Gö: Freispruch für den Weihnachtsmann

(muss ausgefüllt werden) 30.05.2007 16:58 Themen: Freiräume Repression
Kann ein Bart Vermummung sein? Ist eine rot-weiße Mütze zur „Verhinderung der Identitätsfeststellung“ geeignet? Um diese Fragen endlich aufzuklären, wurde in Göttingen ein Weihnachtsmann vor Gericht gezerrt – am Vierundzwanzigsten im Monat Mai... Aufgegriffen worden war er am 21. Oktober 2006 am Rande der Demo gegen Repression und Überwachung.
Kann ein Bart Vermummung sein? Ist eine rot-weiße Mütze zur „Verhinderung der Identitätsfeststellung“ geeignet? Um diese Fragen endlich aufzuklären, wurde in Göttingen ein Weihnachtsmann vor Gericht gezerrt – am Vierundzwanzigsten im Monat Mai... Aufgegriffen worden war er am 21. Oktober 2006 am Rande der Demo gegen Repression und Überwachung. Ein Schwung Weihnachtsmänner und – Frauen, Mars-Menschen und Schlapphüte hatten die Demo begleitet um die bei Demos mittlerweile selbstverständlich gewordene Überwachung und Ausschnüffelung sichtbar zu machen. Die Weihnachtsleute, die ständig mit ihren Schildern „Vorsicht Kamera“ vor und hinter den Doku-Trupps der Polizei auftauchten, wurden der Reihe nach unter verschiedenen Vorwürfen festgesetzt oder in Gewahrsam genommen. Der Prozess am 24. war nun der erste in einer Reihe. Angeklagt war – laut Oberstaatsanwalt Heimgärtner - das Tragen von Bart und Mütze als Vermummung. Tatsächlich saß jedoch – wie so oft – die perfide Praxis von Bullen und Justiz auf der Anklagebank!

Soviel sei vorab verraten: Der Weihnachtsmann kam frei. Die Göttinger Repressionspraxis wurde während des Prozesses in Grund und Boden gesungen und die Marsianer staunten nicht schlecht, als sie in der Live-Übertragung sehen konnten, was sich in den Gerichtssälen der Erdlinge so abspielt.

Der Reihe nach: Dreh und Angelpunkt der Anklage war die Aussage eines Doku-Bullen. Nachdem die ersten Aussagen der Bullen keine stichhaltigen Ansatzpunkte für eine Anklage erbracht hatten (Widerstand, Nichtbeachten eines Platzverweises) drang der OberHeimgärtner auf Vermummung mit dem Zusatz, dass der Ausgang des Verfahrens erheblich Einfluss auf des „Verhalten der Beamten bei ähnlichen Einsatzlagen“ habe. Der Doku-Bulle gab dann auch bereitwillig zu Protokoll, dass die Feststellung der Identität des Weihnachtsmannes nicht möglich gewesen sei.

So kam es zum Gerichtstermin: Nach der Prozesserklärung wurde der erste Zeuge, der erwähnte Doku-Bulle, in den Gerichtssaal gerufen. Im gleichen Moment erfüllten etwa fünf Weinachtsleute den Gerichtssaal mit himmlischen Gesang: „Lasst und froh und munter sein und uns auf den Freispruch freuen!“ Vom Fluchen des Richters wurden die Gerichtsknechte herbeigerufen, die die Weihnachtsgenoss_innen brachial aus dem Saal geleiteten.

Diese Szene blieb nicht unkommentiert von den Reporter_innen des Mars-TV, die seit der Demo am 21.10. über so manches Ereignis in Göttingen live zum Mars berichtet haben und urplötzlich den Zuschauerraum in ein TV-Studio verwandelten. Doch auch ihre Übertragung wurde brutal unterbunden.

Für die nächste Überraschung sorgte erst der Bullenzeuge: Er fing an, dass es unmöglich gewesen sei, die Identität des Angeklagten festzustellen, dieser sei ihm schon zu Anfang der Demo aufgefallen und im weiteren Verlauf immer wieder... Anhand eines Pressefotos von einem anderen Weihnachtsmann sollte der Zeuge beschreiben, welcher Art die Vermummung war (Bart über der Nase oder nicht, Mütze bis zur Hälfte auf der Stirn oder mehr..). Nach dem ersten Blick aufs Foto, brach es gleich aus ihm heraus: den kenne ich auch! - Keine weiteren Fragen!

