B, 19.03.: "Kamera! Arschloch!"-Prozess

1.FC Ponyhof 20.03.2007 04:31 Themen: Repression
Gestern fand vor dem Landgericht Tiergarten (Berlin, Turmstr. 91) ein Prozess wegen §185 Beleidigung StGB statt. Während einer Demonstration, mit dem Motto "Das Leben ist kein Ponyhof!" im August 2005, soll der Angeklagte den Polizeibeamten Ponikau mit den Worten "Kamera!Arschloch!" beleidigt haben. Zur Sache wurde allerdings nichts gesagt, da der Richter Kiworr – Vorsitzender der kleinen Strafkammer 74 - auf übermäßige Formalien keinen Wert legte, sprengte dies den Prozess.
Vorspiel oder schon Prozess?

Formal eröffnet wurde der Prozess gar nicht. Stattdessen standen die geladenen Zeugen (Überraschung: ausschließlich Angehörige der uniformierten Truppen) bereits vor dem Gericht und wurden belehrt. Der sich selbst verteidigende Angeklagte kam währenddessen rein und begab sich zu einem Tisch an der Seite der erhöhten RichterInnenbank, auf der (von links nach rechts) die Protokollantin saß, dann ein grimmig dreinguckender Schöffe, dann der Vorsitzende Richter mit stark konservativem Outfit, dann eine Schöffin mit unscheinbarerem Aussehen und Auftreten und schließlich ganz rechts eine Staatsanwältin.Der Richter fragte den Angeklagten nach seinem Namen. Der Gefragte wollte aber nicht so richtig und fragte nach dem Grund der Personalienabfrage – der Prozess hatte ja noch gar nicht begonnen. Zuerst meinte der Richter, der Angeklagte solle sich an einen anderen Tisch setzen (wahrscheinlich hat der Richter seit 30 Jahren immer dieselbe Sitzordnung und wäre nicht darauf klargekommen, wenn jetzt der Angeklagte einen Tisch weiter gesessen hätte). Dann wies der Richter seine uniformierten Lakaien an, dem Angeklagten die Personalien abzunehmen. Kurz vor dem direkten Körperkontakt reichte der Angeklagte seinen Perso und alle waren glücklich … aber nur für sehr kurze Zeit.Währenddessen liefen ständige Debatten zwischen Angeklagten und Richter, weil der Angeklagte ständig nachfragte, warum dieses und jenes sein müsste. Von der ersten Sekunde an konterte der Richter mit absurd autoritären Sprüchen. In dieser Anfangsphase fiel:


„Ich sperr sie für drei Tage weg, wenn sie nicht parieren.“

Antragsversuch des Angeklagten

Dann sollte es losgehen. Der Angeklagte meldete sich, um einen Antrag zu stellen (Akteneinsicht – die hatte er noch nie bekommen, weder in der ersten Instanz noch im Vorfeld der zweiten, obwohl mehrfach beantragt). Der Richter wollte nicht, sondern stattdessen die Personalien kontrollieren. Streit, dabei wieder Sprüche vom Richter, z.B.:

„Ich kann noch einen zweiten Wachtmeister holen, dann sind Sie weg.“

Als der Angeklagte ins Protokoll aufnehmen lassen wollte, dass er keinen Antrag stellen durfte:

„Hier wird nichts ins Protokoll genommen, was ich nicht will.“
Auf die Bemerkung des Angeklagten, dass er da aber einen Fehler machen würde:
„Ich mache keine Fehler, Sie machen Fehler.“

Schließlich sah der Richter aber die Sinnlosigkeit ein, den Antrag einfach zu übergehen und fragte nach dem Inhalt des Antrags. Der Angeklagte schilderte, dass es um Akteneinsicht und Aussetzung der Verhandlung gehen würde. Daraufhin der Richter:


„Sie kriegen Akteneinsicht nur über einen von Ihnen bevollmächtigen Anwalt.“

Der Angeklagte bestand darauf, den Antrag vorzutragen: „Sie können den dann ja ablehnen“, fügte er spöttelnd und vorausschauend an.


