Veranstaltung: Das bisschen Totschlag..
Die Veranstaltung fand am 18. März, im Rahmen des Tages für die politischen Gefangenen, in Berlin statt. Angekündigt war ein Rückblick auf Verfahren gegen linke Zusammenhänge, bei denen von den Ermittlungsbehörden auf den Tatvorwurf des versuchten Totschlags gesetzt wurde. Aktuelle Fälle aus Potsdam und Berlin-Lichtenberg wurden den Verfahren aus Göttingen (Mackenrode) und Berlin-Kreuzberg (Kaindl-Fall) in den 90iger Jahren gegenübergestellt. Trotz der ziemlich kurzen Veranstaltung wurden viele sinnvolle Hinweise zum Umgang mit derlei justiziellen Überdramatisierungen physischer Argumente in politischen Auseinandersetzungen geliefert.
Auf dem Podium saßen neben der Moderation noch Julia aus Potsdam (Versuchter Mord, 2005), jemand von der Matti-Soligruppe (Versuchter Totschlag, 2006), Fatma ehm. Antifascist Genclik (Totschlag, 1992) und ein Vertreter der ehm. Autonomen Antifa [M], der etwas zu dem Mackenrode-Verfahren (Versuchter Totschlag, 1991) und dem 129a-Konstrukt gegen die [M] erzählte.
Vor dem sehr gut besuchten KATO in Kreuzberg schwirrten einige Beamte des Landeskriminalamts herum und trauten sich nicht in den Veranstaltungsraum. Drinnen wurde, aufgrund der Überfüllung, dem Publikum zunächst Rauchverbot erteilt, und relativ pünktlich begonnen.
Anders als bei vorangegangenen Veranstaltungen bspw. in Potsdam, saß diesmal keinE JuristIn auf dem Podium, wodurch die politische Arbeit mit und gegen Justiz klarer im Vordergrund stand.
Die Moderation erläuterte anfangs etwas spärlich die Rechtslage bei Tötungsdelikten, den Vollzug, die Planung, das Inkaufnehmen und den Unterschied zur Körperverletzung mit Todesfolge. Danach macht es einen erheblichen Strafmaßunterschied, ob jemand die Tötung in einer Auseinandersetzung geplant oder in kauf genommen hat, oder diese unwillentlich passiert ist. Totschlag und Mord unterscheidet sich nach Motiv, das bei Mord besonders unsittlich ist bzw. einer niederen Gesinnung folgt. Bei dem Potsdam-Verfahren gegen fünf Jugendliche kam noch die „niedere Gesinnung“, nämlich die antifaschistische Einstellung, hinzu, welche den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu „versuchtem Mord“ hochpushte.
In den behandelten Verfahren kam es, abgesehen vom Kaindl-Fall, nicht zu Tötungen. Es wurde aber jeweils von der Justiz konstruiert, dass die Tötung geplant bzw. in kauf genommen wurde. Die juristischen Maßstäbe was Ermittlungsmethoden und bspw. Gründe für Untersuchungshaft angeht, steigen erheblich wenn von der Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung zu einem versuchten Tötungsdelikt hochgestuft wird. Wie linke Zusammenhänge mit solchen Justizkonstrukten umgehen und umgegangen sind, wurde auf der Veranstaltung näher erläutert.
Ohne jetzt die Verfahren in ihrer ganzen Länge auszubreiten, will ich kurz umreißen worum es jeweils ging.
1991, in Mackenrode nahe Göttingen fand ein FAP-Treffen im eigenen Schulungszentrum statt. Eine Spontandemo aus dem Spektrum der Autonomen Antifa [M] (
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/aam/) durch den Ort sollte die Nazis aufscheuchen und vertreiben. Diese nahmen das Angebot der direkten Konfrontation an und es entwickelte sich eine Straßenschlacht mit allerhand damals üblichen Werkzeugen. Am Ende mussten sich 15 Nazis ärztlich behandeln lassen. An den Ausfahrtsstraßen wurden wahllos Autos mit vorgehaltener Knarre angehalten und die Leute kontrolliert. Der Vorwurf des versuchten Totschlags bezieht sich auf ein Jochbein, dass von einer, mittels Zwille beschleunigten, Schraube zertrümmert wurde.
