Oury Jalloh-Prozeß und militanter Antira

Benjamina 03.01.2007 15:48 Themen: Antirassismus
Prozeßbeginn nach zwei Jahren gegen einen verantwortlichen Polizisten im Fall von Oury Jalloh in Sicht. Antirassistischer Widerstand seit zwei Jahren auf unterschiedlichen Feldern in Sachen Aufklärung der Todesnacht aktiv.
Laut Pressemeldungen wird gegen den Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers der Prozeß wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" eröffnet - nach zwei Jahren Prozessverschleppung und spitzfindigen juristischen Finten! Allerdings steht der Prozesstermin noch nicht fest. Die militante gruppe (mg) hat in der Nacht zum 20.12.06 mit einem Brandanschlag auf die Praxis des verantwortlichen Arztes Andreas Blodau und einem Farbanschlag auf das Wohnhaus des Dienstgruppenleiters Andreas Schubert den zwei Jahre zurückliegenden Mord an Oury erneut in die (kritische) Öffentlichkeit gezerrt. In der kontinuierlichen Zusammenwirkung verschiedener Protest- und Widerstandsformen ist es gelungen, dass nicht still und heimlich Gras über den Todesfall wachsen konnte. Hier zeigt sich, wie sich unterschiedliche Wiederstandsformen gegenseitig ergänzen und verstärken können. Entscheidend dabei ist, dass nach der Antirassistischen Konferenz zum Todesfall Oury Jalloh und den beiden Demonstrationen in Dessau und Berlin am kommenden Wochenende nicht wieder zur Tagesordnung übergegangen wird, sondern die Kontinuität mit unterschiedlichen Ausdrucksmitteln aufrechterhalten wird.

Folgend ein Zeitungsartikel aus der Magdeburger Volksstimme vom 3.1.07

Gericht lässt Anklage gegen Polizisten zu

Von Winfried Borchert

Starb unter bisher ungeklärten Umständen: Oury Jallow.Zwei Jahre nach dem Tod eines Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle hat das Dessauer Landgericht gestern die Anklage gegen den damaligen Dienstgruppenleiter zugelassen. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Ob sich ein weiterer Polizeibeamter vor Gericht verantworten muss, ist noch nicht entschieden.

Dessau. Die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau hat die Anklage gegen den 46-jährigen Dienstgruppenleiter zugelassen. Ausschlaggebend seien Ergebnisse von Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft gewesen. Gerichtssprecher Frank Straube sagte, dadurch seien " gewisse Widersprüche " zwischen zwei Brandexpertengutachten ausgeräumt worden. " Die Kammer geht davon aus, dass eine Verurteilung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Andernfalls hätte sie das Verfahren nicht eröffnen dürfen ", sagte Straube.


Dem Polizisten wird eine Mitschuld am qualvollen Tod des Asylbewerbers Oury Jallow ( 21 ) angelastet. Der aus Sierra Leone stammende Jallow war am 7. Januar festgenommen worden, weil er betrunken Frauen belästigt und Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll. Zwei Stunden später war er in einer Arrestzelle verbrannt, obwohl er an Händen und Beinen an eine Pritsche gefesselt war und die Zelle gefliest war. Nach Polizeiangaben sei bei Jallows Durchsuchung ein Feuerzeug übersehen worden, mit dem dieser den brennbaren Kern seiner Matratze entzündet haben soll.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Dienstgruppenleiter mehrfach den Überwachungslautsprecher für Jallows Zelle leise gestellt und den ausgelösten Brandalarm abgeschaltet haben soll. Polizisten gaben zu Protokoll, sie hätten die Brandgeräusche für " Wasserplätschern " gehalten. Als sie sich zur Zelle begeben wollten, konnten sie wegen des starken Qualms nicht mehr bis zu Jallow vordringen. Jallow starb nach Gutachter-Angaben an einem Hitzeschock. Die Experten ermittelten, dass die Polizisten sechs Minuten Zeit gehabt hatten – vom Ausbruch des Feuers bis zu Jallows Tod – das Leben des Mannes zu retten.

Im Fall einer Verurteilung müsste der Dienstgruppenleiter für mindestens drei und höchstens 15 Jahre ins Gefängnis.