Dennoch wurde der Zweite von drei Zeugen noch in den Saal gerufen. Er erzählte gleich drauf los: 'Ständig diese Weihnachtsmänner... folgten uns auf Schritt und Tritt .. angerempelt, bei der Arbeit behindert' usw, und schon vor Beginn sei im der Angeklagte aufgefallen, später als er sich zur Seite wandte, stand wieder ein Weihnachtsmann vor ihm und gleich habe er den Angeklagten erkannt! Das reichte dann eigentlich schon zum Thema Identitätsfestellung und es ging um das eigentliche Anliegen der Weihnachtsleute auf der Demo, nämlich die überzogenen Filmerei der Bullen. Die begründete der Zeuge mit dem Bestehen der berichtigten Annahme, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von der Demo ausging. Spätestens seitdem der Einsatzleiter mit Konfetti beworfen wurde, sei dies der Fall gewesen...

Hiernach blieb dem Staatsanwalt nichts, als den Freispruch zu fordern. Dem stellte sich niemand mehr entgegen und ein letztes Mal geriet der Richter noch ins Stocken, als er nach dem Plädoyer versuchte, den Vorhaltungen des Anwalts etwas entgegen zu setzen, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen war: Ähhm, ja, also, ääähm....


Epilog


Dies war der 3. Freispruch in Folge im Zusammenhang mit Demo-Strafsachen. Neben dem Freispruch tauchen in der Bilanz aber auch die ca 7-10 Weihnachtsleute und Marsianer_innen auf, denen jeweils ein 150-eus-Bußgeld aufgebrummt wurde...
Auffällig war noch das Vorgehen gegenüber der vor dem Gericht anwesenden Öffentlichkeit: Knapp 40 Leute waren als Zuschauer gekommen, aber gerade die Hälfte konnte am Prozess teilnehmen. Diese mussten sich Leibesvisitationen aussetzten und alle Sachen am Eingang abgeben. Auch in dem 3. Prozess wurde deutlich dass das Vorgehen der Bullen – trotz der weitgehenden Befugnisse und Entrechtung von Protestierenden – keine Grundlage hatte: die Ingewahrsamnahme des Weihnachtsmannes wegen Platzverweis war rechtlich nicht gedeckt, da der Weihnachtsmann unter das Versammlungsrecht fiel und somit nicht einfach abgegriffen werden konnte. Bei der Frage Vermummung ging es dann um die subjektive Seite des Verkleidens: Also dass die Art des Auftretens und der Aktion (Bullen auf Schritt und Tritt zu begleiten) sicher nicht dazu geeignet war die Feststellung der Identität zu verhindern.

Staatsanwaltschaft und Bullen mussten am nächsten Tag noch ein vernichtendes Pressescho über sich ergehen lassen: „Prozess als Farce“ oder „Nikolausrevolte im Gericht“ sind einige der Überschriften.


Indy-Bericht zur Demo am 21.10.06:  http://de.indymedia.org/2006/10/159748.shtml
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Ergänzungen

prozesserklärung

nikolaus 30.05.2007 - 22:24



Prozesserklärung



Dieser Prozess ist eine Farce:
Der Weihnachtsmann soll verurteilt werden, weil er Bart und Mütze trägt, wie es sich für ihn gehört (sonst wär’ er ja wohl nicht der Weihnachtsmann).
Sein Auftreten fällt nunmehr unter die Kategorie „Allgemeines Staatsschutzereignis“.

Das groteske Verfahren wurde, wie mir mein Verteidiger glaubhaft versicherte, von Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner am 6.12.2006 – also am Nikolaustag – eingeleitet, der Verhandlungstermin ist heute, passend am 24.

Was soll ich dazu sagen?
Nichts!!!
In einem solchen Verfahren werde ich mich nicht einlassen!!!


„Warum erlauben die Gerichte so etwas eigentlich?“

fragte Ilse Stein, ihres Zeichens Chefredakteurin des Göttinger Tageblatts. Sie erläuterte den geneigten Lesern am 28.10.2006, warum NPD-Demos sein müssen, Gegendemonstrationen aber nicht: Umsatzeinbußen der Göttinger Einzelhändler seien sonst zu befürchten, weil die Innenstadt zur „Gefahrenzone“ werde. Und sie ist es auch, die sich vor allem an „Nikoläusen“ und „Marsmännchen“ stört und sich auch in den folgenden Wochen immer wieder auf sie einschießt – für sie umgehen diese kreativ das Vermummungsverbot.

