Polizei attackiert erneut gekennzeichnete Rechtsanwälte des Legal Teams

RAV 09.06.2007 00:23 Themen: G8 Heiligendamm Repression
Am Blockadepunkt Hinter Bollhagen wurde Donnerstag nachmittag einer der Rechtsanwälte des Legal Teams von einem Polizeibeamten mehrfach körperlich attackiert und geschlagen. Gegen 14 Uhr befanden sich mit gelben Leuchtwesten gekennzeichnete Anwälte des Legal Teams nach Absprache mit der Einsatzleitung rund 200 Meter vom Zaun entfernt beim Blockadepunkt. Dabei umringten ein halbes Dutzend Beamte u.a. einen Demonstranten, der sich an einem Pfosten festklammerte und um Hilfe schrie. Der Anwalt des Legal Teams fragte den Mann daraufhin, ob er die Hilfe eines Anwalts wolle. Dies bejahte der Betroffene. Als der Rechtsanwalt des Legal Teams ihn daraufhin nach seinem Namen fragte, wurde dem Mann von einem Polizeibeamten der Mund zugehalten, während sich gleichzeitig mindestens sechs Beamte auf ihn stürzten, ihn zu Boden warfen und fesselten.
Parallel dazu wurde der Rechtsanwalt von seinem Mandanten getrennt, von hinten gepackt und von mindestens zwei Beamten weggerissen. Anschließend trieb ein nicht gekennzeichneter Beamter einer Einheit aus Nordrhein-Westfalen den Anwalt mit Fausthieben und Stößen über eine Strecke von rund 75Metern vor sich her. Die mehrfach gestellte Frage nach seinem Namen bzw. seiner Dienstnummer hatte der Beamte lediglich mit der offensichtlich falschen Angabe „4711“ beantwortet.

Der Anwalt sollte offenbar gewaltsam daran gehindert werden zu beobachten, wie die Beamten weiter gegen seinen Mandanten vorgingen. Mit dem gleichen Ziel sprachen zwei Beamte dann auch rechtswidrig einen Platzverweis gegen den Anwalt aus und schubsten ihn durch eine Polizeikette hindurch in die verbotene Demonstrationszone.

Gegen 16 Uhr wurde der Rechtsanwalt dann gemeinsam mit einem weiteren Kollegen des Legal Teams auf der Fahrt vom Convergence Center in Rostock-Evershagen zur Kundgebung der Anwälte an der Gefangenensammelstelle Industriestraße von einem Polizeifahrzeug der 23. Einsatzhundertschaft aus Berlin zunächst verfolgt und dann angehalten. Ein Beamter sprach sofort ein Telefonverbot aus, dann versuchte einer der Beamten das Handy des Anwalts zu entreißen und erklärte es für „beschlagnahmt“. Nach einem kurzen Wortwechsel, bei dem sich beide Anwälte als solche zu erkennen gaben, rissen die Beamten zu dritt die Wagentür auf. Ein Polizeibeamter packte den am Steuer sitzenden Anwalt am Kragen und riss ihn rücklings aus dem Auto und warf ihn dann auf die Straße. Danach hielten die Beamten die Anwälte weitere 20 Minuten für eine Fahrzeugkontrolle fest.

Gewaltandrohungen gegen Anwälte haben sich in den letzten Tagen insbesondere auch in der Gefangenensammelstelle Industriestraße gehäuft. Hier wurde AnwältInnen u.a. ein gewaltsames Entfernen durch Polizeibeamte angedroht. Außerdem erhielt ein Anwalt, der gegen die schlechte Behandlung seiner Mandanten protestierte, Hausverbot.
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Ergänzungen

vielleicht

sollte mensch 09.06.2007 - 03:39
darüber nachdenken das bei solchen anlaessen die anwälte gleich noch nen pressemenschen in der nähe haben. und eigentlich müsse mensch sein handy zum aufnehmen der "gespraeche" nutzen, das hat vor gericht zwar keinen wert, aber in den köpfen der menschen...

wo lief dieser beitrag?

Frage 09.06.2007 - 07:59
...wo lief der TV-Beitrag zur 4711-Antwort?