Noch nicht entschieden ist, ob sich neben dem Dienstgruppenleiter jener Polizist verantworten muss, der bei der Durchsuchung das Feuerzeug bei Jallow übersehen haben soll. Das Gericht hatte eine Hauptverhandlung gegen den Beamten abgelehnt, die Staatsanwaltschaft Dessau legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Naumburg muss entscheiden. Würde der Beschwerde stattgegeben, könnte gegen beide Polizisten gleichzeitig verhandelt werden, sagte Gerichtssprecher Sraube.
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Ergänzungen

Demos und Konferenz

na ich 03.01.2007 - 16:30
Demonstrationen am 2. Todestag von Oury Jalloh gegen Polizeigewalt und staatlichen Rassismus

07.01.2007, 13:00h: Dessau, Bahnhofsvorplatz | Berlin, Hackescher Markt
06.01.2007: Africa Community Conference in Dessau

 http://oury-jalloh.so36.net

Ebenfalls aus der Magdeburger Volksstimme

egal 03.01.2007 - 17:18
Chronologie des Todesfalls Jallow im Polizeigewahrsam

7. Januar 2005 : Oury Jallow ( 21 ) verbrennt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau. 6. Mai 2005 : Die Staatsanwaltschaft Dessau klagt zwei Polizisten an. Sie sollen Jallow nicht richtig durchsucht und den Feueralarm ignoriert haben. 27. Oktober 2005 : Das Landgericht Dessau lehnt eine Anklagezulassung zunächst ab und fordert Nachermittlungen. Februar 2006 : Die SPDLandtagsfraktion verlangt die umfassende Aufklärung des Falls. SPD und Linkspartei wollen notfalls einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Mitte Juli 2006 : Das Feuerwehrtechnische Institut legt ein neues Gutachten vor. Ergebnis : Die Polizisten hatten Zeit, Jallow zu retten. 28. Juli 2006 : Die Staatsanwaltschaft Dessau unterbreitet dem Landgericht Dessau die Verfahrensakten mit den ergänzend eingeholten Sachverständigengutachten. November 2006 : Das Landgericht Dessau lehnt es ab, den Prozess gegen den Polizisten zu eröffnen, dem vorgeworfen wurde, Mitschuld am Tod des Asylbewerbers zu tragen. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, dass sich der Beamte bei der Durchsuchung des Afrikaners strafrechtlich etwas zu Schulden kommen ließ.

Ende Dezember 2006 :

Nach zwei Anschlägen mutmaßlicher Linksextremisten in Dessau und Wolfen ( Kreis Bitterfeld ) übernimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Ein Bekennerschreiben der Gruppe deutet darauf hin, dass die Anschläge mit dem Tod Oury Jallows zu tun haben. 2. Januar 2007 : Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Dessau lässt die Anklage gegen den 46-jährigen Dienstgruppenleiter der Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge zur Hauptverhandlung zu. ( bk )

Quelle:  http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=215813

unterlassene Hilfeleistung oder Mord!

1 und 1 ist 2 03.01.2007 - 18:11
Kritik!
Wer einfach nur Berichte über dies Ermordung eines Gefangenen in Polizeigewahrsam aus der bürgerlichen Presse abkopiert und ins Netz - als eigenem "Beitrag" drückt, der betreibt nur die Geschäfte der Täter! So wie der Staatsapparat sind auch die Eigentümer der Medien nicht an einer wirklichen Aufklärung über die Verhältnisse in der BRD interessiert. Diese Anklage jetzt ist kein Akt der korrekten juristischen Aufklärung und Aburteilung, sondern ein Akt der kriminellen Vertuschung eines Mordes durch die vereinigte Justiz!
Dein zusammengestoppelter "Beitrag" erweckt eher den Eindruck, die beteiligten Polizisten hätten einen Akt "unterlassener Hilfleistung" an Yalloh begangen und nicht, daß sie ihn gefesselt und dann angezündet haben - und ihn dann verbrennen und ersticken ließen.
Nicht mal in den miesesten Krimis von Jerry Cotton oder Edgar Wallace ist es vorgekommen, daß an Händen und Füßen gefesselte Personen sich selbst anzünden!

Mehr zum Thema

Hildegard 04.01.2007 - 00:32
German police are killing Africans:
 http://de.indymedia.org/2007/01/165378.shtml

Infos zur Konferenz und zu der Demo

azadi 04.01.2007 - 14:48

Die rassist. Täter sind keine Unbekannten!

Fahnder 04.01.2007 - 15:00
Blodau und Schubert sind keine Unbekannten. Der Mord an Oury Jalloh war kein Einzelfall in der Dessauer Polizeizelle. Bereits einige Zeit zuvor kam in demselben Revier, in der selben Zelle durch stumpfe gewalteinwirkung ein Obdachloser ums Leben. Preisfrage: Welche Leute hatten Dienst? Der Neurologe Dr. Blodau und der Dienstgruppenleiter Andreas Schubert! Soviel Zufall ist sehr unwahrscheinlich!
Meiner Ansicht nach kamen die Anschläge der mg zu rechten Zeit, sie haben zum einen die beiden zentralen Figuren aus der Anomyität gerissen und zum anderen einen eigenständigen Beitrag des antirassistischen Widerstandes serviert.
Auf nach Dessau am 6./7. Januar!

