Zu Besuch beim Kriegsverbrecher
Antifaschisten fordern Anklageerhebung gegen den ehemaligen SSUntersturmführer Gerhard Sommer.
Am Samstag, den 16. Dezember 2006, besuchte eine kleine Gruppe von Antifaschisten das Seniorenheim am Lerchenberg in Hamburg-Volksdorf. Der wegen des Massakers von Sant'Anna verurteilte Gerhard Sommer lebt bekanntermaßen dort. In der Wohnanlage wurde ein Flugblatt in die etwa 50 Briefkästen verteilt. Der ehemalige SS-Offizier Gerhard Sommer wurde zusammen mit neun weiteren Angeklagten am 22. Juni 2005 in Italien wegen Mordes an 560 Zivilisten in dem italienischen Bergdorf Sant'Anna di Stazzema zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte Sommer Widerspruch ein, der wie die anderen Revisionsanträge am 21. November 2006 vom zuständigen Militärgericht in Rom abgelehnt wurde: Gerhard Sommer ist damit ein rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher.
Am Samstag, den 16. Dezember 2006, besuchte eine kleine Gruppe von Antifaschisten das Seniorenheim am Lerchenberg in Hamburg-Volksdorf. Der wegen des Massakers von Sant'Anna verurteilte Gerhard Sommer lebt bekanntermaßen dort. In der Wohnanlage wurde ein Flugblatt in die etwa 50 Briefkästen verteilt. Der ehemalige SS-Offizier Gerhard Sommer wurde zusammen mit neun weiteren Angeklagten am 22. Juni 2005 in Italien wegen Mordes an 560 Zivilisten in dem italienischen Bergdorf Sant'Anna di Stazzema zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte Sommer Widerspruch ein, der wie die anderen Revisionsanträge am 21. November 2006 vom zuständigen Militärgericht in Rom abgelehnt wurde: Gerhard Sommer ist damit ein rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher.
Darüber kam die Gruppe ins Gespräch mit Bewohnerinnen: Sie sagten, dass Gerhard Sommer von Gemeinschaftsveranstaltungen im "Haus Lerchenberg" ausgeschlossen ist. Ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung, Herrn Tobola, war nicht möglich, da am Samstagmittag nur einige Pflegerinnen anwesend waren. Dafür konnte Herr Sommer das Flugblatt persönlich überreicht werden. Auf die Frage, was er zu seiner rechtskräftigen Verurteilung in Italien sagen würde, antwortete er: "Das ist doch alles gar nicht wahr." Zur Sache: kein Ton - absolut keine Reue. Sommer sagte nur noch: "Nun verlassen Sie bitte meinen Tisch." Ein weiteres Gespräch wäre ja aber eh sinnlos gewesen. Sommer ist gesundheitlich sehr fit und auch noch verbal ganz schlagfertig. Ohne Zweifel wäre er im Fall einer Anklage auch verhandlungsfähig. Das anschließende Verteilen der Flugblätter auf dem Volksdorfer Wochenmarkt und an der U-Bahn stieß - im Gegensatz zu vormaligen Erfahrungen - wegen der kalten, sehr feuchten Witterung auf kein so ein großes Interesse. Insgesamt war es gut, noch einmal die Verhältnisse im Heim zu überprüfen. Das überraschende direkte Auftreten dürfte Herrn Sommer verunsichert haben, auch wenn er sich das kaum anmerken lässt.
