"Terroristisch" ohne Waffeneinsatz

Ralf Streck 23.01.2007 16:40 Themen: Repression Weltweit
Die spanische Justiz schafft einen ganz neuen Begriff von Terrorismus, der allein auf einer politische Einstellung basiert. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nun, nach dem Bruch der Waffenruhe der baskischen Untergrundorganisation ETA, schnell drei Jugendorganisationen als "terroristisch" definiert. Das Urteil hatten die Richter zuvor mehrfach aufgeschoben. 2005 hatte ein Madrider Sondergericht dieses Attribut noch verworfen und definiert, dafür sei der Einsatz von "Waffen oder Sprengstoff" notwendig. Trotzdem standen die Organisationen schon seit Jahren auf der EU-Liste terroristischer Organisationen und arbeiten in Frankreich alle legal weiter. Hoffnungen gibt es auf Freilassung des Hungerstreikenden Juana de Chaos, nach einem Besuch der Anti-Folterkommission des Europarats in Madrid.
Furcht, Schrecken über Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc. gegen eine politische Ordnung zu verbreiten, so wird zumeist Terrorismus definiert. Ziel sei, darüber einen politischen Wandel herbeizuführen. Seit Jahren haben konservative Politiker versucht, den Begriff weit und weiter zu dehnen und sogar auf Globalisierungsgegner anzuwenden.

Doch was ist Terrorismus? Eine Definition des Begriffs ist eine sehr schwierige Angelegenheit. Das zeigt sich auch immer dann, wenn die Vereinten Nationen sich daran machen, den Begriff zu definieren. Das gelang ihr auch den Konferenzen zum Thema in den letzten Jahren nicht. Im vergangenen Jahr stellte der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan zwar eine Globale Antiterror-Strategie vor, eine Definition des Begriffs lieferte aber auch er nicht.

Höchste spanische Richter haben damit keine Probleme und fassen den Begriff nun sehr weit. Am Freitag sprach der Oberste Gerichtshof in Madrid sein Urteil im Revisionsverfahren gegen drei baskische Jugendorganisationen. Er erklärte Jarrai (Weitermachen), Haika (Aufstehen) und Segi (Fortführen) als "terroristisch". Der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón hatte einst in seiner Anklage ausgeführt, die Organisationen gehörten zur ETA. Die nun verurteilten 23 Jugendlichen seien "Mitglieder einer bewaffneten Bande, Organisationen oder terroristischen Gruppe", urteilte der Gerichtshof.

Das muss schon deshalb erstaunen, weil es in dem Revisionsverfahren keine neue Beweisaufnahme gab. Doch angesichts der Beweislage urteilte der Nationale Gerichtshof 2005 ganz anders, weil sich sogar das Sondergericht an die allgemein übliche Definition hielt. „Kriminelle Handlungen“ müssten unter Einsatz von „Schusswaffen, Bomben, Granaten, Explosivstoffen oder ähnliches“ ausgeführt werden, um von Terrorismus zu sprechen. Doch wurden bei den Durchsuchungen bei den Jugendlichen nichts dergleichen gefunden. Für die angebliche "Unterordnung unter die ETA" gäbe es keine Beweise. Auch für die angebliche Steuerung der so genannten Kale Borroka (militanter Straßenkampf) durch die Organisationen oder die Angeklagten konnte ebenfalls kein Beweis erbracht werden.

Statt von der geforderten Strafmaße von bis zu 112 Jahren Haft verurteilte der Nationale Gerichtshof 24 Personen (von ursprünglich 42 Angeklagten) zu Strafen zwischen 15 Tagen und vier Jahren Haft, weil sie in der Führung einer "illegitimen Organisation" betätigt hätten. Auch dieses Urteil war wohl eher der Tatsache geschuldet, dass etliche Angeklagte zum Teil bis zu vier Jahren hinter Gittern verbracht hatten, denn keinem konnte eine konkrete Straftat zugeschrieben werden. Illegitim wurden die Betätigung in den Organisationen zudem erst nach deren vorläufigem Verbot durch Garzón, wegen der angeblichen Unterordnung unter die ETA.