Da diese Straßenschlacht in Mackenrode nicht die einzige militante politische Artikulation zu dieser Zeit in Göttingen war, hat das örtliche LKA und später dann das Bundeskriminalamt 1992 angefangen gegen die Antifa [M] wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) zu ermitteln. Anders als beim üblichen Unschuldsvorbehalt individualisierbarer Straftaten handelt es sich beim 129a, um ein Organisationsdelikt. Der Vorteil für die Strafverfolgungsbehörden ist, dass den einzelnen MitgliederInnen nicht mehr Straftaten nachgewiesen werden müssen, sondern nur noch die Mitgliedschaft. Bei der Antifa [M] war dies ein Kinderspiel, da die AktivistInnen z.T. mit vollem Namen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten.
1998 waren die Ermittlungen der 129a-Sonderkommission abgeschlossen und ein Gerichtsprozess wurde geführt, bei dem auch das Mackenrode-Verfahren abgehandelt wurde. Dieses endete mit einem Freispruch, da der vermeintliche Haupttäter ein Alibi für die Zeit der Straßenschlacht in Mackenrode hatte. Das LKA hatte den verletzten Nazis Lichtbilder von knapp 400 AktivisitInnen unrechtmäßig vorgelegt und bei der Benennung von Hauptverdächtigen nach politischen Kriterien Hilfestellung geleistet. Doch der Staatsschutz hatte sich verkalkuliert und das ganze Konstrukt viel in sich zusammen.
Schon in den Jahren der Ermittlungen wurde den Angeklagten klar, dass die Justiz trotz Mangel an Beweisen, Antifas als HaupttäterInnen ausmachen würde, die besonders aktiv sind. Der Prozess 1998 wurde daher als Bühne benutzt, um diese Praxis öffentlich zu machen und den Prozess als bloße Inszenierung von Staatsschutzinteressen zu entlarven. Die politische Polizei, die meist aus persönlichem Eifer politischen AktivistInnen das Leben schwer macht, wurde zum eigentlichen Angeklagten in diesem Prozess. Das weitergehende Interesse war die Abwendung des 129a-Verfahrens von der Antifa [M]. Auch mit Blick auf ähnliche Antifa-Zusammenhänge bundesweit, musste dieses Verfahren ein Statement gegen die Kriminalisierung von antifaschistischen Organisationen sein.
Bei den Verfahren 1998, konnte auf die positive Stimmung in der Bevölkerung Bezug genommen werden, da die Naziaktivitäten in Mackenrode und Göttingen ständig in der Öffentlichkeit waren und die Antifa sich als kontinuierliche Ansprechpartnerin über Jahre hinweg profiliert hatte. Diese Struktur jetzt mit Terrorismus gleichzusetzen regte überall Unmut. (Dokumentation des 129a-Verfahrens:
http://nadir.org/nadir/initiativ/aam/broschueren/1zu1/e0.html)
1992, in einer Kreuzberger Kneipe fand eine Feier anlässlich des Hitler-Geburtstages statt. Spontan entschlossen sich einige Personen aus dem Umfeld der kurdisch-türkischen Antifascist Genclik dazu, den Feiernden eine Abreibung zu verpassen. Anders als geplant, kam es zum Messereinsatz. Der Nazifunktionär Gerhard Kaindl (Deutsche Liga) starb an den Folgen, andere wurden z.T. schwer verletzt. Es folgte eine beispiellose Jagd nach den vermeintlichen TäterInnen. 14 Haftbefehle wurden gefertigt, einige der Beschuldigten tauchten unter, manche kamen in Untersuchungs- oder Beugehaft (weil sie die Zeugenaussage verweigerten). Durch etliche Hausdurchsuchungen und Verhöre in Deutschland und der Türkei wurden die Familien der Beschuldigten massiv von den Ermittlungsbehörden unter Druck gesetzt. Es wurde mit Abschiebungen gedroht und ein angeklagter Jugendlicher wurde in der Untersuchungshaft per Folter zu umfangreichen Aussagen gebracht. Diese Maßnahmen wurden mit dem Vorwurf des geplanten Totschlags begründet.
Beim Prozess 1993 wurde das Ganze auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge heruntergestuft und zwischen drei Jahre Haft und Bewährung verurteilt. Noch heute wird den damals Angeklagten die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert.
Auch beim Kaindl-Fall ist auf die politischen Rahmenbedingungen zu achten. Die Antifascist Genclik hatte Anfang der 90iger enormen Zulauf und organisierte MigrantInnen gegen die nationalistischen Angriffe. Nach Aussage des Verfassungsschutzes war die Genclik eine der gefährlichsten, weil populärsten Gruppen bundesweit. In der Bevölkerung Kreuzbergs gab es eine große Akzeptanz für migrantische Selbstverteidigung und politische Organisierung.