Der Prozess wegen Sant’Anna ist nicht das einzige Strafverfahren wegen NS-Verbrechen in Italien: Auf den Schreibtischen italienischer Staatsanwälte stapeln sich Berge ähnlicher Akten über ehemalige Wehrmachtssoldaten oder SS-Angehörige, denen die Beteiligung an Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden. Während der 20 Monate dauernden deutschen Besatzung wurden etwa 10.000 Zivilpersonen umgebracht. Anlass für das späte juristische Vorgehen der italienischen Justiz war ein alter Aktenschrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militärgeneralstaatsanwaltschaft im Rom. Dort wurden in den 50er bis Anfang der 60er Jahre größtenteils noch von den Alliierten angelegte Akten über Kriegsverbrechen gelagert, die an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften hätten verschickt werden müssen. Doch die Unterlagen verblieben im Schrank. Während des Kalten Krieges nahm man in Italien auf den NATO-Partner Bundesrepublik Rücksicht. Erst Mitte der 90er Jahre öffnete ein italienischer Justizbeamter auf der Suche nach Unterlagen für das Verfahren gegen Erich Priebke den Schrank. Nahezu 700 Akten kamen zum Vorschein und wurden diesmal an die zuständigen Militärstaatsanwälte verschickt. Es folgte eine Reihe von Prozessen und Verurteilungen wie im Fall Sant’Anna.
In Deutschland wird zur Zeit zwar auch ermittelt, aber bisher wurde nur gegen den ehemaligen SSChef von Genua, Friedrich Engel aus Hamburg, der Prozess eröffnet, letztlich aber eingestellt. Ende 2005 ermittelte die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NSVerbrechen“ in Ludwigsburg wegen 25 NSVerbrechen in ganz Europa. Schwerpunkt der Ermittlungen ist Italien. Deutsche Staatsanwälte gehen davon aus, dass noch mindestens 200 „Tatbestände“ in Italien untersucht werden müssen.
In München waren im Frühjahr 2006 elf Verfahren - auch wegen Massaker in Griechenland - anhängig, in Dortmund sind es derzeit neun Verfahren wegen NS-Verbrechen in Italien. Die Urteile gegen deutsche Kriegsverbrecher im Ausland bleiben für die Täter in der Regel folgenlos, da nach dem Grundgesetz Deutsche nicht an andere Staaten ausgeliefert werden dürfen. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten auf Grundlage dieser Akten eigene Verfahren einleiten, wie im Fall Friedrich Engel geschehen: In Turin war der ehemalige SS-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war für den Tod von 246 Geiseln verantwortlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte Engel zunächst wegen Mordes zu sieben Jahren Haft. Doch selbst diese im Vergleich geringfügige Haftstrafe musste Engel nie antreten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da nicht ausreichend geprüft worden sei, ob Engel bewusst die Möglichkeit einer weniger grausamen Durchführung der Tötungshandlungen außer Acht gelassen habe oder aufgrund der Auswahl der Opfer das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gegeben sein könnte.
Am 22. Juni 2005 war das Urteil in Italien wegen des Massakers in Sant’Anna verkündet worden. An diesem Tag beauftragte Enrico Pieri, der Vorsitzende des Vereins der Opfer von Sant’Anna, die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die Nebenklage im deutschen Verfahren wegen des Massakers zu übernehmen. Enrico Pieri verlor am 12. August 1944 fast seine gesamte Familie: seinen Vater, seine damals schwangere Mutter, zwei Schwestern, zwei Großeltern, zwei Onkel und mehrere Vettern. Seit eineinhalb Jahren verschleppt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen, da sie meint, analog zum Urteil des BHG noch weitergehend jedem einzelnen Täter die sogenannten Mordmerkmale der Tat nachweisen zu müssen. Gegen keinen der Täter wurde bisher Anklage erhoben. Für die Überlebenden des Massakers und ihre Angehörige ist es von großer Bedeutung, dass die Täter öffentlich zur Verantwortung gezogen werden. Für die Opfer ist die Geschichte nicht vorbei. Wir müssen dafür sorgen, dass der Schutz für die Täter, den die Justiz de facto mit ihrer Untätigkeit und Zögerlichkeit darstellt, beendet wird!
