Feldbefreiungs-Prozess in Zehdenick

gendreckweg 15.01.2007 11:22 Themen: Biopolitik Repression Ökologie
Im Juli 2006 wurde in Badingen (Brandenburg) eine öffentlich angekündigte Feldbefreiung durchgeführt. Nach Polizeiangaben hatten etwa 80 Gentechnikkritiker ein Feld mit gentechnisch verändertem Mais gestürmt und erheblich zerstört – trotz großen Polizeiaufgebotes. Acht Personen standen Donnerstag, den 11.01.2007 in Zehdenick (Mark) vor Gericht, begleitet von hoher Polizei- und Medienpräsenz und augenscheinlich auch militanten Vorfeldaktionen in der Stadt und am Gericht.
---Vorfeldaktionen---

Der Weg zum Gericht war eigentlich schon für sich allein genommen ein Genuss. Menschen, die am Morgen des 11.01.2007 mit Zug anreisten, trafen schon am Bahnhof Zehdenick auf die Ergebnisse nächtlicher Aktionen (Bericht auf Polizei-Webseite,  http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=318995): Auf dem Bahsteig wurde mit weißer Farbe der Spruch „Gensaaten reisen überall hin“ aufgemalt, dazu einige Pfeile mit Zusätzen wie „Hier hin“. Auf den Straßen zum Gericht waren weitere Parolen in gleicher Machart zu lesen, z.B. „Soli für Feldbefreier“ oder „No Gentec“. Zudem klebten an vielen Laternenmasten Zettel, die sich auf den Prozess bezogen und sich kritisch mit Gentechnik beschäftigten. Bei einzelnen Personen stießen sie auf großes Interesse: So wanderte ein zivil gekleideter Mann – eventuell ein Staatsschutzbeamter – von Laterne zu Laterne und sammelte die Zettel in einer Papiertüte ein. Auf Nachfragen nach dem Hintergrund gab die Person an, die Flugzettel würden auf Fingerabrücke überprüft. Parallel dazu klingelten uniformierte Beamte an nah gelegenen Haustüren, womöglich, um Anwohner über verdächtige Beobachtungen zu befragen. Daneben fuhren immer wieder Streifenwagen und Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei langsam, aber zurückhaltend durch die Straßen von Zehdenick. Viel Aufwand wegen Flugzetteln und Parolen auf Straßen?

Auch vor dem Amtsgericht war unverhältnismäßig viel Polizei anzutreffen, darunter viele zivile Einsatzkräfte, die bald schon die Flure des Gerichts „bevölkern“ würden. Die Fassade des Amtsgerichts war an auffällig vielen Stellen frisch gestrichen worden, so sah es jedenfalls aus.
Der Grund lässt sich aus Aussagen von PolizistInnen, Gerichtsbediensteten und aus Presseberichten erschließen. Daraus geht hervor, dass es in der Nacht zum Prozess militante Aktionen gegen das Gericht gegeben hatte. Erwähnt wurde in der Presse, dass Parolen wie „Gendreck weg" oder „Gensaaten sind unkontrollierbar“ an die Wände des Gerichtes angebracht wurden. Außerdem sei „Milchsäure“ mit im Eingangsberich des Amtsgerichts „versprüht“ worden.



