Keine Pakete mehr für Jugendliche in Haft?

yaks 31.03.2007 22:56 Themen: Repression Soziale Kämpfe
In dem Entwurf eines neuen Landesjugendstrafvollzugsgesetzes für Rheinland-Pfalz ist das Recht auf Paketempfang ausdrücklich nicht mehr vorgesehen.
Bisher haben deutsche Strafgefangene die Möglichkeit, sich jeweils zu Weihnachten, Ostern und einem weiteren frei wählbaren Zeitpunkt im Jahr von Freunden oder Angehörigen ein Paket schicken zu lassen. Erlaubt sind anhand einer Liste Nahrungs- und Genussmittel wie beispielsweise Zigaretten, Schokolade und Kaffee. Das Warenangebot im Gefängnis selbst ist sehr begrenzt und zudem teuer, daher bedeutet der Paketempfang den meisten Inhaftierten viel.

Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zum 1. September 2006 haben sich die neun Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen darauf verständigt, einen einheitlichen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

In diesem findet sich unter § 56: "Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist den Gefangenen nicht gestattet." Warum gerade Jugendlichen diese kleine Freude nicht mehr gegönnt werden soll kann nur vermutet werden. Möglicherweise können aufgrund von Personalmangel die Pakete nicht mehr ausreichend auf verbotene Schmuggelware untersucht werden. Doch die Hauptaufgabe der Strafhaft ist aus gutem Grund die Resozialisierung, und die erreicht man kaum mit einem immer repressiveren Strafvollzug.

Der Gesetzesentwurf kann eingesehen werden unter:  http://www.justiz.rlp.de - Ministerium - Gesetzesvorhaben
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke den folgenden Kommentar

Soweit ich weiß...

zitronenfalter 04.04.2007 - 00:00
...war doch selbst Gulag-Insassen der Empfang von Paketen erlaubt? Bin mir nicht mehr ganz sicher, ich denke, ich habe es in "Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch" von Solschenizyn (!) gelesen, oder es war "Archipel Gulag". Prüft's nach, ob das stimmt, und denkt euch euren Teil.

Muß jetzt wieder Zitronen falten gehen.