Wir lassen uns nicht den Mund verbieten!
Die Konflikte mit dem Hauseigentümer der Brunnenstrasse 183 in Berlin haben sich in den letzten Monaten zugespitzt. Wer öffentlich über die Vorfälle im Haus berichtet, wird von ihm verklagt. Doch wir lassen uns den Mund nicht verbieten!
Im Gegenteil: Brunnenstrasse 183 und Umsonstladen bleiben und machen weiter! Am Samstag feierte der Umsonstladen seinen 5. Gründungstag... eine schöne Party mit vielen Gästen! Danke an alle!
Im Gegenteil: Brunnenstrasse 183 und Umsonstladen bleiben und machen weiter! Am Samstag feierte der Umsonstladen seinen 5. Gründungstag... eine schöne Party mit vielen Gästen! Danke an alle!
Zur Vorgeschichte: Im Januar 2006 steht die Brunnenstrasse 183 zum Verkauf. Die BewohnerInnen und Projekte wollen ihr Haus selbst kaufen. Ihnen kommt jedoch der Passauer Arzt Dr. Manfred Kronawitter zuvor. In seinen Sanierungsplänen haben die jetzigen Mieter und Projekte keinen Platz. Kronawitter erkennt die bestehenden Mietverhältnisse nicht an und ist zu Verhandlungen nicht bereit. Mit verschiedenen Aktionen übt er Druck auf die BewohnerInnen aus, damit sie das Haus verlassen. Im August läßt er die Schließanlage zerstören, im September beauftragte er eine Firma damit, Hof, Keller und Dachböden zu räumen, ohne die BewohnerInnen über den Termin zu informieren.
Über die Zwischenfälle in der Brunnenstrasse 183 berichtete auch die Presse. Kronawitter verklagte die Passauer Zeitung „Am Sonntag“ und verlor. Daraufhin zerrte der Arzt einen Mieter des Hauses vor Gericht, der mit den Journalisten gesprochen hatte. Per einstweiliger Verfügung wurde ihm verboten, über die vorgefallenen Tatsachen zu reden:
„Es kam bereits mehrfach zu Zwischenfällen. Herr Kronawitter hat ohne Erlaubnis einige Wohnungen von Mietern betreten und Fotos angefertigt. Außerdem hat er Dinge vom Dachboden einfach auf die Straße schmeißen lassen.“
Kronawitter engagierte den Anwalt Stefan Häntsch, CDU-Abgeordneter im Bezirk Charlottenburg, der für die Kanzlei des ehemaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Ingo Schmitt tätig ist. In einer ziemlich lächerlichen Verhandlung darüber, wie der zitierte Satz „richtig“ zu verstehen sei (siehe Rückseite), wurde das Urteil gegen uns am 30. November vor dem Landgericht leider bestätigt.
Damit wird uns nicht nur verboten, die Wahrheit zu sagen. Wir müssen auch einen Berg von Prozeßkosten (ca. 1.500 EURO) abtragen.
============= Unterstützt uns mit Euren Spenden! =================
Spendenkonto:
bei Stiftung FreiRäume, Verwendungszweck: „Umsonstladen Berlin“
Konto-Nr. 60046, Raiffeisenbank Aulatal (BLZ 532 617 00)
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„Strasse heißt Strasse“
Protokoll einer Gerichtsverhandlung
Sprache ist vieldeutig - es wäre ja sonst auch langweilig. Man braucht kein Jurastudium, um das zu verstehen. Ausgerechnet ein Gericht sollte nun entscheiden, wie ein Satz „richtig“ oder „falsch“ zu verstehen ist. Mal abgesehen davon, dass das Zitat nicht genau so gesagt, sondern von den Journalisten verkürzt wurde. Sprache ist vieldeutig - man kann etwas wörtlich oder übertragen verstehen. Die Richterin jedenfalls legte den Satz immer zu unseren Ungunsten aus.
1. „Herr Kronawitter hat ohne Erlaubnis einige Wohnungen von Mietern betreten ...“
Wenn jemand einen Schritt in eine Wohnung setzt, so darf man nicht von „Betreten“ sprechen, erklärte die Richterin den verblüfften Zuhörern. Sie glaubte auch zu wissen, wie der „normale Zeitungsleser“ diesen Satz verstehe. Er denke nämlich, Kronawitter sei in die Wohnung „gestürmt“ und habe sich überall umgeschaut.
2. „... und Fotos angefertigt.“
Einer der Zwischenfälle mit Kronawitter war, dass er im Haus Fotos gemacht hatte. Er selbst hat dies sogar zugegeben. Zum Verhängnis wurde uns das Wörtchen „und“ in der Aufzählung der Ereignisse. Der Leser würde denken, Kronawitter habe die Fotos gemacht, als er in den Wohnungen gewesen sei, argumentierte die Richterin.
