Asylfolgeantrag abgelehnt
Dem kurdischen Asylbewerber Sedat Yildiz droht weiterhin Abschiebung
Dem kurdischen Asylbewerber Sedat Yildiz droht weiterhin Abschiebung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier hat am 4. Dezember einen erneuten Asylantrag für den kurdischen Asylbewerber Sedat Yildiz, wohnhaft in Ludwigshafen/Rhein abgelehnt.
Die Argumente von Rechtsanwältin Kiechle, die in ihrem sechsseitigen Folgeantrag vom 6. Oktober dieses Jahres die
wachsende Gefährdung von Sedat Yildiz im Falle seiner Abschiebung in die Türkei im Einzelnen darlegte, wurden allesamt als nicht stichhaltig abgeschmettert.
Im Widerspruch zur tatsächlichen derzeitigen Situation in der Türkei wird die staatliche Repression gegen die kurdische
Minderheit schöngeredet.
Der ablehnende Beschluss des Bundesamtes Trier stützt sich unter anderem auf Angaben des türkischen Innenministers,
was die Anzahl der zurückgekehrten Kurdinnen und Kurden und angeblicher Entschädigungszahlungen an diese betrifft,
ohne diese Angaben zu hinterfragen.
Ausgesprochen zynisch wird es dann im Beschluss, wenn das Bundesamt der Ansicht ist, dass es offen bleiben könne,
ob Kurden im Südosten der Türkei einer unmittelbaren Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, denn es drohe landesweit
keine politische Verfolgung, da ja eine inländische Fluchtalternative zur Verfügungstehe!
Das Konstrukt der sog. inländischen Fluchtalternative muss seit Jahren dafür herhalten, dass die Tatsache der systematischen staatlichen Repression, die für tausende kurdische Menschen Tod, Gefängnis, Folter, Vertreibung und Zerstörung der Existenzgrundlage bedeutet, geleugnet wird.
Kurdische Menschen, die vor der staatlichen Repression in die Westtürkei geflüchtet sind und in Elendsvierteln (gecekondüs) am Rande großer Städte oft unter erbärmlichen Verhältnissen leben, sind nicht einfach zugewandert, wie das Bundesamt es verlogen formuliert.
Sie mussten ihre vielfach mit aus Deutschland gelieferten Waffen zerstörten Dörfer und Städte (ca. 4000) verlassen, wurden vertrieben und waren ihrer eh oft kärglichen Existenzgrundlagen völlig beraubt.
Sie sind auch in der Westtürkei nicht vor weiterer Verfolgung geschützt und können auch dort in der Regel ihr Existenzminimum nicht sichern, was das Bundesamt wahrheitswidrig unterstellt.
Seine Behauptungen stützt das Bundesamt auf den sog. Länderbericht der deutschen Regierung, der jedes Jahr aktualisiert wird und Grundlage für die Entscheidungen der Gerichte und der Asylbehörden ist. Die Lageberichte sind Zerrbilder der Wirklichkeit und dienen lediglich zur Schönfärberei.
Das wird regelmäßig von Pro Asyl und Amnesty International zu Recht kritisiert.
Das Bundesamt ist sich nicht zu schade, inhumanen bundesdeutschen Migrationsregime seit Jahren unter Druck gesetzt
wird, auch noch zu spotten.
Da wird z.B. der Ausdruck „Schicksal der Familie Yildiz“ arrogant und unverschämt in Anführungszeichen gesetzt.
Überhaupt fällt bei diesem Machwerk von einem Beschluss generell auf, das er immer wieder die Perspektive des türkischen Verfolgerstaates einnimmt.
Schließlich kriegt auch das Bündnis gegen Abschiebungen noch einen Seitenhieb ab, da unsere Flugblätter und Artikel zur
Asylpolitik gegenüber der Familie Yildiz – sie waren dem Folgeantrag der Rechtsanwältin als Anlage beigelegt – im Wesentlichen eher eine Kritik an den deutschen Behörden und ihren Entscheidungen als am türkischen Staat beinhalten würden.
Es passt natürlich diesen bundesdeutschen Bürokaten, die ja ganz cool jahrelang über Leben und Tod hierher flüchtender Menschen entscheiden, nicht, dass wir immer wieder ihren inhumanen institutionalisierten Rassismus bloßlegen und angreifen.
Inzwischen hat die Rechtsanwältin Klage gegen die Ablehnung ihres Folgeantrags eingereicht. Wir werden alle Interessierten über die weitere Entwicklung informieren.
Wir kämpfen weiter für das Bleiberecht der gesamten Familie Yildiz. Wir halten den Beschluss des Bundesamtes Trier gegen eine Asylgewährung für Sedat Yildiz für illegitim und inakzeptabel und rufen alle fortschrittlichen Menschen dazu auf:
Seid solidarisch mit dem Sohn der Familie Yildiz.
Verhindern wir zusammen seine geplante Abschiebung.
Die Familie darf nicht auseinander gerissen werden!
Alle vier Familiemitglieder sollen hier bleiben,basta!
