Gnadenlos - Amtsgericht Altötting (Bayern)

KgK 17.02.2007 17:19 Themen: Antirassismus Gender Repression Soziale Kämpfe
Gnadenlos

Er sei ein Freund von schnellen, harten und gerechten Urteilen, kündigte Strafrichter Oliver Ochs (Amtsgericht Altötting, Bayern) zu Beginn der Verhandlung an.
Eine 29-jährige gebürtige Bolivianerin ließ er am Mittwoch, den 7. Februar 2007, noch im Gerichtssaal verhaften und ins Gefängnis verbringen. Ihre beiden Kinder (11 Monate und zwei-einhalb Jahre wurden einer Pflegefamilie übergeben.
Gnadenlos

Er sei ein Freund von schnellen, harten und gerechten Urteilen, kündigte Strafrichter Oliver Ochs (Amtsgericht Altötting, Bayern) zu Beginn der Verhandlung an.
Eine 29-jährige gebürtige Bolivianerin ließ er am Mittwoch, den 7. Februar 2007, noch im Gerichtssaal verhaften und ins Gefängnis verbringen. Ihre beiden Kinder (11 Monate und zwei-einhalb Jahre wurden einer Pflegefamilie übergeben.
2001 kam Claudia R. nach Deutschland. Sie ist mit einem Deutschen verheiratet. Die "Straftat" für die sie jetzt verurteilt wurde hatte sie Frühjahr 2006 begangen. Ohne sich beim Arbeitsamt abzumelden, war die arbeitslose Frau, die kaum Deutsch aber Spanisch spricht, nach Mallorca gefahren um dort Arbeit zu suchen. Einen Monat lang bezahlte das Arbeitsamt Arbeitslosengeld, dann wurden die Zahlungen eingestellt. Der "Schaden" für die Arbeitsagentur: 1138 Euro. Die Frau begann damit die Summe in kleinen Raten zurückzuzahlen. Sie war davon ausgegangen, dass ihr Ehemann den Behördenkram für sie erledigt hätte - schliesslich tat er das immer, da sie wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse dabei Schwierigkeiten hatte. Wer schon einmal mit bayerischen Kleinstadt-Verwaltungsangestellten zu tun hatte weiß wieso.
Die Beziehung ging auf Mallorca endgültig in die Brüche - bereits vorher war die junge Frau mehrmals in ein Frauenhaus geflüchtet. Zum Verhängnis wurde der Frau eine noch offene Bewährungsstrafe - sie hatte sich bei Ihrer Einreise nach Deutschland (2001) jünger ausgegeben als sie war - was damals eine Verurteilung wegen "Leistungserschleichung" zur Folge hatte. So ergab sich jetzt eine Haftstrafe von 18 Monaten - ohne Bewährung. Als sie aus dem Gerichtssaal abgeführt wurde, ließ man Ihr gerade noch soviel Zeit den Säugling ein letztes mal zu stillen. Gnadenlos.

Kontaktdaten des Amtsgerichts unter:
 http://www.amtsgericht-altoetting.de/main.htm
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Ergänzungen

Amtsgericht Altötting in Sachen Ochs

edi 17.02.2007 - 18:00
In Bayern laufen die Uhren anders,,,,,

Das Amtsgericht Altötting einschließlich der Zweigstelle Burghausen ist seit 01. Oktober 2001 für Mahnsachen nicht mehr zuständig.
Anträge in Mahnsachen sind seit dem 01. Oktober 2001 ausschließlich bei dem
---> Was ist den mit dem boarischen Link los?
 http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/ag_co.htm
Seite nicht gefunden! Amtsgericht Coburg - Heiligkreuzstr. 22 - 96450 Coburg
Telefon (0 95 61) 8 78-5 - Telefax (0 95 61) 8 78-66 66
 http://www.jura.uni-sb.de/Gerichte/LG-Coburg/ag_co.htm
zu stellen. Das Amtsgericht Coburg ist seit dem 01. Oktober 2001 das zentrale Mahngericht für ganz Bayern.

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Oliver Ochs
Suche nach Oliver Ochs. Suchergebnisse: oliver : 687 / 687, ochs : 7 / 7

Leider lieferte Ihre Suchanfrage nach Oliver Ochs keine Ergebnisse.
Es wurde keine Dokumente gefunden, die "Oliver Ochs" enthalten.
Fehlanzeige !!!!
--
 http://www.grow.de/Archiv/Magazine/02-04/politik/justizf%E4lle.htm
Erfahrungsberichte mit Justiz und Behörden ...........

Medienselbstzensur?

