Schnellverfahren gegen Demonstranten

imc, jetsam 06.06.2007 15:51 Themen: G8 Heiligendamm Repression
Der Umgang mit G8 KritikerInnen
Im Amtsgericht Rostock in der Zochstraße werden/wurden heute Schnellverfahren im Zusammenhang mit den G8-Protesten der letzten Tage durchgeführt. Bereits Gestern wurde eine Person deutscher Staatsbürgerschaft zu 10 Monaten ohne Bewährung abgeurteilt. Diese Verfahrensweise setzt sich auch heute fort, so sind bis jetzt drei weiter Personen im Schnellverfahren zu 9 bis 10 Monaten ohne Bewährung abgeurteilt worden. In den kommenden Stunden werden weitere sieben Schnellverfahren durchgeführt. Unter den Verurteilten befinden sich zwei Spanier.
In den meisten Fällen lautet der Vorwurf auf schweren Landfriedensbruch.
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Ergänzungen

interessant...

ich 06.06.2007 - 17:09
...dabei ist auch das teilweise Entlastungszeugen nicht zugelassen wurden,während die Staatsanwaltschaft zumindest in drei Fällen die Anklage nur auf Zeugenaussagen von Polizeibeamten stützen konnte.

3 Prozesse verfolgt

ich 13.06.2007 - 12:11
Die drei von mir verfolgten Prozesse kurz zusammengefasst:

1. nicht vorbestraft:
wurde von einem Polizisten 15min nach einem Steinwurf (nicht getroffen) aus dem SchwarzenBlock heraus wiedererkannt, und beim vorbeilaufen festgenommen ...
6 Monate - ohne Bewährung

2. nicht vorbestraft (nicht deutscher Staatsbürger)
räumt ein, einen Stein in Richtung der Polizei geworfen zu haben, hat aber nicht getroffen
6 Monate, zu 2 Jahren Bewährung ausgesetzt

3. leicht vorbestraft (ähnliche Vergehen / Sozialstunden, Geldstrafen)
Zeugenaussage der Polizei - hat nicht getroffen, hat sich bei Festnahme gewährt, so dass mit massiver Gewalt eingegriffen werden musste (Fusstritt in den Bauch, Nasengriff ...) - Gehirnerschütterung, diverse Wunden im Gesicht ... (Person hat eine eher zierliche Figur und wiegt schätzungsweise halb so viel wie der Polizist !!!)
9 Monate - ohne Bewährung

in allen Fällen Vorwurf der versuchten Körperverletzung / Landfriedensbruch

Der Richter wirkte voreingenommen, hat sich und die Urteile aber hinreichend erklärt. Der Staatsanwalt war z.T. beleidigend und hat Informationen über Strafregisterauszüge und Polizeivideos sowohl der Verteidigung, als auch dem Gericht vorenthalten. Der Richter zeigte sich davon sichtlich unbeeindruckt und verteidigte die Verfahrensweise mit dem Schnellverfahren.
Gefangene bekamen keinen Hofgang, laut Aussage des Richters, weil: ...die Personaldecke der Justiz zu gering sei, um etweiige Übergriffe, von Gefangenen der rechten Szene, zu verhindern.

Bildet euch eure eigene Meinung!!!

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Solidarität.. — kein