G8: Nun doch Demo-Verbot bis zu 10 km um Zaun

niemand 31.05.2007 23:59 Themen: G8 G8 Heiligendamm Repression Soziale Kämpfe Weltweit
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben, welches ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.
Nachdem das Verwaltungsgerichts Schwerin das von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von bis zu 10 km um den Zaun stark eingeschränkt hat, hat die Polizei gegen das Urteil geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald recht bekommen.

In der Begründung heißt es, dass die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft," rechtmäßig seien und nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Dies erklärten die Richter unanfechtbar bezeichneten Entscheidung.
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Ergänzungen

Amtsgericht

Schwerin 01.06.2007 - 00:34
G8-Gipfel in Heiligendamm

(Do, 31.05.2007) Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellt allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm wieder her, erlaubt aber Demonstration auf der B105

Das Oberverwaltungsgericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25.05.2007
(Az.: 1 B 243/07) abgeändert (OVG M-V, Beschluß vom 31.05.2007, Az.: 3 M 53/07).

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm in den festgelegten Zonen I. und II., jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antragstellern die Durchführung eines Sternmarsches außerhalb der Schutzzone auf der B105 gestattet.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Unanfechtbar?!?

Kontroverso 01.06.2007 - 00:35
Ja, vielleicht für den Staat nicht anfechtbar, da er nicht Grundrechtsträger ist. Den AnmelderInnen steht der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offen. Bei der konservativen zusammensetzung dort, muss man aber das schlimmste Befürchten.

EA Nummer aufschreiben!

Ernst August 02.06.2007 - 08:07
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein organisiert (RAV) praktische Rechtshilfe.
Das Telefon des Ermittlungsausschusses ist besetzt.
Telefon: 038204 - 768111

ANWALTLICHER NOTDIENST AUF DEM G8-GIPFEL 2007

Anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm sind großflächige Einschränkungen von Grundrechten zu befürchten. Landesregierung und Polizei reden bereits im Vorfeld gewalttätige Auseinandersetzungen herbei. Es laufen Planungen, Demonstrant/innen an Grenzen zurückzuweisen oder auf dem flachen Land festzusetzen, Demonstrationen vom Gipfeltreffen fernzuhalten sowie eine Vielzahl von Personen in vorübergehenden Gewahrsam zu nehmen bzw. in Schnellverfahren abzuurteilen. Legitime und vielstimmige Proteste am Ort des Geschehens sollen auf diese Weise möglichst unterbunden, zumindest aber eingeschüchtert und kriminalisiert werden.

Zur Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren in der Zeit der Proteste rund um den G8-Gipfel haben RAV und die Vereinigung der Strafverteidiger Mecklenburg Vorpommern einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet. In diesem Rahmen arbeiten wir eng mit dem in dieser Zeit vorhandenen Ermittlungsausschuss (EA) zusammen und sind über diesen für alle DemonstrantInnen 24 Stunden erreichbar.

Presseerklärung vom 1. Juni 2007
Entscheidung des OVG Greifswald für Totalverbot von Demonstrationen „schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“

RAV fordert politisch Verantwortliche auf, das Totalverbot aufzuheben
RechtsanwältInnen begleiten DemonstrantInnen in Zügen und Bussen, um Grundrechte zu schützen und polizeilichem Fehlverhalten vor Ort zu begegnen

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat gestern das komplette Demonstrationsverbot der Polizeiaufbauorganisation Kavala in einem Umkreis von 40 Quadratkilometern rings um Heiligendamm bestätigt. Damit wurde die Entscheidung des VG Greifswald aufgehoben, den für den 7. Juni 2007 geplanten Sternmarsch von GlobalisierungskritikerInnen entgegen der Allgemeinverfügung der BAO Kavala bis auf einen Abstand von 200m am so genannten Sicherheitszaun zuzulassen. Der RAV befürchtet, dass dieses Totalverbot zu einer weiteren Eskalation der ohnehin schon angespannten und von repressiven Polizeimaßnahmen bestimmten Situation beitragen wird. „Nun sind die politisch Verantwortlichen gefordert, das Totalverbot von Demonstrationen in der Sperrzone II wieder aufzuheben,“ so Rechtsanwalt Carsten Gericke vom Bundesvorstand des RAV.

Die Entscheidung des OVG Greifswald bedeutet konkret: Weder in der Verbotszone I, der Roten Zone, die vom Sicherheitszaun markiert wird, noch in der Verbotszone II, die eine Fläche von mehr als 40 Quadratkilometer umfasst, dürfen Demonstrationen jeglicher Art stattfinden.

„Die Entscheidung des OVG Greifswald stellt einen schweren Rückschlag für den Versuch dar, friedlichen Protest gegen den G8-Gipfel zu artikulieren,“ sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke als Vertreter für die OrganisatorInnen des Sternmarsches. „Dies ist zugleich ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit insgesamt.“ Schließlich betone das Bundesverfassungsgericht regelmäßig, dass das Recht auf kollektive Meinungskundgabe zu dem ‚unentbehrlichen und grundlegenden Funktionswesen eines demokratischen Gemeinwesens zu zählen und besonders zu achten sei.

Geht es nach den Sicherheitsbehörden und dem OVG Greifswald, sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Dort ist es jedoch weder möglich, einen Sternmarsch durchzuführen, noch irgendeine räumliche oder inhaltliche Nähe zum Protestobjekt herzustellen. Das OVG Greifswald begründet seine Entscheidung u.a. mit der Befürchtung, die auswärtigen Beziehungen der Bundesregierung zu „fremden Staaten“ könnten durch Demonstrationen belastet werden. Die Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als „unfreundlicher Akt“ empfunden werden. Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren für die Staatsgäste und ihr Gefolge. Es läge "im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld einer konkreten Gefährdung abgewendet werden," so das Gericht.
„Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer - teilweise dreisten - ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern,“ sagt Carsten Gericke.

Um den Ängsten von DemonstrantInnen, an der Anreise zur morgigen Großdemonstration gehindert zu werden und polizeilichen Schikanen ausgesetzt zu sein, Rechnung zu tragen, werden RechtsanwältInnen des Legal Teams/ Anwaltlichen Notdienstes Busse und Züge der anreisenden GlobalisierungskritikerInnen begleiten.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 10 Kommentare an

fuck justizia — me

@ me — egal

@egal — corny

Sind wir flexibel? — Heyerdahl

Rechtsweg und BVerfG — (muss ausgefüllt werden)

Warum Heiligendamm? — antig8

[zu] Sind wir flexibel? — egal der 1.

@HH — stimmt nicht