Antrag auf Akteneinsicht, jetzt erst "recht"

12.20 Uhr: Antrag auf Akteneinsicht und Aussetzung des Verfahrens, zwecks Prozessvorbereitung mit Akten, wird gestellt.

Mittendrin gab es wieder kleine Scharmützel zwischen Angeklagtem und Gericht, weil der Name des Richters im Antrag vorkam, aber wohl falsch geschrieben war. Der Angeklagte fragte nach dem Namen des Richters, der verweigerte die Antwort erst ganz und sagte den Namen dann zwar, verweigerte aber die Schreibweise zu benennen. Ein Zuschauer sagte daraufhin zum Wachtmeister, dass er die Personalien zwangsfeststellen könne (war ja vor wenige Minuten, als der Angeklagte seine Personalien angeben wollte, auch so). Der Richter verstand den Satz nicht richtig, fragte den Wachtmeister, kriegte aber alles nicht richtig auf die Reihe und verkündete:


„Wir sind hier nicht im Zirkus. Das ist hier kein Affentheater.“

Danach wurde der Antrag zuende gestellt. Der Richter entschied (ohne die SchöffInnen überhaupt zu fragen), dass der Antrag zurückgestellt wird.Nur mal zu Klärung: Der Angeklagte beantragte, auf Grundlage §147 Abs. 7 StPO, die Akten einzusehen, um den Prozess überhaupt sinnvoll führen zu können – und der Richter sagte, dass könne auch noch am Ende des Prozesses entschieden werden. Absurder geht’s kaum. Ein Zuschauer lachte kurz auf – eher leise, aber dem Richter war das zuviel und er versuchte seinen ersten Rauswurfversuch. Richtig klappte das aber nicht, irgendwie war auch nicht genug Räumpersonal im Saal, schließlich versuchte er es väterlich: „Werden Sie ab jetzt ruhig sein?“ Der Betroffene sagte einfach gar nichts mehr und schließlich ging es weiter.Der Angeklagte stritt nun mit dem Richter über die Zurückstellung des Antrags. Der Richter:


„So wie Sie hier auftreten, müssen Sie sich nicht wundern“.
„Als Angeklagter haben Sie nun mal Pech, dass Sie Angeklagter sind.“

Irgendwann fragte der Richter, ob der Angeklagte Jura studiere. Der fragte zurück, warum das wichtig sei. Der Richter:

„Nur wenn Sie juristische Fachkenntnisse haben, können Sie so hier auftreten.“

Der Zirkelschluss in der Debatte wurde unterbrochen durch den Angeklagten, der irgendwann ankündigte, den nächsten Antrag stellen zu wollen. Der Richter darauf:

„Sie haben sich ja gut vorbereitet, den Prozess zu torpedieren.“

Anträge zu stellen ist also - in der Sicht des Richters - ein reiner Störungsversuch – und nicht etwa selbstverständliche Nutzung der Verteidigungsrechte.

Kurzer Streit, dann versuchte der Richter was Neues ...

Richter scheitert mit dem Einlullen des Angeklagten

12.35 Uhr: Der Richter lässt den Saal räumen, weil er mit dem Angeklagten mal unter vier Augen sprechen will ...

Die Zuhörer standen vor der Tür im Treppenhaus. Die Tür wurde verschlossen, so dass sie nicht mehr in den Saal gelangen konnten von dieser Stelle aus. Die Pause war 20 Minuten lang.

In einem Interview nach dem Prozess stellte sich heraus, dass der Angeklagte in der Pause durch ein "gutväterliches Verhalten" des Richters offensiv dazu bewegt werden sollte, auf weitere Anträge zu verzichten. Der Angeklagte vermittelte - nach eigener Aussage von Anfang an -, dass er nicht bereit wäre darauf zu verzichten. Zudem sollte der Angeklagte dazu provoziert werden, die Akten auf dem Tisch des Richters einzusehen. Überrascht hatte ihn dann doch, dass der Richter in der vor sich hinplänkelnden Diskussion in sehr klarer Sprache unterstrich, dass Staat und Gerichte nur dafür da wären Zwang auszuüben, und dem Angeklagten die Frage stellte:


"Was ist den dann die Alternative zu keinen Gesetzen?"

Die Besetzung des Gerichts

12.55 Uhr: Die Tür wird wieder aufgeschlossen. Ohne erneute formale Wiedereröffnung des Verfahrens geht der im Raum stattfindende Dialog zwischen Angeklagten und Richter einfach weiter – jetzt wieder mit Publikum.

