Mehr Geld für Erwerbslose
Erwerbslose haben Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld, wenn sie eine bisherige Nebenbeschäftigung fortführen und nach Beginn der Arbeitslosigkeit zusätzlich eine neue aufnehmen. Für beide Nebentätigkeiten muss ihnen die Agentur zwei getrennte Freibeträge anrechnen, so das Bundessozialgericht in Kassel.
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