Auch in dem Prozess 1993 sollte es eigentlich um die Arbeitsweisen des LKA gehen, aber bevor die Staatsschutz-BeamtInnen verhört werden konnten, wurde das Verfahren abgebrochen. Sehr lesenswert: Der "Fall Kaindl" - Eine Nachbetrachtung (Berlin 1994) | Anna und Arthur drücken die Augen zu. Überlegungen zum Kaindl-Fall. (Berlin, 1994)
2005, in Potsdam wurde einem Nazi eine Platzwunde beigebracht. Vier Jugendliche wurden in Tatortnähe angetroffen und kontrolliert. Einen Tag später entschied die Staatsanwaltschaft, dass es sich um einen versuchten Mord handelt, da die Jugendlichen aus antifaschistischen Motiven zuschlugen, und daher besonders verurteilungswürdig seien. Die Beschuldigten wurden erneut in Haft genommen und massiv unter Druck gesetzt. Da dieser Fall nicht so lang her ist, müssen die Einzelheiten jetzt nicht mehr dargelegt werden. (Nachzulesen unter:
http://www.soligruppe-potsdam.de). Essentiell an dem Potsdam-Verfahren ist die angeordnete Untersuchungshaft gegen Julia, die einzige Angeklagte, die keine Aussage gemacht hat. Julia saß mehrere Monate in Untersuchungshaft, während der angebliche Haupttäter aufgrund umfangreicher Aussagen und Kautionszahlung raus kam. Julia wurde erst aus der U-Haft entlassen, weil der Richter, der darüber zu entscheiden hatte, wechselte und der neue, die Tat als gefährliche Körperverletzung einstufte. 2006 endete der Prozeß nach 20 Verhandlungstagen mit Verwahrungen, Arbeitsstunden und Bewährungsstrafen. Gegen die Bewährung läuft derzeit noch die Revision.
Im Vergleich zu den Verfahren in den 90igern fällt auf, dass hier tatsächlich sehr wenig passiert war und die geringfügige Verletzung des Nazis dennoch ausreichte, um eine Mordanklage bis zum Landgericht durchzukriegen. Das Zusammenspiel zwischen Ermittlungsbehörden und Gericht hat sich im Vergleich zu den 90igern intensiviert und bedarf lediglich eines politischen Auslösers, um mit geballter Kraft zuzuschlagen. Die Mordanklage musste zu einer gefährlichen Körperverletzung runtergestuft werden, weil ein Gutachten ergab, dass mit dem verwendeten Werkzeug kein Mensch zu Tode gebracht werden könne.
Auch die öffentliche Diskussion hatte daran ihren Beitrag. Während zunächst von der allzeit beliebten Gewaltspirale schwadroniert wurde, konnte die öffentliche Meinung durch die ständig zunehmende Straßenmilitanz der Nazis in Potsdam 2005 und 2006 gekippt werden. Während kurz nach der Inhaftierung von Julia noch Weimarer Verhältnisse suggeriert wurden, weshalb sich die Demokratie gegen die Bedrohungen von Links und Rechts zur Wehr setzen müsse, hat die strategische Öffentlichkeitsarbeit der Soligruppe es geschafft die realen Verhältnisse aufzuzeigen. Antifaschismus wurde irgendwann als notwendiges Mittel gegen die gewaltförmige Gefahr von rechts breit anerkannt. Die Freilassung von Julia zu fordern war dann nicht nur noch Sache der antifaschistischen Gruppen vor Ort, sondern gehörte irgendwann zum guten Ton in den bürgerlichen Kreisen. Nicht zuletzt die Überreaktion der Potsdamer Staatsanwaltschaft mit dem absurden Mord-Vorwurf hat die öffentliche Meinung davon überzeugt, dass hier antifaschistischer Widerstand bewusst kriminalisiert werden sollte.
Die Rahmenbedingungen für einen relativ fairen Prozess wurden in Potsdam von der Öffentlichkeit gestellt, die über Monate hinweg von dem UnterstützerInnenkreis Julias bearbeitet wurde. Nur durch den Anschluss an öffentliche Diskurse und durch das Einfordern von moralisch geprägten Emotionen konnte breite Solidarität für Julia geschaffen werden.
Zusätzlich hat das Verfahren aber auch wieder ein Bewusstsein in linken Zusammenhängen gefördert, dass der Kampf gegen Nazis nicht auf Gegenliebe beim Staatsschutz stößt. Die Möglichkeit nach Auseinandersetzungen mit Nazis mehrere Monate in U-Haft zu bleiben muss einkalkuliert werden. Nur wer sich vorher darüber im Klaren ist, kann gegebenenfalls z.B. in Verhörsituationen dem Druck standhalten.