Der Angeklagte las den Antrag vor, den er stellen wollte. Es ging um die Prüfung der Besetzung des Gerichts, ob die Auswahl der Personen rechtmäßig war usw. Auch dieser Antrag wurde einfach zurückgestellt. Der Angeklagte kritisierte auch diese Vorgehensweise, formulierte, dass er das Gericht noch nicht einmal namentlich kennt und fragte schließlich den finster dreinblickenden Schöffen links vom Richter nach dessen Namen. Der verweigerte kopfschüttelnd die Antwort und formulierte, dass er das nicht sagen müsse. Der Angeklagte stritt mit ihm und fragte mehrfach nach. Darauf beugte sich der Schöffe nach vorne (also mehr oder weniger über den Angeklagten) und sagte schnodderig von oben herab: „Macht Ihnen das Spaß?“ Danach folgte eine abwertende Geste. Der Vorsitzende Richter schien zu bemerken, wie offensichtlich das Gericht seine Befangenheit gerade zu zeigen begann und versuchte, den Schöffen zum Namensagen zu bewegen, ohne ihn zurechtzuweisen:


„Sie müssen Ihren Namen nicht sagen, aber es schadet auch nicht“.

Der störrische Schöffe begriff das aber nicht und verweigerte weiterhin den Namen. Schließlich fordert ihn der Richter direkt auf, den Namen zu sagen: Christian Kunz (Schreibweise unbekannt).

Plötzlich will der Richter eine Pause – musste er gerade mal seine SchöffInnen auf Spur bringen, dass die nicht (wie es wirkte) ihn noch an Ekligkeit zu übertreffen versuchen und damit das gesamte Gericht immer stärker in die Befangenheitsecke bringen?


In der Pause schrieb der Angeklagte einen Antrag, dass die mehrfache Verweigerung der Namensnennung und die abwertende Geste in das Protokoll aufzunehmen sei.

13.12 Uhr: Es wird wieder aufgeschlossen, der Angeklagte verlas den Antrag. Bemerkenswert war, dass alle Zeugen im Raum waren – das ist für eine laufende Hauptverhandlung äußerst ungewöhnlich. Hatte der Richter schon im Kopf, dass eine Verhandlung nicht mehr stattfinden sollte?


Ende des Prozesses

Schließlich verkündete der Richter das Ende des Prozesses:

1. Der Prozess wird ausgesetzt (d.h. erst mal beendet, müsste wieder neu starten – aber die Zeugen waren schon in einer Hauptverhandlung anwesend, das bliebe problematisch; ist zwar kein unüberwindbarer Rechtsfehler, aber beeinflusst ihre Glaubwürdigkeit – zumal sie sich selbst an der anschließenden körperlichen Aktion gegen die politisch Unerwünschten einschl. des Angeklagten beteiligten)

2. Der Angeklagte wird zwangsweise medizinisch untersucht, ob er verhandlungsfähig ist – gemeint war wohl eine psychologische/psychiatrische Untersuchung.


Das war schon ein bemerkenswerter Hammer und der in den letzten Jahren eher seltene Versuch, politische Querulanz und offensive Verteidigung vor Gericht mit psychiatrischen Mitteln ruhig zu stellen. Dabei ist wichtig, zu wissen, dass Richter nicht nur zuständig sind, Menschen in Knäste zu werfen, sondern auch die Einweisung in geschlossene Psychiatrien von ihnen angeordnet werden.


Der Gerichstsaal als Forum zu Strafe, Gerichten, Zwang

Nach dem Ende des Prozesstages entstanden Dialoge im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer gingen den Richter kritisch an und zogen Vergleiche wegen der Psychiatrisierung politisch unerwünschter Personen. Es wurde über die Widerlichkeit von Strafe, Gerichtsverfahren, so gearteten Kommunikationsformen zwischen Menschen usw. diskutiert. Nach wenigen Minuten hatte der Richter keine Lust mehr und ordnete die Räumung des Saales an. Dabei wurden alle vor Ort verfügbaren Beamten eingesetzt, also auch die Zeugen. Diese wurden nun angesprochen, warum sie sich für solche Handlungen hergäben. Sie beriefen sich (typische deutsche Mentalität) auf den Befehlsnotstand. Darauf entstand der folgende Dialog:


„Und warum machen Sie dann diesen Job, wenn der bedeutet, immer nur Befehle anderer auszuführen?“
„Was soll ich sonst machen? Ich will ja nicht auf der Straße sitzen ...“

„Naja, es gäbe schon viele andere Alternativen. Kein williger Vollstrecker zu sein, heißt ja nicht, gleich auf der Straße zu landen. Aber auf der Straße wäre allemal besser als Befehlsempfänger von diesem Pack zu sein!“ (mit allgemeiner Geste in das Gerichtsgebäude hinein).