Zwar liegt die genaue Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshof noch nicht vor, doch er kann nur auf die Garzóns Anklage rekurrieren. Im Unterschied zum vorhergehenden Urteil unterscheidet der Gerichtshof nicht, oder kann nicht unterscheiden, welche Bedeutung die einzelnen Personen jeweils gehabt haben sollen. Deshalb werden nun 23 Personen (es gab einen Freispruch) nun unterschiedslos zu sechs Jahren Haft verurteilt wurden. So wird schlicht die politische Gesinnung zur strafbaren Handlung, weil dem Konstrukt des Ermittlungsrichters gefolgt wird. Nach Garzón gehören alle Organisationen zur ETA, die ebenfalls für ein vereintes, unabhängiges und sozialistisches Baskenland eintreten. Aus dieser Haltung haben die Angeklagten nie einen Hehl gemacht.

Das Urteil geht noch weit über die schon ausgeweitete Terrorismusdefinition der EU hinaus. Auf was sich die Richter nun argumentativ stützen, darf gespannt erwartet werden. Denn der Nachweis eine Gewaltausübung ist unabdingbar nach der Definition der EU. Neben Straftaten wie Mord, Entführung, Geiselnahme, Raub oder Besitz von Waffen, sollen auch "schwere Beschädigungen an staatlichen oder öffentlichen Einrichtungen, einem Transportsystem, einer Infrastruktur" zu Terrorismus gehören, wenn "Menschenleben gefährdet oder ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden hervorgerufen werden kann".

Das die EU aber einschreiten wird, darf nicht erwartet werden, schließlich wurden die Organisationen seit Jahren auf der EU-Liste terroristischer Organisationen geführt, nur weil die Regierung unter der ultrakonservativen Volkspartei (PP) dies einst beantragte. Dass bis zum Freitag kein spanisches Gericht den Behauptungen der Regierung folgte, änderte daran nichts. Besonders sticht in der EU der unterschiedliche Umgang hervor. Alle baskischen Organisationen, die seit der Einleitung der Verbotswelle durch die PP 1998 als terroristisch verbotenen wurden, arbeiten in Frankreich weiter legal und unterhalten dort Büros. Somit iser klar, dass bei den ganzen Vorgängen politische Gründe im Vordergrund stehen.

Die französische Justiz verweigert auch beharrlich die Auslieferung von Mitgliedern von verbotenen Organisationen an Spanien, wenn es sich um französische Staatsbürger handelt. Ein politisch bestimmte Vorgehen führt auch zu solchen Absurditäten, dass eine baskische Liste zu den Europaparlamentswahlen in Spanien verboten wurde und im französischen Baskenland legal antrat.

Selbst beim spanischen Gerichtshof ist das Urteil umstritten. So fiel die Entscheidung der Richter mit drei zu zwei Stimmen äußerst knapp aus. Die Richter Joaquín Giménez García und Andrés Martínez Arrieta stellten sich gegen die Ansicht der konservativen Mehrheit. Bei dem Urteil war auch auffällig, dass der Gerichtshof die Entscheidung mehrfach mit dem Hinweis auf die "Komplexität des Falls" vertagt hatte.

Beobachter gingen davon aus, dass sich die von der PP entsandten Richter schwer damit taten, dem siechenden Friedensprozess mit einem solchen Urteil den Rest zu geben und sich so in direkten Widerspruch zur Regierung begeben hätten. Schließlich waren der PP nahe stehende Richter den regierenden Sozialisten (PSOE) mehrfach im letzten Jahr in die Parade gefahren. Mit der ETA-Bombe zum Jahreswechsel auf den Flughafen in Madrid scheint auch die juristische Komplexität des Falls verschwunden zu sein. Die bis zum 15. Februar ausgebotene Bedenkzeit schöpfte der Gerichtshof bei weitem nun nicht mehr aus.