---Die Prozesse---

Die Angeklagten wurden zunächst von der Tatsache überrascht, dass ihre Vehandlungen als Einzelverhandlungen und nicht als gemeinsamer Prozess gestaltet waren, was sie allerdings aus den unterschiedlichen Aktenzeichen schon vorher hätten ersehen können. Richter Sven Stolpe konnte sie so nacheinander im Gerichtssaal bearbeiten und aburteilen. Die Strategie der Angeklagten war offenbar, den Richter „auf ihre Seite“ zu bekommen, indem sie zwar Betreten des Genmais-Feldes einräumten, sich aber (zumindest teilweise) von dessen Zerstörung distanzierten.
Während der zweiten Verhandlung gab es dabei eine Unterbrechung der besonderen Art: Nach etwa 15 Minuten wies Richter Stolpe darauf hin, dass jegliche Meldung aus dem Publikum nicht nur untersagt, sondern auch unhöflich sei. Vermutlich meinte er die gelegentlich eingestreuten Solidaritätsbekundungen und (z.B. gentechnik-)kritischen Äußerungen einiger Zuschauender. Als daraufhin kritisiert wurde, dass es eine anmaßende Haltung von Gerichten sei, bestimmte Teilnehmende zu stimmlosem Publikum zu degradieren, eskalierte die Situation. Nicht nur die Person mit gerichtskritischen Äußerungen wurde des Saales verwiesen und wegen Beleidigung angezeigt, weil sie auf das übergroße Brandenburg-Symbol an der Wand über dem Richter anspielte („Wer etwas sagen darf, hängt immer davon ab, wer unter dem Adler sitzt, oder?“), sondern auch eine zweite Person, die darauf hinwies, dass sich an der Wand rund um den roten Adler ein Ornament mit eingearbeiteten Hakenkreuzen befand (ähnlich wie in der den Bildern beigefügten Skizze). Auch diese Feststellung empfand der Richter als persönliche Beleidigung – vielleicht hatte er ja bei den Malerarbeiten im Gerichtssaal geholfen?
Eine dritte Person, die die entstehende Prozesspause nutzte, um sich dagegen zu verwehren, dass trotz Meinungsäußerungsverbot nachher in ihrem Namen („im Namen des Volkes“) ein Urteil gesprochen würde, wurde ebenfalls herausgeschleift und vom Richter darüber belehrt, dass nicht sie das Volk sei, sondern „das Volk sind alle!“ Alle drei Rausgeschmissenen bekamen vom Amtsgerichtspräsidenten ein „Hausverbot auf unbestimmte Zeit“. Ausserdem hielt er es für sein gutes Recht, die Beweisaufnahme (das Fotografieren der Hakenkreuzornamentik) zu unterbinden. Die repressive Atmosphäre von Gericht und Polizeipräsenz zeigte denn auch Wirkung: Die angeklagten FeldbefreierInnen sprachen sich gegen die gerichtskritischen Äußerungen aus und waren der Meinung, mit einer reumütigen Haltung das „milde Urteil“ von je zehn Tagessätzen als wacker erstrittenes Ergebnis werten zu können. Dass z.B. der bei allen Prozessen geladene Zeuge Eickmann (der „geschädigte“ Genbauer) irgendwann zwischen den Verhandlungen nach Hause geschickt wurde und so seine Befragung durch später verhandelte Angeklagten unterbunden wurde, wurde scheinbar nicht als extrem hierarchisches Verhalten gesehen und kritisiert.
Entsprechend wurde über eine gemeinsame Entsolidarisierung einiger der Angeklagten von den drei „Störenden“ überlegt, was allerdings ohne eine vorherige Solidarisierung (z.B. bei der Personalienaufnahme durch die teilweise eigentlich als Zeugen anwesenden Polizisten oder beim aus dem Gerichtssaal-Schleifen) ja ohnehin schlecht möglich wäre.

Sieben Verfahren endeten mit einer Verurteilung zu Tagessätzen bis zu 600 €, eines musste vertagt werden, weil die in den Akten als festnehmende Beamtin angegebene Person abstritt, den Angeklagten festgenommen zu haben – jetzt müssen neue Polizeizeugen geladen werden, damit dennoch verurteilt werden kann ... so sieht es zumindest aus, denn am Verurteilungswillen des Richters bestehen wenig Zweifel. Etwas ärgerlich ist allerdings, dass es in der Presse und auch der offiziellen Pressemitteilung von Gendreck weg! so dargestellt wird, als seien alle verurteilt worden.



---Pressetexte---

Zehdenick (Oberhavel)
Schmierereien am Amtsgericht

In der Nacht zu Donnerstag beschmierten Unbekannte das Amtsgericht Zehdenick sowie die
Fahrbahnen mehrerer Straßen, unter anderem die Bahnhofstraße und die Eisenbahnstraße, mit
Farbe. Die Schriftzüge waren Parolen gegen den Anbau von Genmais. Es ist davon auszugehen,
dass die Schmierereien im Zusammenhang mit Verhandlungen gegen mehrere Personen aus dem
Umfeld der Genmaisgegner im Amtsgericht Zehdenick stehen.

Gegen 10.00 Uhr am Donnerstag fanden sich vor dem Amtsgericht etwa 30 bis 40 Sympathisanten
der vor Gericht stehenden Genmaisgegner ein. Es gab allerdings keine weiteren Störungen.

(Märkische Allgemeine vom 11.01.2007,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10851960/63579/)
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ZEHDENICK Dass Gäste des Zehdenicker Amtsgerichtes für eine Verhandlung Plätze reservieren
müssen, hat es noch nicht gegeben. Stehplätze gab es gestern nicht. Dafür aber eine enorme
Polizeipräsenz, die neben den acht Angeklagten erschienenen 30 Sympathisanten der
Anti-Genmais-Bewegung und zahlreiche Medienvertreter. Alle zusammen hätten nicht in den
Gerichtssaal 6 gepasst.

Als Erste stand gestern die Kölnerin K. vor Gericht, die wie die anderen sieben Angeklagten
auch der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung beschuldigt worden ist. Die Staatsanwaltschaft
führte als Beweis dafür die Zeugenaussagen zweier Polizeibeamter sowie die des Chefs der
Bauerngenossenschaft Badingen, Jörg Eickmann, an.