Das hörten nun wieder Gericht und vor allem die bisher sprach- und handlungslose Staatsanwältin. Nun war sie gefragt. Während die Räumung erst mal weiterging, musste der Übeltäter gefasst werden. „Pack“ zur Justiz – das ist ja wie Gotteslästerung. Und während die Justiz die permanenten Beleidigungen der Obrigkeit gegen ihre Gefangenen, Sozialhilfeabhängigen usw. dutzendfach übersieht, muss hier natürlich hart durchgegriffen werden. Also die Verkörperung des Bösen in den Gerichtssaal zurückgeschleppt (einiges Gerangel vorweg), dort eingesperrt (alle Türen zu), Personalien aufgenommen, die Zeugen klargemacht usw. Der Zeuge Polizeibeamter Breninek schleimte sich in einem peinlichen Stil bei der Staatsanwältin ein und versicherte ihr mehrfach, er könne ein guter Zeuge sein und auch noch mehr über das Verhalten „der da draußen“ erzählen. Die ganze Zeit über führte der Eingesperrte einen harten Dialog mit den im Saal noch anwesenden Richtern, SchöffInnen, der Staatsanwältin und den Ordnungskräften. Die Staatsanwältin schlenderte einmal betont lässig auf ihn zu und sagte:


„Sie machen alles nur schlimmer. Es ist besser für Sie, wenn Sie einfach den Mund halten“.

So offenbarte sie ihr Verständnis von einem guten Bürger. Allerdings erfolglos. Nach einiger Zeit stellten alle nacheinander die Debatte ein und der Richter verfügte wieder, den Saal zu räumen. So waren irgendwann alle draußen und schlenderten Richtung des festungsmäßig bewachten Eingangs.


Tumult im Gebäude

Plötzlich brach Alarm aus, zahlreiche Justizwachtmeister rannten durch die Flure, der Eingang wurde gesperrt. Was genau geschah, war nicht zu klären – auf einigen Gängen gab es aber justizkritische Sprüche auf dem Boden. Mag sein, die kamen darauf nicht klar ... aber gefunden haben sie wohl niemanden, der das gemacht haben soll.

Der Angeklagte und einige Zuschauer vor dem Gericht haben vom Tumult im Gebäude nichts mehr mitbekommen. Das Einzige, was sie wahrnehmen konnten, war ein Gerichtsbediensteter, der die Pforten schloss und ein Schild aufstellte auf dem folgendes zu lesen war: "Wegen Alarm vorübergehend geschlossen". Der Angeklagte sagte hierzu laut: "Das muss dann wohl die Antwort, auf die Frage des Richters nach der Alternative zu Gesetzen und Staat, sein!" Nach einer knappen Viertelstunde hatte sich die Lage offenbar beruhigt und die Pforten wurden leider wieder geöffnet – aber immerhin: ein kleines bisschen Sand im Getriebe …


Ergänzung zum medizinischen Gutachten

Sollte als Folge der medizinisch-psychologischen Untersuchung eine Zwangsbetreuung durch gerichtliche Anordnung erlassen werden, kann ein Schutz die sogenannte Vorsorgevollmacht sein, mit dieser kann psychiatrisch/ staatlich verordnetem Zwang vorgebeugt werden. Wie das geht? Durch eine vorab vertraglich abgeschlossene Vorsorgevollmacht (Vo-Vo) entsprechend § 1896 Abs. 2 BGB. Im Ergebnis kann eigentlich, wenn das Gesetz befolgt würde, niemand gegen den eigenen Willen betreut, in ein Heim oder in die „Geschlossene“ eingewiesen werden.