Wie schon im Mackenrode-Verfahren war auch im Potsdam-Verfahren wichtig, die Kriminalisierung physischer antifaschistischer Intervention abzuwenden. Der Tatvorwurf des versuchten Tötungsdeliktes als Instrument gegen alle, die Nazis verprügeln konnte gekippt werden.
November 2006, ein stadtbekanntes und mehrfach vorbestraftes Nazipärchen wird in der rechten Hochburg Berlin-Lichtenberg angegriffen und mit einer Platzwunde verletzt. Während die Medien voller Spott, die angegriffenen IntensivtäterInnen belächeln, beginnt das LKA Matti zwei Wochen lang zu observieren und Mitte Dezember 2006 in Haft zu nehmen. Die Nazis hätten ihn trotz Vermummung erkannt und noch vom Krankenhaus aus dem LKA Fotos von Matti zugespielt, um ihn zu belasten. Ausschlaggebend für die Untersuchungshaft ist, wie schon bei Julia in Potsdam, nicht die vermeintliche Zufügung der Platzwunde, sondern die Überdramatisierung zum Vorwurf des versuchten Totschlags. Der zuständige Richter ordnete U-Haft an, weil die zu erwartende Strafe bei einer Verurteilung erheblich sein würde. Außerdem sei die Antifa in Berlin mit mafiösen Strukturen gleichzusetzen, die ZeugInnen bedrohen könnte und Möglichkeiten zum Untertauchen hätte. Nur aufgrund dieser Vorannahmen sank die Anforderungen an die Beweise und so sitzt Matti noch immer, also seit knapp 100 Tagen, ohne irgendwelche Beweise in Untersuchungshaft, obwohl die Ermittlungen schon lange ergebnislos abgeschlossen sind. (Alles zu dem Fall unter
http://www.freiheitfuermatti.com)
Wie auch bei Julia trägt das politische und soziale des Betroffenen die Arbeit um seine Freilassung. Auch hier wird wieder viel Wert auf die öffentliche Meinung gelegt, nur zeigen sich die zuständigen Behörden davon bisher unbeeindruckt. Während bei dem Potsdam-Verfahren noch andere Themen verhandelt wurden (z.B. Legitimität von Angriffen gegen Nazis), beschränkt sich die Soliarbeit für Matti derzeit auf die Freilassungs-Forderung. Dieses vorgehen ist mit der politischen Situation in Berlin zu begründen, wo es seit Jahrzehnten legitim ist Nazis offensiv zurückzudrängen.
Abschließend noch einige allgemeine Worte vom Podium
Kriminalisierung von linken Aktivitäten findet immer in einem gesellschaftlichen Kontext statt. Deshalb ist es notwendig sich in diesem Kontext hervorzutun, sich an öffentlichen Diskursen zu beteiligen und eigene Deutungsmuster mehrheitsrelevant zu propagieren.
Ob die politische Praxis antifaschistischer Kämpfe sich durch diese Art der Repression ändert, konnte nicht näher beantwortet werden. Wohl aber, dass sich die Methoden der Polizei und Staatsanwaltschaft verschärft haben. Ein Bewusstsein für diese verschärfte Repression sollte geschaffen werden, die Leute sollten mehr aufpassen, näher zusammenrücken und sich vernetzen. Antirepressionsarbeit sollte nachbereitet und weitervermittelt werden, sollte als politisches Ausdrucksmittel betrachtet werden, als Form der Auseinandersetzung mit dem Staat, die auch immer systemkritisch ist. Wenn möglich sollte gegen jedwede Rechtsübertretung seitens der Ermittlungsbehörden geklagt und Beschwerde eingelegt werden
Obwohl nur Einzelpersonen von Repression betroffen sind, ist die politische Klassifizierung der Verfahren und die Einordnung in die lokalen Begebenheiten nötig, um gegen die politische Justiz zu agieren. Gruppen die kontinuierlich Antirepressionsarbeit leisten (z.B.
http://www.rote-hilfe.de) können Hilfestellungen geben und sollten auch entsprechend genutzt werden, auch wenn das Umfeld der Betroffenen vermeintlich politisch erfahren genug ist.
Vor dem sehr gut besuchten KATO in Kreuzberg schwirrten einige Beamte des Landeskriminalamts herum und trauten sich nicht in den Veranstaltungsraum. Drinnen wurde, aufgrund der Überfüllung, dem Publikum zunächst Rauchverbot erteilt, und relativ pünktlich begonnen.