Im Fall Sant’Anna gewährte die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Nebenklage erst nach einem Jahr Akteneinsicht. Bezogen auf den ehemaligen SSUntersturmführer Gerhard Sommer sieht Rechtsanwältin Gabriele Heinecke die Beweislage durch die bisherigen Ermittlungen für eine sofortige Anklageerhebung als hinreichend an. In den Ermittlungsakten finden sich verschiedene Zeugenaussagen, dass Gerhard Sommer als Kompanieführer den Erschießungsbefehl auf dem Kirchvorplatz erteilt hätte, durch den über 120 Menschen, zumeist Frauen und Kinder, im Maschinengewehrhagel ermordet wurden.
Es ist bezeichnend, dass der für die (Nicht-) Anklageerhebung zuständige Staatsanwalt Bernhard Häußler mit großer Energie Ende September 2006 ein Verfahren gegen einen antifaschistischen Vertrieb in Süddeutschland in seinem Sinne erfolgreich abgeschlossen hat: Das von dem Händler vertriebene antifaschistische Abzeichen mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz wurde als gesetzwidrig erklärt und der Händler zu einer Geldstrafe verurteilt. Um den Schutz der NS-Täter zu skandalisieren, informierten wir im Frühjahr 2006 mit einem ersten bundesweiten Aktionstag die Nachbarn der Verurteilten an ihren Wohnorten über die NSVerbrechen in Italien. An unserem zweiten Aktionstag führten wir am 8. Dezember 2006 in München eine Kundgebung wegen des Massakers an 4.000 italienischen Kriegsgefangenen in Kephallonia/ Griechenland durch. Am 9. Dezember waren wir mit Flugblättern und Lautsprecher unter anderem vor den Wohnhäusern der wegen des Massakers in Sant’Anna Verurteilten: bei Alfred Concina in Freiberg und bei Horst Richter in Krefeld.
Der Prozess wegen Sant’Anna ist nicht das einzige Strafverfahren wegen NS-Verbrechen in Italien: Auf den Schreibtischen italienischer Staatsanwälte stapeln sich Berge ähnlicher Akten über ehemalige Wehrmachtssoldaten oder SS-Angehörige, denen die Beteiligung an Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden. Während der 20 Monate dauernden deutschen Besatzung wurden etwa 10.000 Zivilpersonen umgebracht. Anlass für das späte juristische Vorgehen der italienischen Justiz war ein alter Aktenschrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militärgeneralstaatsanwaltschaft im Rom. Dort wurden in den 50er bis Anfang der 60er Jahre größtenteils noch von den Alliierten angelegte Akten über Kriegsverbrechen gelagert, die an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften hätten verschickt werden müssen. Doch die Unterlagen verblieben im Schrank. Während des Kalten Krieges nahm man in Italien auf den NATO-Partner Bundesrepublik Rücksicht. Erst Mitte der 90er Jahre öffnete ein italienischer Justizbeamter auf der Suche nach Unterlagen für das Verfahren gegen Erich Priebke den Schrank. Nahezu 700 Akten kamen zum Vorschein und wurden diesmal an die zuständigen Militärstaatsanwälte verschickt. Es folgte eine Reihe von Prozessen und Verurteilungen wie im Fall Sant’Anna.
In Deutschland wird zur Zeit zwar auch ermittelt, aber bisher wurde nur gegen den ehemaligen SSChef von Genua, Friedrich Engel aus Hamburg, der Prozess eröffnet, letztlich aber eingestellt. Ende 2005 ermittelte die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NSVerbrechen“ in Ludwigsburg wegen 25 NSVerbrechen in ganz Europa. Schwerpunkt der Ermittlungen ist Italien. Deutsche Staatsanwälte gehen davon aus, dass noch mindestens 200 „Tatbestände“ in Italien untersucht werden müssen.