Damit soll jetzt Schluss sein, der Oberstaatsanwalt hat Ilse Stein erhört – nachdem die ermittelnde Polizei zuvor in Frage gestellt hatte, ob das Verhalten des Nikolaus überhaupt strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevant sei.

(Der Chefredakteurin zur Beruhigung: Das Kostüm des Nikolaus wurde um 1900 von Coca Cola in ihrer Firmenfarbe kreiert und weltweit popularisiert; sein Ursprung aus dem Geiste des Kommerzes ist hinreichend belegt!)

Eines muss man Ilse Stein jedoch zugestehen: Die Innenstädte sind in der Tat weitgehend zu „Zonen des toten Konsums“ geworden, und wer nicht mit konsumiert, wird schnell zur „unerwünschten Gruppe“ erklärt.

„Gefährliche Orte“ werden konstruiert, wie unlängst der Wilhelmsplatz in Göttingen. Polizeipräsenz, massive Kontrollen und öffentliche Stigmatisierungen werden aufgefahren, Videokontrollen vorgeschlagen – und der Platz in einer Mischung von Sozialarbeit und Repression eingekreist.

Die feiste Überwachung linker Demonstranten ist nur ein kleiner, aber augenfälliger Ausschnitt der massiv ausgeweiteten Kontrolltechniken: massive Polizeipräsenz, Zivis und Dokutrupps, die alles was sich bewegt aufnehmen, bestimmen hier in der Regel das Bild.

Sich nicht einschüchtern lassen, die neuen Kontrolltechniken treffsicher und kreativ anzugehen, lokal aufzugreifen, was bundesweit und international an Kontrolle und Überwachungshysterie ausgebaut wird, das sorgt für Unmut und beschert uns Prozesse, wie die Farce hier heute.


21.10.2006: Eine Woche vor dem NPD-Aufmarsch. Angekündigt mal wieder: 6.000 Ordnungshüter zu ihrem Schutz. Wannen kurven schon lange vorher durch die Stadt, diverse Kontrollringe wurden angekündigt – eine Stadt im Belagerungszustand war zum wiederholten Mal abzusehen.

Dagegen wurde nun für den 21.10. eine Demo gegen Repression und Polizeigewalt angekündigt – unter dem schönen satirischen Motto „HochdieKampfdemNiedermitZerschlagt“.

Mit dabei (nachzulesen in einer fulminanten Reportage der Göttinger Wochenzeitung, auf die ich mich im folgenden beziehe): eine Clowns-Armee; auffallende Herren in Trenchcoats mit Fotoapparat und Schlapphut; ein buntes Fernsehteam vom Mars, das den Marsianern vom merkwürdigen Treiben der Erdbewohner unterrichtete, Passanten und Polizisten interviewte und diese live-Inszenierung per Lautsprecher alle hören ließ, u.v.a.
– ein Karnevalsumzug also?

Karnevalesk wäre es auf jeden Fall gewesen – wären da nicht die Ordnungshüter aufgezogen und hätten zunächst den Zug gar nicht erst losziehen lassen, unter Berufung auf Demoauflagen, wie sie Göttingen bislang noch nicht gesehen hatte, und gegen die derzeit – wie dem Göttinger Tageblatt zu entnehmen war – eine Klage läuft.

Und sie filmten und filmten, was das Zeug hielt.

Aber dass diesmal Nikoläuse auftauchten, die die filmenden Grünen auf Schritt und Tritt begleiteten, ganz in stoischer weihnachtsmännischer Ruhe und dabei ein Pappschild „Vorsicht Kamera“ mit sich führten, sie so zum Gespött der Passanten machten und zur allgemeinen Erheiterung beitrugen, die selbst im Göttinger Presseecho danach noch Widerhall fand – das hatte nun wahrhaft karnevaleske Züge!


