Karlsruher Staatsschutz blamiert sich....
Am 18.12.06 fand am Karlsruher Amtsgericht der Prozess gegen einen Jugendlichen statt, der beschuldigt wurde "wichtige Arbeitsmittel der Polizei" beschädigt zu haben (§305a), indem er einem Polizeifahrzeug den Reifen zerstochen habe...
Am 18.12.06 fand vor dem Karlsruher Amtsgericht der Prozess gegen einen Jugendlichen statt, der beschuldigt wurde "wichtige Arbeitsmittel der Polizei" beschädigt zu haben (§305a),indem er einem Polizeifahrzeug den Reifen zerstochen habe...Der Verhandlung ging ein Strafbefehl über insgesamt 2700€ voraus, zahlbar in 90 Tagessätzen, was eine Vorbestrafung des Angeklagten zur Folge gehabt hätte (der Schadenswert betrug 111,90€)
Konkret drehte es sich um einen völlig überzogenen Polizeieinsatz in der Karlsruher Südstadt nach einem Punkkonzert, dem als Vorwand eine angebliche Ruhestörung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorrausging, die ominösen Personen aus dem linken Spektrum zugeordnet wurden.
Der Jugendliche wurde damals in der Nähe festgenommen und sofort zum Staatsschutz zur Vernehmung gebracht.Zwei Anwohner beschuldigten ihn der Tat, zudem fand man bei ihm ein Multifunktionsmesser.
Nachdem gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt worden war und vom Gericht eine Einstellung des Verfahrens angedeutet wurde, schlug die große Stunde der Helden vom Karlsruher Staatsschutz und höherer Polizeistellen, die die Einstellung zu verhindern wussten.
Dies wurde auch während der Verhandlung deutlich, als der Staatsanwalt sein eigentümliches Rechtsverständnis deutlich zur Schau stellte: Er habe von "Oben" Anweisung erhalten, das Verfahren nicht einzustellen. Auch im allgemeinen müsse er bei Verfahren, die direkt die Polizei beträfen, diese erst fragen, ob sie einverstanden seien...Doch auch er zeigte sich über die Ermittlungen des Staatsschutzes äußerst verwundert.
Die Richterin amüsierte sich köstlich und zog sich nach dem Geständnis des Jugendlichen und der Plädoyer's zur Urteilsfindnung zurück.
Letztenendes folgte sie in fast allen Punkten dem Verteidiger:
Verurteilung wegen einfacher Sachbeschädigung zu 5 Arbeitsstunden und nicht etwa zu den vom Staatsanwaltschaft mittlerweile geforderten 70 Tagessätzen à 15€.
Es wurde eindeutig festgestellt, das ein Abstechen von Polizeireifen keine "Zerstörung wichtiger polizeilicher Arbeitsmittel" darstellt.
In diesem Sinne:
Politische Polizei auflösen!!!
Mehr Bildung für Staatsanwälte !!!
Lest mal eure tollen Gesetze richtig, bevor ihr andere damit belästigt!!!
Konkret drehte es sich um einen völlig überzogenen Polizeieinsatz in der Karlsruher Südstadt nach einem Punkkonzert, dem als Vorwand eine angebliche Ruhestörung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorrausging, die ominösen Personen aus dem linken Spektrum zugeordnet wurden.
Der Jugendliche wurde damals in der Nähe festgenommen und sofort zum Staatsschutz zur Vernehmung gebracht.Zwei Anwohner beschuldigten ihn der Tat, zudem fand man bei ihm ein Multifunktionsmesser.
Nachdem gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt worden war und vom Gericht eine Einstellung des Verfahrens angedeutet wurde, schlug die große Stunde der Helden vom Karlsruher Staatsschutz und höherer Polizeistellen, die die Einstellung zu verhindern wussten.
Dies wurde auch während der Verhandlung deutlich, als der Staatsanwalt sein eigentümliches Rechtsverständnis deutlich zur Schau stellte: Er habe von "Oben" Anweisung erhalten, das Verfahren nicht einzustellen. Auch im allgemeinen müsse er bei Verfahren, die direkt die Polizei beträfen, diese erst fragen, ob sie einverstanden seien...Doch auch er zeigte sich über die Ermittlungen des Staatsschutzes äußerst verwundert.
Die Richterin amüsierte sich köstlich und zog sich nach dem Geständnis des Jugendlichen und der Plädoyer's zur Urteilsfindnung zurück.
Letztenendes folgte sie in fast allen Punkten dem Verteidiger:
Verurteilung wegen einfacher Sachbeschädigung zu 5 Arbeitsstunden und nicht etwa zu den vom Staatsanwaltschaft mittlerweile geforderten 70 Tagessätzen à 15€.
Es wurde eindeutig festgestellt, das ein Abstechen von Polizeireifen keine "Zerstörung wichtiger polizeilicher Arbeitsmittel" darstellt.
In diesem Sinne:
Politische Polizei auflösen!!!
Mehr Bildung für Staatsanwälte !!!
Lest mal eure tollen Gesetze richtig, bevor ihr andere damit belästigt!!!
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Ergänzungen
aktenzeichen?
das veroeffentlichen macht sinn, da bei prozessen wo die selbe tat bzw. der selbe straftatbestand zu last gelegt wird dann argunemtiert werden kann, dass es da bereits ein urteil gibt.
Vorstrafe
Also: 90 Tagessätze = keine Vorstrafe; 91 Tagesätze = Vorstrafe.
die rechnung kommt später
Offenbar hat der Jugendliche doch "gestanden", den Autoreifen durchschnitten zu haben - wohl per Verfahrensdeal!
Jetzt muß er zwar nicht den Zahlungsbefehl über 2700, Euro löhnen, dafür aber - zur den 5 Arbeitsstunden - Prozeßkosten, Zeugen aus dem Polizeiapparat, Anwalt, usw. Dazu wird ihm die Polizei eien saftige Rechnung - kapputer Reifen, Reperatur-Arbeitsleistung nach Tarif - aufbrummen - nach Neujahr.
Offenbar wollten Staatsanwaltschaft, "amüsierte Richterin" und der Anwalt den Prozeß vom Hals haben.
In so einer Situation wäre es besser gewesen auf "unschuldig mangels Beweisen" die Sache durchzukämpfen, denn die Beweise waren ja wohl dürftig - ein Taschenmessser hat jeder. da hätt er überhaupt nicht zahlen müssen und hätte noch auf Schadensersatz und Unkostenerstattung bestehen können.
Jetzt - nach dem Gestänndnis - muß der Jugendliche löhnen, auch wenn Indymedia diesen beitrag wieder zensiert.
5 Arbeitsstunden sind nur die Spitze des Eisbergs - der Rest kommt später!
Auch wenn Indymedia - heute zum 2. Mal diese Meinung wegzensiert!
der karlsruher staatschutz blamiert..
das ist natürlich sehr frustig für sie, so dass sie sich auf jeden stürzen, den sie in die finger bekommen.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Widerspruch in sich — Arbeiter
warum geständnis?? — moeper
die richterin irrt gewaltig! — egal
Alles JuristInnen oder wie? — Kritikerin
chaoten stechen chaoten die reifen auf? — staatsfeind