Altöttinger 17.02.2007 - 19:13
Wie es scheint wurde der Vorfall von der dortigen Monopol-Zeitung "Passauer Neuen Presse" und deren Regionalablegern vollkommen totgeschwiegen. Und das in einer Zeitung in der sonst über jedes Kleinstbesäufnis eines CSU-Dorftrachtenvereins ausgiebig berichtet wird.

heute schon an morgen denken

so sans 17.02.2007 - 23:55
2004 Staatsanwalt

Diskoschlägerei

Laufen/Schönau am Königssee: Christian S. wollte durch anhaltende Provokationen allen beweisen, dass er der Stärkste ist, doch am Ende lag der »King von der Kaserbar« selbst mit schweren Verletzungen k.o. am Boden. Was sich bei der folgenreichen Schlägerei am 19. Oktober letzten Jahres in der Königsseer Diskothek genau abgespielt hat, konnte bei der Verhandlung am Montag vor dem Laufener Schöffengericht unter dem Vorsitz von Thomas Hippler nicht geklärt werden. Sicher scheint, dass der als Zeuge vorgeladene Rumäne Georg W. aus Bad Reichenhall dem Berchtesgadener den niederstreckenden Hieb verpasst hat. Ob dem bewusstlos am Boden liegenden 26-Jährigen durch einen weiteren Schlag ins Gesicht und einen Fußtritt noch durch andere Beteiligte der Rest gegeben wurde, ist ungewiss. Nach der Regel »Im Zweifel für den Angeklagten« sprach das Gericht jedenfalls Stefan S. und Alexander S. aus Bad Reichenhall frei. Staatsanwalt Oliver Ochs kündigte allerdings gegenüber dem »Berchtesgadener Anzeiger« an, in Berufung zu gehen.

(11. Mai 2004)- Dicht gedrängt standen die Besucher der »Kaserbar« in jener Nacht von Samstag auf Sonntag, als es gegen 0.30 Uhr im Vorraum zu den Toiletten zu der Auseinandersetzung kam. Dort hielten sich an kleinen Stehtischen rund 30 Personen auf, denen es in der Diskothek selbst zu eng geworden war. Für den stark angetrunkenen »King von der Kaserbar« war es das ideale Forum, um sich in Szene zu setzen. Keinen Zweifel ließ er daran, dass er der Stärkste sei, was er dem einen oder anderen am liebsten im Freien hätte beweisen wollen. Doch niemand wollte zunächst die Herausforderung annehmen.

Als dann einer der Attackierten mit einer Gruppe von Freunden aus der Diskothek in den Vorraum gekommen war, fiel plötzlich der verhängnisvolle Niederschlag, an den sich bei der polizeilichen Vernehmung noch kein Zeuge erinnern wollte. Doch hatte ein weiterer Zeuge von der unweit entfernten Küchentür aus beobachtet, dass der Bewusstlose am Boden liegend noch einen Faustschlag ins Gesicht und einen Fußtritt gegen den Kopf erhalten hatte. Die führten vermutlich auch zu den schweren Verletzungen. So erlitt Christian S. einen dreifachen Kieferbruch, der mit zwei Platten und sechs Schrauben operiert werden musste, eine blutende Wunde an der Oberlippe, Blutergüsse im Mundinneren und eine Beule auf der Stirn. Zwei Monate war der Berchtesgadener arbeitsunfähig. Weil der Zeuge die beiden Täter laut polizeilicher Vernehmung erkannt hatte, schien der Fall für Staatsanwaltschaft und Gericht zunächst klar zu sein.

Die Handschellen klickten im Gerichtssaal

Allerdings hatte sich im Vorfeld der Verhandlung bereits angedeutet, dass die weiteren zahlreichen Zeugen diese These nicht unterstützten. Sie belasteten schließlich mehrheitlich den in Bad Reichenhall wohnenden Rumäniendeutschen Georg W. Für Gericht und Staatsanwaltschaft schien klar, dass sie die wirklichen Täter schützen wollten. Schließlich steht der Angeklagte Alexander S. wegen gefährlicher Körperverletzung unter offener Bewährung und hätte bei einer Verurteilung unweigerlich ins Gefängnis gemusst. »Sie haben doch alle miteinander eine Riesenabsprache getroffen«, warf Richter Thomas Hippler einem Zeugen vor, der ebenfalls den Rumänen als Täter belastete.