Anders als bei vorangegangenen Veranstaltungen bspw. in Potsdam, saß diesmal keinE JuristIn auf dem Podium, wodurch die politische Arbeit mit und gegen Justiz klarer im Vordergrund stand.
Die Moderation erläuterte anfangs etwas spärlich die Rechtslage bei Tötungsdelikten, den Vollzug, die Planung, das Inkaufnehmen und den Unterschied zur Körperverletzung mit Todesfolge. Danach macht es einen erheblichen Strafmaßunterschied, ob jemand die Tötung in einer Auseinandersetzung geplant oder in kauf genommen hat, oder diese unwillentlich passiert ist. Totschlag und Mord unterscheidet sich nach Motiv, das bei Mord besonders unsittlich ist bzw. einer niederen Gesinnung folgt. Bei dem Potsdam-Verfahren gegen fünf Jugendliche kam noch die „niedere Gesinnung“, nämlich die antifaschistische Einstellung, hinzu, welche den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu „versuchtem Mord“ hochpushte.
In den behandelten Verfahren kam es, abgesehen vom Kaindl-Fall, nicht zu Tötungen. Es wurde aber jeweils von der Justiz konstruiert, dass die Tötung geplant bzw. in kauf genommen wurde. Die juristischen Maßstäbe was Ermittlungsmethoden und bspw. Gründe für Untersuchungshaft angeht, steigen erheblich wenn von der Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung zu einem versuchten Tötungsdelikt hochgestuft wird. Wie linke Zusammenhänge mit solchen Justizkonstrukten umgehen und umgegangen sind, wurde auf der Veranstaltung näher erläutert.
Ohne jetzt die Verfahren in ihrer ganzen Länge auszubreiten, will ich kurz umreißen worum es jeweils ging.
1991, in Mackenrode nahe Göttingen fand ein FAP-Treffen im eigenen Schulungszentrum statt. Eine Spontandemo aus dem Spektrum der Autonomen Antifa [M] (
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/aam/) durch den Ort sollte die Nazis aufscheuchen und vertreiben. Diese nahmen das Angebot der direkten Konfrontation an und es entwickelte sich eine Straßenschlacht mit allerhand damals üblichen Werkzeugen. Am Ende mussten sich 15 Nazis ärztlich behandeln lassen. An den Ausfahrtsstraßen wurden wahllos Autos mit vorgehaltener Knarre angehalten und die Leute kontrolliert. Der Vorwurf des versuchten Totschlags bezieht sich auf ein Jochbein, dass von einer, mittels Zwille beschleunigten, Schraube zertrümmert wurde. Da diese Straßenschlacht in Mackenrode nicht die einzige militante politische Artikulation zu dieser Zeit in Göttingen war, hat das örtliche LKA und später dann das Bundeskriminalamt 1992 angefangen gegen die Antifa [M] wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) zu ermitteln. Anders als beim üblichen Unschuldsvorbehalt individualisierbarer Straftaten handelt es sich beim 129a, um ein Organisationsdelikt. Der Vorteil für die Strafverfolgungsbehörden ist, dass den einzelnen MitgliederInnen nicht mehr Straftaten nachgewiesen werden müssen, sondern nur noch die Mitgliedschaft. Bei der Antifa [M] war dies ein Kinderspiel, da die AktivistInnen z.T. mit vollem Namen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten.
1998 waren die Ermittlungen der 129a-Sonderkommission abgeschlossen und ein Gerichtsprozess wurde geführt, bei dem auch das Mackenrode-Verfahren abgehandelt wurde. Dieses endete mit einem Freispruch, da der vermeintliche Haupttäter ein Alibi für die Zeit der Straßenschlacht in Mackenrode hatte. Das LKA hatte den verletzten Nazis Lichtbilder von knapp 400 AktivisitInnen unrechtmäßig vorgelegt und bei der Benennung von Hauptverdächtigen nach politischen Kriterien Hilfestellung geleistet. Doch der Staatsschutz hatte sich verkalkuliert und das ganze Konstrukt viel in sich zusammen.
Schon in den Jahren der Ermittlungen wurde den Angeklagten klar, dass die Justiz trotz Mangel an Beweisen, Antifas als HaupttäterInnen ausmachen würde, die besonders aktiv sind. Der Prozess 1998 wurde daher als Bühne benutzt, um diese Praxis öffentlich zu machen und den Prozess als bloße Inszenierung von Staatsschutzinteressen zu entlarven. Die politische Polizei, die meist aus persönlichem Eifer politischen AktivistInnen das Leben schwer macht, wurde zum eigentlichen Angeklagten in diesem Prozess. Das weitergehende Interesse war die Abwendung des 129a-Verfahrens von der Antifa [M]. Auch mit Blick auf ähnliche Antifa-Zusammenhänge bundesweit, musste dieses Verfahren ein Statement gegen die Kriminalisierung von antifaschistischen Organisationen sein.
