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Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

Tom_ 07.01.2007 07:49 Themen: Repression
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

ausgehend von betroffenen Einwohnern der Stadt Nürnberg, wurde beim Menschenrechtskommissar der EU Beschwerde betreffende fortgesetzter Menschenrechtsverstöße durch die Bundesrepublik Deutschland und die ausführenden Organe eingereicht...
...Diese Beschwerde ist begründet und mit einer Vielzahl von Fallbeispielen belegt, die aber nur einen bescheidenen Ausschnitt aus der Vielfalt an tatsächlichen Verstößen darstellen. Fast zeitgleich erfolgte von anderer Seite eine ähnliche Menschenrechtsbeschwerde.

Sollte es Ihr Wunsch sein, so kann Ihnen der Text der Menschenrechtsbeschwerde gerne zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

Mit Erschrecken muß dabei allerdings zu Kenntnis genommen werden, daß sich etliche dieser Verstösse in der Stadt Nürnberg ereignet haben und noch ereignen, also gerade in jener Stadt, die sich als "Stadt der Menschenrechte" besonders die Verteidigung dieser in besonderem Maß auf die Fahnen geschrieben hat.

Leider haben Sie, Herr Dr. Maly, bisher auf keinen Hinweis zu dieser Thematik geantwortet. Dies mag u.U. auf Ihre Erschütterung zurückzuführen sein, handelt es sich doch keineswegs um kleine Verstöße, sondern um äußerst krasse Vorkommnisse, die auch noch von Behörden der Stadt Nürnberg zu veranworten sind, was für Sie sicherlich nicht leicht zu verkraften ist.

Menschenrechtsverstösse finden nicht nur in anderen Ländern statt, sondern inzwischen direkt vor unserer eigenen Haustür, auch mitten in Nürnberg. Als Stadt der Menschenrechte solches in den eigenen Mauern zu dulden, vernichtet jegliche Glaubwürdigkeit und nimmt Nürnberg letztendlich auch das Recht beispielsweise zur Vergabe von Menschenrechtspreisen. Wie kann man noch einen solchen Preis vergeben, wenn man Verstösse im eigenen Zuständigkeitsbereich zuläßt?

Besonders im Hinblick auf die Vergangenheit unserer Stadt, gibt es eine besondere Verantwortung, die leider im Moment nicht von allen Amtsträgern/Amtsleitern/Mitarbeitern dieser Stadt gesehen und schon gar nicht gelebt wird.

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Hier nun der Text der Beschwerde beim Menschenrechtskommissar der EU. Für den Fall, daß von dessen Seite keine angemessen Reaktion erfolgt, bzw. diese keine Änderung bewirkt, wird eine Klage beim EU Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet.

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Thomas Hammarberg
Büro des Menschenrechtskommissars
Europarat
F-67075 Strasbourg

Sehr geehrter Herr Hammarberg,

in meinem Namen und im Namen der Mitunterzeichner wende ich mich an Sie, als höchster Hüter der Menschenrechte in der Europäischen Union. Sicher sind Ihnen die immer schärfer werden Diskussionen und Argumentationen in Sachen „Arbeitsmarktreform Hartz IV" der Bundesrepublik Deutschland, nicht entgangen.

Ich, als Betroffener dieser Reformen wende mich an Sie, da ich die Meinung vertrete, dass Teile der Gesetze zu dieser Reform, Durchführungsverordnungen, Handhabungspraktiken der zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Sozialleistungsträger) und weiter geplante Gesetzes- und Verfassungsänderungen, Menschenrechte verletzen und teilweise sehr stark dahin tendieren. Um vorab die Bereiche einzugrenzen, auf die ich im Rahmen dieses Schreibens kommen möchte, liste ich die betreffenden Gesetze und Verordnungstexte dem Namen nach einmal auf, soweit sie uns zugänglich sind:

Charta of Human Rights
SGB - Sozialgesetzbuch, alle Bücher
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen - BGG
Bayerisches Gleichstellungsgesetz für Behinderte - BayBGG

Die sog. Arbeitsmarktreform nach Hartz IV, also die Einführung des SGB 2. Buch, liegt nun 2 Jahre zurück. In diesen 2 Jahren sind mir die beiliegenden Fälle bekannt geworden, die meiner Meinung nach Menschenrechte verletzen und stark dorthin tendieren. Beachte man, dass die wenigsten der Hartz IV Empfänger noch die Möglichkeit haben am öffentlichen Leben durch Zeitungen, Internet usw. teilzunehmen, ist die Zahl solcher Fälle um einiges höher einzuschätzen.