Mehr Infos:

Vo-Vo allgemein
www.vo-vo.de

Vo-Vo Wie wirkt sie?
http://psychiatrierecht.de

Mustervorschlag einer Vo-Vo

Weitere Informative Internetseiten

Prozess und Vorphase:Die Rechte der Verteidigung

Tipps zur Akteneinsicht

Die Verhandlungsbibel: Strafprozessordnung
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Ergänzungen

@berliner

filmstar 20.03.2007 - 12:26
besteht die möglichkeit, juristisch etwas gegen das präventive filmen von demonstrationteilnehmern zu unternehmen (die gegenmaßnahmen, die gegenstand der oben beschriebenen gerichts-komödie wurden, sprechen mir zwar aus dem herzen, sind aber wohl nur bedingt effizient...)? wurde das in der vergangenheit schon versucht?
z.b. 3.März 2007, "heldengedenken" in halbe: zwei stunden vor dem angemeldeten beginn der nazi-veranstaltung (und vermutlich den ganzen tag über) werden am bahnhof sämtliche teilnehmer der gegenkundgebungen von der polizei abgefilmt. die angesprochene kamerafrau begründet dies mit der notwendigkeit, den schleusungs-punkt am ausgang des bahnhofs prophylaktisch filmen zu müssen, da es beim sorieren der ankommenden in nazis und nazi-gegner ärger geben könne. platziert hatte sie sich allerdings so, dass die gesichter aller vom schleusungspunkt kommenden nazigegener ausführlich abgefilmt wurden (man musste 20 meter einen schmalen weg entlang auf die kamera zu laufen, um den bahnhofsbereich in richtung gegenkundgebung zu verlassen).
man muss nicht mal links sein, um es bedenklich zu finden, wenn die polizei alle teilnehmer einer angemeldeten demonstration systematisch abfilmt.

rechtliche Situation

- 20.03.2007 - 13:17
Die Polizei darf gemäß § 19 a des Versammlungsgesetzes Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmer bei oder in Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.

Dies legt die Polzei allerdings sehr weit aus. Im April 2006 habe ich eine Beschwerde bei der Polzei Potsdam eingelegt, nachdem sie bei einer Demo in Potsdam bereits bei Ankunft am Bahnhof alle Ankommenden Filmte. Als Begründung dafür erhielt ich dann folgendes: "Bereits während der Anreise kam es in diesem Bereich zu mehreren Ingewahrsamnahmen von potentiellen Versammlungsteilnehmern. Daraufhin entschied der zuständige Polizeiführer, dass die Voraussetzungen gemäß o. g. Rechtsvorschrift gegeben sind und Videoaufnahmen zu fertigen sind.". Eine lächerliche Erklährung.

Sollte die Polizei Aufnahmen nach o. g. Rechtsvorschrift anfertigen, muss sie diese nach Beendigung der Versammlung löschen, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat und die Aufnahmen zu keiner Verfolgung mehr zu verwenden sind.

Insgesamt stellt sich die Frage: Wo beginnen erhebliche Gefahren die solche Aufnahmen rechtfertigen.

Meine damalige Beschwerde hatte jedenfalls in soweit erfolg, dass ich nun schriftlich habe, dass die gefertigen Aufnahmen nach Auflösung der Versammlung nicht mehr benötigt wurden und daher vernichtet worden sind. Auch wenn dies wohl keiner so wirklich glaubt, sind sie in einem evtl. späterem Verfahren evtl. nicht mehr brauchbar.

Zur rechtswidrigkeit des Filmens

Komitee für Ponyrechte 20.03.2007 - 16:21
Wahrscheinlich ist, daß das Filmen rechtswidrig war,
aber das interessiert ja niemanden, die Polizei interessierts nicht,
die konstruiert halt was,auch interessierts nicht den Richter,
den seine Hauptfunktion ist verurteilen nicht freisprechen.
Ich bin mir sicher das, wäre es überhaupt zur Sache gekommen
(ist es ja nicht wie ihr dem Bericht entnehmen könnt),
wäre die rechtswidrigkeit des Filmens ein wesentlicher Bestandteil
der Verteidigung geworden. In dem Fall könnte man ja versuchen
mit § 34 StGB "rechtfertigende Notstand" zu argumentieren,
der Demonstrationsteilnehmer hat halt nur versucht den rechtswidrig
handelnden Polizisten davon abzuhalten, andere Demonstartionsteilnehemer
zu filmen. Aber naja... zur Sache kams ja offensichtlich nicht, der Richter
war unfähig mit den eigenen Handlungsmaximen, der Strafprozessordnung,
überhaupt klar zu kommen.