Belastendes Bildmaterial, welches belegt, dass die Angeklagte an der Zerstörung der
Maispflanzen beteiligt war, gibt es laut Staatsanwalt Torsten Lowitsch nicht. Die Kölnerin
äußerte sich zu den Vorwürfen selbst nicht.

Das Gericht hörte dafür die Aussage der Polizeibeamtinnen, die gesehen haben, wie die
Angeklagte am 30. Juli des vergangenen Jahres gegen 13.20 Uhr, also etwa eine halbe Stunde
nach der eigentlichen Felderstürmung, aus Richtung des betreffenden Ackers gelaufen kam. Zu
diesem Zeitpunkt hielten sich die Beamten an ihrem Beobachtungsposten am Ortseingang
Badingen auf. An der Kleidung der Angeklagten hafteten "strohähnliche Pflanzenreste", so
eine der Polizeibeamtinnen, die aufgrund dieses Erscheinungsbildes schlussfolgerte, dass
sich die Angeklagte im Maisfeld aufgehalten hat.

Nach Ansicht der Verteidigung reichten die Beweismittel nicht für eine Verurteilung, zumal
die Angeklagte 800 bis 1000 Meter vom Tatort entfernt festgestellt wurde.

Der Vorsitzende Richter Sven Stolpe und auch Staatsanwalt Lowitsch sahen das anders. Aus dem
örtlichen und dem zeitlichen Zusammenhang sei zweifelsfrei ersichtlich, dass die Angeklagte
an der Felderstürmung und damit an der Aktion, die der vorsätzlichen Sachbeschädigung
diente, beteiligt war.

K. wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt und hat die Kosten des Verfahrens zu
tragen.

Nicht bestätigt hat sich bereits während der ersten Verhandlung die Höhe des im Strafbefehl
ausgewiesenen Sachschadens am Mais in Höhe von 2300 Euro.

Der Maiszünsler habe in den vergangenen Jahren mehr Schaden angerichtet als die Feldbefreier
durch die Zerstörung der Pflanzen auf einer Fläche von rund 150 Quadratmetern, sagte Jörg
Eickmann vor Gericht aus. "Aber wir hatten Produktionsausfälle und mussten für den massiven
Polizeieinsatz den Rand des Feldes vorzeitig – rund zweieinhalb Monate – abernten", so der
Landwirt. Den Schaden, den die Genmaisgegner ausschließlich durch die Zerstörung der
Pflanzen angerichtet haben, bezifferte Eickmann gestern mit 120 Euro. Laut Richter Sven
Stolpe setzen sich die im Strafbefehl aufgeführten 2300 Euro aus allen Kosten zusammen, die
mit der Veranstaltung der Genmaisgegner in Badingen in Verbindung stehen.

Ulrike B. – die zweite Angeklagte – leugnete nicht, an diesem Wochenende im Juli an der
Demonstration gegen Genmais beteiligt gewesen zu sein. Wohl aber, dass sie Pflanzen
herausgerissen oder anderweitig beschädigt haben soll. "Für mich war es eine symbolische
Aktion, mit der ich die Öffentlichkeit erreichen wollte", so Ulrike B. aus Tübingen, die
ohne Rechtsbeistand vor dem Gericht saß.

"Als ich auf dem Feld war, wurde ich von einem Polizeihund angegriffen, der mich in den Arm
gebissen hat", sagte die Angeklagte. Sie habe der Polizei signalisiert, dass sie das Feld
verlassen werde, der Hund aber bitte zurückgepfiffen werden solle. Dem sei die Polizei nicht
nachgekommen. Zwei ärztliche Atteste würden belegen, dass sie vom Hundebiss Blutergüsse und
Kratzer davongetragen habe.

Richter Sven Stolpe stellte ihr frei, diese Sache rechtlich verfolgen zu lassen. Für die
gestrige Verhandlung spielte es indes keine Rolle. Für die Motivation der Genmaisgegnerin
zeigte der Richter durchaus Verständnis. "Ich gehöre auch zu den 70 Prozent der Bevölkerung,
die Genmanipulation ablehnen", so Stolpe. Entscheidend für den Widerstand oder Protest sei
jedoch die Art und Weise. Von einem "rechtfertigenden Notstand" sei hier nicht auszugehen,
da zum Zeitpunkt der Felderstürmung keine Gefahr für Leib und Leben bestand. Unabhängig
davon, welche Folgen der Anbau genmanipulierter Pflanzen langfristig habe, so Stolpe.

Letztlich habe die Angeklagte rechtliche Konsequenzen in Kauf genommen. Wenn sie auch nicht
selbst Pflanzen herausgerissen hat, so habe sie sich doch der Mittäterschaft schuldig
gemacht. Ulrike B. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt (300 Euro).