Jedoch möchte ich zuerst auf die eingeführten Gesetze, wie das SGB 2. Buch, eingehen und hier die konkreten Texte herausgreifen, die meiner Meinung nach die Möglichkeit zur Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde klar offenlegen:

Die allgemeine Menschenrechtserklärung besagt:

„Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu
Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuichken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehendenGebiete zu gewährleisten."

„Artikel 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen."

„Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung."

Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgende Beispiele aufzeigen, die meiner Ansicht nach keineswegs diesen Grundsatz beherzigen:
Zitat: „Was bedeutet Hartz IV? SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering hat es auf seine Weise erklärt. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen", sagte er" (aus www.zeit.de, Artikel „Arbeiten fürs Essen" vom 10.05.2006, Autor Katharina Schuler)

Franz Müntefering äußert sich hier auf einem Parteitag seiner Partei zum Thema Lanzeitarbeitslosigkeit. Diese Worte sprechen für sich selbst. Diese Haltung wurde von Anfang durch die zuständige Verwaltung bezogen und ist vielen Mitarbeitern der zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGE = Selbstverwaltungsbehörde im Bereich
Langzeitarbeitslosigkeit), in „Fleisch und Blut" übergegangen. Sie werden aus den Fällen, die ich beigefügt habe, ersehen können, dass Menschen sogar hungern müssen.

Zitat: „KURT BECKS ARBEITSLOSEN-SCHELTE
"Waschen und rasieren, dann kriegen Sie auch einen Job"
(Von Björn Hengst und Carsten Volkery, www.spiegel.de, 13.12.2006 Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Kurt Beck beleidigte einen Langzeitarbeitslosen auf offener Straße.

„Arm durch Arbeit, reich durch Hartz IV? " Eine unglaubliche These, die Sabine Christiansens Redaktion (ARD) da in der Sendung vom 28. Mai aufstellte. In dieser Sendung äußerten sich folgende Personen:
„Dr. Markus Söder, Generalsekretär der CSU: Wir haben da eine Situation geschaffen, dass jemand, der bei Hartz IV ist - zum Beispiel verheiratet mit Kindern - im Monat fast bis zu 2000 Euro an allen möglichen Zuschlägen bekommt. Das ist deutlich mehr als jemand, der als Busfahrer oder Kassiererin arbeitet. Das kann nicht sein."
„Dennoch forderte Söder auf Grundlage „seiner Zahlen" bei Christiansen gleich eine Gesetzesänderung: „Ich glaube, die Realität gibt einfach klar vor, dass eine Veränderung
notwendig ist. Wir brauchen eine strukturelle Reform (...) Wir brauchen dringend eine Veränderung und die Veränderung heißt: Wer arbeitet muss mehr haben als wer nicht arbeitet.
Und das muss endlich auch Gesetz werden."


„Hans-Ulrich Jörges: „Es gibt in Deutschland ja Dynastien von Sozialhilfeempfängern, die in der zweiten, dritten Generation von Sozialhilfe leben, die haben sich so relativ verbessert, warum sollen die Arbeit nachgehen?"
„Hans-Ulrich Jörges: „Und das, was wir in Deutschland erleben, wenn so Systeme eröffnet werden, dass sich alle möglichen Leute bedienen und abgreifen, nach dem Motto „Ich bin doch nicht blöd", das ist ja das neue deutsche Motto, das erleben wir hier massiv, dass die mitnehmen, was sie mitnehmen können."
Zu finden unter: www.hinzundkunzt.de.

Die sich äußernden Personen wurden von der Redaktion schriftlich zu ihren Behauptungen angefragt, und man bat sie um Nachweise ihrer Behauptungen. Es kamen keine Antworten.