Gestatten Sie mir, aus einem Aufsatz des Künstlers Marc Amann aus einem Band über „Die Kunst des kreativen Straßenprotests“ zu zitieren:

„Musik, Tanz, Kostüme und Masken, Spaß und Verspottung, Verfremdung, das Spiel mit Utopien und Identitäten sind zentrale Elemente vieler Aktionsformen der neuen sozialen Protestbewegungen ab Ende der 90er Jahre. Typische Aktionsformen in dieser neuen Protestkultur wie Reclaim The Streets und Pink & Silver beziehen sich dabei explizit auf den Karneval und dessen Möglichkeiten: Karneval ist „ein Ausdruck von Freiheit, der Gelächter, Spott, Tanz, Maskerade und Schwelgerei beinhaltet. Die Inbesitznahme der Straße, bei der Symbole und Ideale der Autoritäten untergraben werden (…)“. Karneval war kritisch gesinnten Geistern Inspiration und Ausgangspunkt theoretischer Überlegungen und praktischer Ansätze (…). Dadaisten und Surrealisten der 20er Jahre bezogen karnevalistische Elemente in ihre Praxis ein, die wiederum auf die Happenings der 68er-Studentenbewegung zentralen Einfluss hatte. In den 70er und 80er Jahren wurden Verkleidungen zunehmend zu einem Bestandteil von Aktionen. Neben wohlgeordneten Demonstrationen als der üblichen Form des massenhaften politischen Protests auf der Straße wurden karnevalsartige Umzüge mit Musik, geschmückte Wägen, Kostümen und Masken veranstaltet. In parodistischen Umzügen wurden Verkleidungen und Masken zur Entlarvung und Bloßstellung eingesetzt (…).
Was wir heute als „traditionellen Karneval“ im Rheinland und „Fasnacht“ in Südwestdeutschland kennen, hat sich aus unterschiedlichsten Ursprüngen und Anlässen entwickelt. Die Bezeichnung „Karneval“, die sich im 17. Jahrhundert in Deutschland einbürgerte, hat ihren Ursprung in römischen und byzantinischen Frühlingsfesten und den prachtvollen Karnevalsfeiern in Venedig seit dem 17. Jahrhundert. Im Karneval wurde die letzte Gelegenheit zur Vergnügung und zu ausgiebigem Essen und Trinken vor der christlichen Fastenzeit gefeiert.
Als weitere Wurzel des Karnevals gilt das Austreiben der Geister zu Beginn der hellen Jahreszeit im Februar. Mit Lärm, Masken und Verkleidungen wurden nach Einbruch der Dunkelheit die Geister verjagt. In den Darstellungen der Geister spiegelte sich dabei auch eine Kritik der unteren Schichten an den Herrschenden wider.
In vorindustrieller Zeit waren Verkleidungen und Vermummungen Bestandteil vieler Bräuche sowohl um die Weihnachtszeit und im Frühjahr herum wie das restliche Jahr hindurch. Im Mittelalter gab es in Europa Masken- und Bettelumzüge, die in der zeit zwischen November und dem Fastenende im Frühjahr stattfanden. Knechte, Mägde und Handwerksgesellen, die während des Winters arbeitslos waren, mussten betteln gehen. Viele verkleideten sich dazu mit Masken (…. Da es dabei auch zu Tumulten kam, wurden immer wieder Vermummungsverbote verhängt.“

Will Hans-Hugo Heimgärtner etwa an diese mittelalterliche Hardcore-Repression anknüpfen? (und einem kreativen Mummenschanz mit Verboten entgegentreten?)

Es scheint so; jedenfalls hat er dem 4. Kommissariat bereits mitgeteilt, dass das jetzige Verfahren Einfluss auf das Verhalten der Einsatzkräfte in ähnlichen Einsatzlagen haben werde….

Ob er etwa nicht weiß, dass politisches Straßentheater nicht nur unter die Versammlungs- sondern auch unter die Kunstfreiheit fällt? Er dürfte sich doch noch – wie vielleicht einige der älteren unter uns – an die Versuche des verblichenen Franz Josef Strauß erinnern, den „Anachronistischen Zug oder Freiheit und Democracy“ 1980 zu kriminalisieren, der die seinerzeitige Wahlkampfparole „Freiheit statt Sozialismus“ in einem zweiwöchigen Zug durch die BRD aufs Korn nahm. Das Verfahren landete letztendlich 1984 vor dem Bundesverfassungsgericht und endete unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit selbstverständlich mit der vollen Bestätigung der Kunstfreiheit für politisches Straßentheater.


Bleibt zu guter letzt noch die Frage: Warum ist der Nikolaus den Staatsschützern so ein Dorn im Auge, dass er vor Gericht gezerrt/zitiert wird?