Ergänzung

infothek 04.01.2007 - 22:57
ergänzend zum "Fahnder": zum Fall des verstorbenen Obdachlosen war die Sachlage so, dass das Opfer nachts durch unbekannte Täter zusammengeschlagen wurde, dann durch die Polizei, als "betrunken" eingestuft, zum Ausnüchtern inhaftiert wurde. Blodau, als Amtsarzt und Neurologe, diesen begutachtete und für hafttauglich erklärte, wobei er schwerwiegende Kopfverletzungen "übersah" (...und das als Neurologe!) .
nachdem dieser Fall, im Zuge der Thematisierung des Todes Oury Jallohs wieder hochkam, wird hier wohl aktuell auch nachermittelt.

letzlich ist den beteiligten Personen wohl am ehesten Fahrlässigkeit, begründet auf Verachtung oder Desinteresse am Wohl nicht-standart-deutscher Individuen, zu unterstellen, welche bereits zwei Menschenleben im Dienste des deutschen Staates forderte.

Die "Deutsche Ärztekammer" lehnte nach einem offenem Brief, aufgrund der rassistischen Äusserungen am Telefon zwischen Blodau und einem diensthabenden Polizisten, Kritik an dem praktizierendem Arzt, Blodau, ab.

Ergänzung

Break the silence! 04.01.2007 - 23:02
Da ichs hier noch nicht gelesen habe... Es findet am 07.01.07 ab 13Uhr auch eine Demo in Dessau statt, Treffpunkt ist der Hauptbahnhof

zwielichtiger Nebenkläger von Klinggräff

Rechtsverdreher 06.01.2007 - 09:16
Offenbar versucht der Nebenkläger, der Advokat von Klinggräff, der Berliner Anwalt der Eltern Yallohs in Sierra Leone, die beteiligten Mörder-Polizisten und die staatlichen Vertuscher in der Justiz bei der Vertuschung dieses Verbrechens zu helfen. In einem Interview mit der JUNGEN WELT sagt der Advokat & Adelsmann, er habe "keine Gegenhypothese" zur offiziellen Version der Täter und seiner Kollegen aus dem BRD-Staatsapparat!
Offenbar versucht Klinggräff durch bohrendes Nachfragen und außergerichtliche Aktivitäten nur den Preis - und damit seinen eigenen Anteil am "Geschäft" - eine Art Schadensersatz in unbekannter Höhe an die Eltern bei der Abwicklung des Polizeimordes an ihrem Sohn Oury Yalloh als "unterlassene Hilfeleistung" - hochzutreiben.
Klinggräff ist nicht an der Aufklärung des Mordes, sondern nur an der Höhe der - vermutlich inoffiziellen und vertraulichen - Schadenszahlung an die Eltern interessiert. Wenn jetzt - vor dem Prozeß - der Anwalt der Nebenkläger nicht laut mit der Gegenhypothese "Es war kaltblütiger Mord!" und "Es wird vertuscht nach dem Prinzip Korpsgeist" hervortritt, wann dann? Wenn der Prozeß vorbei ist?
Wer bei diesem staatlichen Verbrechen immer noch "keine Gegenhypothese" hat, macht die Geschäfte der Täter aus dem Staatsapparat und ihrer Kumpane! Advokat Klinggräff hilft mit, daß Ansehen der BRD nicht zu beschädigen, indem er mithilft, einen staatlichen Mord zu vertuschen!

re von klinggräff

anarcho 06.01.2007 - 12:21
junge welt artikel...

also ich finde die aussagen von meinem/r vorschreiberIn unverschämt, von klinggräff ist auf jeden fall einer der aktiveren anwälte, damit sich die indyleserInnen ein eigenes bild machen können hier der junge-welt artikel

Todesursache kein Thema
Zwei Jahre nachdem Oury Jalloh unter mysteriösen Umständen in einer Polizeiwache in Dessau starb, wird der Fall nun vor dem Landgericht verhandelt
Von Kathrin Hedtke

Bis heute ist ungeklärt, unter welchen Umständen der 21jährige Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt ist. Zwei Jahre hat es gedauert, bis der mysteriöse Fall nun endlich vor dem örtlichen Landgericht verhandelt wird. Für Ende März ist eine viertägige Hauptverhandlung gegen den Dienstgruppenleiter des Polizeireviers angesetzt. »Wir hoffen auf Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung«, erklärten die Aktivisten der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« am Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Doch es ist fraglich, ob die wahre Todesursache des Asylbewerbers aus Sierra Leone in dem Prozeß ans Licht kommt – denn sie wird höchstens am Rande eine Rolle spielen.