Bei den Verfahren 1998, konnte auf die positive Stimmung in der Bevölkerung Bezug genommen werden, da die Naziaktivitäten in Mackenrode und Göttingen ständig in der Öffentlichkeit waren und die Antifa sich als kontinuierliche Ansprechpartnerin über Jahre hinweg profiliert hatte. Diese Struktur jetzt mit Terrorismus gleichzusetzen regte überall Unmut. (Dokumentation des 129a-Verfahrens:
http://nadir.org/nadir/initiativ/aam/broschueren/1zu1/e0.html) 1992, in einer Kreuzberger Kneipe fand eine Feier anlässlich des Hitler-Geburtstages statt. Spontan entschlossen sich einige Personen aus dem Umfeld der kurdisch-türkischen Antifascist Genclik dazu, den Feiernden eine Abreibung zu verpassen. Anders als geplant, kam es zum Messereinsatz. Der Nazifunktionär Gerhard Kaindl (Deutsche Liga) starb an den Folgen, andere wurden z.T. schwer verletzt. Es folgte eine beispiellose Jagd nach den vermeintlichen TäterInnen. 14 Haftbefehle wurden gefertigt, einige der Beschuldigten tauchten unter, manche kamen in Untersuchungs- oder Beugehaft (weil sie die Zeugenaussage verweigerten). Durch etliche Hausdurchsuchungen und Verhöre in Deutschland und der Türkei wurden die Familien der Beschuldigten massiv von den Ermittlungsbehörden unter Druck gesetzt. Es wurde mit Abschiebungen gedroht und ein angeklagter Jugendlicher wurde in der Untersuchungshaft per Folter zu umfangreichen Aussagen gebracht. Diese Maßnahmen wurden mit dem Vorwurf des geplanten Totschlags begründet.
Beim Prozess 1993 wurde das Ganze auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge heruntergestuft und zwischen drei Jahre Haft und Bewährung verurteilt. Noch heute wird den damals Angeklagten die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert.
Auch beim Kaindl-Fall ist auf die politischen Rahmenbedingungen zu achten. Die Antifascist Genclik hatte Anfang der 90iger enormen Zulauf und organisierte MigrantInnen gegen die nationalistischen Angriffe. Nach Aussage des Verfassungsschutzes war die Genclik eine der gefährlichsten, weil populärsten Gruppen bundesweit. In der Bevölkerung Kreuzbergs gab es eine große Akzeptanz für migrantische Selbstverteidigung und politische Organisierung.
Auch in dem Prozess 1993 sollte es eigentlich um die Arbeitsweisen des LKA gehen, aber bevor die Staatsschutz-BeamtInnen verhört werden konnten, wurde das Verfahren abgebrochen. Sehr lesenswert: Der "Fall Kaindl" - Eine Nachbetrachtung (Berlin 1994) | Anna und Arthur drücken die Augen zu. Überlegungen zum Kaindl-Fall. (Berlin, 1994)
2005, in Potsdam wurde einem Nazi eine Platzwunde beigebracht. Vier Jugendliche wurden in Tatortnähe angetroffen und kontrolliert. Einen Tag später entschied die Staatsanwaltschaft, dass es sich um einen versuchten Mord handelt, da die Jugendlichen aus antifaschistischen Motiven zuschlugen, und daher besonders verurteilungswürdig seien. Die Beschuldigten wurden erneut in Haft genommen und massiv unter Druck gesetzt. Da dieser Fall nicht so lang her ist, müssen die Einzelheiten jetzt nicht mehr dargelegt werden. (Nachzulesen unter:
http://www.soligruppe-potsdam.de). Essentiell an dem Potsdam-Verfahren ist die angeordnete Untersuchungshaft gegen Julia, die einzige Angeklagte, die keine Aussage gemacht hat. Julia saß mehrere Monate in Untersuchungshaft, während der angebliche Haupttäter aufgrund umfangreicher Aussagen und Kautionszahlung raus kam. Julia wurde erst aus der U-Haft entlassen, weil der Richter, der darüber zu entscheiden hatte, wechselte und der neue, die Tat als gefährliche Körperverletzung einstufte. 2006 endete der Prozeß nach 20 Verhandlungstagen mit Verwahrungen, Arbeitsstunden und Bewährungsstrafen. Gegen die Bewährung läuft derzeit noch die Revision. Im Vergleich zu den Verfahren in den 90igern fällt auf, dass hier tatsächlich sehr wenig passiert war und die geringfügige Verletzung des Nazis dennoch ausreichte, um eine Mordanklage bis zum Landgericht durchzukriegen. Das Zusammenspiel zwischen Ermittlungsbehörden und Gericht hat sich im Vergleich zu den 90igern intensiviert und bedarf lediglich eines politischen Auslösers, um mit geballter Kraft zuzuschlagen. Die Mordanklage musste zu einer gefährlichen Körperverletzung runtergestuft werden, weil ein Gutachten ergab, dass mit dem verwendeten Werkzeug kein Mensch zu Tode gebracht werden könne.
