De Juana bleibt drin/ Anti-Folter

diverse 26.01.2007 10:20 Themen: Repression Weltweit
Der spanische Oberste Gerichthof hat entschieden, dass Iñaki de Juana der sich heute am 80. Tag seines zweiten Hungerstreiks befindet, weiterhin in Haft bleibt....
Fall 18/98: Folter im "vor Gericht"
GARA, 25. Januar 07
Mit 12 Pro,- und vier Gegenstimmen hat der Strafgerichtshof des Spanischen Nationalgerichts beschlossen, dass Iñaki de Juana ( siehe ganze Geschichte rückverlinkt unter :  http://de.indymedia.org/2006/12/165100.shtml und  http://de.indymedia.org/2006/12/164484.shtml)
weiterhin als Gefangener im Hospital 12 de Octubre in Madrid bleiben wird und die Anordnung der Zwangernährung bestätigt; De Juana befindet sich heute am 80 Tag seines zweiten Hungerstreiks ( siehe obige Links ).
Die Sitzung bei der beschlossen worden war, dass die einstweilige Situation und ohne eine Freilassung auf Kaution aufrechterhalten werden wird, hatte nicht länger als eine Stunde gedauert. Diese "einstweilige Situation" ( der bereits zuvor angeordneten Zwangsernährung im lebensbedrohlichen Zustand zweiten Hungerstreiks ) würde "durch das Hospital und die entsprechend tätigen und adäquaten Therapeuten, die mit dem Fall de Juana befasst sind, erfolgen." Da sich die Kammer für die Entscheidung ins Justizgericht begeben hatte, kann laut Gerichtsquellen, die von den Nachrichtenagenturen zitiert werden, gegen den Beschluss das Mittel der Petion/ eines Gesuchs eingesetzt werden.

VIER GESONDERTE STIMMEN

Von den vier RichterInnen die dagegen stimmten, stellen drei das Entscheidungsgericht, welches über den offenen Fall gegen de Juana wegen der Publikation dreier Meinungsartikel in GARA (siehe:  http://de.indymedia.org/2006/12/164484.shtml ) urteilte und die ihn deshalb zu 12 Jahren und 7 Monaten Gefängnis verurteilten: Manuela Fernández Prado, Angel Hurtado und Carmen Paloma González Pastor, zu denen zudem die Richterin Clara Bayarre hinzukommt.

Mit ihrer Stimmabgabe äusserten die vier RichterInnen, dass "als de Juana sich im Status eines Untersuchungshäftlings und in der Situation bestehenden Risikos für sein Leben befand, es die Entscheidung hätte gewesen sein müssen, eine Massnahme vorläufiger und gemilderter Haft in seiner Wohnung anzuordnen, bei der die notwendigen Mittel der Beobachtung und angemessener, medizinischer Behandlung einzusetzen gewesen wären."

PETITIONEN DER ANTEILIGEN PARTEIEN

Die Verteidigung, repräsentiert von dem Anwalt Alvaro Reizabal, hat die Freilassung des Gefangenen Basken gefordert, während die AVT ( Assoziation der Opfer des Terrorismus ) dessen Entlassung rundweg ablehnte.

Der Staatsanwalt Fernando Burgos seinerseits präsentierte gestern eine Schrift, mit der darum ersucht wird, dass De Juana nach Hause verlegt wird und ihn dort unter ständige, polizeiliche Beobachtung zu stellen. Konkret wird von den Richtern reklamiert, "die Beobachtung ausserhalb einzusetzen, die als präzise erachtet wird" und "die für die Behandlung notwendige, medizinische Assistenz des vierten Hospitals, das er erträgt, sowohl innerhalb als ausserhalb seiner Wohnung zu autorisieren."

Als Argument seines Gesuchs bezog sich Rechtsanwalt Burgos auf den Artikel 508 des Strafprozessgesetzes, welches besagt dass Untersuchungshäftlinge - nach seiner Verurteilung zu 12 Jahren und 7 Monaten wegen zweier Meinungsartikel, wartet De Juana auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs - nach Hause gebracht werden müssen, wenn ihre Gesundheit in Gefahr ist.

Bereits im August verlor Iñaki de Juana 90 kg; jetzt, am 80 Tag seines zweiten Hungerstreiks wiegt er noch 53 kg; damit hat er 41% seines Normalgewichts verloren.

( Quelle:  http://www.gara.net/azkenak/orriak/01/art198620.php )

Adressen zur Unterstützung des Gesuches darauf, ihn nach Hause zu verlegen, auf:
 http://de.indymedia.org/2006/12/164484.shtml

--------------------

16. Januar 1987
Die Polizei sprengt das "Kommando Madrid " der ETA. Der als Chef des Kommandos geltende De Juana wird zusammen mit Esteban Nieto, Antonio Troitiño Arranz, Inmaculada Noble Goicoechea, Cristina Arrizabalaga Vázquez und María Teresa Rojo Paniego verhaftet.

