Bundesanwaltschaft unter Druck - Morgen Demo

widerstand 18.05.2007 14:00
Nach der breiten Kritik an der bundesweiten Razzia in der linken Szene vom vergangenen Mittwoch und der für Samstag in Karlsruhe angekündigten Demonstration in Karlsruhe sieht sich die Bundesanwaltschaft unter Rechtfertigungszwang. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, weist die Kritik zurück, kann aber trotz des rieseigen Ausmaß der Durchsungen immer noch keine Erfolge vorweisen.
Morgen will ein breites Bündnis unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegetreten" vor der Bundesanwaltschaft ihren Protest gegen Repression, Kriminalisierung und G8 zeigen. Die Polizei erwartet inofiziell bis zu 2.000 TeilnehmerInnen.
Die Bundesanwaltschaft hat Kritik an der bundesweiten Razzia bei G8-Gegnern zurückgewiesen. Die "gesetzlichen Voraussetzungen» für die Durchsuchungsaktionen seien in allen Fällen gegeben gewesen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, am Freitag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe. "Jeder Durchsuchung lag ein Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugrunde", betonte Wallenta. Dies werde von Kritikern der Polizeiaktion "bewusst unterschlagen". Der Vorwurf linker Gruppen, die Großrazzia sei "willkürlich" gewesen, sei von der Hand zu weisen.

Wallenta äußerte sich mit Blick auf die für Samstagnachmittag geplante Demonstration mehrerer linker Gruppen vor der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Unter dem Motto "Jetzt erst recht" soll vor der hochgesicherten Behörde gegen "Repression und die Kriminalisierung" des Protests gegen den G8-Gipfel im Juni im Ostseebad Heiligendamm demonstriert werden, wie die Veranstalter mitteilten. Wallenta betonte, die Bundesanwaltschaft habe "nicht beabsichtigt", Menschen, die sich gegen den G8-Gipfel wenden, zu kriminalisieren. Er verwies darauf, dass gegen 21 Beschuldigte aus der militanten linksextremistischen Szene Ermittlungen wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung zur Begehung von Brandanschlägen geführt würden. Festnahmen habe es bislang nicht gegeben.

Bei den Durchsuchungen von 40 Objekten in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen waren am 9. Mai vor allem Computer und schriftliche Unterlagen sichergestellt worden. Deren Auswertung dürfte laut Wallenta noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere aktuelle Presseartikel:

 http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=de2007518-2182K

 http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/11787614/Bundesanwaltschaft-weist-Kritik-an-Razzia-bei-G8-Gegnern


Infos zur Demo:

 http://demo19mai.de.vu
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Ergänzungen

Falscher Link

seppl 18.05.2007 - 14:35
Die Mobilisierungshomepage für die Demo morgen in Karlsruhe lautet  http://19mai.de.vu


Die Räume im Kussmaulbüro in der Viktoriastraße 12 in KA werden nach der Demo als Anlaufpunkt geöffnet sein. Hier wird es auch Vokü geben.
Ab 19 Uhr werden Betroffene der Durchsuchungen aus Hamburg zu Gast sein und über die Durchsuchungen, das Konstrukt der Durchsuchungsbeschlüsse und den Zusammenhang zur internationalen ASEM-Demo am 28.5. in Hamburg berichten.

Mehr Infos dazu unter  http://www.nextsteffi.tk

Zugtreffpunkte nach Karlsruhe

see you 18.05.2007 - 14:40
Freiburg Hbf: 11.45h Gleis 2
Heidenheim Hbf: 10.45h
Mannheim Hbf: 12.20 Bahnhofsvorplatz (Abfahrt: 12.40h Gleis 10a)
Neustadt (Weinstr.) Hbf: 13.10 Gleis 5 (über Landau Hbf 13.23h)
Pforzheim Hbf: 13.30h Gleis 4
Stuttgart Hbf: 12.45h Gleis 10
Tübingen Hbf: 11.15h

rechtmaessigkeit - durchsuchungsbeschluss

mt 18.05.2007 - 14:55
ich will mal kurz etwas zu der argumentation des BKA etwas sagen. Interessant, wie hier das vorliegen der formalen rechtmaessigkeitsvorraussetzungen (richterlicher durchsuchungsbeschluss) die materiellen, d.h. inhaltlichen ersetzen sollen. das system des richtervorbehalts führt dazu, dass die exekutive ihre handlungen gar nicht mehr rechtfertigen muss. der beschluss ergeht vom gericht. nach aelteren untersuchungen findet aber eine pruefung der rechtmaessigkeit durch das gericht nicht statt, der antrag der staatsanwaltschaft bzw polizei wurde in unter einem prozent der faelle abgelehnt. die vergangenheitsform deshalb, weil das BVerfG vor ein paar jahren genau dies kritisiert und hoehere pruefungsintensitaet eingefordert hat. ob es zu der umsetzung des urteils statistisches material gibt, weiss ich nicht. es darf aber bezweifelt werden, dass sich dabei dauerhaft etwas getan hat, da die systematik des verfahrens das kaum zulaesst. das pruefende gericht ist vollstaendig auf die sachstandsinformationen der staatsanwaltschaft als herrin des ermittlungsverfahrens angewiesen. eine anhoerung der betroffenen ist nicht vorgesehen. zumindest in der masse der faelle ist schon eine rueckfrage so unueblich, dass sie als einmischung in die arbeit des staatsanwalts empfunden werden wuerde. der richter uebernimmt de fakto keine verantwortung fuer die ermittlungshandlung, formal ordnet er sie aber an (als eigene massnahme, also keine ueberpruefung) und entlastet so die StA von der verantwortung.
so kommt es, dass die institution des richtervorbehalts, hochgejubelt zum instrument zur wahrung der beschuldigtenrechte und so auch zur rechtfertigung immer einschneidenderer massnahmen angefuehrt, in wirklichkeit eher kontraproduktiv ist.

es geht immer weiter

... 18.05.2007 - 15:05