Der 22-jährige Jonas E. versuchte vergeblich, bei seiner Verhandlung Jörg Eickmann in den
Zeugenstand zu holen, um ihn zu seiner Verantwortung zu befragen. Als Bürger müsste er dazu
das Recht haben. Weil es für die Verhandlung aber nicht erheblich war, lehnte Richter Stolpe
diesen Antrag ab.

So gut wie alle Angeklagten haben die Gründe für ihre Tat dargelegt und betont, dass sie
stellvertretend für die 70 Prozent der Bevölkerung auf die Straße und ins Feld gegangen
sind. Als Bürger habe man kaum eine andere Möglichkeit, gegen den Anbau von Genmais und die
daraus resultierenden Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die der Natur vorzugehen.
cl

(Märkische Allgemeine vom 12.01.2007,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10852142/61129/)
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Feldbefreier verurteilt
Genmaisgegner müssen wegen Sachbeschädigung Geldstrafe zahlen

ZEHDENICK Alle acht Feldbefreier, die gestern vor dem Amtsgericht Zehdenick der
gemeinschaftlichen Sachbeschädigung an Genmaispflanzen der Badingener Bauerngenossenschaft
angeklagt waren, sind zu Geldstrafen in Höhe von 140 bis 600 Euro (jeweils vom Einkommen
abhängig) verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Sven Stolpe sah es in allen Fällen als erwiesen an, dass die
Aktivisten vorsätzlich gehandelt haben und trotz der teilweise nachvollziehbaren Motivation
gegen das Gesetz gehandelt sowie die rechtlichen Konsequenzen ihrer Tat in Kauf genommen
hätten. Den "rechtfertigenden Notstand", auf den sich so gut wie alle Angeklagten berufen
haben, sah Sven Stolpe nicht gegeben, da es zu den Folgen des Genmaisanbaus keine
ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Zudem sei zum Zeitpunkt der
Felderstürmung durch die Genmaisgegner im Juli 2006 von den Pflanzen keine Gefahr für Leib
und Leben ausgegangen, die den Notstand rechtfertige.

Nach Ansicht der Genmaisgegner hätten gestern eigentlich diejenigen auf die Anklagebank
gehört, "die mit unserer Gesundheit und mit der Zukunft der Landwirtschaft spielen". Als
Zeuge war gestern auch Landwirt Jörg Eickmann geladen, der zu dem der Bauerngenossenschaft
entstandenen Schaden befragt wurde. Das Interesse an diesem deutschlandweit bislang
einmaligen Prozess war groß. Neben den etwa 30 Sympathisanten der Aktivisten waren
zahlreiche Medienvertreter und Polizisten erschienen.

Im Juli vergangenen Jahres hatten mehr als 200 Umweltaktivisten in Badingen gegen den Anbau
von Genmais demonstriert und angekündigt, dass sie Pflanzen herausreißen werden. Trotz
massiver Polizeipräsenz war es rund 80 Demonstranten gelungen, in das Feld zu stürmen und
rund 150 Quadratmeter Anbaufläche zu zerstören. cl

(Märkische Allgemeine vom 12.01.2007,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10852164/61129/)
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"Feldbefreier" verurteilt
Gericht spricht Geldstrafen aus

ZEHDENICK Mit einer Verurteilung aller acht Angeklagten endete gestern vor dem Amtsgericht
in Zehdenick (Oberhavel) der erste Prozess gegen die selbst ernannten Feldbefreier. Die
Genmaisgegner sind wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen von bis zu 600
Euro verurteilt worden.

Den Umweltaktivisten wurde vorgeworfen, im Juli 2006 Genmaispflanzen der Badingener
Bauerngenossenschaft auf einer Fläche von 150 Quadratmetern mutwillig zerstört zu haben.
Trotz der Präsenz von rund 200 Polizeibeamten und rigoroser Absperrungen war es ihnen
gelungen, in das mit Genmais bebaute Feld zu stürmen. Der entstandene Schaden wurde mit 120
Euro beziffert. Die Angeklagten beriefen sich vor Gericht auf den Paragraphen des
"rechtfertigenden Notstandes", da von Genmais Gefahr für Leib und Leben ausgehe. Dem
widersprach der Richter.

