Hoyerswerda: Repression nach Sitzblockade

Uwe 23.02.2007 14:17 Themen: Antifa Repression
Am 30.09.06. beteiligten sich in Hoyerswerda 60 Menschen an einer friedlichen Sitzblockade, um die Route einer Neonazidemonstration zu blockieren. Alle Personen wurden in Gewahrsam genommen, im Nachhineinen wurden Strafgelder von insgesamt über 1700 Eur verhängt.
Die 60 in Gewahrsam genommenen Teilnehmer_innen der Sitzblockade wurden auf dem überfüllten Hoyerswerdaer Polizeirevier z.T. in Garagen fest gehalten [ http://de.indymedia.org/2006/11/162289.shtml -unterer Abschnitt].

Auf diese drastische Reaktion der Polizei folgten im vergangenen Monat zahlreiche Bußgeldbescheide gegen Beteiligte der Sitzblockade. Es kam z.B. zu zahlreichen Anzeigen wegen „Widerstands gegen Vollzugsbeamte“ gegen Beteiligte, die sich passiv der Räumung der Sitzblockade widersetzten und sich bei anderen Personen einhackten. Dieses Verhalten ist jedoch nichts außergewöhnliches im Zusammenhang mit zivilem Ungehorsam, der während einer Sitzblockade voll übt wird –führt jedoch in der Regel nicht zur Strafverfolgung.

Auffällig sind zahlreiche Anzeigen wegen Vermummung, also dem Tragen oder Mitführen von Halstüchern oder der Verdeckung von Gesichtspartien durch ein mitgeführtes Transparent. Von den Teilnehmer_innen der Sitzblockade ging jedoch kein Aggressionspotential aus, darüber hinaus wurden schon vor der Räumung alle Blockierenden umgehend von der Polizei abgefilmt. Die Sinnhaftigkeit der Anzeigen ist unklar -durch das Tragen von Halstüchern sind keine weiteren Straftaten oder Gewaltausübungen zu erwarten gewesen.

Es ist bezeichnend für die Politik der Stadt, wie rigoros in Hoyerswerda ziviler Ungehorsam verfolgt wird, welcher sich friedlich gegen eine Neonazidemonstration richtete. Offenbar soll hier jeglichem wirklich offensiven Umgang mit Rechtsextremismus entgegen gewirkt werden.

Dies belegt auch ein gegen einen Demonstrationsteilnehmer verhängtes Bußgeld wegen Vermummung nach einer Antifa –Demonstration am 23.09. 2006 [ http://de.indymedia.org/2006/09/157836.shtml]. Der erfolgreiche Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid zeigt, dass die Strafverfolgung vor allem zur bloßen Einschüchterung aufgenommen wurde. So enthielt der besagte Bescheid zahlreiche formelle Fehler, zu dem war der Tatvorwurf unhaltbar, da das Tragen eines Halstuches nicht der Vermummung dienen muss. Die Vehandlung dauerte entsprechend nur wenige Minuten.

Die zuständige Richterin äußerte jedoch klar den Zweck des Bußgeld –Bescheids. Wichtig für sie war nicht die vollständige Achtung des Versammlungsgesetzes. Sie appellierte statt dessen an den Angeklagten, sich in Zukunft generell von solchen Demonstrationen fern zu halten, denn Demonstrationen dieser Art, ob von links oder von rechts, seinen in Hoyerswerda nicht erwünscht, die brauche in Hoyerswerda niemand!
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tagmata 23.02.2007 - 23:38
noch ist es eigentlich so, daß man in diesem land für ne schlichte sitzblockade nix berappen muß wenn man auch nicht will.

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frage1 — wer wohl

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