Dies sind jetzt nur wenige Beispiele, in denen immer wieder die Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen angegriffen und diffamiert wird. Die Zitate ließen sich nun doch noch ein paar Seiten fortsetzen, wenn ich die Äußerungen von Politikern, wie Volker Kauder, Pofalla usw. noch hinzunähme. Die Missachtung des Volkswillens durch die
verantwortlichen Politiker drückt sich, meiner Ansicht nach, sehr gut in folgendem Artikel aus:

„27.12.2006
Deutsche mit Politikern unzufrieden
Umfrage: Volksvertreter nehmen keine Rücksicht auf Interessen der Bürger Berlin - Die Kluft zwischen Politik und Bevölkerung war in Deutschland noch nie so groß wie
Ende dieses Jahres. Laut Forsa- Umfrage glauben 82 Prozent der Bundesbürger, dass die Politiker «auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht» nehmen." (zu finden unter
www.merkur-online.de)

„Artikel 21
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt;..."
Die immer wiederkehrenden Äußerungen hoher Politiker und auch Wirtschaftsvertreter über Langzeitarbeitslose, in diffamierender und herabwürdigender Art und Weise, mögen vielleicht auf einzelne Fälle teilweise zutreffen. Jedoch ist es dann immer noch die Frage, warum z. B. trinkt jemand viel Alkohol weil er schon lange ohne Arbeit ist? Warum kann jemand nicht mehr vor die Tür gehen, weil er vielleicht schon lange keine Geld mehr hat sich neu einzukleiden usw.? Diese diffamierenden Äußerungen werden so gemacht, dass der Eindruck beim Nichtbetroffenen entstehen muss, dass ALLE Langzeitarbeitslosen Alkoholiker, faul, fernsehsüchtig und Sozialleistungserschleicher sind. Jedoch erwarte ich von einem Politiker oder einer anderen Person in verantwortungsvollen Positionen, dass diese die Wirkung ihrer Worte sehr wohl abschätzen können. Und wenn ich davon ausgehe, dann bleibt für mich nur der Schluss, dass aufgrund der mittlerweile gehäuft auftretenden Äußerungen dieser Art, eine Diffamierung der Langzeitarbeitslosen und Hartz IV - Empfänger gewollt ist.Allein durch diese immer wiederkehrenden Attacken wird die Würde von uns Betroffenen in erheblicher Art und Weise demontiert. Diese Herabwürdigung der Allgemeinheit der ALG II - Bezieher hat natürlich auch gesellschaftliche Konsequenzen und schneidet sich dadurch mit dem Anspruch auf Gleichheit vor Recht und Gesetz.

Meiner Ansicht nach werden die Bezieher von ALG II definitiv ihrer Grundrechte und Menschenrechte schrittweise beraubt, bzw. wird dieses versucht. Hier einige Beispiele dazu, die meiner Meinung nach dafür sprechen:

Ich habe Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung beigefügt, in der ich markante Textstellen markiert habe die meiner Ansicht nach die Rechte und Freiheiten der Betroffenen in unzulässigem Maße einschränken. Laut § 15 SGB II soll eine Eingliederungsvereinbarung folgendermaßen abgeschlossen werden:

„SGB II § 15 Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1. welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, der erwerbsfähige Hilfebedürftige zu beantragen hat. Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarungsind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt
erfolgen.

(2) In der Eingliederungsvereinbarung kann auch vereinbart werden, welche Leistungen die Personen erhalten, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
(3) Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige schadenersatzpflichtig ist, wenn er die Maßnahme aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt."

Aus diesem Paragrafen geht hervor, dass eine Eingliederungsvereinbarung nach den individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten des Hilfebedürftigen abgeschlossen werden soll. Die Praxis sieht dabei aber anders aus. Die meisten zuständigen ARGEN verfassen selbst die Eingliederungsvereinbarung, legen sie unterschriftsreif dem Hilfebedürftigen vor und „erpressen" seine Unterschrift darunter mit der Androhung von 30%iger Leistungskürzung bei Verweigerung der Unterschrift. Keinerlei individuelle Beteiligung des Hilfebedürftigen. Dies belegen auch sehr viele Äußerungen von Nutzern dazu, in den Foren der Erwerbslosen im Internet, wie z. B. www.erwerbslosenforum.de, www.sozialticker.de, www.gegen-hartz.de usw. Hier finden sich auch Berichte darüber, dass diese sogar in Gemeinschaftsveranstaltungen den Betroffenen vorgelegt wurden und mit gleichem Druck deren Unterschrift verlangt wurde.