1:0 für FC.Ponyhof

Menschenrechtswidriges Verhalten des Richters

Ulrich Brosa 21.03.2007 - 11:33
Ein Angeklagter ist wegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
die auch in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz ist, berechtigt,
sich selbst genauso zu verteidigen wie ein Rechtsanwalt.
Verweigerung der Akteneinsicht ist somit ein Verstoß gegen die EMRK
und wird Aktionen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
nach sich ziehen.

 http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm

Die berüchtigte deutsche Strafprozessordnung wurde in den letzen Jahren
geändert um Konflikte mit der EMRK zu mindern. § 147 StPO wurde
um den Absatz 7 erweitert.

 http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

Es ist schlicht gelogen, wenn Richter und Staatsanwälte behaupten,
Akteneinsicht dürften nur Rechtsanwälte bekommen.

Also: Alle Angeklagten sollten Akteneinsicht verlangen.
Sorgfältiges Studium der amtlichen Akten lohnt sich fast immer.
Zumindest Schlampereien, meist jedoch schwerere Vergehen
von Polizei und Justiz können aufgedeckt werden.

Bemerkenswert ist die zunehmende Angst der deutschen Justiz
vor der Öffentlichkeit.

Prozesskostenhilfe

No Justice, is peace 22.03.2007 - 01:21
Quelle wikipedia:

Prozesskostenhilfe -
"Sie kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Person als Kläger oder Beklagter nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen."

Kurz und Knapp
Das heißt für diesen Fall, es gibt keine Prozesskostenhilfe, da es sich um einen Strafprozess handelt.

@No Justice, is peace

egal 22.03.2007 - 20:32
stimmt nur zum teil dein einwand, daher hier (wikipedia):

Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im Strafprozess einen durch das Gericht dem Angeklagten beigeordneten Verteidiger.

In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§§ 140 ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Pflichtverteidiger können mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbaren; übersteigt diese allerdings die daneben von der Staatskasse ebenfalls zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren, ist sie anzurechnen. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. Auf Antrag des Pflichtverteidigers kann das Gericht auch feststellen, dass der Angeklagte zahlungsfähig ist; er schuldet dem Pflichtverteidiger dann die (etwas höheren) gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers.

Prozessfortsetzung, 26.05.2008, 09:45

sTatistin 11.05.2008 - 13:43
------------------------#-
"Kamera-Arschloch" ?
------------------------#-

Ein Gerichtsroman in Fortsetzung.

Am 27.8.2005 soll ein Aktivist während der Demonstration "Das Leben ist
kein Ponyhof" einen Statisten der 13. Einsatzhundertschaft mit den Worten
"Kamera-Arschloch" beleidigt haben. Im ersten Akt wurde der Aktivist
verurteilt, dafür reichten als Beweismittel ein Videoband, daß während der
vermeintlichen Beleidigungsszene den Angeklagten nicht zeigt und ein
Polizeibeamter der den Aktivisten bei der Beleidigung noch nicht gesehen
hatte, zu dem auch noch etwas anderes hörte: "Kameramann-Arschloch".

Im zweiten Akt sollte er sich eigentlich von einem Arzt des
Maßregelvollzugs untersuchen lassen, es passierte ein Jahr lang nichts.

Nun ist die Rolle des Richters im Schauspiel neu besetzt. Das Drehbuch
wurde überarbeitet. Auf zur Premiere. Erscheint in kameratauglicher
Kleidung. Achtet auf die Eingangskontrollen. Der Eintritt ist frei.



>>> Montag, 26.05.2008 , 09.45 Uhr
>>> Ort: Landgericht, Turmstr. 91 (Moabit), Raum 704.
>>> Aktenzeichen: 273 Cs 61/06.