Bleiberecht für alle Flüchtlinge,
Keine Abschiebungen, Keine Sondergesetze!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Mannheim, 19.12.2006
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier hat am 4. Dezember einen erneuten Asylantrag für den kurdischen Asylbewerber Sedat Yildiz, wohnhaft in Ludwigshafen/Rhein abgelehnt.
Die Argumente von Rechtsanwältin Kiechle, die in ihrem sechsseitigen Folgeantrag vom 6. Oktober dieses Jahres die
wachsende Gefährdung von Sedat Yildiz im Falle seiner Abschiebung in die Türkei im Einzelnen darlegte, wurden allesamt als nicht stichhaltig abgeschmettert.
Im Widerspruch zur tatsächlichen derzeitigen Situation in der Türkei wird die staatliche Repression gegen die kurdische
Minderheit schöngeredet.
Der ablehnende Beschluss des Bundesamtes Trier stützt sich unter anderem auf Angaben des türkischen Innenministers,
was die Anzahl der zurückgekehrten Kurdinnen und Kurden und angeblicher Entschädigungszahlungen an diese betrifft,
ohne diese Angaben zu hinterfragen.
Ausgesprochen zynisch wird es dann im Beschluss, wenn das Bundesamt der Ansicht ist, dass es offen bleiben könne,
ob Kurden im Südosten der Türkei einer unmittelbaren Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, denn es drohe landesweit
keine politische Verfolgung, da ja eine inländische Fluchtalternative zur Verfügungstehe!
Das Konstrukt der sog. inländischen Fluchtalternative muss seit Jahren dafür herhalten, dass die Tatsache der systematischen staatlichen Repression, die für tausende kurdische Menschen Tod, Gefängnis, Folter, Vertreibung und Zerstörung der Existenzgrundlage bedeutet, geleugnet wird.
Kurdische Menschen, die vor der staatlichen Repression in die Westtürkei geflüchtet sind und in Elendsvierteln (gecekondüs) am Rande großer Städte oft unter erbärmlichen Verhältnissen leben, sind nicht einfach zugewandert, wie das Bundesamt es verlogen formuliert.
Sie mussten ihre vielfach mit aus Deutschland gelieferten Waffen zerstörten Dörfer und Städte (ca. 4000) verlassen, wurden vertrieben und waren ihrer eh oft kärglichen Existenzgrundlagen völlig beraubt.
Sie sind auch in der Westtürkei nicht vor weiterer Verfolgung geschützt und können auch dort in der Regel ihr Existenzminimum nicht sichern, was das Bundesamt wahrheitswidrig unterstellt.
Seine Behauptungen stützt das Bundesamt auf den sog. Länderbericht der deutschen Regierung, der jedes Jahr aktualisiert wird und Grundlage für die Entscheidungen der Gerichte und der Asylbehörden ist. Die Lageberichte sind Zerrbilder der Wirklichkeit und dienen lediglich zur Schönfärberei.
Das wird regelmäßig von Pro Asyl und Amnesty International zu Recht kritisiert.
Das Bundesamt ist sich nicht zu schade, inhumanen bundesdeutschen Migrationsregime seit Jahren unter Druck gesetzt
wird, auch noch zu spotten.
Da wird z.B. der Ausdruck „Schicksal der Familie Yildiz“ arrogant und unverschämt in Anführungszeichen gesetzt.
Überhaupt fällt bei diesem Machwerk von einem Beschluss generell auf, das er immer wieder die Perspektive des türkischen Verfolgerstaates einnimmt.
Schließlich kriegt auch das Bündnis gegen Abschiebungen noch einen Seitenhieb ab, da unsere Flugblätter und Artikel zur
Asylpolitik gegenüber der Familie Yildiz – sie waren dem Folgeantrag der Rechtsanwältin als Anlage beigelegt – im Wesentlichen eher eine Kritik an den deutschen Behörden und ihren Entscheidungen als am türkischen Staat beinhalten würden.
Es passt natürlich diesen bundesdeutschen Bürokaten, die ja ganz cool jahrelang über Leben und Tod hierher flüchtender Menschen entscheiden, nicht, dass wir immer wieder ihren inhumanen institutionalisierten Rassismus bloßlegen und angreifen.
Inzwischen hat die Rechtsanwältin Klage gegen die Ablehnung ihres Folgeantrags eingereicht. Wir werden alle Interessierten über die weitere Entwicklung informieren.
Wir kämpfen weiter für das Bleiberecht der gesamten Familie Yildiz. Wir halten den Beschluss des Bundesamtes Trier gegen eine Asylgewährung für Sedat Yildiz für illegitim und inakzeptabel und rufen alle fortschrittlichen Menschen dazu auf:
Seid solidarisch mit dem Sohn der Familie Yildiz.
Verhindern wir zusammen seine geplante Abschiebung.
Die Familie darf nicht auseinander gerissen werden!
Alle vier Familiemitglieder sollen hier bleiben,basta!
Bleiberecht für alle Flüchtlinge,
Keine Abschiebungen, Keine Sondergesetze!
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
Mannheim, 19.12.2006
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Ergänzungen