Die Mitarbeiter der ARGEN wissen sehr genau um die Bedeutung einer Eingliederungsvereinbarung als öffentlich rechtlicher Vertrag. Der Hilfebedürftige weiß dies letztlich überwiegend nicht. Jedoch findet auch hier keine Aufklärung über seine Rechte und Pflichten statt, wie im SGB I gefordert. Man lässt die Menschen offen in ihre Entrechtung laufen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 11), als auch die Menschenrechtserklärung garantiert die Freizügigkeit des Einzelnen. Diese darf lediglich dann eingeschränkt werden, wenn der Betroffene strafrechtlich schuldig geworden ist und rechtskräftig verurteilt wurde, oder durch besondere seuchenrechtliche oder staatsgefährdende Akte. Warum ist es möglich, die Freizügigkeit eines Langzeitarbeitslosen einzuschränken? Warum kann er zum „Hausarrest", ja die ganze Sippe dazu gezwungen werden, wenn sie in einerBedarfsgemeinschaft leben? Hier gebe ich zu bedenken, wenn der Betroffene nicht unterschreibt, können die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen werden. Erst gegen diesen hat der Betroffene zur Zeit nochdie Möglichkeit Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen vor dem Sozialgericht.

Die meisten der ALG II - Bezieher sind aber keine Experten des Verwaltungsrechts, sie werden von den Sachbearbeitern nicht über ihre Rechte aufgeklärt und unterschreiben diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag unter dem Druck der Sanktionsandrohung von 30%iger Leistungskürzung bis zum Betrag von 0,00 Euro.

Ich zitiere aus der Eingliederungsvereinbarung:
„ Herr .............. verpflichtet sich,
- persönlich an jedem Werktag an seinem/ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt für den zuständigen Träger erreichbar zu sein.
- sich nur nach Absprache und mit Zustimmung des pAp (persönlichen Ansprechpartners) außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten." Die im Strafrecht verankerte Führungsaufsicht, die bei Straffälligen nach Abbüßung der Strafe noch verhängt werden kann, unterscheidet sich hier lediglich darin, dass der Straffällige noch dazu verpflichtet werden kann, sich täglich persönlich bei Polizei oder Gerichtsbehörden zu melden. Es entsteht der Eindruck, dass ein
langzeitarbeitsloser Mensch einem Straftäter gleichgestellt wird, besonders auch deshalb da öffentlich darüber nachgedacht wird, eine tägliche Meldepflicht für Langzeitarbeitslose einzuführen. Zwar kann man die Verpflichtung der Erreichbarkeit auch durch das Telefon gewährleistet sehen, aber einige Hartz IV - Bezieher haben auch dieses nicht mehr, da diese Kosten aus der Regelleistung zu tragen sind und nicht getragen werden können. Hier würde jeder ohne Telefon schon dieEingliederungsvereinbarung brechen.

Die zweite Stelle im Zitat schließt auch die Möglichkeit mit ein, dass der Betroffene schon bei einem eintägigen Verwandtenbesuch in einer anderen Stadt oder einem Zoobesuch mit der Familie, jedes Mal bei seinem pAp anfragen müsste und dessen Zustimmung einholen muss. Ansonsten macht er sich des Vertragsbruchs schuldig, hat mit Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.