Allein, weil er – in bester dadaistischer Tradition – im Gleichschritt mit filmenden Polizeibeamten mit seinem Schild „Vorsicht Kamera“ diese unfreiwillig zu einem Teil der Inszenierung werden ließ?

Es gibt noch einen tieferen Grund, auf den Nichteingeweihte nicht im Traum kommen würden: „Nikolaus“ ist ein wichtiger Codename im deutschen Geheimdienst – er steht, ohne Witz, für den BND! Pullach heißt im entsprechenden Jargon „Camp Nikolaus“, auf der Legende der Liegenschaftskarte als „Objekt Nikolaus“ verzeichnet, wie dem Bildband des großen Fotografen Andreas Magdanz „bnd-Standortpullach“ zu entnehmen ist.

Ob dieser öffentliche Verweis auf die geheimdienstliche Schnüffelpraxis des Filmens, Verwanzens und Datensammelns sie wohl derart provoziert hat??


Wie dem auch sei – angeklagt werden sollte die zunehmende Praxis der Kontrolle und Überwachung und nicht der Nikolaus, der darauf aufmerksam macht!

Dieser Prozess ist eine einzige Farce – da bleibt nur die Forderung: Freiheit für alle Nikoläuse!


Und ein letzter Hinweis, diesmal an das Hohe Gericht: Wissen Sie denn eigentlich, wer der Schutzpatron der Richter ist? Lesen Sie im Ökumenischen Heiligenlexikon nach: es ist – Sankt Nikolaus!
(und Sie werden doch wohl nicht den Zorn der Götter und ihrer himmlischen Heerscharen auf sich ziehen wollen….)

Preisverleihung an die Polizei in Göttingen

----------------- 30.05.2007 - 22:57

aktuell

.... 30.05.2007 - 23:00
Strafanzeige gegen Polizei wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung
Am 16.1.2007 wurde Cornelius Yufanyi vor dem Amtsgericht Göttingen vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Sowohl die Anordnung der Identitätsfeststellung als auch die Art und Weise der Durchführung waren rechtswidrig gewesen.
Jetzt hat Cornelius Yufanyi gegen die Polizei Klage eingereicht wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Unter Einsatz von Gewalt und nachdem Cornelius Yufanyi von Polizeibeamten über die Straße verfolgt worden war, wurde er zur Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht und dort festgehalten. Dieses gesamte Vorgehen war rechtswidrig, was auch vom Gericht festgestellt worden war. Aufgrund der ihm zugefügten Verletzungen stellte Cornelius Yufanyi Strafanzeige gegen die Polizeibeamten.

Was war damals passiert?

Am 16. Mai 2006 fand ein Prozess gegen einen Unterstützer der Familie Saado aus Ossenfeld statt, die um ihr Bleiberecht kämpft. Nach Ende des Prozesses gegen 10 Uhr standen mehrerer Einsatzwagen der Polizei vor dem Amtsgericht bereit. Die Beamten gingen auf die ProzessbesucherInnen zu und forderten die Herausgabe der Personalien wegen "Abhalten einer unangemeldeten Versammlung". Es wurde den BesucherInnen des Prozesses - darunter auch JournalistInnen - verboten, den Platz vor dem Amtsgericht zu verlassen. Die Polizei hinderte Leute gewaltsam am Weggehen und wurde zunehmend aggressiv und handgreiflich. Direkt an der Berliner Strasse wurden die meisten Leute in einer Art Kessel festgesetzt. Weitere Personen wurden die Strasse entlang verfolgt und Cornelius wurde schließlich regelrecht über die vielbefahrene Strasse gejagt, mitten auf der Strasse niedergeworfen und festgenommen.

Freispruch für Göttinger Antifaschisten

r2d2 30.05.2007 - 23:02

Gö: Freispruch für Cornelius Yufanyi

soli 30.05.2007 - 23:03

Wichtige(?) Korrektur

überflüssig 31.05.2007 - 00:53
... das im Beitrag erwähnte Gewand des Nikolaus' in den markanten Farben Rot und Weiß entspringt - wie bereits richtig erwähnt - einer Werbekampagne (Postkarten) von Coca-Cola, aber nicht "um 1900", sondern 1931.

Liebe Grüße, ...

Internetseite zu kreativer Antirepression

direct-action-hasi 31.05.2007 - 11:48
Unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression finden sich viele Aktionsideen gegen Repression, unter  http://www.prozesstipps.de.vu Infos für Gerichtsprozesse.

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