Schnellverfahren gegen Demonstranten

imc, jetsam 06.06.2007 15:51 Themen: G8 Heiligendamm Repression
Der Umgang mit G8 KritikerInnen
Im Amtsgericht Rostock in der Zochstraße werden/wurden heute Schnellverfahren im Zusammenhang mit den G8-Protesten der letzten Tage durchgeführt. Bereits Gestern wurde eine Person deutscher Staatsbürgerschaft zu 10 Monaten ohne Bewährung abgeurteilt. Diese Verfahrensweise setzt sich auch heute fort, so sind bis jetzt drei weiter Personen im Schnellverfahren zu 9 bis 10 Monaten ohne Bewährung abgeurteilt worden. In den kommenden Stunden werden weitere sieben Schnellverfahren durchgeführt. Unter den Verurteilten befinden sich zwei Spanier.
In den meisten Fällen lautet der Vorwurf auf schweren Landfriedensbruch.
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Ergänzungen

interessant...

ich 06.06.2007 - 17:09
...dabei ist auch das teilweise Entlastungszeugen nicht zugelassen wurden,während die Staatsanwaltschaft zumindest in drei Fällen die Anklage nur auf Zeugenaussagen von Polizeibeamten stützen konnte.

3 Prozesse verfolgt

ich 13.06.2007 - 12:11
Die drei von mir verfolgten Prozesse kurz zusammengefasst:

1. nicht vorbestraft:
wurde von einem Polizisten 15min nach einem Steinwurf (nicht getroffen) aus dem SchwarzenBlock heraus wiedererkannt, und beim vorbeilaufen festgenommen ...
6 Monate - ohne Bewährung

2. nicht vorbestraft (nicht deutscher Staatsbürger)
räumt ein, einen Stein in Richtung der Polizei geworfen zu haben, hat aber nicht getroffen
6 Monate, zu 2 Jahren Bewährung ausgesetzt

3. leicht vorbestraft (ähnliche Vergehen / Sozialstunden, Geldstrafen)
Zeugenaussage der Polizei - hat nicht getroffen, hat sich bei Festnahme gewährt, so dass mit massiver Gewalt eingegriffen werden musste (Fusstritt in den Bauch, Nasengriff ...) - Gehirnerschütterung, diverse Wunden im Gesicht ... (Person hat eine eher zierliche Figur und wiegt schätzungsweise halb so viel wie der Polizist !!!)
9 Monate - ohne Bewährung

in allen Fällen Vorwurf der versuchten Körperverletzung / Landfriedensbruch

Der Richter wirkte voreingenommen, hat sich und die Urteile aber hinreichend erklärt. Der Staatsanwalt war z.T. beleidigend und hat Informationen über Strafregisterauszüge und Polizeivideos sowohl der Verteidigung, als auch dem Gericht vorenthalten. Der Richter zeigte sich davon sichtlich unbeeindruckt und verteidigte die Verfahrensweise mit dem Schnellverfahren.
Gefangene bekamen keinen Hofgang, laut Aussage des Richters, weil: ...die Personaldecke der Justiz zu gering sei, um etweiige Übergriffe, von Gefangenen der rechten Szene, zu verhindern.

Bildet euch eure eigene Meinung!!!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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ein rechtsstaat ?

isch 06.06.2007 - 16:33
ist dieses wohl nicht, die justiz zeigt es so schön, aburteilen im "Namen des Volkes" welches diese justiz mit sicherheit nicht vertritt, aber was will man erwarten, von juristen, die von 100% geeichten nazis ausgebildet wurden?
Die justiz hat das "1000 jährige" leider völlig unbeschädigt überlebt und dieses sind die folgen.

@Mathesar

xyz 06.06.2007 - 17:31
Das ist nicht rechtsstaatlich. Nach § 417 Strafprozessordnung sind Schnellverfahren nur dann zulässig, "wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist."

Das ist sicher nicht der Fall, wenn es einen oder zwei Belastungszeugen gibt und es um vermummte Randale auf ner Demo geht.

Solidarität..

kein 06.06.2007 - 19:03
Es ist zu hoffen, dass die Linke ihre Solidarität artikuliert. Sowohl in Demos als auch durch finanzielle Unterstützung derer die teuer für den Protest bezahlt haben.
Wir sind nicht alle...zeigt Solidarität!

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Frager 08.06.2007 - 10:42
Ich finde es unmöglich, dass hier Beiträge zensiert (gelöscht!) werden, die eine andere Meinung vertreten, als der gängige linke Mainstream. Konkret geht es um mind. 2 Beiträge die sich positiv zu den Schnellverfahren geäussert haben.
Seid Ihr nicht fähig, Euch argumentativ damti auseinanderzusetzen?