02. März 1990
Flucht a la James Bond. Die Polizei vereitelt einen Plan zur Befreiung de Juanas und vier weiterer Etarras, die im Gefängnis Herrera de la Mancha ( siehe auch: Herrera, Prisión de Guerra / Kriegsgefängnis; von Anjel Rekalde, Txalaparta, Tafalla 1990 ) einsassen. Der Fluchtplan sah den Einsatz eines mit den Farben des Roten Kreuzes getarnten Hubschraubers vor. Danach wurde de Juana ins Gefängniss Sevilla 2 verlegt.

16. April 1990
Das Nationalgericht setzt den Prozess gegen das "Kommando Madrid" wegen des Attentats am 25. April 1986, bei dem 5 Beamte der Guardia Civil ums Leben gekommen waren, wegen Abwesenheit der Anwälte der Verteidigung aus.

30 Oktober 1990
Juana tritt zum ersten Mal in Hungerstreik und fordert zusammen mit vier anderen Gefangenen eine Abschwächung der Haftbedingungen. Er war in die Strafanstalt Los Rosales in Ceuta verlegt worden. Drei der Hungerstreikenden, darunter De Juana, erlitten eine Dehydration (Austrocknung). Am 04. November brachen sie den Streik ab.

18. Dezember 1990
Das "Kommando Madrid" wird für den Mord an den fünf Guardia Civils 1986 zu insgesamt 1.750 Jahren Gefängnis verurteilt.

06 Juni 1991
De Juana Chaos und weitere vier ETA-Mitglieder werden in das Gefängnis El Salto del Negro auf den Kanarischen Inseln verlegt..., 14 Tage nachdem De Juana versucht hatte aus dem Gefängnis Palma de Mallorca zu fliehen ( Anmrkg.: Im spanischen Staat wird ein Fluchtversuch wie eine Straftat behandelt und bringt viele weitere Jahre Haft ein ).

23. April 1992
Es folgt der zweite Hungerstreik De Juanas, der nun in El Puerto, Cádiz, einsitzt. Sein Protest richtet sich gegen die Restriktion, nur einen einzigen Telefonanruf pro Monat von seiner Compañera Inmaculada Noble erhalten zu dürfen, die auf Teneriffa inhaftiert ist. Aus gesundheitlichen Gründen muss er abbrechen. Kurz darauf wird entdeckt, dass de Juana einen neuen Fluchtplan in die Wege geleitet hatte, um mit einem Hubschrauber aus Cádiz zu entkommen.

06. Mai 1998
De Juana, inzwischen in Melilla, wird beschuldigt dem Direktor der Gefängnisse Champaña und Langostinos empfohlen zu haben, die Ermordung des Kreissprechers der UPN in Pamplona, Tomás Caballero durch die ETA, zu feiern. ( Anmrkg.: Solch´ "internen" Vorwürfen entgegen steht etwa die Autobiographie des Ex-Unterkomissars der Nationalpolizei, José Amedo, der zugleich als aktiver Teil in den 90er Jahren von den regierenden Sozialisten eingesetzten Geheimpolizei, GAL, fungiert hatte!!!; siehe: Der spanische Entscheidungsrichter Garzón und die Paras:  http://de.indymedia.org/2006/02/139196.shtml ).

08. September 1998
Der Nationale Gerichtshof verurteilt De Juana Caos und Troitiño Arranz wegen versuchten Mordes am 08. Mai 1986 an dem damaligen Generalsstaatsanwalt Luis Antonio Burón Barba, zu jeweils 17 Jahren Gefängnis.

Dezember 1998
De Juana wird von Melilla nach Puerto 2, Cádiz, verlegt. Im Kontext eines Waffenstillstands der ETA verlegt die PP-Regierung 21 politische, baskische Gefangene, die in Gefängnissen auf den Kanaren, den Balearen, Ceuta und Melilla inhaftiert sind, in Strafanstalten auf der Halbinsel.

02. Januar 1999
Skandal im Gerichtssaal: De Juana zerstört ein Mikriphon und wirft eine Kamera des Fernsehens um, weil er während seiner Konfrontation mit dem Nationalgericht nicht gefilmt werden will.

12. Juli 1999
Der Staatsanwalt fordert 1.434 Jahre Haft für die Etarras Juan Manuel Soares Gamboa, José Ignacio de Juana Chaos, Esteban Esteban Nieto und Inés del Río Prada wegen des am 08. September 1985 auf der Plaza de la República Argentina in Madrid gegen ein Transportfahrzeug der Guardia Civil verübten Anschlags.