Im Vorfeld des deutschlandweit bislang einmaligen Prozesses waren im Zehdenicker Stadtgebiet
Anti-Genmais-Parolen auf zahlreiche Straßen geschmiert worden. Zudem ist das Portal des
sanierten Amtsgerichtes mit braunen Farbbeuteln beworfen worden. Cl

(Märkische Allgemeine vom 12.01.2007,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10852251/62249/)
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Genmais-Gegner müssen zahlen
Buttersäureanschlag vor Prozessbeginn in Zehdenick

Jens Blankennagel

ZEHDENICK. Das hübsch sanierte Amtsgericht Zehdenick, wo sonst eher kleine Diebstähle verhandelt werden, zieht selten die Aufmerksamkeit auf sich. Doch gestern, als bundesweit erstmals sogenannte Feldbefreier auf der Anklagebank saßen, reichte der Gerichtssaal nicht aus, um alle Besucher zu fassen. Die "Feldbefreier", die den Anbau genveränderter Pflanzen ablehnen, hatten am 30. Juli 2006 trotz eines massiven Polizeiaufgebots nur einige Kilometer vom
Gericht entfernt ein Genmais-Feld teilweise zerstört.

Auch beim Prozess erwartete die Polizei Proteste und fuhr ab dem Vorabend vermehrt Streife. Trotzdem gelang es Unbekannten in der Nacht, das Gerichtsgebäude mit Losungen zu besprühen. Es gelang ihnen sogar, in die Eingangstür ein Loch zu bohren und Buttersäure zu versprühen. "Das ist nicht unser Stil", sagte Michael Grolm vom bundesweiten Protestnetzwerk "Gen-Dreck weg".

Der Staatsanwalt warf den acht Angeklagten aus dem gesamten Bundesgebiet Sachbeschädigung vor. Schaden: 2 300 Euro. Der betroffene Bauer bezifferte den unmittelbaren Schaden auf dem Feld nur auf 120 Euro.

Die Angeklagten argumentierten unterschiedlich. Einige sagten, dass sie am Feldrand festgenommen wurden, sei kein Beweis für eine Sachbeschädigung. Andere bekannten sich zur Zerstörung der Pflanzen oder zumindest zur Besetzung des Feldes. Ihre Argumente: Sie wollten ein Zeichen setzen gegen Gentechnik, deren Gefahr völlig ungeklärt sei. 70 Prozent der Bevölkerung würden gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen, trotzdem sei der Anbau erlaubt. Die symbolische Zerstörung von Gen-Pflanzen sei eine Art Notwehr, um auf das Problem aufmerksam zu machen und die Gefahr für Mensch und Umwelt abzuwenden.

Richter Sven Stolpe erkannte einen solchen "rechtfertigenden Notstand" nicht an. Eine akute Gefahr der Ausbreitung von Gen-Samen habe nicht bestanden. Er verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen von zehn bis 15 Tagessätzen von 14 und 40 Euro und blieb damit unter den Anträgen des Staatsanwalts.

Stolpe zeigte Sympathie für die Motive der Angeklagten. "Ich gehöre zu den 70 Prozent der Bevölkerung, die gegen Gentechnik sind", sagte er. "Ich würde die Gentechnik nie verteidigen. Ich verteidige die Rechtsordnung." Das Gesetz verbiete die Zerstörung fremden Eigentums. Und so sollten die Gegner die Möglichkeiten des Rechtsstaates nutzen: Flugblätter verteilen, die Bevölkerung
aufklären oder gegen den Anbau von Gen-Pflanzen klagen. "Das ist der
mühsamere Weg, aber damit kommen Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt."

(Berliner Zeitung vom 12.01.2007,  http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/brandenburg/619770.html)
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"Feldbefreier" verurteilt
Gericht spricht Geldstrafen aus

ZEHDENICK Mit einer Verurteilung aller acht Angeklagten endete gestern vor dem Amtsgericht
in Zehdenick (Oberhavel) der erste Prozess gegen die selbst ernannten Feldbefreier. Die
Genmaisgegner sind wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen von bis zu 600
Euro verurteilt worden.

Den Umweltaktivisten wurde vorgeworfen, im Juli 2006 Genmaispflanzen der Badingener
Bauerngenossenschaft auf einer Fläche von 150 Quadratmetern mutwillig zerstört zu haben.
Trotz der Präsenz von rund 200 Polizeibeamten und rigoroser Absperrungen war es ihnen
gelungen, in das mit Genmais bebaute Feld zu stürmen. Der entstandene Schaden wurde mit 120
Euro beziffert. Die Angeklagten beriefen sich vor Gericht auf den Paragraphen des
"rechtfertigenden Notstandes", da von Genmais Gefahr für Leib und Leben ausgehe. Dem
widersprach der Richter.