Auch die öffentliche Diskussion hatte daran ihren Beitrag. Während zunächst von der allzeit beliebten Gewaltspirale schwadroniert wurde, konnte die öffentliche Meinung durch die ständig zunehmende Straßenmilitanz der Nazis in Potsdam 2005 und 2006 gekippt werden. Während kurz nach der Inhaftierung von Julia noch Weimarer Verhältnisse suggeriert wurden, weshalb sich die Demokratie gegen die Bedrohungen von Links und Rechts zur Wehr setzen müsse, hat die strategische Öffentlichkeitsarbeit der Soligruppe es geschafft die realen Verhältnisse aufzuzeigen. Antifaschismus wurde irgendwann als notwendiges Mittel gegen die gewaltförmige Gefahr von rechts breit anerkannt. Die Freilassung von Julia zu fordern war dann nicht nur noch Sache der antifaschistischen Gruppen vor Ort, sondern gehörte irgendwann zum guten Ton in den bürgerlichen Kreisen. Nicht zuletzt die Überreaktion der Potsdamer Staatsanwaltschaft mit dem absurden Mord-Vorwurf hat die öffentliche Meinung davon überzeugt, dass hier antifaschistischer Widerstand bewusst kriminalisiert werden sollte.
Die Rahmenbedingungen für einen relativ fairen Prozess wurden in Potsdam von der Öffentlichkeit gestellt, die über Monate hinweg von dem UnterstützerInnenkreis Julias bearbeitet wurde. Nur durch den Anschluss an öffentliche Diskurse und durch das Einfordern von moralisch geprägten Emotionen konnte breite Solidarität für Julia geschaffen werden.
Zusätzlich hat das Verfahren aber auch wieder ein Bewusstsein in linken Zusammenhängen gefördert, dass der Kampf gegen Nazis nicht auf Gegenliebe beim Staatsschutz stößt. Die Möglichkeit nach Auseinandersetzungen mit Nazis mehrere Monate in U-Haft zu bleiben muss einkalkuliert werden. Nur wer sich vorher darüber im Klaren ist, kann gegebenenfalls z.B. in Verhörsituationen dem Druck standhalten.
Wie schon im Mackenrode-Verfahren war auch im Potsdam-Verfahren wichtig, die Kriminalisierung physischer antifaschistischer Intervention abzuwenden. Der Tatvorwurf des versuchten Tötungsdeliktes als Instrument gegen alle, die Nazis verprügeln konnte gekippt werden.
November 2006, ein stadtbekanntes und mehrfach vorbestraftes Nazipärchen wird in der rechten Hochburg Berlin-Lichtenberg angegriffen und mit einer Platzwunde verletzt. Während die Medien voller Spott, die angegriffenen IntensivtäterInnen belächeln, beginnt das LKA Matti zwei Wochen lang zu observieren und Mitte Dezember 2006 in Haft zu nehmen. Die Nazis hätten ihn trotz Vermummung erkannt und noch vom Krankenhaus aus dem LKA Fotos von Matti zugespielt, um ihn zu belasten. Ausschlaggebend für die Untersuchungshaft ist, wie schon bei Julia in Potsdam, nicht die vermeintliche Zufügung der Platzwunde, sondern die Überdramatisierung zum Vorwurf des versuchten Totschlags. Der zuständige Richter ordnete U-Haft an, weil die zu erwartende Strafe bei einer Verurteilung erheblich sein würde. Außerdem sei die Antifa in Berlin mit mafiösen Strukturen gleichzusetzen, die ZeugInnen bedrohen könnte und Möglichkeiten zum Untertauchen hätte. Nur aufgrund dieser Vorannahmen sank die Anforderungen an die Beweise und so sitzt Matti noch immer, also seit knapp 100 Tagen, ohne irgendwelche Beweise in Untersuchungshaft, obwohl die Ermittlungen schon lange ergebnislos abgeschlossen sind. (Alles zu dem Fall unter
http://www.freiheitfuermatti.com) Wie auch bei Julia trägt das politische und soziale des Betroffenen die Arbeit um seine Freilassung. Auch hier wird wieder viel Wert auf die öffentliche Meinung gelegt, nur zeigen sich die zuständigen Behörden davon bisher unbeeindruckt. Während bei dem Potsdam-Verfahren noch andere Themen verhandelt wurden (z.B. Legitimität von Angriffen gegen Nazis), beschränkt sich die Soliarbeit für Matti derzeit auf die Freilassungs-Forderung. Dieses vorgehen ist mit der politischen Situation in Berlin zu begründen, wo es seit Jahrzehnten legitim ist Nazis offensiv zurückzudrängen.