Angeklagt ist der 46jähriger Polizeibeamte Andreas S. – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ihm wird vorgeworfen, den Feuermelder zweimal ausgeschaltet und sich mit großer Verzögerung zur Zelle begeben zu haben. »Die zentrale Frage sind bestimmte Zeitabläufe«, erläuterte Ulrich von Klinggräff, Anwalt der Familie Jalloh. Es soll also geklärt werden, ob das Leben von Oury Jalloh hätte gerettet werden können, wenn der Dienstgruppenleiter »angemessen reagiert« hätte. Daran hat der Anwalt keinen Zweifel: »Zeitlichen Messungen zufolge sind zweieinhalb Minuten die Maximalzeit– vom Reagieren bis zur erfolgreichen Brandlöschung.« Über das zu erwartende Strafmaß wollte er keine Prognosen wagen. »Wir gehen von einer Freiheitsstrafe aus«, formulierte er vage. Im unwahrscheinlichen Falle eines Freispruchs werde man Revision einlegen, erklärte Regina Götz, ebenfalls Anwältin der Familie.

Jedoch betonte von Klinggräff: »Die Anklageschrift muß als Hypothese angesehen werden.« Zu viele Fakten sprechen gegen die herrschende Annahme, Oury Jalloh habe sich mit einem Feuerzeug selbst in Brand gesetzt. Denn nachdem Polizisten den Asylbewerber im stark alkoholisierten Zustand aufs Revier brachten, wurde er sorgfältig durchsucht. Dabei wurde kein Feuerzeug entdeckt. Doch damit nicht genug: »Oury Jalloh war an allen vier Gliedmaßen gefesselt«, berichtete der Anwalt. Zudem hatte der 21jährige 2,9 Promille Alkohol im Blut. Es ist unwahrscheinlich, daß er in diesem Zustand in der Lage gewesen wäre, unter Verrenkungen ein Feuerzeug aus seiner Tasche zu holen und die Matratze anzuzünden– zumal diese einen feuerfesten Bezug hatte. Doch Gutachter sind überzeugt, daß dies theoretisch möglich gewesen wäre. »Unsere Aufgabe in dem Verfahren ist es, all diese Hypothesen noch einmal zu diskutieren«, betonte von Klinggräff.

Mitschnitte von Äußerungen des diensthabenden Arztes sowie des Polizisten lassen auf eine fremdenfeindliche Einstellung schließen. »Diesen latenten Rassismus müssen wir Teil des Verfahrens werden lassen«, so der Anwalt. Er ist überzeugt, daß das Landgericht Dessau den Prozeß bewußt verzögern wollte. Ob diese Gerichtsverhandlung nun wirklich für Aufklärung sorgen wird? »Das kann nur funktionieren, wenn der Prozeß eingebettet ist in die öffentlichkeitswirksame Arbeit der Initiativen«, betonte von Klinggräff. »Der Prozeß wird ein Anfang sein, doch die Menschen müssen weiterdenken«, erklärte auch Johanna Bartl von der Deutsch-Afrikanischen-Initiative in Dessau. An einer öffentlichen Gedenkveranstaltung anläßlich des ersten Todestages von Oury Jalloh in Dessau hätten nur wenige Menschen teilgenommen. Das soll dieses Jahr anders werden: Für Sonntag sind um 13 Uhr Demonstrationen in Berlin und Dessau geplant.

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staatskrimineller Korpsgeist

egal 03.01.2007 - 17:51
staatskrimineller Korpsgeist der Richter und Staatsanwälte:
Nicht nur im rassistischen Südafrika der Bothas und le Clercs oder im Chile der Pinochets & Co wurden Gefangene aus dem Fenster geworfen oder erst gefesselt und dann verbrannt werden, sondern auch in der BRD.
Und immer ist es der faschistische Korps- und Kollegengeist im gesamten Staatsapparat und der Justiz, daß die Mörder der Bestrafung entzogen werden.
Das Mörder aus dem Staatsapparat wg. Körperverletzung angeklagt werden, ist ein ebenso großes Verbrechen wie die Ermordung Oury Yallohs und eine Einladung an alle potenziellen Mörder in Polizeiuniform: Weiter so! Wir schützen Euch!
Außerdem war dieser Dienststellenleiter nicht der einzige, der an der Fesselung und Ermordung von Yalloh mitgewirkt hat!
Soll noch einer sagen, die BRD ist mit sollchen Richtern, Polizisten und Staatsanwälten ein "Rechtsstaat"!

no justice no peace

black panther 04.01.2007 - 13:14
Ach ja, über die Al capone Kopie einfach nicht aufregen: der Typ ist so ein CDU Kiddy, eine Kopie, eine blanke, kleine, unwichtige Kopie: diese gibt es ja mittlerweile in Massen: Gestalten, die sich ne Marke umhängen.
(von www.de.indymedia.org/2007/01/165360.shtml?c=on#comments2)