Es handelt sich hier um einen typischen Fall, wie der Begriff Terrorismus zur Aushöhlung elementarer Rechte verwendet wird, vor der auch Kofi Annan stets gewarnt hat. Mit der neuen Definition wurde nun auch Präjudiz für weitere Verfahren geschaffen, die noch geführt werden sollen oder schon laufen. Im ersten Massenprozess, bei dem über die ersten Verbote verhandelt wird, sah es bisher noch schlechter für eine Verurteilung aus, wie im Fall der Jugendlichen. Da es nun aber nur noch um politische Gesinnung geht, ist nun mit der Verurteilung von mehr als 200 Personen aus etlichen Organisationen der linken Unabhängigkeitsbewegung zu rechnen.

Mit der neuen Definition könnte auch das Verfahren gegen die vor vier Jahren geschlossene baskische Tageszeitung doch noch "erfolgreich" geführt werden, obwohl hier sogar die Staatsanwaltschaft kürzlich die Einstellung forderte. Einer friedlichen Beilegung des Konflikts dient diese von der PP festgezurrte Definition auch nicht, doch daran hatte die ohnehin nie ein Interesse. Dass das Urteil vom Verfassungsgericht kassiert wird, ist unwahrscheinlicht, denn auch hier dominieren die von der PP eingesetzten Richter. Die ebenfalls unter ihrer Regierung verbotene Partei Batasuna (Einheit) will sich trotz aller Rückschläge weiter für einen Frieden einsetzen und ging erstmals soweit, direkt von der ETA eine Waffenruhe zu fordern. Die hat sich inzwischen zu dem Anschlag bekannt und erneut eine Waffenruhe bestimmt. Die PP eröffnet die Verbotsdebatte dagegen erneut und will nun auch die neue Kommunistische Partei der Baskischen Territorien (EHAK) verbieten lassen. Die Partei, die bei den letzten Wahlen im Stehgreif 12,5 % erhalten, nachdem Batasuna zur Wahl der Partei aufgerufen hatte, die auch die Unterstützung der Linken Strömung der Kommunistischen Partei Spaniens (PCE).

Inzwischen konnten vier der 23 Jugendlichen verhaftet werden. Die Justiz vermutet, die restlichen hätten sich ins Exil ins französische Baskenland abgesetzt. Unter denen, die sofort von der Guardia Civil abgeholt wurden, ist Igor Ortega und seine Freundin Amaia Arrieta in Intxaurrondo (Stadtteil von Donostia in der sich auch die größte Kaserne der Guardia Civil befindet). Dabei hätte man bei Ortega sofort die 2/3 Regelung anwenden können, schließlich hatte er schon vier Jahre abgesessen, obwohl er vom Nationalen Gerichtshof dann sogar nur zu dreieinhalb Jahren verurteilt wurde.

Doch derlei Vergünstigungen bekommen nur Mitglieder der staatlichen Todesschwadrone GAL. Die wurden nämlich trotz ihrer Morde, Folterungen und Entführungen nie als "bewaffnete Bande" oder "Terroristen" abgeurteilt, obwohl sie eindeutig Waffen eingesetzt haben. Von den Mitgliedern der Todesschwadrone sitzt ohnehin keiner mehr, weil sie eine politische Vorzugsbehandlung der Sozialisten erhalten. Die erste Aktion der Sozialisten nach der Übernahme der Regierungsmacht vor zweieinhalb Jahren den Oberstaatsterroristen Galindo freigelassen haben.

Bewegung gibt es im Fall des Hungerstreikenden Juana de Chaos, der Nationale Gerichtshof prüft eine Haftverschonung wegen seines schlimmen Zustandes nach mehr als 70 Tagen im Streik, der zweite. Ein Gutachten der Ärzte meint, er könnte jeden Moment sterben. Dass nun was in Madrid passiert, hat etwas damit zu tun, dass die Kommission für Folterprävention des Europarats (CPT) wieder mal einen Blitzbesuch in Madrid gemacht hat und gerade einen Bericht ausarbeitet. Darin dürfte auch zur Sprache kommen, dass er über die Zwangsernährung misshandelt wird und die Tatsache, dass er nach Verbüßung einer Haftstrafe von 19 Jahren wieder in U-Haft kam und dann für zwei Artikel in einer Tageszeitung zu weiteren 12 Jahren verurteilt wurde. Immer wieder hat die Kommission die Folter in Spanien angegriffen und gerügt, dass Spanien neben der Türkei die Berichte nicht veröffentlicht.