Im Vorfeld des deutschlandweit bislang einmaligen Prozesses waren im Zehdenicker Stadtgebiet
Anti-Genmais-Parolen auf zahlreiche Straßen geschmiert worden. Zudem ist das Portal des
sanierten Amtsgerichtes mit braunen Farbbeuteln beworfen worden. cl
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Schmierereien in der Innenstadt
Ornamentik des Gerichtssaales mit Hakenkreuz verglichen

ZEHDENICK Ohne Störungen ist die gestrige Verhandlung gegen die acht Feldbefreier nicht
ausgekommen. Neben dem erst kürzlich sanierten Amtsgerichtsgebäude, dessen Portal mit Farbe
beschmiert worden ist, sind im Stadtgebiet auch mehrere Straßen mit Botschaften, vermutlich
von Gentechnikgegnern, übersät worden. Augenscheinlich beginnt die Spur am Bahnhof, auf
dessen Vorplatz die Täter mit weißer Farbe den Spruch "No Gentec" aufbrachten. In
Fahrtrichtung Innenstadt sind weitere solcher Parolen zu lesen, zum Beispiel "Soli für die
Feldbefreier". Dass die Bürger der Stadt für solche Aktionen Solidarität zeigen, bezweifelte
der Vorsitzende Richter, Sven Stolpe. Noch vor Prozessbeginn stellte er die Frage in den
Raum, ob sich der oder die Täter zu erkennen geben wollen. Darauf gab es keine Reaktionen.
Dafür musste der Richter während der mehrstündigen Verhandlung einmal hart durchgreifen.
Abgesehen von spontanen Beifallsbekundungen für die Angeklagten, mussten drei Personen nach
unpassenden Äußerungen des Saales verwiesen werden. So hat ein Aktivist die Ornamentik des
Gerichtssaales mit dem Hakenkreuz verglichen und betont, dass er das Amtsgericht wegen der
Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verklagen werde.

Ein weiterer Sympathisant rief dazwischen, "es kommt immer darauf an, wer unter dem Adler
sitzt. Außer ihnen bildet sich keiner ein, im Namen des Volkes zu sprechen". Alle drei
Personen wurden mit einem Ordnungsgeld zwischen 50 und 100 Euro belegt und von der Polizei
aus dem Saal geführt. cl

(Märkische Allgemeine vom 12.01.07,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10852145/61129/)
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Wegen Feldbefreiung verurteilt
Die Zerstörung von genmanipulierten Maispflanzen kostet die Protestler bis zu 400 Euro

ZEHDENICK taz Das Amtsgericht Zehdenick hat gestern Gentechnikgegner wegen Sachbeschädigung verurteilt. Sie hatten im Mai bei einer sogenannten Feldbefreiung ein Maisfeld in Brandenburg teilweise zerstört. Der Richter sagte zwar mehrmals, dass er prinzipiell gegen die Gentechnik sei. Allerdings vertrete er im Gerichtssaal den Gesetzgeber. So verurteilte er die Angeklagten zu je zehn Tagessätzen. Die Höhe des Betrags richtete sich nach dem Einkommen der Angeklagten und lag zwischen 14 und 40 Euro.

Gentechnikgegner begleiteten den Prozess mit Protestaktionen. Bereits am Bahnhof empfing die Reisenden ein Transparent mit der Aufschrift "Genmais reist gern". In der ganzen Stadt hingen Flugblätter von der Initiative "Gendreck weg", die im Juli 2006 in Badingen in Brandenburg ein sogenanntes gentechnikfreies Wochenende veranstaltete. 500 Imker, Landwirte und Verbraucher demonstrierten vor Ort gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Ungefähr 80 Personen gelang es, trotz massiven Polizeiaufgebots, das mit gentechnisch verändertem Mais bepflanzte Feld zu erreichen. Sie rissen einen Teil der Maispflanzen aus. 24 Personen wurden von der Polizei festgenommen. Acht von ihnen standen nun Gericht, bis Redaktionsschluss wurden vier verurteilt.

Die Feldbefreier begründeten die Aktion mit Notwehr. Sie wollten verhindern, dass sich Gentechnik in der Landwirtschaft ausbreitet. "Die Gentechnik ist eine große Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft und es ist nicht strafbar, diese zu zerstören, wenn nur so ein größeres Übel zu verhindern ist", so Thomas Janoschka, einer der Angeklagten.

In Frankreich wurden im vergangenen Jahr Feldbefreier freigesprochen. Dort kam das Gericht zu dem Schluss, dass keiner der Angeklagten aus Eigennutz gehandelt habe. Der Richter in Zehdenick sah das anders. Ein Rechtfertigen der Notwehr sei seines Erachtens nicht gegeben, da zum Zeitpunkt "der Feldstürmung" der Mais nicht geblüht habe. Damit habe es zum damaligen Zeitpunkt keine Gefahr durch Pollenflug gegeben

Auf dem besagten Feld wurde "Yield-Gard"-Mais Mon810 angebaut. Diese Pflanze produziert mit Hilfe eines bakteriellen Gens ein Gift gegen den Maiszündler - ein kleiner Schmetterling. Das macht die Maissorte attraktiv für Jörg Eickmann, Anbauer des Genmais und zugleich Bürgermeister in Badingen. Er war gestern als Zeuge geladen.

