Heizkostendeckelung bei Hartz IV rechtswidrig
Die Deckelung der Heizkosten bei Hartz IV Empfängern, die von vielen Kommunen praktziert wird, ist laut Bundesregierung rechtswidrig.
In einer Antwort der Bundesregierung vom 21.03.2007, auf Grund einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, betreffend "Der Steigerung der Energiekosten - Auswirkungen auf die Realeinkommen von SGB II und SGB XII Beziehenden" zu der Frage: „Teilt die Bundesregierung die Einschätzung……, dass die gegenwärtige Praxis der Kommunen zur Bewertung der Angemessenheit der Heizkostenübernahme und die Einführung von Obergrenzen für die Heizkostenerstattung in einigen Kommunen zu einer Benachteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern schlecht isolierter Gebäude führt?“ folgendes: „Leistungen für Heizung sind in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Soweit Heizkosten auf Grund schlechter Isolation des Wohngebäudes überdurchschnittlich hoch sind, sind dementsprechend höhere Heizkosten als angemessen anzuerkennen. Die Übernahme von Heizkosten kann demnach nicht ohne eine Einzelfallprüfung auf eine pauschal festgelegte Obergrenze beschränkt werden. Beruhen hohe Heizkosten hingegen auf dem Verbraucherverhalten des Hilfsbedürftigen, ist eine Beschränkung auf festgelegte Obergrenzen erforderlich. Sofern kommunale Träger die Entscheidung über die Angemessenheit der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung ausschließlich auf der Grundlage festgelegter Obergrenzen treffen, handeln sie nach Auffassung der Bundesregierung rechtswidrig. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder im Rahmen ihrer Aufsichtsrechte für ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln der kommunalen Träger zu Sorgen.“
Man kann nun gespannt sein, ob die örtlichen ArGe’n ihre rechtswidrige Praxis einstellen, und die Deckelung der Heizkosten (in Köln pro qm 1,30 €) einstellen. Des weiteren muss man sich die Frage stellen, was denn die ArGe’n zu tun gedenken. Denn nach der Aussage der Bundesregierung müsste jedes Mal, wenn die Heizkosten nach Ansicht der ArGe unverhältnismäßig hoch sind, eine Einzelfallprüfung vornehmen. Na, dann viel Spaß. Und das bei der Personalknappheit der ArGe’n. Oder werden die ArGe’n die Praxis der generellen Deckelung der Heizkosten beibehalten und darauf vertrauen, dass leider eben nur einige wenige dagegen klagen werden? Hier wäre es die Aufgabe der Kommunalparlamente, die ArGe’n per Beschluss zur Aufgabe der rechtswidrigen Praxis zu zwingen.
Man kann nun gespannt sein, ob die örtlichen ArGe’n ihre rechtswidrige Praxis einstellen, und die Deckelung der Heizkosten (in Köln pro qm 1,30 €) einstellen. Des weiteren muss man sich die Frage stellen, was denn die ArGe’n zu tun gedenken. Denn nach der Aussage der Bundesregierung müsste jedes Mal, wenn die Heizkosten nach Ansicht der ArGe unverhältnismäßig hoch sind, eine Einzelfallprüfung vornehmen. Na, dann viel Spaß. Und das bei der Personalknappheit der ArGe’n. Oder werden die ArGe’n die Praxis der generellen Deckelung der Heizkosten beibehalten und darauf vertrauen, dass leider eben nur einige wenige dagegen klagen werden? Hier wäre es die Aufgabe der Kommunalparlamente, die ArGe’n per Beschluss zur Aufgabe der rechtswidrigen Praxis zu zwingen.
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