NPD-Funktionär wg. Volksverhetzung verurteilt
Das Amtsgericht Wolgast hat heute am zweiten Verhandlungstag den ehemaligen Kreisvorsitzenden der NPD in Ostvorpommern und Greifswald, Christian Deichen, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Deichen war zur Last gelegt worden, auf verschiedenen NPD-Websites zu Seiten verlinkt zu haben, auf denen der Holocaust geleugnet und zum Mord an Juden und Ausländern aufgerufen wurde.
Unter anderem wurde auf der von der NPD verlinkten Seite gefordert: „Wir müssen kämpfen, für die richtige Erinnerung an den Holocaust - die tatsächliche Verbrennung der Juden in der Zukunft statt der Science-Fiction-Vergasung in der Vergangenheit“.
Nachdem Deichen zu Beginn der Verhandlung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten hatte, räumte er später nach Anhörung zweier Zeugen die Taten ein. Den Widerspruch gegen den Strafbefehl, der im Vorfeld gegen Deichen ergangen war, beschränkte der Angeklagte nach seinem Schuldeingeständnis auf einen Widerspruch gegen die Höhe der Geldstrafe: Hatte der Strafbefehl zunächst 60 Tagessätze zu je 30 Euro vorgesehen (zusammen 1.800 Euro), so reduzierte das Amtsgericht Wolgast die Höhe der Tagessätze auf je 11 Euro, so dass Deichen nun 660 Euro zahlen muss. Begründet wurde die Strafmilderung mit der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten, der nach eigenen Angaben derzeit arbeitslos ist.
Im Vorfeld des Prozesses waren das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft mehrfach öffentlich kritisiert worden, weil der Beginn der Verhandlung seit November 2006 mehrfach verschoben worden war. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft vor der Erhebung der Anklage zunächst versucht, das Verfahren gegen Deichen ohne Sanktionen einzustellen, da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ bestand. Erst nach Protesten nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und erhob schließlich doch Anklage. Das Verfahren hatte sich dadurch mehr als zwei Jahre hingezogen.
Weitere Informationen über Christian Deichen hier:
http://de.indymedia.org/2007/03/171637.shtml
http://de.indymedia.org/2005/05/117846.shtml
http://de.indymedia.org/2005/08/126145.shtml
Nachdem Deichen zu Beginn der Verhandlung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten hatte, räumte er später nach Anhörung zweier Zeugen die Taten ein. Den Widerspruch gegen den Strafbefehl, der im Vorfeld gegen Deichen ergangen war, beschränkte der Angeklagte nach seinem Schuldeingeständnis auf einen Widerspruch gegen die Höhe der Geldstrafe: Hatte der Strafbefehl zunächst 60 Tagessätze zu je 30 Euro vorgesehen (zusammen 1.800 Euro), so reduzierte das Amtsgericht Wolgast die Höhe der Tagessätze auf je 11 Euro, so dass Deichen nun 660 Euro zahlen muss. Begründet wurde die Strafmilderung mit der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten, der nach eigenen Angaben derzeit arbeitslos ist.
Im Vorfeld des Prozesses waren das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft mehrfach öffentlich kritisiert worden, weil der Beginn der Verhandlung seit November 2006 mehrfach verschoben worden war. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft vor der Erhebung der Anklage zunächst versucht, das Verfahren gegen Deichen ohne Sanktionen einzustellen, da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ bestand. Erst nach Protesten nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und erhob schließlich doch Anklage. Das Verfahren hatte sich dadurch mehr als zwei Jahre hingezogen.
Weitere Informationen über Christian Deichen hier:
http://de.indymedia.org/2007/03/171637.shtml
http://de.indymedia.org/2005/05/117846.shtml
http://de.indymedia.org/2005/08/126145.shtml
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Ergänzungen
Original
http://www.redok.de/content/view/623/38/
weiteres
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