Karlsruher Staatsschutz blamiert sich....

Heult doch 18.12.2006 14:15 Themen: Repression
Am 18.12.06 fand am Karlsruher Amtsgericht der Prozess gegen einen Jugendlichen statt, der beschuldigt wurde "wichtige Arbeitsmittel der Polizei" beschädigt zu haben (§305a), indem er einem Polizeifahrzeug den Reifen zerstochen habe...
Am 18.12.06 fand vor dem Karlsruher Amtsgericht der Prozess gegen einen Jugendlichen statt, der beschuldigt wurde "wichtige Arbeitsmittel der Polizei" beschädigt zu haben (§305a),indem er einem Polizeifahrzeug den Reifen zerstochen habe...Der Verhandlung ging ein Strafbefehl über insgesamt 2700€ voraus, zahlbar in 90 Tagessätzen, was eine Vorbestrafung des Angeklagten zur Folge gehabt hätte (der Schadenswert betrug 111,90€)
Konkret drehte es sich um einen völlig überzogenen Polizeieinsatz in der Karlsruher Südstadt nach einem Punkkonzert, dem als Vorwand eine angebliche Ruhestörung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorrausging, die ominösen Personen aus dem linken Spektrum zugeordnet wurden.
Der Jugendliche wurde damals in der Nähe festgenommen und sofort zum Staatsschutz zur Vernehmung gebracht.Zwei Anwohner beschuldigten ihn der Tat, zudem fand man bei ihm ein Multifunktionsmesser.
Nachdem gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt worden war und vom Gericht eine Einstellung des Verfahrens angedeutet wurde, schlug die große Stunde der Helden vom Karlsruher Staatsschutz und höherer Polizeistellen, die die Einstellung zu verhindern wussten.
Dies wurde auch während der Verhandlung deutlich, als der Staatsanwalt sein eigentümliches Rechtsverständnis deutlich zur Schau stellte: Er habe von "Oben" Anweisung erhalten, das Verfahren nicht einzustellen. Auch im allgemeinen müsse er bei Verfahren, die direkt die Polizei beträfen, diese erst fragen, ob sie einverstanden seien...Doch auch er zeigte sich über die Ermittlungen des Staatsschutzes äußerst verwundert.
Die Richterin amüsierte sich köstlich und zog sich nach dem Geständnis des Jugendlichen und der Plädoyer's zur Urteilsfindnung zurück.
Letztenendes folgte sie in fast allen Punkten dem Verteidiger:
Verurteilung wegen einfacher Sachbeschädigung zu 5 Arbeitsstunden und nicht etwa zu den vom Staatsanwaltschaft mittlerweile geforderten 70 Tagessätzen à 15€.
Es wurde eindeutig festgestellt, das ein Abstechen von Polizeireifen keine "Zerstörung wichtiger polizeilicher Arbeitsmittel" darstellt.
In diesem Sinne:
Politische Polizei auflösen!!!
Mehr Bildung für Staatsanwälte !!!
Lest mal eure tollen Gesetze richtig, bevor ihr andere damit belästigt!!!
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Ergänzungen

aktenzeichen?

tut nix zur sache 18.12.2006 - 18:42
wie lautet denn bitte das aktenzeichen, ist das urteil rechtskraeftig?
das veroeffentlichen macht sinn, da bei prozessen wo die selbe tat bzw. der selbe straftatbestand zu last gelegt wird dann argunemtiert werden kann, dass es da bereits ein urteil gibt.

Vorstrafe

nicht ganz unkundige 18.12.2006 - 20:41
Eine Vorstrafe gibt ist erst gegeben, wenn mindestens 91 Tagesätze verhängt werden. Dies soll kleine kleinliche Kritik sein, allerdings gibt es in dieser doch recht wichtigen Frage immer wieder Verwirrung.
Also: 90 Tagessätze = keine Vorstrafe; 91 Tagesätze = Vorstrafe.

die rechnung kommt später

zu früh gefreut 18.12.2006 - 21:41
"Die Richterin amüsierte sich köstlich und zog sich nach dem Geständnis des Jugendlichen"
Offenbar hat der Jugendliche doch "gestanden", den Autoreifen durchschnitten zu haben - wohl per Verfahrensdeal!
Jetzt muß er zwar nicht den Zahlungsbefehl über 2700, Euro löhnen, dafür aber - zur den 5 Arbeitsstunden - Prozeßkosten, Zeugen aus dem Polizeiapparat, Anwalt, usw. Dazu wird ihm die Polizei eien saftige Rechnung - kapputer Reifen, Reperatur-Arbeitsleistung nach Tarif - aufbrummen - nach Neujahr.
Offenbar wollten Staatsanwaltschaft, "amüsierte Richterin" und der Anwalt den Prozeß vom Hals haben.
In so einer Situation wäre es besser gewesen auf "unschuldig mangels Beweisen" die Sache durchzukämpfen, denn die Beweise waren ja wohl dürftig - ein Taschenmessser hat jeder. da hätt er überhaupt nicht zahlen müssen und hätte noch auf Schadensersatz und Unkostenerstattung bestehen können.
Jetzt - nach dem Gestänndnis - muß der Jugendliche löhnen, auch wenn Indymedia diesen beitrag wieder zensiert.
5 Arbeitsstunden sind nur die Spitze des Eisbergs - der Rest kommt später!
Auch wenn Indymedia - heute zum 2. Mal diese Meinung wegzensiert!

der karlsruher staatschutz blamiert..

..sich nicht nur einmal 20.12.2006 - 15:09
die damen und herren des dezernates 1.4 sind für ihre "desaströse" aufklärungsrate über die stadtgrenzen von karlsruhe hinaus bekannt. Ihre aufklärungsrate tendiert nämlich gegen null, was deren ermittlungen gegen unbekannt angeht. das freut uns natürlich, weil die wahrscheinlichkeit, bei irgendetwas aufzufliegen, ebenfalls gegen null tendiert.
das ist natürlich sehr frustig für sie, so dass sie sich auf jeden stürzen, den sie in die finger bekommen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Widerspruch in sich — Arbeiter

warum geständnis?? — moeper