraftaufwand festklammern)).
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Unbedingt zuverlässig
von der "4711"-antwort...
Wahres Gesicht der Polizei
Naja
Kai 10.06.2007 - 23:52
ich dachte, ich hätte in meinem artikel deutlich gemacht, dass ich nicht von den grünen bin (ok, ich hatte vergessen, du liest nicht bis zum schluss und ich hatte es zwischendurch vielleicht etwas zu verklausuliert ;-)).
hm, ich hoffe, ich schreibe jetzt so, dass auch du es verstehst, wenn nicht, einpach nochmal rumprollen!
lies dir doch den bericht noch einmal ganz durch und dann lies hier bitte weiter:
du bist also tatsächlich der auffassung, dass wenn ein mensch auf die frage eines rechtsanwaltes : möchtest du/möchten sie einen anwalt? mit ja antwortet, ein PERSÖNLICHES mandat erhalten hat???
das kann echt nicht dein ernst sein!
es geht hier nicht um mündlich oder schriftlich.
der mensch hat nicht geäußert, dass er DICH als anwalt will, denn nur dass wäre eine mandatserteilung gewesen!
also komm mal von deinem hohen ross wieder runter. mag ja sein, dass ne menge scheiße in rostock passiert ist, aber bleibe mal bei den rechtlich haltbaren tatsachen.
so, wie du es schilderst, hätte es nach meiner heutigen erinnerung nicht mal zum 1. staatsexamen gereicht!
nun gut, es gibt wichtigere sachen...
ach ja, wo hast du eigentlich den begriff "beamtenbeleidigung" her? so einen tatbestand gibt es nämlich gar nicht, löööl!
aber das ist auch wieder so etwas, nach der man/frau die qualität eines beitrages ermessen kann.