23. November 2003
De Juana ersucht zusammen mit weiteren 71 ETA-Gefangenen um Verlegung in den dritten Haftgrad. Die Gesuche werden abgelehnt; keinem der Etarras werden Hafterleichterungen zugebilligt.

08. Januar 2004
Der Hauptbeobachtungsrichter des Strafvollzugs, Javier Gómez Bermúdez, zieht die Hafterleichterungen für Iñaki de Juana Chaos zurück. Der baskische, politische Gefangene, der 30 Jahre Gesamtstrafe abzusitzen hätte, hatte sich an der Fernuniversität eingeschrieben und innerhalb der Mauern etliche Arbeiten realisiert, dank welcher er nach 17 Jahren des Eingesperrtseins, im September 2004 aus dem Gefängniss hätte kommen können. Die Entscheidung von Bermúdez verzögerte die Entlassung und legte deren Datum für Februar 2005 fest.

07. Januar 2005
Das Nationalgericht lädt De Juana als Beschuldigten vor, der sich bezüglich des Inhaltes zweier Briefe, die im Dezember 2004 von der baskischen Tageszeitung GARA veröffentlicht worden waren, erklären sollte; denn: die dort zum Ausdruck gebrachte Meinung De Juanas "könnte das Vergehen der terroristischen Drohung und Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Gruppe bedeuten." Eine weitere Anklageerhebung ist die einzige Möglichkeit, die Entlassung De Juanas zu umgehen.

10. Januar 2005
Der Richter Fernando Grande Marlaska verhängt wegen Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Gruppe Haft über De Juana, so dass dieser im Februar nicht in Freiheit gelangen kann. Bei der mündlichen Anhörung sagte De Juana Caos, dass der Ton der von ihm verfassten Briefe in Gara zwar "nicht adäquat gewesen sei", wies jedoch von sich, dass sie drohend sein sollten.

13. Juni 2005
Der Richter des Nationalen Gerichtshofs, Santiago Pedraz, der zeitweilige Stellvertretende Grande Marlaska´s, lehnte es ab, gegen de Juana wegen der Vergehen der Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Gruppe und Drohungen zu prozessieren. Das bedeutete, dass der Baske im August 2006 freikommen würde.

07. Juli 2005
Der Nationalen Gerichtshof beordert den Richter Pedraz gegen Iñaki De Juana Caos zu verhandeln. Damit wird seine Freilassung verunmöglicht. Pedraz folgt der Anordnung und eröffnet noch im August deselben Jahres den Prozess.

07. August 2006
De Juana, der sich im Gefängnis von Algeciras, Cádiz, befindet, tritt in Hungerstreik um seine Freilassung zu fordern. Noch in Algeciras, wie Mitgefangene berichteten, wurde De Juana ans Bett gefesselt und zwangsernährt. Nachdem er ins Hospital verlegt worden ist bricht er den Streik am 08. Oktober ab. Zwangernährung und Medikation dauern bis zum 17. An; dann wird der Gefangene wieder ins Gefängnis zurückverlegt.

27. Oktober 2006
De Juana weist von sich, Mitgled der ETA zu sein und versichert, dass er nach seiner Freilassung nicht zu den Waffen greifen wird. Der Staatsanwalt schraubt den Strafantrag von 96 auf 13 Jahre Haft herunter.

06. November 2006
Der Gerichtshof verurteilt de Juana zu 12 Jahren und 7 Monaten Gefängnis "wegen (der in GARA erschienen )Terrordrohungen". Sofort am nächsten Tag tritt der Baske in Hungerstreik. Er sendet einen Brief an den Gefängnisdirektor, indem er sagt: "Dieser Streik ist ernst gemeint und ich werde ihn bis zum Ende fortsetzen." Am 12. deselben Monats gab es in Bilbao eine Demonstration, mit der die Freilassung De Juanas gefordert wurde.

07. November 2006
Das Anti-Folter-Komitee der Europarates besucht Iñaki De Juana Caos. Die Nachricht wird im Januar 2007 bekannt.

15. November 2006
Der Nationale Gerichtshof autorisiert, dass die Ärzte des Gefängnisses von Aranjuez, in das der Hungerstreikende verlegt worden ist, gegen dessen Willen "Medikamente zur Kontrolle seiner Entwicklung anwenden".

25. November 2006
De Juana wird wegen "Unausgewogenheiten" bei den letzten Analysen ins Hospital Doce de Octubre in Madrid gebracht.