"Ich baue Genmais an, weil es wirtschaftliche Vorteile bringt", sagte er der taz. Der Maiszündler kann 30 bis 40 Prozent der Ernte vernichten. Bei den niedrigen Preisen für landwirtschaftliche Produkte bedeute dies empfindliche Einbußen. MIRJAM NEEBE

(taz vom 12.1.2007, S. 8, 88 Z. (TAZ-Bericht), MIRJAM NEEBE)
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Zwei Angeklagte kamen erst gar nicht
Dennoch ist Amtsgerichts-Direktor Johannes Wolfs mit dem Ablauf zufrieden / Lob für den Vorsitzenden Richter

zehdenick Trotz der Farb-Attacke auf das Amtsgericht, der Schmierereien auf den Straßen und der Beleidigungen gegen den Vorsitzenden Richter: Für Amtsgerichts-Direktor Johannes Wolfs verlief der Verhandlungs-Marathon gegen die Badinger "Feldbefreier" gut.
Mit herkömmlichen Lösungsmitteln lassen sich diese Schmierereien jedenfalls nicht von den Fahrbahnen entfernen.Foto: Risken
Von Martin Risken
Und es wird nicht der letzte Verhandlungsmarathon dieser Art gewesen sein. Zwei weitere Sitzungstage wird es geben, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin abgeschlossen sein werden, die insgesamt 24 Verfahren nach der Feldbefreiung am 30. Juli eingeleitet hatte. Von den zehn Verfahren wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung konnte Richter Sven Stolpe am Donnerstag nur sieben abschließen. Die Angeklagten wurden zu Geldstrafen zwischen 140 und 450 Euro verurteilt. In der Regel waren das zehn Tagessätze. Die Höhe bemaß sich nach den Einkommensverhältnissen der Angeklagten. Zwei Angeklagte erschienen erst gar nicht zur Hauptverhandlung. Gegen sie ergingen Verwerfungsurteile. "Die Strafbefehle wirken wie eine Verurteilung", so Wolfs. Ein weiteres Verfahren konnte nicht abgeschlossen werden und musste deshalb vertagt werden, weil ein Zeuge fehlte. Für alle Beteiligten war der Verhandlungsmarathon von 10 bis 18 Uhr "eine Tortur", räumte Wolfs ein. "Für diese Gegebenheit war die Atmosphäre aber positiv", schätzte der Amtsgerichts-Direktor gestern ein. Kritisiert wurde vor allem, dass im Gerichtsgebäude keine Kantine zur Verfügung steht. "Die lohnt sich bei uns nicht." Großen Anteil an dem positiven Verlauf hatte nach Einschätzung Wolfs der Vorsitzende Richter, Sven Stolpe. "Er hat sich ausreichend mit dem beschäftigt, was ihm die Angeklagten erzählt haben", so Wolfs. Stolpe bekannte sich sogar zu den 70 Prozent der Bevölkerung, die die grüne Gentechnik ablehnen. Einfluss auf sein Urteilsvermögen hatte dieses Bekenntnis aber nicht.

Ziemlich daneben fand Johannes Wolfs die Äußerungen von Zuhörern, der Richter treffe seine Entscheidungen unterm Hakenkreuz. "Da muss man schon sehr böswillig sein, um so einen Spruch loszulassen", sagte Wolfs. "Und das mit dem Hakenkreuz ist Unfug." Denn bevor der große Sitzungssaal im Amtsgericht Zehdenick restauriert wurde, legten die Restauratoren die alten Wandmalereien frei, die aus dem Jahr 1919 stammen. "Damals hat sich bei Hakenkreuzen niemand etwas gedacht." Zu sehen ist an der Wand hinter der Richterbank ein "laufendes Ornament, das sich wie ein Hakenkreuz anordnet", räumte der Amtsgerichts-Direktor ein. Es war die Entscheidung aller an der Restaurierung Beteiligten, den Originalzustand wieder herzustellen.

Die mit Farbe beschmierte Fassade des denkmalgeschützten Amtsgerichtes soll auf jeden Fall wieder vollständig hergestellt werden. Für die nächsten Tage sei ein Ortstermin mit den beteiligten Behörden geplant. Da es sich um eine Notmaßnahme handelt, rechnet Wolfs damit, dass die Gelder für die Wiederherstellung schnell bewilligt werden. Die gröbsten Spuren der nächtlichen Attacke hatte die Firma Gürtler bereits vor Verhandlungsbeginn beseitigt. Wenig Glück mit der Beseitigung der Parolen hatte der Bauhof der Stadt. Dieser versuchte, die mit weißer Farbe auf die Eisenbahnstraße gezeichneten Parolen mit einem Lösungsmittel zu beseitigen. Es blieb jedoch beim Versuch. Ordnungsamtsleiter Roland Kurze hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Täter gefasst werden können. Nach seiner Einschätzung müssen die Schmierereien in der Nacht zu Donnerstag zwischen 0.30 und 4 Uhr aufgebracht worden sein. Irgendwer muss die Täter doch beobachtet haben? Sachdienliche Hinweise erhofft sich das Ordnungsamt unter (03307) 46 84-152, -148 oder -162.