3. „Außerdem hat er Dinge vom Dachboden einfach auf die Straße schmeißen lassen.“
Ganz wörtlich nahm man es mit den Dingen, die Kronawitter auf die Strasse hätte schmeißen lassen. Der normale Zeitungsleser denke, der Eigentümer habe Sachen aus den Dachluken direkt auf die Straße werfen lassen. Dabei seien sie ja nur auf den Hof getragen worden. Dass die Dinge dort nur ein paar Meter von der Strasse entfernt lagen, die Hoftür offen stand und jeder von der Strasse aus Zugriff darauf hatte, spielte keine Rolle. „Strasse heißt Strasse und Hof heißt Hof“, zitierte CDU-Anwalt Häntsch den Duden.
Und auch wenn wir nicht im Duden stehen:
Umsonstladen ist und bleibt Umsonstladen!
Über die Zwischenfälle in der Brunnenstrasse 183 berichtete auch die Presse. Kronawitter verklagte die Passauer Zeitung „Am Sonntag“ und verlor. Daraufhin zerrte der Arzt einen Mieter des Hauses vor Gericht, der mit den Journalisten gesprochen hatte. Per einstweiliger Verfügung wurde ihm verboten, über die vorgefallenen Tatsachen zu reden:
„Es kam bereits mehrfach zu Zwischenfällen. Herr Kronawitter hat ohne Erlaubnis einige Wohnungen von Mietern betreten und Fotos angefertigt. Außerdem hat er Dinge vom Dachboden einfach auf die Straße schmeißen lassen.“
Kronawitter engagierte den Anwalt Stefan Häntsch, CDU-Abgeordneter im Bezirk Charlottenburg, der für die Kanzlei des ehemaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Ingo Schmitt tätig ist. In einer ziemlich lächerlichen Verhandlung darüber, wie der zitierte Satz „richtig“ zu verstehen sei (siehe Rückseite), wurde das Urteil gegen uns am 30. November vor dem Landgericht leider bestätigt.
Damit wird uns nicht nur verboten, die Wahrheit zu sagen. Wir müssen auch einen Berg von Prozeßkosten (ca. 1.500 EURO) abtragen.
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Konto-Nr. 60046, Raiffeisenbank Aulatal (BLZ 532 617 00)
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„Strasse heißt Strasse“
Protokoll einer Gerichtsverhandlung
Sprache ist vieldeutig - es wäre ja sonst auch langweilig. Man braucht kein Jurastudium, um das zu verstehen. Ausgerechnet ein Gericht sollte nun entscheiden, wie ein Satz „richtig“ oder „falsch“ zu verstehen ist. Mal abgesehen davon, dass das Zitat nicht genau so gesagt, sondern von den Journalisten verkürzt wurde. Sprache ist vieldeutig - man kann etwas wörtlich oder übertragen verstehen. Die Richterin jedenfalls legte den Satz immer zu unseren Ungunsten aus.
1. „Herr Kronawitter hat ohne Erlaubnis einige Wohnungen von Mietern betreten ...“
Wenn jemand einen Schritt in eine Wohnung setzt, so darf man nicht von „Betreten“ sprechen, erklärte die Richterin den verblüfften Zuhörern. Sie glaubte auch zu wissen, wie der „normale Zeitungsleser“ diesen Satz verstehe. Er denke nämlich, Kronawitter sei in die Wohnung „gestürmt“ und habe sich überall umgeschaut.
2. „... und Fotos angefertigt.“
Einer der Zwischenfälle mit Kronawitter war, dass er im Haus Fotos gemacht hatte. Er selbst hat dies sogar zugegeben. Zum Verhängnis wurde uns das Wörtchen „und“ in der Aufzählung der Ereignisse. Der Leser würde denken, Kronawitter habe die Fotos gemacht, als er in den Wohnungen gewesen sei, argumentierte die Richterin.
3. „Außerdem hat er Dinge vom Dachboden einfach auf die Straße schmeißen lassen.“
Ganz wörtlich nahm man es mit den Dingen, die Kronawitter auf die Strasse hätte schmeißen lassen. Der normale Zeitungsleser denke, der Eigentümer habe Sachen aus den Dachluken direkt auf die Straße werfen lassen. Dabei seien sie ja nur auf den Hof getragen worden. Dass die Dinge dort nur ein paar Meter von der Strasse entfernt lagen, die Hoftür offen stand und jeder von der Strasse aus Zugriff darauf hatte, spielte keine Rolle. „Strasse heißt Strasse und Hof heißt Hof“, zitierte CDU-Anwalt Häntsch den Duden.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Praxis Dr. Kronawitter
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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