Erschüttert wurde die von Staatsanwaltschaft und Gericht verfolgte Theorie über den Tathergang schließlich vom überraschenden Geständnis des Rumänen. Laut seiner Aussage hatte der »King von der Kaserbar« ihm gegenüber durch Armdrücken seine Kraft beweisen wollen. Als der Rumäne das ablehnte und sich abwendete, habe der Berchtesgadener ihm in den Rücken geschlagen. »Reflexartig habe ich mich umgedreht, ihm eine Watschn und einen Faustschlag verpasst«, sagte der 30-Jährige. Ob der Geschädigte daraufhin zu Boden gestürzt sei, habe er nicht gesehen, da er sofort den Raum verlassen habe. Weil Staatsanwalt Oliver Ochs ihm kein Wort glaubte, machte er seine Drohung wahr. Er ließ den Rumänen von der Polizei wegen des Verdachts der Falschaussage im Gerichtssaal festnehmen.

Die Muskeln gestreichelt

Schon ein paar Minuten später klickten die Handschellen ein zweites Mal. Denn ein 40-jähriger Bad Reichenhaller hatte den Tathergang genauso geschildert wie zuvor der Rumäne. Das Gericht glaubte auch ihm nicht, zumal er bei der polizeilichen Vernehmung nachweislich bereits eine Falschaussage gemacht hatte. Damals hatte er - wie andere Zeugen auch - behauptet, dass er von einer Schlägerei gar nichts gesehen habe. Zwei Bad Reichenhaller Brüder entlasteten die Angeklagten schließlich ebenfalls. Laut ihren Aussagen hätten die beiden Männer während der Auseinandersetzung an ihrem Tisch gestanden und seien an der Schlägerei nicht beteiligt gewesen. Die Brüder blieben trotz der Drohung des Staatsanwalts mit weiteren Verhaftungen wegen Falschaussage bei der Version, dass der Rumäne zugeschlagen habe.

Die Brüder schilderten dem Gericht auch, dass der 40-jährige Bad Reichenhaller den »King von der Kaserbar« angestachelt habe, indem er bewundernd dessen Muskeln gestreichelt, gleichzeitig aber beteuert habe, dass er jemanden kenne, der stärker als er sei. Damit meinte er den Rumänen Georg W., der kurze Zeit später zum fünfköpfigen Gefolge des Angeklagten Stefan S. gehörte.

Wütend zeigte sich Staatsanwalt Oliver Ochs auch über die unpräzisen Aussagen des geschädigten Christian S. Der hatte nach den Akten gegenüber der Polizei noch den Angeklagten Stefan S. als Täter identifiziert. Davon wollte er bei der Verhandlung allerdings nichts mehr wissen. »Ich kann nicht sagen, wer’s war. Das ging alles so schnell, dann bin ich schon gelegen«, so der 26-Jährige. Staatsanwalt Ochs vermutete, dass der Geschädigte sich wegen einer Drohung plötzlich an nichts mehr erinnern konnte. Denn S. hatte kurze Zeit nach der Schlägerei eine SMS erhalten, in der ihm nahe gelegt worden war, dass er die »Fresse halten soll, sonst haue ich dich weg, wann und wo ich will«. Auch mündlich sei ihm über viele Ecken eine Drohung zugetragen worden, räumte der Mann ein. Das habe aber nichts mit seiner jetzigen Aussage zu tun. Für Staatsanwalt Ochs eine unerfreuliche Entwicklung: »Ich habe schon vorher geahnt, dass der King von der Kaserbar ein Weichei ist und umkippt«.

Hauptzeuge plötzlich unsicher

Endgültig zerschlugen sich die Vorstellungen von Staatsanwaltschaft und Gericht zum Tathergang, als auch noch der letzte verbliebene Belastungszeuge, der den zweiten Teil der Auseinandersetzung von der Küchentür aus beobachtet hatte, seine Aussagen zu den Tätern immer mehr abschwächte. Erst war sich der Berchtesgadener bei dem einen nicht mehr sicher, später war seine Aussage für die Staatsanwaltschaft dann gar nichts mehr wert: »Es kann auch bei beiden eine Verwechslung gewesen sein«. Die Drohung, auch diesen Zeugen wegen des Verdachts der Falschaussage festnehmen zu lassen, konnte Staatsanwalt Oliver Ochs nun nicht mehr wahrmachen. Zu einig waren sich die Zeugen in ihren Aussagen.