Kamera-Arschloch - DIE II. Instanz (Mo. 30.Ju

Pony M. 27.06.2008 - 01:52
++++ Uraufführung ++++

"Kamera-Arschloch" - DIE II. Instanz
(Mo. 30.Juni.2008 um 11:15)

Landgericht Tiergarten
Turmstr. 91
Saal 704

+++

Endlich, es ist soweit, nach jahrelangen Proben und endlosen Besetzungswechseln schaffte
das experimentierfreudige Team ums Landgericht Berlin den Sprung aufs Theaterparkett.
Dieses Stück ist eine schwierige Geburt mit einer lebendigen Chronik.

- "Kamera Arschloch - DIE I. Instanz" (Sommer 2006) -

Nachdem einige Akteure mit zerschmetternder Kritik auf die schnöde Verurteilung in
"Kamera-Arschloch - DIE I. Instanz" reagierten und eine Berufung für das Stück
einforderten, lief mit einer deutlichen Weiterentwicklung das Vorspiel "DIE II. Instanz
a-dur", dieses Versprach mehr.

- "DIE II. Instanz a-dur"(Frühjahr 2007) -

Die Rolle des Angeklagten forderte den autoritären Richter Kiworr am Landgericht mit dem
mehrmaligen Stellen von Anträgen heraus, dieser konterte mit einschüchternden
Kommentierungen und versöhnendem Gut-Vater-Ton, dieser verlief jedoch ins Leere.

Es folgte ein Befreiungsschlag des Hochstuhlsitzenden, der Angeklagte sollte sich vom
medizinischen Sachverständigen am Krankenhaus des Maßregelvollzugs untersuchen lassen.
Das Publikum wurde gekonnt überrascht, erwartete es doch eine Verhandlungen der Sache
"Beleidigung" des Polizeibeamten Breninek, mit den Worten "Kamera-Arschloch" durch eine
"als Pony verkleideten Person" während der Demo "Das Leben ist kein Ponyhof" (August 2005).

- Die Hängematte -

Die am Landgericht ansässigen Macherinnen dieses fulminanten Überraschungsaustiegs, gönnten
sich eine 1 1/2 jährige Pause, selbst der Angeklagte wurde zu keiner Tat veranlasst, ein
Arztbesuch hinter den Kulissen fand nicht statt.

- Die verlängerte Hängematte -

Eine erste Ankündigung des Termins im Mai 2008, war eine überraschende Werbestrategie des
Marketing-Teams des Landgerichts, das große Getöse um die Absage des Termins sorgte für
eine Public Relation die nur wenige Stücke für eine Terminverschiebung bisher erhielten.


- Finale Grande - DIE II. Instanz (Mo. 30.Juni.2008 um 11:15) -

Der Spannungsbogen arbeitet auf einen überraschenden Schluß hin, die Richterrolle wurde neu
besetzt, zusätzliche Statisten haben sich angekündigt.
Das aufmerksame Publikum stellt die einfache Frage: "Soll am Ende doch nur die Verurteilung stehen?!".
Der werte Zuschauer wird nach Gerüchten in einen Raum des Zweifelns und Nachdenkens
versetzt und dort darf er dann auch bleiben. Dieses Stück sorgt nach Veranstalterangaben
noch Stunden nach der Aufführung für anregende Gespräche, bevor es wieder durch den
verregelten Alltag abgelöst wird.


Die Rollen:

Der Angeklagte
Der Pflichverteidiger
Der Richter und große Mediator "Holldorf"
Die Staatsanwaltschaft
Die Kollegen des Abschnitts A33
Die Kollegen des LKA 63 und ihre Abgesannten
Der "Giftzwerg"
Der Zeuge POM Breninek
Der Zeuge POM Ponikau
Das "Viedeoband"
DU und DU und DU, das Trio aus dem Publikum.

Wann und Wo?

