Im Namen des Volkes und eine Antwort dazu

grob ungehoerige Aktivistin 14.02.2007 18:43 Themen: Atom Repression
Stell dir vor... Du bist politisch aktiv und machst gerne kreative Aktionen. Die Bullen haben dich auf dem Kicker und sie werfen dir immer wieder was vor. Du stehst immer wieder - meistens wegen Kleinigkeiten- vor Gericht. Denn kleine Aktionen sind manchmal politisch wirksam und der Staat will dies unterbinden. Das kann vielen Menschen passieren. Die Frage ist dann wie du damit umgehst, wie du dich dagegen wehrst.
Es gibt viele Wege, mit dieser Repression umzugehen. Dazu gehört naturlich die kreative politische Gestaltung von Gerichtsprozeße, etc.
Aber was tun wenn du im Namen des Volkes veruteilt wurdest und die Rechnung bekommst? Einige AktivistInnen bezahlen nicht und gehen in Erzwingungshaft. Aber das kann und will nicht jeder tun. Einige können aus beruflichen Gründen nicht, aus gesundheitlichen Gründen, etc. Andere haben mehrere Verfahren am Hals und wollen nicht ihre ganze (Frei)zeit im Knast verbringen, sondern lieber auf der Straße!

Ein Beispiel:

Eine Lüneburger Aktivistin wurde in September 2006 zu einer Geldbuße von 50 Euro plus Verfahrenskosten (insgesamt 320 Euro) wegen "Baumklettern" (OWI) bei einer Antiatom-Demo verurteilt. Die verhandlung dauerte 4 Stunden an. siehe Indymedia-artikel "Lüneburg, Hauptstadt Absurdistans"  http://de.indymedia.org/2006/09/157341.shtml
Als sie die Rechnung bekommen hat, hat sie sich zunächst Zeit genommen. Die FreundInnen haben sie unterstützt und jeweils ein paar Cent auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen. Die Betrofene hat mehrere Mahnungen bekommen -und wird bestimmt noch welche bekommen- und sie hat jeweils ein paar Cent überwiesen. Aber sie ist nicht zur Bank, sondern zum Gericht gegangen. Sie hat das Aktenzeichen angegeben und ein paar Cent-stücke abgegeben. Sie hat jeweils eine Einzahlungsquittung dafür bekommen (Siehe Bild). Der Verwaltungsaufwand kostet der Behörde viel mehr als was letztendlich eingezahlt wurde. Dem Justizangestellter erzählte sie, es sei ja eine Art Widerstand. Ob er dies verstanden hat....

Das nächste OWi-Verfahren gegen die Betrofene findet am 13 März 07 statt (Amtsgericht Lüneburg 12Uhr). "Grob ungehörige Handlung" gegen das Bundeswehrgelöbnis lautet der Vorwurf. Die Aktivistin hat Widerspruch gegen einen 220 Euro teuren Bußgeldbescheid eingelegt. Es ist wahrscheilich, dass einige "Tatwaffen" im Gerichtssaal auftauchen: Trillerpfeife und kleine Flummibälle.
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Ergänzungen

Link zum Bild

bild2 14.02.2007 - 19:10
Na, klappt immer noch nicht mit dem Bild, also heir ein Link zum Bild

 http://www.ligatomanlagen.de/Images/widerstand-klein003.jpg

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Tolle Idee... — Anwalt

@anwalt — (muss ausgefüllt werden)