© Ralf Streck den 23.01.2006
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Ergänzungen

jw: Jagd auf baskische Linke

Ingo Niebel 24.01.2007 - 13:39
Spanischer Oberster Gerichtshof erklärt drei Jugendorgansationen zu »terroristischen Vereinigungen«. Sechs Jahre Gefängnis für politische Betätigung

Am Montag ging die Jagd der Polizei auf insgesamt 19 junge Baskinnen und Basken mit unverminderter Schärfe weiter. Die Aktivisten der zur linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung gehörenden Jugendorganisationen Jarrai, Haika und Segi befanden sich offensichtlich auf der Flucht, nachdem der Oberste Gerichtshof die Verbände am Freitag überraschend zu »terroristischen Vereinigungen« erklärt hatte, die unter dem Befehl der Untergrundorganisation ETA (Baskenland und Freiheit) stünden. Demonstrationen gegen dieses Urteil wurden am Wochenende mit Gewalt polizeilich aufgelöst. Dabei kam es zu mehreren Festnahmen. Zugleich mit der wachsenden staatlichen Repression spitzten sich auch die Straßenkämpfe (»kale borroka«) zu. In den vergangenen Nächten flogen in einigen Städten des Baskenlandes Farbbeutel gegen Wahlbüros der spanischen Regierungspartei PSOE, diverse Bankautomaten wurden mit Molotowcocktails zerstört.

Das Urteil vom Freitag stellt eine weitere Verschärfung des Madrider Gewaltkurses im Baskenland dar. Zwar lag am Montag die Begründung noch nicht vor, doch steht fest, daß mit ihm eine Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional) von 2005 korrigiert wurde. Damals waren in einem Massenprozeß 23 Jugendliche wegen verschiedener Delikte im Rahmen des Straßenkampfes zwar zu Freiheitsstrafen – meist auf Bewährung – verurteilt worden, die Jugendorganisationen jedoch lediglich als »unerlaubte Organisationen« ohne Kontakte zur ETA eingestuft worden. Dieses Urteil revidierte das »Tribunal Supremo« nun grundsätzlich. Das Gericht erhöhte mit drei gegen zwei Richterstimmen die individuellen Haftstrafen der 23 Mitglieder von Jarrai, Haika und Segi auf jeweils sechs Jahre wegen Mitgliedschaft in einer »terroristischen Bande«, wie es im spanischen Juristenjargon heißt. Keiner der Betroffenen wurde dabei konkret einer Gewalttat angeklagt: Dem Gericht reichte der Vorwurf, die Angeklagten seien für dieselben Ziele politisch aktiv geworden, die auch die ETA vertritt.

Bisher verhaftete die Polizei vier der 23. Einer von ihnen, Ibon Meñika, erklärte im baskischen Fernsehen: »Die Lösung des Konflikts kommt auf politischen und demokratischen Wegen, aber nicht über den der Repression.« Zu den Verurteilten gehört auch Olatz Dañobeitia, die 2006 mit Arnaldo Otegi an der Spitze der verbotenen Linkspartei Batasuna die Verhandlungen mit anderen Parteien über eine friedliche Beilegung des spanisch-baskischen Konflikts führte. In den Reihen der baskischen Linken wertet man das Urteil als Teil des »Rachefeldzuges« des spanischen Staates und der amtierenden Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE). Im Interesse einer Wiederaufnahme des Friedensprozesses sei wichtig, daß es zu keiner »weiteren Verfolgung der baskischen Linken« komme.