Die Formulierungen in den Eingliederungsvereinbarungen sind oft ganz bewusst
schwammig verfasst, um jedwede Möglichkeit der Sanktionierung offen zu halten. Die Rechte des Hilfeempfängers sind ebenfalls oft bewusst schwammig und stark verallgemeinernd formuliert zu sein, so dass die eigentlichen Pflichten der ARGE kaum mehr zum Tragen kommen. Die ARGEN räumen sich auch einen großzügigen Nachbesserungsfreiraum von 3 Monaten ein, dem Hilfeempfänger lassen sie jedoch keine Chance auf Nachbesserung wenn er einmal fehlt. Die Sanktionen sind dann sicher, werden sofort umgesetzt, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, dauert oft Monate bis zur Entscheidung und selbst wenn derjenige die vertragsstörende Auswirkung sofort beseitigt, werden die Sanktionsmaßnahmen aufrechterhalten so lange es das Gesetz vorsieht.

Die Sanktionsmöglichkeiten der ARGEN umfassen zwei Seiten, die Rechte des
Hilfeempfängers lediglich einen Abschnitt von 9 Zeilen.

„Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

„Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“
Hier spielt, meiner Ansicht nach, die von der Bundesregierung geplante
Gebührenpflicht bei Sozialgerichtsklagen hinein. Der Bundesrat hat am 23.03.2006 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Gebührenpflicht bei Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit festschreiben soll. Dieser ist beigefügt. Bisher waren in der Bundesrepublik Deutschland die Verfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei, da sich eben auch Arme, Minderbemittelte ihr Recht verschaffen können sollten. Durch die mögliche Einführung eines solchen Gesetzes wird den Menschen die Möglichkeit genommen, zu Unrecht verhängte Sanktionierung oder Willkür der Sozialbehörden gerichtlich berichtigen zu lassen. Den Menschen, die von 345,- Euro (Singles) monatlich leben müssen, bzw. 276,- Euro (Singles) Sozialhilfe. Für uns ein eindeutiger Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip, aus dem die Gerichtskostenfreiheit bei Sozialgerichtsverfahren, entstanden ist. Eine Einführung von Gerichtskosten am Sozialgericht würde uns Betroffenen die Möglichkeit unser Recht einzuklagen nehmen und eine Spaltung der Gesellschaft herbeiführen. Recht auf dem Gebiet der sozialen Grundversorgung gibt es dann nur noch für den, der es bezahlen kann.

Weiter ist mir auch persönlich aufgefallen, dass bei ausländischen Mitbürgern und Familien die Grundsätze im Sozialrecht (bei Verständigungsschwierigkeiten Dolmetscher oder geeignete Person usw.) nicht beachtet werden. Mir persönlich sind zwei Familien hier bekannt, die immer wieder von den Sachbearbeitern der ARGEN die Schriftstücke lediglich vorgelegt bekommen, egal ob diese sie verstanden haben oder nicht, und dann zur Unterschrift gedrängt werden. Diejenigen werden nicht darauf hingewiesen, dass der Termin verschoben werden kann bis sie sich einen Deutsch sprechenden Vermittler gesucht haben, noch die Hilfe des Amtes durch einen muttersprachlichen Vermittler angeboten oder ein entsprechender Hinweis in den Einladungen in der Muttersprache des Bedürftigen angebracht wird, der dies besagt.

Eine Familie davon hat schon mehrfach ihr zustehende Leistungen nicht oder nicht voll erhalten und dann ohne Geld dagestanden. Es entstanden Mietschulden und Stromschulden, die die ARGE aber nicht tragen wollte obwohl sie diese Schulden verursacht hatte, und die Familie musste mehrfach bei Bekannten, Verwandten um Nahrungsmittel betteln.

Hier möchte ich ganz besonders auf die Situation der Asylsuchenden hier in Deutschland hinweisen. Ich habe mehre Seiten aus dem Diskussionsforum derSozialämter Duisburg beigefügt, die öffentlich zugänglich sind, also für jeden lesbar. Hierin ist ersichtlich, wie die dort unter Pseudonym angemeldeten Sachbearbeiter der Sozialleistungsträger über diese Menschen denken.

„Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

„Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“

„Artikel 16
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Ein weiterer Punkt, der möglicherweise ebenfalls auch andere Punkte des Menschrechtes sowie die Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland berührt, ist die „Optimierung“ des SGB II im Bereich der unter 25jährigen Hilfeempfänger. Der § 22 im SGB II besagt:

„2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.“

Hierbei werden in der Praxis lediglich dann Zusicherungen zur Übernahme der
Unterkunftskosten erteilt, wenn z. B. der unter 25jährige Hilfesuchende aufgrund massiver Alkoholsucht beider Eltern und häuslicher Gewalt (jeglicher Form) nicht mehr dort leben kann, oder eine Schwangerschaft besteht und dann kein ausreichender Platz mehr vorhanden ist. Grundsätzlich, so erscheint es jedenfalls in der Praxis, werden diese Anträge (wie übrigens der überwiegende Teil aller Anträge) erst einmal abgelehnt oder gar nicht beantwortet, bei Widerspruch das gleiche noch mal und die Menschen sind gezwungen bei mittlerweile fast jedem Anliegen das Sozialgericht anzurufen. Eine solche behördliche Praxis lässt doch sehr genau darauf schließen, was passieren wird wenn die Gebühr für Sozialgerichte eingeführt ist. Dann werden kaum mehr Anliegen dort verhandelt werden müssen, da kaum einer das Geld dazu hat und den ARGEN ist Tür und Tor geöffnet für behördliche Willkür.

„Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Hier spielen einige Faktoren zusammen, wie eben die Einschränkungen der
persönlichen Freiheit durch den Gesetzgeber im SGB II (Zwang zur
Eingliederungsvereinbarung, ständige Erreichbarkeit, Aufenthaltswechsel nur mit Zustimmung des pAp bei der ARGE, unter 25jährige können nur bei schwersten sozialen Störungen einen eigenen Haushalt gründen usw.).

„Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Trotz dieser Garantie in der Menschenrechtserklärung, als auch die jeweiligen Artikel im Grundgesetz der BRD, finden Menschenrechtsverletzungen durch die ARGEN in Deutschland statt. Hierzu habe ich u. a. als Beispiel auch einen Artikel des Evangelischen Pressedienstes und eine Arbeit einer Diplom-Sozialarbeiterin, die Menschen bei ihren Gängen zu den ARGEN begleitet hat. Aus diesen und den anderen Beispiele die beigefügt sind, als auch aus den Nutzerbeiträge in den Erwerbslosenforen ist ebenfalls ersichtlich, dass bereits rechtswidrige Praktiken durch die ARGEN angewandt wurden. Es wurde sich widerrechtlicher Zugang zu Wohnungen von Hilfebedürftigen verschafft (durch Täuschung des Vermieters z. B.) um deren reguläre Angaben zu überprüfen. Hilfebedürftige werden durch Äußerungen getäuscht, wie z. B. „dass der Artikel 13 des GG der BRD für Hilfebedürftige der ARGEN keine Wirksamkeit mehr hat“. Auch hierzu ist ein Beitrag beigefügt.

„Artikel 16
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“

„Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“

„Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der ichtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

„Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen….“

„Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder,eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“

„Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

„Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verichklicht werden können.“„

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

Wie bereits angesprochen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Verschärfung der Hartz IV-Gesetzgebung geplant. Lautstarke Forderungen vonPolitikern und Wirtschaftsvertretern, Kirchenvertretern usw. sind in den Medien fast täglich präsent. Auch Kanzlerin Merkel hat in ihrer Neujahrsansprache 2006 auf 2007 klar gemacht, dass sie weitere Reformen in dieser Richtung betreiben will.

Weiter geplant sind eine Absenkung der Regelleistung von 345,- Euro auf 225,- Euro. Bereits jetzt haben die Hilfeempfänger aus den 345,- Euro, Stromkosten, und alle weiteren laufenden Kosten die nicht zur Unterkunft oder zur Miete zählen, selbst zu tragen. Ich selbst habe bereits Monate hinter mir in denen ich hungern musste.

Gewichtsabnahme in einem Zeitraum von 9 Monaten 12 Kilogramm, gutachterlich bewiesen. Die Ein-Euro-Jobs sollen in eine „Bürgerarbeit“ umgewandelt werden, die dann letztlich der Hilfeempfänger fast umsonst oder ganz ohne Bezahlung zu leisten hat, die auch den Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung stehen soll. Dann die bereits erwähnte Gerichtsgebühr für Sozialgerichtsverfahren usw. Hier gibt es bereits gerichtliche Entscheidungen in Deutschland, die zumindest in Frage stellen ob es verfassungsrechtlich überhaupt vertretbar ist, dass eine Leistung die ein Existenzminimum darstellt überhaupt gekürzt werden kann. Hierzu füge ich Arbeiten von bedeutenden Verfassungs- und Sozialrechtlern dazu, bei.