Abschließend noch einige allgemeine Worte vom Podium
Kriminalisierung von linken Aktivitäten findet immer in einem gesellschaftlichen Kontext statt. Deshalb ist es notwendig sich in diesem Kontext hervorzutun, sich an öffentlichen Diskursen zu beteiligen und eigene Deutungsmuster mehrheitsrelevant zu propagieren.
Ob die politische Praxis antifaschistischer Kämpfe sich durch diese Art der Repression ändert, konnte nicht näher beantwortet werden. Wohl aber, dass sich die Methoden der Polizei und Staatsanwaltschaft verschärft haben. Ein Bewusstsein für diese verschärfte Repression sollte geschaffen werden, die Leute sollten mehr aufpassen, näher zusammenrücken und sich vernetzen. Antirepressionsarbeit sollte nachbereitet und weitervermittelt werden, sollte als politisches Ausdrucksmittel betrachtet werden, als Form der Auseinandersetzung mit dem Staat, die auch immer systemkritisch ist. Wenn möglich sollte gegen jedwede Rechtsübertretung seitens der Ermittlungsbehörden geklagt und Beschwerde eingelegt werden
Obwohl nur Einzelpersonen von Repression betroffen sind, ist die politische Klassifizierung der Verfahren und die Einordnung in die lokalen Begebenheiten nötig, um gegen die politische Justiz zu agieren. Gruppen die kontinuierlich Antirepressionsarbeit leisten (z.B.
http://www.rote-hilfe.de) können Hilfestellungen geben und sollten auch entsprechend genutzt werden, auch wenn das Umfeld der Betroffenen vermeintlich politisch erfahren genug ist.
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Ergänzungen
Tja, die Erinnerung....
Der Prozess begann im Ende September 1994 und endete im November 1994. Und das "...ein angeklagter Jugendlicher wurde in der Untersuchungshaft per Folter zu umfangreichen Aussagen gebracht"...ist wohl eher einer ungenauen Erinnerung geschuldet, denn den Tatsachen.
Einer der Jugendlichen hatte sich "gestellt" (nach mehr als einem Jahr nach der Tat), und bei der Polizei Einlassungen gemacht, sein Verfahren wurde abgetrennt aufgrund seiner Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt (psychische Erkrankung), in U-Haft saß er nicht. Ein anderer Jugenlicher - und das war Gegenstand des Verfahrens, wurde bei der Vernehmung durch den Staatschutz unter Druck gesetzt (guter Bulle, böser Bulle), gefoltert wurde er nicht. Zwei der vor Gericht Angeklagten (die mitnichten mehr als Jugendliche gelten konnten), haben sich freiwillig bei der Polizei gemeldet, nach dem sie Monate unauffindbar waren, und haben erst vor Gericht Einlassungen gemacht. Ein nicht an der Tat beteiligter Beschuldigter (Angeklagter) hat sich nach einigen Tagen freiwillig bei der Polizei gemeldet (und keinerlei Einlassungen gemacht). Drei der Anklagten saßen in U-Haft, davon hat eine Persone keine und die beiden anderen haben erst vor Gericht Einlassungen gemacht. Eine weitere Person ist wegen dauerhafter Abwesenheit nicht vor Gericht gestellt worden. Einige, die einer Tatbeteiligung beschuldigt wurden, sind erst nach dem Prozess wieder aufgetaucht.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Titel der Ergänzung — (muss ausgefüllt werden)
Geile Demo — autonom
Interessant! — jimi hendrix
Lachhaft — Zeitzeuge