Übersetzung

international legal support team 09.06.2007 - 11:28
Konnte man die französische und englisch Übersetzung bekommen wir brauchen es dringend für die Campagne gegen Repression

Scherzkekse in grün

pressemensch 09.06.2007 - 19:21
Wahrlich ein schockierender Vorfall. Pressemenschen dabei zu haben wäre vielleicht sinnvoll, allerdings war ja in Heiligendamm und auch anderswo auch ein Presseausweis keine Gewähr dafür, nicht schikaniert und an der Arbeit gehindert zu werden. Der "Scherz" mit Dienstnummer 4711 ist aber keineswegs neu, sondern eine Standardantwort der Scherzkekse in grün. Ich erhielt sie zuletzt von einem Beamten einer Wuppertaler Einheit bei der Nazi-Heiligabend-Demo in Minden, der mich trotz Presseausweises nicht passieren ließ (s.o.). Als ich seinen der Kommunikation fähigen Vorgesetzten darauf ansprach (der allerdings nicht wusste, dass der Presseausweis bedeutet, dass man "im Normalfall" Absperrungen passieren darf), erklärte der mir, dass die Beamten keine Dienstnummer hätten. (Ist die Dienstnummer ein altes Demogerücht?) Man müsse nach dem Namen und der Einheit fragen. Dass der Typ in H'damm seinen Namen nicht nannte ist aber von daher ein noch schlechterer Witz als "4711". Vielleicht brauchen die Damen und Herren in Grün einfach mal eine Fortbildung in Sachen Grundgesetz und Grundrechten. Der Vorfall hat hoffentlich ein Nachspiel!

Dienstnummer

sdf 09.06.2007 - 20:44
Kommt darauf an aus welchem Bundesland der Beamte war, Dienstnummern gibt es nicht überall.

ergänzung:

egal 09.06.2007 - 20:54
anwälte haben KEINEN sonderstatus, sie sind zu behandeln wie andere menschen auch.
im vorliegenden fall hatte der rechtsanwalt offensichtlich kein mandat, er hätte sonst eine schriftliche prozess-/vertretungsvolmacht gehabt!
sog. anbahnungsgespräche sind ohnehin ohne relevanz!
entweder mandant, oder eben keine rechtlichen "vorteile". die rechtsanwälte wissen das natürlich, aber das macht sich in dem artikel nicht so gut......
pressevertreter haben von hause aus auch kein anrecht darauf, polizeiliche absperrungen passieren zu dürfen.
im einzelfall KANN ihnen das gestattet werden.

@ egal

Kai 09.06.2007 - 23:05
ich hoffe, Du hast noch alle Frösche im Teich, obwohl ich mir da nicht so sicher bin. Es reicht doch wohl aus, wenn der Mnadant ausdrücklich den Anwalt bevollmächtigt. Eine schriftlich Vollmacht, die auch nur zum Nachweis dient, kann dann nachgereicht werden. Wie soll das sonst im Einzelfall gehen? Glaubst, die Polizei lässt den Typen erstmal ne Vollmacht unterschreiben oder was?
Es tut mir leid, ich bin kein Autonomer und auch nicht radikal links, aber was ich in Rostock erlebt habe, zieht einem schon die Schuhe aus.
Außerdem war der Anwalt vom Legal-Team und als solcher besonders gekennzeichnet. Das war auch vorher abgesprochen, dass die dabei sind,um (potentielle) Mandanten zu vertreten.
Deinen Beitrag kann ich echt überhaupt nicht verstehen.

Heftig...

soja 09.06.2007 - 23:36
...ist das, was da berichtet wird. Förmeleien und sonstige "Anforderungen" sind nur der Versuch, dieses unmögliche Verhalten noch zu rechtfertigen. Eine Vollmacht ist nicht nur ein Papier, sondern eine Erklärung, die auch mündlich erteilt werden kann.

Frage

F. 10.06.2007 - 03:10
Mal eine Frage aus ehrlichem Interesse:

Haben Personen mit einem akademischen Beruf (namentlich: Anwälte) (während eines Polizeieinsatzes) besondere Rechte gegenüber der Staatsmacht ?

Liest sich so, wie ein (ich sag`s mal abgestumpft) "Standardübergriff" dieser abgerichteten Bullen gegen eine beliebige Person am Rande einer Demo.