Selbst die baskische Provinzregierung, die derzeit ihre Zusammenarbeit mit Madrid intensiviert, kritisierte den Richterspruch. Zum einen könne auf dem »kale borroka« zwar kein Friedensprozeß aufgebaut werden, doch das gelte ebenso für die richterliche Schlußfolgerung, die Jugendorganisationen seien »terroristisch«. Lediglich die postfrankistische Volkspartei (PP) von Mariano Rajoy bejubelte den Richterspruch. Sie sah ihre Politik der »harten Hand« bestätigt und forderte die schnelle Verhaftung aller Verurteilten.

jw: »Nur noch Haut und Knochen«

Ingo Niebel 25.01.2007 - 11:55
Baskischer Gefangener schwebt in akuter Lebensgefahr. Spanisches Gericht entscheidet über Haftentlassung

Das Leben des baskischen Gefangenen Iñaki de Juana Chaos liegt in den Händen der spanischen Justiz. Nach 80 Tagen im Hungerstreik sei sein Gesundheitszustand lebensbedrohlich, hatten die Ärzte des Madrider Krankenhauses 12. Oktober vor kurzem gewarnt. Inzwischen schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein, und die Richter des Sondergerichts für Terror- und Drogendelikte (Audiencia Nacional) beschäftigten sich erneut mit dem Fall. Ihr für den gestrigen Mittwoch angekündigtes Urteil wurde allerdings auf heute verschoben.

Laut Vorschlag des Staatsanwalts soll das ehemalige Mitglied der baskischen Untergrundorgansiation ETA seine Reststrafe im Hausarrest verbüßen. Die Verteidigung plädiert auf Freilassung, weil der Gesundheitszustand ihres Mandanten jede Flucht unmöglich machte. Lediglich die der konservativen Volkspartei PP nahestehende »Vereinigung der Opfer des Terrorismus« (AVT) fordert, daß der 50jährige in Haft bleibt und –gegen seinen Willen – wieder zwangsernährt wird. Das käme einem Todesurteil gleich.

»Er ist nur noch Haut und Knochen«, beschrieb eine Familienangehörige kürzlich die physische Verfassung des Basken, der im Verlauf von zwei Hungerstreiks 34 Kilo Gewicht verloren hat. Von Dezember bis Januar wurde er über eine Sonde zwangsernährt, die ihm – auf richterliche Anordnung –über die Nase durch den Hals in den Magen eingeführt wurde. Während dieser Zeit wurde er an Händen und Füßen ans Bett gefesselt. »Zehn Stunden am Tag konnte er sich nicht bewegen, weder trinken, noch durfte er auf die Toilette gehen«, berichteten Angehörige über die menschenunwürdige Behandlung. Anfang Januar mußte die Sonde entfernt werden. De Juana setzte seinen Hungerstreik fort und forderte seine Freilassung.

Im November 2006 hatte die Audiencia Nacional den Basken wegen angeblicher Verherrlichung des »Terrorismus« zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er bereits seit 1987 wegen diverser ETA-Attentate eingesessen hatte und eigentlich bereits 2004 nach 18 Jahren Haft rechtmäßig hätte freikommen müssen.

Hat entschieden

Ralf 25.01.2007 - 18:36
Er bleibt drin und soll zwangsernährt werden, was beim dritten Mal, so die Ärzte lebensgefählich ist. Deutlich für spanische Richter hat sich die zuständige Kammer nicht getraut allein zu entscheiden, denn sie wollten ihn freilassen. Schließlich ist er ein "Untersuchungsgefangener" das zweite Urteil nicht rechtskräftig, weil er Widerspruch eingelegt hat, worüber noch nciht entschieden ist. Die haben deshalb alle Richter am Sondergericht zusammengetrommelt, wo mit 12 zu vier Stimmen entschieden wurde in zur Not zu Tode zu bringen. Damit zeigt sich klar, wie stark auch das Gericht von PP-Richtern besetzt ist. Die hat ein Trommelfeuer gegen die Freilassung gestartet.

Ergänzung

tierr@ 31.01.2007 - 18:10
De Juana bleibt drin/ Anti-Folter
 http://de.indymedia.org/2007/01/166814.shtml
26.01.2007

Siehe auch "Verhaftung" der Jugendlichen

Ralf 06.02.2007 - 17:43

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