>>> Mo. 30.Juni.2008 um 11:15
>>> Ort: Landgericht, Turmstr. 91 (Moabit), Saal 704.
>>> Aktenzeichen: 273 Cs 61/06.
>>> Eingangsperformance und Kontrollen: Die Justizbeamten


Regie und Rückmeldungen:  keinponyhof@gmx.net

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Kritiken:

"Faszinierendes Schauspiel, faszinierende Kulisse, die Details stimmten,
selbst die Saalwahl fiel auf einen der älteren Kaisersäale und nicht auf
einen der `demokratischeren` Säale aus den 60igern, damit Entsprach der
Ort der Aufführung den feudalistischen Ständeordnungen am Gericht."
(Herbert Feng Shui, Raumausstatter)


"Großartig, dieses Stück versucht selbst den moderatesten Richter vom
erhobenen Richterstuhl zu versetzen."
(Onlinemagazin: HDBS - HöchstDichterliche RechtsBrechung im Strafrecht)


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Rückblick auf "DIE II. Instanz a-dur" (Frühjahr 2007)

indymedia, Berlin, 19.03.07 :
### "Kamera! Arschloch!"-Prozess ###

 http://de.indymedia.org/2007/03/171351.shtml

inale Grande ... notes annexes virtuelle

virtuala 01.07.2008 - 02:06
Aufgrund der große Kartennachfrage wurde ein Zweittermin für das Teilstück V(b) angesetzt,
um die Anreize für Wiederholungsgänger zu erhöhen wurde das Stück kurzerhand
noch am morgen der Aufführung umgeschrieben, der Zeuge Brenninek in der Rolle des
Betroffenen und Beleidigten POM Breninek erlitt eine Sommergrippe oder Rückenleiden oder
ähnliches und konnnte am Stück leider nicht teilnehmen, so die offizielle Meldung für das
anwesende Publikum.

Der Zeuge POM Ponikau jedoch behauptete sich in Teilstück V(a) in der Rolle Ponikau als
Koryphäe in der Darstellung von Widerspruch, Nebenwiderspruch und Nebennebenwiderspruch.
"Er trug ein Transparent"... "Dann trug er eben doch kein Transparent." . Faszinierend.
Ein Könner der theatralisch mephistophelischen Dialektik.

Am Ende des Stückes entpuppte sich die Abwesenheit des POM Breninek als geschickte
Marketingstrategie des Team Staatsanwaltschaft um einer erhöhten Aufführungsnachfrage des
Stückes nachzukommen, die in einer einfachen Aussage mündete ... "Der Staatsanwaltschaft
reicht es nicht, sie möchte POM Breninek anhören.".
Mit wohlwollender Zustimmung reagierte das Publikum, und wurde erst jetzt durch diesen
geschickten Schachzug darauf hingewiesen: Der angeblich Betroffene wurde noch nie erhört!

Das Publikum hätte es wissen müßen, das Theaterstück ist ein virtuoses Spiel mit
Virtuellen, das Videoband war doch ein eigentlich unübersehbarer Vorbote hierfür,
wurde es doch schon im ersten Akt "Kamera-Arschloch - DIE I. Instanz" eingeführt um zu
beweisen: ES IST KEIN TÄTER ZU SEHEN!

In allen bisher aufgeführten Stücken verschwand die Rolle des POM Breninek aus den Augen
des werten Betrachters, tauchte er doch nur als stummer Statist in "DIE II. Instanz
a-dur" im Frühjahr 2007 auf, um dann wieder als Phantom bei Gerichte zu verschwinden, das
Publikum gelangt erst jetzt zu der augenöffnenden Erkenntnis: er führte bisher nie den im
angedeuteten Drehbuch vorgesehenen Dialog in den heiligen Amtshallen.

Kamera-Arschloch - DIE II. Instanz V(b)
- Die Betroffenen-Monologe -
14.July 14:00
Landgericht Berlin Tiergarten
Turmstr. 91 (Moabit)
Saal 704

freispruch!

mein name 16.07.2008 - 14:53
um es kurz zu machen: freispruch!

und es stellte sich heraus, das es auch in berlin richter gibt, die ein interesse an anderem als der verurteilung des angeklagten haben. nur als anmerkung am rande: auch die staatsanwältin beantragte den freispruch.

Freispruch

smackedPony 18.07.2008 - 20:31
Das Ergebnis, proudly presented by Kummerloev(schreibweise unbekannt) unter:

 http://de.indymedia.org/2008/07/222435.shtml

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abfilmen auf demos — berliner

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Inhaltslose Solidaritätsbekundung — 1 FC Salomon-Höllental

ponys — pony

erklärung — der richter

Erklärung — @ der richter

Warum? — @

@ — egal

Rechtstaatlichkeit? — desillusioniert

@ egal — no justice, is peace

@egal — k.o.b.r.a.

@egal — jb