In München waren im Frühjahr 2006 elf Verfahren - auch wegen Massaker in Griechenland - anhängig, in Dortmund sind es derzeit neun Verfahren wegen NS-Verbrechen in Italien. Die Urteile gegen deutsche Kriegsverbrecher im Ausland bleiben für die Täter in der Regel folgenlos, da nach dem Grundgesetz Deutsche nicht an andere Staaten ausgeliefert werden dürfen. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten auf Grundlage dieser Akten eigene Verfahren einleiten, wie im Fall Friedrich Engel geschehen: In Turin war der ehemalige SS-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war für den Tod von 246 Geiseln verantwortlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte Engel zunächst wegen Mordes zu sieben Jahren Haft. Doch selbst diese im Vergleich geringfügige Haftstrafe musste Engel nie antreten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da nicht ausreichend geprüft worden sei, ob Engel bewusst die Möglichkeit einer weniger grausamen Durchführung der Tötungshandlungen außer Acht gelassen habe oder aufgrund der Auswahl der Opfer das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gegeben sein könnte.
Am 22. Juni 2005 war das Urteil in Italien wegen des Massakers in Sant’Anna verkündet worden. An diesem Tag beauftragte Enrico Pieri, der Vorsitzende des Vereins der Opfer von Sant’Anna, die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die Nebenklage im deutschen Verfahren wegen des Massakers zu übernehmen. Enrico Pieri verlor am 12. August 1944 fast seine gesamte Familie: seinen Vater, seine damals schwangere Mutter, zwei Schwestern, zwei Großeltern, zwei Onkel und mehrere Vettern. Seit eineinhalb Jahren verschleppt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen, da sie meint, analog zum Urteil des BHG noch weitergehend jedem einzelnen Täter die sogenannten Mordmerkmale der Tat nachweisen zu müssen. Gegen keinen der Täter wurde bisher Anklage erhoben. Für die Überlebenden des Massakers und ihre Angehörige ist es von großer Bedeutung, dass die Täter öffentlich zur Verantwortung gezogen werden. Für die Opfer ist die Geschichte nicht vorbei. Wir müssen dafür sorgen, dass der Schutz für die Täter, den die Justiz de facto mit ihrer Untätigkeit und Zögerlichkeit darstellt, beendet wird!
Im Fall Sant’Anna gewährte die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Nebenklage erst nach einem Jahr Akteneinsicht. Bezogen auf den ehemaligen SSUntersturmführer Gerhard Sommer sieht Rechtsanwältin Gabriele Heinecke die Beweislage durch die bisherigen Ermittlungen für eine sofortige Anklageerhebung als hinreichend an. In den Ermittlungsakten finden sich verschiedene Zeugenaussagen, dass Gerhard Sommer als Kompanieführer den Erschießungsbefehl auf dem Kirchvorplatz erteilt hätte, durch den über 120 Menschen, zumeist Frauen und Kinder, im Maschinengewehrhagel ermordet wurden.
Es ist bezeichnend, dass der für die (Nicht-) Anklageerhebung zuständige Staatsanwalt Bernhard Häußler mit großer Energie Ende September 2006 ein Verfahren gegen einen antifaschistischen Vertrieb in Süddeutschland in seinem Sinne erfolgreich abgeschlossen hat: Das von dem Händler vertriebene antifaschistische Abzeichen mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz wurde als gesetzwidrig erklärt und der Händler zu einer Geldstrafe verurteilt. Um den Schutz der NS-Täter zu skandalisieren, informierten wir im Frühjahr 2006 mit einem ersten bundesweiten Aktionstag die Nachbarn der Verurteilten an ihren Wohnorten über die NSVerbrechen in Italien. An unserem zweiten Aktionstag führten wir am 8. Dezember 2006 in München eine Kundgebung wegen des Massakers an 4.000 italienischen Kriegsgefangenen in Kephallonia/ Griechenland durch. Am 9. Dezember waren wir mit Flugblättern und Lautsprecher unter anderem vor den Wohnhäusern der wegen des Massakers in Sant’Anna Verurteilten: bei Alfred Concina in Freiberg und bei Horst Richter in Krefeld.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
eine andere lösung wäre — felix
aufklärung von kriegsverbrechen — me
at sinnlos: — ask
von wegen armer alter mann — bahjhd
richtig so ! — @ntifa
kein vergeben -kein vergessen — morgenthau
Kriegsverbrecher und Unterstützer anprangern — mit jedem Mittel