12. Dezember 2006
Die Ärtze legen dem Hungerstreikenden eine Sonde, um ihn zwangszuernähren

( Quelle:  http://barcelona.indymedia.org/newswire/display/290618/index.php )

29. Dezember 2006
Baskischer Gefangener ans Bett gefesselt
 http://de.indymedia.org/2006/12/165100.shtml

INTERVIEW mit Iñaki De Juana Caos
 http://de.indymedia.org/2006/10/158167.shtml
-------------------------

Gara 2007/01/17- DIE ANGEKLAGTEN VON 18/98 ÜBERGABEN DEN RICHTERN UND DEM STAATSANWALT AUSSAGEN ÜBER FOLTER

Während einer der Gerichtsverhandlungen, am 16. Januar 07, übergaben die Angeklagten des unter 18/98 bekannten Prozesses, den amtierenden Richtern und dem Staatsanwalt verschiedene Berichte internationaler Organismen über Folter im Staat Spanien, in welchen auch die Handlungen der entsprechenden Regierungen gegenüber den beinhalteten Anklagen miteinebzogen sind.

Die ,u.a., von der Antifolterkonvention der UNO, Amnesty International, Torturaren Aurkako Taldea (TAT) und dem Folterpräventionskomitee der EU erstellten Dokumente wurden dem Gericht direkt von José Luis Elkoro, Jexux Mari Zalakain, Teresa Toda und Txema Matanzas überreicht.

"In diesem Prozess", sagte der mit Teresa Toda gemeinsam als Sprecher fungierende Mikel Korta, zur Gerichtspräsidentin, Angela Murillo, "wird den Erklärungen von Personen die gefoltert haben, Legitimität zugesprochen. Deshalb übergeben wir ihnen die internationalen Informationsschriften, welche die Pratik der Folter im spanischen Staat bestätigen und anklagen." In den Dokumenten sind ausserdem die Forderungen und Empfehlungen zur Beendigung der Anwendung von Folter erfasst.

Bei den mündlichen Anhörungen der Beschuldigten des 18/98 Prozesses kommen derzeit die Erklärungen von Mikel Egibar, Nekane Txapartegi, Xabier Alegria und Xabier Arregi zur Sprache, die angeben bei ihrer Verhaftung gefoltert worden zu sein. Zur Feststellung der Glaubwürdigkeit werden auch die Angaben der damaligen GerichtsmedinzinerInnen überprüft ( die erfahrungsgemäss nicht unbedingt neutral sein müssen ! ).

Es geht vornehmlich um die schwergewichtige Frage, ob falsche Beschuldigungen und/oder Selbstbezichtigungen , die laut Aussagen Angeklagter unter Folter erpresst wurden, endlich nicht mehr als Beweismittel der Anklage gelten... in einem Staat des "zivilisierten Europa"?, dessen Folterpraktiken nicht mehr länger vertuscht und toggeschiegen werden können.

Die Reaktion an diesem Verhandlungstag jedenfalls war nicht eine ablehnende. Die Gerichtspräsidentin und der Richter Luis Martínez de Salinas verlasen die internationalen Dokumente im Verlauf der Verhandlung.

( Quelle:  http://www.18-98plus.org/hemeroteka/a/albisteak_es/a599hem/heme )
Freie Übersetzungen: tierr@

Ebenfalls erwähnenswert ist der Protest von 3000 Beamten der Guardia Civil vor wenigen Tagen, die für eine Entmilitarisierung ihrer - paramilitärischen - Polizeieinheit demonstrierten.

Aussagen bei ihrer Verhaftung Gefolterter:
 http://de.indymedia.org//2005/09/127238.shtml
 http://de.indymedia.org//2005/09/127236.shtml
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

@chavezz

C.L. 26.01.2007 - 18:20
Was meinst du mit "ein verurteilter Terrorist, der mehrere Menschenleben auf dem Gewissen hat"?
Er wurde verurteilt WEGEN EINES ZEITUNGSARTIKELS!!!.

@C.L.

Wiki El Forte 26.01.2007 - 20:17
Hmm, gemäss span. Wikipedia soll er für 25 Morde verantwortlich sein
>  http://es.wikipedia.org/wiki/Iñaki_de_Juana
Alle 25 Opfer werden mit Namen aufgeführt, sind die alle erfunden?

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke den folgenden Kommentar

Mörder

chavezz 26.01.2007 - 15:13
Warum sollte ein verurteilter Terrorist, der mehrere Menschenleben auf dem Gewissen hat, seinen Willen durch einen Hugerstreik durchsetzen können und freigelassen werden ? Wenn er verhungern will bitte, aber zu denken, dass ein mörder dadurch frei kommt ist doch wohl lächerlich. Dann könnten ja bald alle inhaftierten Verbrecher anfangen zu hungern egal ob Mörder oder Kinderschänder.