Anwälte

14 10.06.2007 - 11:05
@ Kai

Anwälte haben bei einer Festnahme keinerlei besondere Rechte. Der Anwalt darf danebenstehen und zuschauen, mehr nicht. Behindert er die Bullen (was die natürlich weit auslegen) dürfen die gegen ihn vorgehen.

Der Festgenommene hat das Recht vor einer Vernehmung mit einem Anwalt zu sprechen, wann das genau stattfindet entscheiden die Bullen, muß nur vor der Vernehmung sein. Beim Richter darf der Anwalt dann auch dabei sein.

@egal

pressemensch 10.06.2007 - 15:15
Das mit den Fröschen im Teich weiß ich nicht, aber anscheinend ist hier eine/r an Desinformation interessiert. Oder hast du, wie so manche (deiner?) Kollegen in Grün, Schwierigkeiten mit dem Lesen. Das ist aber auf Demos auch manchmal soooo stressig und man hat soooo wenig Zeit, die Buchstaben im Kopf aneinander zu reihen. Deshalb zur Info mal der Text der auf der Rückseite des Presseausweises steht (kannst ihn dir mal ganz in Ruhe durchlesen, meinethalben auch im Dienst, ist ja sowas wie Fortbildung): "Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts unterstützen. Sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert er den/die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seiner/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung aufzuhalten" Und darunter steht dann: "Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz". Schon klar, dass das Team Green, bei einem Prssemenschen, der eher links aussieht eher "zwingende Gründe" sieht als bei einem Hofberichterstatter, der ihm seit Jahren in den Allerwertesten gekrochen ist. Deshalb erleichtert natürlich genehme Berichterstattung die Arbeit, man ist auch auf Kooperation angewiesen auch ein Grund für das Verhalten von so manchem Kollegen

@anwälte

Kai 10.06.2007 - 18:15
ja, das ist doch alles grundsätzlich richtig. Natürlich darf ein Anwalt die Polizeiarbeit nicht behindern. Aber ich habe bis vor dem Gipfel in Rostock geglaubt, dass wir in einem Rechtsstaat leben und natürlich der Anwalt bei seinem Mandanten sein darf und ihn über seine Rechte informieren darf. Dafür muss er auch keine schriftliche Vollmacht vorlegen. Für wen denn? Alle Anwesenden haben doch mitbekommen, dass der Mandant den Anwalt bevollmächtigt hat. Außerdem war es doch abgesprochen, dass die Mitglieder des Legal-Teams vor Ort sind und sich um die potentiellen Mandanten kümmern. Und in dieser Hinsicht haben sie dann auch gewisse Sonderrechte (oder hätten sie haben sollen).
Ich will nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren, aber wenn an einem Polizeiauto aus Berlin dann auch noch eine Fahne mit einer Person angebracht ist, die Irokesenschnitt trägt und einen Helm, dann kann man sich auch vorstellen, mit was für Intentionen einige Polizisten nach Rostock gefahren sind.
Ich habe auch erfahren, dass die Polizisten zu Richtern gesagt haebn "ihr lasst die doch eh`laufen und irgendjemand muss doch für die Bestrafung sorgen". Da passt dieser Bericht richtig gut rein.
Es geht mir nicht darum, Steinewerfer zu verteidigen, aber ich habe geglaubt, dass alle Menschen in Deutschland Rechte haben und die Polizei dazu da ist, diese zu schützen. Wenn ich dann lese, dass man eine schriftliche Vollmacht braucht, um einem Mandanten zu helfen, musste ich einfach etwas dazu sagen.

@ Kai

egal 10.06.2007 - 23:09
entweder bist du ein dummer anwalt, oder du streust bewusst falschinformationen!
"ob er die Hilfe eines Anwalts wolle."
Sein bejahen soll also die Mandatserteilung gewesen sein??
lol, was für eine qualität von anwalt!
natürlich bin ich von den grünen, muss ich ja sein, sonst würde ich ja alles toll und richtig finden, was hier an puren mist gepostet wurde!
ich kann aber auch einfach nur eine andere rechtliche auffassung haben, gelle.
anwälte glauben mitunter, die besseren menschen zu sein....glauben...