Im Besonderen möchte ich nun auch noch Stellung zur Ausgrenzung Behinderter durch die SGB II – Gesetzgebung beziehen, da ich selbst 70% schwerbehindert bin und gehbehindert. Das SGB II sieht, trotz mehrfacher Novellierung, bisher keine Sonderbedarfe oder Mehrbedarfe für die behinderungsbedingten Notwendigkeiten vor, außer einem lächerlichen Mehrbedarf bei kankheitsbedingter Ernährungsumstellung oder Ernährungsbedarf. Alles andere bleibt außer acht. Ich benötige z. B. seit über einem Jahr endlich einmal ein richtiges Bett, mit Spezialmatratze bei Rückenleiden. Die ARGE will mir diese Kosten nicht übernehmen, die Krankenkasse ebenfalls nicht. Ich lebe in einer Wohnung mit zusammengebettelten Möbeln. Ich habe von der ARGE lediglich 70 Euro Erstausstattung erhalten, obwohl ich keinerlei Möbel hatte. Hierzu jedoch habe ich einige Fälle behinderter und chronisch kranker Menschen, auch meinen, als Beilage hinzugenommen.

Ich bitte Sie, wie auch die Mitunterzeichner und die, die sich vielleicht noch solidarisch mit meiner Beschwerde, getrennt, erklären, werden Sie tätig in diesen Angelegenheiten. Über 10 Millionen Menschen sind in Deutschland arm, davon mehr als ein Drittel Alleinerziehende und ihre Kinder! Meiner Ansicht nach sind hier die grundlegenden, über lange Zeiten und Kämpfe erworbenen Prinzipien und grundlegenden Rechte einer freiheitlich –demokratischen Grundordnung in Gefahr.

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Soweit die Beschwerde des Herrn Graf, deren Angang viele Beispiele enthält.

Für alle, die sich an der Beschwerde beteiligen wollen, hier ein Link zu einem Musterformular zu diesem Zweck:

www.aktive-erwerbslose.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=560.0;attach=108
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Ergänzungen

Offener Brief an den Bundespräsidenten

Tom_ 09.01.2007 - 06:31
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

zu Recht weisen Sie darauf hin, daß es eine Einmischung bei Verletzungen von Menschenrechten geben muß, daß die Weltgemeinschaft diese nicht einfach hinnehmen darf. Doch darf nicht nur der Blick in die Ferne gehen, sondern es muß auch gesehen werden, daß es Menschenrechtsverletzungen in stetig zunehmender Zahl hier mitten in Deutschland gibt.

Herr Graf, Krankenpfleger und Kaufmann aus Nürnberg, hat im Namen vieler Deutscher, deren Menschenrechte dieser Tage mit voller Absicht ständig mit Füßen getreten werden, Beschwerde beim Menschenrechtskommissar der EU eingereicht. Es ist eine Schande, daß dies nötig geworden ist, da die heutigen Politiker sich eine neue "Kaste der Entrechteten" geschaffen haben, um dieser die Schuld für das eigene Versagen in die Schuhe zu schieben. Brauchen wir wirklich Millionen Sündenböcke statt echter Lösungen? Deutsche Politiker scheinen diese Frage mit einem klaren "ja" zu beantworten und kennen kaum Grenzen für weitere Sadismen um diese Menschengruppe zu unterdrücken und zu quälen.Tägliche Diskriminierung durch die Massenmedien leisten einen zusätzlichen Beitrag die modernen Pariahs des deutschen Staates in ihrer Rolle zu zementieren und die Menschenrechtsverletzungen zu entschuldigen, ja sogar pausenlos weitere zu fordern.