(Artikel aus dem Oranienburger Generalanzeiger vom 13. Januar 2007,  http://oga.mzv.net/lokales/story.php?id=13846)
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Dekor aus dem Jahre 1919
Direktor des Amtsgerichtes hält Vergleich mit Hakenkreuz für überzogen
ZEHDENICK Gelassen reagiert der Direktor des Zehdenicker Amtsgerichtes, Johannes Wolfs, auf
den am Donnerstag geäußerten Vorwurf, die im Gerichtssaal 6 des Hauses angebrachte
Ornamentik erinnere an Hakenkreuze. Diesen Vergleich hält Wolfs grundsätzlich für überzogen
und im Rahmen einer Gerichtsverhandlung auch nicht für angemessen.

Gleichwohl könne man ein Hakenkreuz darin sehen, wenn man es denn wolle, so Wolfs. Das Dekor
stamme aus dem Jahre 1919. Im Zuge der Restaurierung des Gerichtssaales sei der im Original
erhaltene Fries freigelegt und nach eingehender Beratung auch erhalten worden.

Viel schlimmer als diesen Vorwurf bewertet Wolfs die am Amtsgericht angebrachten
Schmierereien, von denen es am Donnerstag weit mehr gab, als bisher bekannt. Die Täter haben
nicht nur das Portal des Gebäudes mit Farbe, sondern auch die Fassade mit Parolen beschmiert
– unter anderem "Gendreck weg"; "Gensaaten sind unkontrollierbar". Diese wurden aber noch
vor Beginn des Prozesses gegen die selbst ernannten Feldbefreier (MAZ berichtete gestern
ausführlich) übermalt. Zudem hatten Unbekannte Milchsäure im Eingangsbereich des Gerichtes
versprüht – ein Hauch davon habe auch nach der Reinigung noch hervorgestochen, sagte Wolfs
gestern. Die Verhandlung an sich sei nach Ansicht des Gerichtsdirektors relativ ruhig
verlaufen. Um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, hatte Wolfs zwei Wachtmeister
ausgeliehen, die die drei Sicherheitskräfte des Hauses am Donnerstag unterstützten. Wolfs
rechnet mit zwei weiteren Verhandlungstagen gegen die im Juli 2006 in Badingen verhafteten
Genmaisgegner – sofern diese ihre Strafbefehle nicht anerkennen. Dass das Gericht in der
Sache hart bleibt, hatte der Vorsitzende Richter Sven Stolpe am Donnerstag mit der
Verurteilung aller Angeklagten bewiesen. Cl

(Märkische Allgemeine vom 13.01.2007,  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10852889/61129/)
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---Links---
Rechtfertigender Notstand:  http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigender_Notstand,  http://www.projektwerkstatt.de/gen/notstand.htm,  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/notstand.html

Gendreck weg!  http://www.gendreck-weg.de
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Ergänzungen

AUDIO. Vor Verhandlung.

auch das ist radio. corax. 15.01.2007 - 16:36
Im Sommer 2005 wurden das erste Mal im großen Stil, also kommerziell, gentechnisch-veränderte Pflanzen in Deutschland angebaut. Der gute alte Mais musste daran glauben. Alle Anbauflächen befinden sich übrigens in den neuen Bundesländern. Doch diese Pflanzen bleiben natürlich nicht nur auf den für sie vorgesehenen Feldern, sondern durch Pollenflug verbreiten sie unkontrolliert ihr genmanipuliertes Erbgut. Dann werden also bestimmt auch bald die alten Bundesländer etwas davon haben, wenn nichts getan wird. Dass das nicht ohne Protest abläuft ist gut und klar. Da gibt es etwa die Initiative "Gendreck-Weg". Einen der Gründer der Initiative Jürgen Binder, hören wir im Folgenden...Also: wo ist eigentlich das Problem mit dem genveränderten Material?

Rechtstipps

K.O.B.R.A. 15.01.2007 - 18:48
Über  http://www.recht-extremismus.de.vu gibt es Tipps zu Gerichtsverfahren, zu Strafbefehlen (gerade neu hinzugekommen), Akteneinsicht, rechtfertigender Notstand sowie viele Ideen für direkte Aktionen ...

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