@egal

Kai 10.06.2007 - 23:52
ja, ich bin ein dummer Anwalt. Ich Idiot dachte immer, dass auch eine mündliche Erklärung reicht und die schriftliche nur nachgereicht werden muss. Was bin ich nur für eine Dummerle... Und bestimmt muss auch noch ein Stempel rauf: "i.O. Polizei"
Nein, ich weiß, die Polizei macht ja auch alles schriftlich, Platzverweise und andere Verfügungen. Sonst gelten die ja nix, oder...? Ach nee, das ist ja von der Polizei, da gilt ja was anderes. Ich habe auch keinen Bock mehr, darüber zu diskutieren. Für mich ist es ein Grundsatz (gewesen), dass jeder Angeschuldigte das Recht auf einen Anwalt hat. Aber darüber hat natürlich die Polizei zu entscheiden. Sie muss ja die Gefahren abwehren. Und man weiß ja, dass die massiv von einem Anwalt ohne schriftliche Vollmacht ausgehen. Ihr habt also alles richtig gemacht. Und für`s nächste Mal: heizt ihnen richtig ein. Schriftlich natürlich.
Mache ich mich mich jetzt der Beamtenbeleidigung schuldig und des Widerstands gegen die Staatsgewalt, wenn ich sage, dass Du "....wie Stulle bist?" Mein Kugelschreiber ist leider leer, deswegen zählt das ja hier auch nicht. Es sei denn, Du druckst es dir aus und heftest es Dir unter`s Bett und freust Dich, was Du alles für den Rechtsstaat getan hast. Den Anwälten habt ihr`s jedenfalls ordentlich gegeben. Naja, wenn der auch nix schriftliches in der Hand hatte, kann man ihn auch fertig machen.
Vielleicht glauben auch manche Bullen, dass sie nicht nur die Executive, sondern auch gleich die Judikative sind. Einer muss ja die Arbeit machen. Viel Spaß noch beim Gesetze durchsetzen. Ach und ich weiß, ein deutscher Polizist würde nix falsches oder sogar rechtswidriges machen. Das hab ich doch auch erlebt. Haut Euch doch nochmal vor dem nächsten Einsatz ordentlich auf die Schultern. Ihr habt den Rechtsstaat auch gegen die scheiß Anwälte verteidigt. Ihr seid richtig gut.

@ pressemensch 10.06.2007 - 15:15

egal 11.06.2007 - 01:01
auch wenn es vielleicht gegen jeglichen mainstream auf indy widerspricht (ist ja eh fast alles):
der text auf der rückseite des presseausweises ist keine weisung an die polizei und stellt auch (grundsätzlich) keinen passierschein für polizeiliche absperrungen dar.
denn, man höre und stauene, polizei ist (bundes-)ländersache, daher kann so etwas nicht zentral angewiesen werden.
ich gebe dir allerdings recht, dass wenn keine gründe gegen ein passieren der absperrungen vorliegen, das betreten eines abgesperrten bereiches durchaus gestattet werden sollte/müsste.

Ein Blick in das Gesetz..

Claus R. 11.06.2007 - 12:58
..erleichtert die Rechtsfindung:


§ 148 StPO

(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.

"§ !48 I muß über seinen Wortlaut hinaus sinngemäß auf Anbahnungsgespräche erstreckt werden, in denen über eine mögliche Mandatsübernahme erst verhandelt wird." Roxin, Strafverfahrensrecht, § 19 Rn. 69.
Der Platzverweis war rechtswidrig wie ein VA nur sein kann.

Verteidigervertrag/Vollmachtsurkunde

Schäfer 11.06.2007 - 13:09
"Der Verteidigervertrag ist formfrei. Der Unterzeichnung einer Vollmachtsurkunde bedarf es für die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses nicht." Gerhard Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens, Rn. 49.

Ferner: § 137 StPO

(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.

--->>>>

"Das Recht des Angeklagten, mit seinem Verteidiger unüberwacht zu kommunizieren zu können, stellt ein grundlegendes Erfordernis eines fairen Strafverfahrens dar, das aus Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK abzuleiten ist. Wäre der Verteidiger nicht im Stande, unüberwacht mit seinem Mandanten zu kommunizieren und von diesem vertrauliche Instruktionen zu erhalten, würde der Verteidigerbeistand viel von seinem Nutzen verlieren, obgleich die Konvention gerade darauf abzielt, praktisch wirksame Rechte zu gewähren."