Ich fordere Sie, Herrn Dr. Köhler, ausdrücklich dazu auf, beziehen Sie Stellung! Werden Sie sich Ihrer Rolle als Präsident ALLER deutschen Bürger bewußt und helfen Sie das Unrecht in Deutschland endlich zu beenden. Es kann nicht so weitergehen, daß ein kleiner Teil der Bevölkerung sich zu Lasten eines immer größeren Teils der Bürger auf unanständigste Weise bereichert und diesem zusätzlich noch mehr und mehr Rechte bis hin zu massiven Verletzungen der Menschenrechte und der der EU Sozialcharta entzieht, davon gar nicht zu sprechen, daß diese Entwicklung auch in vielen, wesentlichen Punkten, den Geist und die Formulierung des deutschen Grundgesetzes verletzt.

Anbei übersende ich Ihnen den Text der Menschenrechtsbeschwerde von Herrn Graf. Sollten Sie Einblick in seine Beispiele nehmen wollen, so bitte ich Sie, Herr Bundespräsident, sich mit Herrn Graf direkt in Verbindung zu setzen.

Es handelt sich nicht um irgendwelche Bagatellen, die Aufschub dulden, sondern schlicht und ergreifend um Verbrechen, begangen an immer mehr Bürgern des deutschen Staates durch den deutschen Staat.

Jeder hat die Pflicht dagegen aktiv zu werden, gerade auch Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Artikel zur Menschenrechtsbeschwerde in NZ

Tom_ 09.01.2007 - 06:34
In der Nürnberger Zeitung erschien ein Artikel zur Menschenrechtsbeschwerde von Herrn Graf aus Nürnberg.

Der Link zum Artikel:  http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=593941&kat=11

Ein Nürnberger wehrt sich
Im Kampf gegen Hartz IV

Für den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement war Hartz IV, die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe, einst die «Mutter aller Reformen». Hans-Jürgen Graf sieht dagegen in dem vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetzeswerk schlicht eine Verletzung der Menschenrechte. In einem offenen Brief an den Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, hat der frühere Krankenpfleger nun Beschwerde gegen die deutsche Sozialgesetzgebung eingelegt. (Fortsetzung unter dem obigen Link)

Richtervereinigung wendet sich an EU

Tom_ 10.01.2007 - 05:37
Neue Richtervereinigung wendet sich an den Menschenrechtskommissar des Europarates - Abbau des Rechtsstaats in Deutschland

Im Oktober hat der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg
Deutschland besucht, um sich ein Bild über die Menschenrechtssituation in Deutschland zu verschaffen. Der Menschenrechtskommissar wird einen Bericht erstellen, der im Frühjahr
2007 veröffentlicht wird.

Mit Schreiben vom 15.11.06 hat die Neue Richtervereinigung gegenüber dem
Menschenrechtskommissar zur Situation in Deutschland Stellung genommen. Die Neue Richtervereinigung sieht mit Sorge vielfältige Tendenzen zum Abbau des Rechtsstaats in Deutschland.

Wilfried Hamm, Sprecher des Vorstands: „Das Bewusstsein für die Bedeutung des Rechtsstaats hat bei vielen Politikern in Deutschland abgenommen. Die Landesjustizverwaltungen sind heute nicht mehr bereit, die Gerichte mit den erforderlichen Mitteln auszustatten und verstoßen damit gegen die Verfassung. Verstöße der
Justizverwaltungen gegen die Richterliche Unabhängigkeit haben zugenommen. Die sogenannte Große Justizreform dient in weiten Bereichen nicht der Reform, sondern dem Abbau des Rechtsstaats. Den Menschen, die kein Geld haben, soll der Zugang zu den
Gerichten durch massive Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe versperrt werden. Wir hoffen, dass der Menschenrechtskommissar des Europarats zu deutlichen Verbesserungen der
Situation in Deutschland beitragen kann.“

Anlage: Schreiben des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung vom 15.11.06 an den
Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg

Ansprechpartner: Wilfried Hamm, Sprecher des Vorstands, Verwaltungsgericht Potsdam
Thomas Schulte-Kellinghaus, Oberlandesgericht Karlsruhe

 http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=55

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Ich bin nicht Krank!!!! — Nina Alias