Zwar konnte sich Staatsanwalt Ochs in seinem Plädoyer nun durchaus mit der Vorstellung abfinden, dass der erste Faustschlag vom Rumänen gekommen sei. »Beide Angeklagten haben dann aber den Konflikt am Boden beendet«, war Ochs überzeugt. Für den Angeklagten Stefan S., der lediglich mit zwei nicht-einschlägigen Jugendstrafen vorbelastet ist, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Für den mehrmals vorbestraften und unter Bewährung stehenden Alexander S. aber hielt er eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten für erforderlich. Für die Verteidiger Britta Deutscher aus Bad Reichenhall und Jürgen Pirkenseer aus Piding stellte sich die Sachlage natürlich anders dar, denn sie plädierten beide auf Freispruch. Pirkenseer war überzeugt, dass der Zeuge seinen Mandanten Alexander S. mit dem Rumänen verwechselt habe, weil beide dunkle Typen seien.

Das Schöffengericht folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach die Angeklagten in allen Punkten frei. »Es konnte kein zur Verurteilung ausreichender Tatnachweis geführt werden«, sagte Richter Thomas Hippler. Und deshalb gelte: »Im Zweifel für den Angeklagten.« Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Rumäne trotz Haftbefehl auf freiem Fuß

Freigesprochen wurde Alexander S. gleichzeitig auch vom Vorwurf der Sachbeschädigung, die in diesem Zusammenhang ebenfalls verhandelt worden war. Denn der stark alkoholisierte 32-Jährige hatte am 15. Dezember letzten Jahres in Bad Reichenhall den rechten Außenspielgel eines Pkws abgerissen. Eine unmittelbar danach vorbeikommende Polizeistreife hatte den Täter aufgrund von Fußspuren im Schnee eindeutig ermitteln können. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung ausgerutscht sei und dabei den Spiegel abgerissen habe, sagte Thomas Hippler. Und fahrlässige Sachbeschädigung sei nicht strafbar. Zudem hatte der Angeklagte dem Geschädigten zuvor die Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 175 Euro zugesagt.

Trotz des unerwarteten Ausgangs der Verhandlung werden die Ereignisse in der Nacht vom 18. auf 19. Oktober 2003 in der »Kaserbar« die Justiz noch beschäftigen, wenn der Rumäne auf der Anklagebank sitzt. Dann wird man wohl auch die immer noch nicht geklärten mutmaßlichen Angriffe gegen den bewusstlos am Boden liegenden »King von der Kaserbar« noch einmal genauer unter die Lupe nehmen. Denn die brutale Vorgehensweise, die über das bei Wirtshausschlägereien »übliche« Maß hinausgehen, hatte die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst, den Fall vor das Schöffengericht zu bringen. Gegen den Rumänen jedenfalls erließ Thomas Hippler in seiner Eigenschaft als Ermittlungsrichter am gestrigen Dienstag in Bad Reichenhall Haftbefehl wegen Körperverletzung. Allerdings bleibt Georg W., dessen Einbürgerungsverfahren seit einiger Zeit läuft, gegen Auflagen vorläufig auf freiem Fuß. Ulli Kastner

2005 Vortrag im CSU Ortverband Tacherting

Heute schon an morgen denken:
Erben und vererben - Vortrag Einen interessanten Vortrag mit dem Staatsanwalt Oliver Ochs als Referenten bietet der CSU-Ortsverband Tacherting am Dienstag, 26. April, 19.30 Uhr, im Gasthof »Zur Post« in Tacherting an.Unter dem Titel »Erben und vererben - heute schon an morgendenken« wird zum rechtlichen Hintergrund des Themas informiert. Die gesamte Bevölkerung ist dazu eingeladen.

2007 Richter
Mittwoch, 24.01.07 bis Mittwoch, 24.01.07 Ruperti-Gymnasium, 19:00 Uhr

Erben und Vererben Rechtsvortrag

Testamentserrichtung und - gestaltung sind häufig ein "Tabuthema". Dabei ließen sich gerade hier mit oft geringem Aufwand jahrelange leidvolle Streitigkeiten vermeiden. Ratschläge für die Errichtung und Formulierung eines Testamentes, seine Aufbewahrung, häufige Fehlformulierungen, die Frage, wer bei der Abfassung helfen kann sowie konkrete Ratschläge zur Vorsorge sind Hauptinhalt dieses Vortrags. Erörtert werden auch Probleme des Pflichtteilsrechts, der lebzeitigen Übergabe sowie die oft unbegründete Sorge vor der Erbschaftssteuer.

Referent: Oliver Ochs, Richter

Veranstalter: Volkshochschule Mühldorf a. Inn Geschäftsstelle
 http://www.vhs-waldkraiburg.de/programm/121000000_H3.html

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Unmensch Ochs ist nicht reformierbar — Schlachtermeister

unterstützung — egall

Gemeinsam kämpfen — AFA AÖ::MÜ

@ AFA AÖ::MÜ — Altöttinger