@ Claus R. 11.06.2007 - 12:58

egal 11.06.2007 - 13:25
dass was du schreibst, habe ich nicht in frage gestellt.
ich habe lediglich bestritten, dass der anwalt bereits ein mandat hatte! (anders bei der frage: möchtest du mich als rechtsanwalt haben? und die antwort: ja)
hier das von mir gemeinte zitat:
"Der Anwalt des Legal Teams fragte den Mann daraufhin, ob er die Hilfe eines Anwalts wolle. Dies bejahte der Betroffene.
.........
"Parallel dazu wurde der Rechtsanwalt von seinem Mandanten getrennt, von hinten gepackt und von mindestens zwei Beamten weggerissen."

weiterhin ging es wohl in erster linie nicht darum, dass es bei dem betroffenen um einen straftäter, sondern um einen störer handelt oder steht im text was anderes?
damit entfallen dann natürlich die bestimmungen der stpo und das örtliche gefahrenabwehrrecht ist einschlägig (kann man aber auch anders sehen, gebe ich gern zu, denn ein möglicher widerstand gegen vollstreckungsbeamte steht ja im raum (mit kraftaufwand festklammern)).


Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 5 Kommentare

Unbedingt zuverlässig

verifizieren! 09.06.2007 - 01:13
Kann man Anwälten im Einsatz einen Platzverweis aussprechen? Das wäre wahrlich ein Kratzer am Rechtsstaat. Die Betroffenen wissen sich sicher juristisch zu wehren, trotzdem müssen wir das wissen. NRW-Beamte habe ich bisher eher als korrekt erlebt. Traurig. Es wäre fast witzig, wenn ein NRW-Beamter seine Dienstnummer mit 4711 angibt (Kölnisch-Wasser!), wenn es hier nicht so einen bodenlose Frechheit wäre!

von der "4711"-antwort...

gabs auch einen tv beitrag... 09.06.2007 - 01:43
on der "4711"-antwort gabs auch einen tv beitrag... vielleicht hat das tv-team ja noch weiteres gutes material, was die vorwürfe aufgreift und untermauert...

Wahres Gesicht der Polizei

nee 09.06.2007 - 08:32
Durch solches Verhalten zeigt die Polizei, die eine Art "Festung" um Heiligendamm errichtet hatte, immer deutlicher ihr wahres Gesicht: Demonstranten werden als Gegner wahrgenommen, die nicht etwa ein Minderheitenrecht wahrnehmen, sondern die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt. Da wird dann auch die Verteidigung schwer oder unmöglich gemacht. Hauptsache das Ziel des Kampfes wird erreicht.

Naja

Ma 09.06.2007 - 08:36
Naja Mensch ist halt kein ponyhof.Schöne Sache

Kai 10.06.2007 - 23:52

egal 11.06.2007 - 00:54
nur für dich:
ich dachte, ich hätte in meinem artikel deutlich gemacht, dass ich nicht von den grünen bin (ok, ich hatte vergessen, du liest nicht bis zum schluss und ich hatte es zwischendurch vielleicht etwas zu verklausuliert ;-)).
hm, ich hoffe, ich schreibe jetzt so, dass auch du es verstehst, wenn nicht, einpach nochmal rumprollen!

lies dir doch den bericht noch einmal ganz durch und dann lies hier bitte weiter:

du bist also tatsächlich der auffassung, dass wenn ein mensch auf die frage eines rechtsanwaltes : möchtest du/möchten sie einen anwalt? mit ja antwortet, ein PERSÖNLICHES mandat erhalten hat???
das kann echt nicht dein ernst sein!
es geht hier nicht um mündlich oder schriftlich.
der mensch hat nicht geäußert, dass er DICH als anwalt will, denn nur dass wäre eine mandatserteilung gewesen!
also komm mal von deinem hohen ross wieder runter. mag ja sein, dass ne menge scheiße in rostock passiert ist, aber bleibe mal bei den rechtlich haltbaren tatsachen.
so, wie du es schilderst, hätte es nach meiner heutigen erinnerung nicht mal zum 1. staatsexamen gereicht!
nun gut, es gibt wichtigere sachen...

ach ja, wo hast du eigentlich den begriff "beamtenbeleidigung" her? so einen tatbestand gibt es nämlich gar nicht, löööl!
aber das ist auch wieder so etwas, nach der man/frau die qualität eines beitrages ermessen kann.