Besetzungsparty Lindau: Verfahren eingestellt
Streit um die alte Gießerei am Motzacher Tobelbach
Justiz kriegt kalte Füße - erstes Verfahren eingestellt
Justiz kriegt kalte Füße - erstes Verfahren eingestellt
Im Verfahren um die Besetzung der alten Gießerei hat das Amtsgericht Lindau einen Rückzieher gemacht. Die alte Gießerei am Motzacher Tobelbach, befindet sich seit der Zerschlagung von Escher-Wyss im Besitz der AXIMA, einem Bestandteil der globalen SUEZ-Gruppe. In der Vergangenheit hatten mehrfach Punks die seit dreißig Jahren leerstehenden Räume besetzt, um auf das Fehlen entsprechender Treffpunkte für junge Menschen aufmerksam zu machen. Bei einer Räumung in der Nacht des 30.4.2006 wurden von der Polizei die Personalien von mindestens acht Menschen festgestellt und ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt. In einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Jugendgericht wurde am 28.11.2006 das Verfahren gegen drei der Beteiligten gegen geringfügige Bußen eingestellt.
(Lindau/Orden der Liberins)
Bereits vor Eröffnung der Beweisaufnahme bot der Vorsitzende Richter Paul Kind den drei Heranwachsenden eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 80 € an. Die eingeschüchterten Angeklagten im Alter von 18 und 20 Jahren, von denen keiner anwaltlich vertreten war, nahmen dieses "Schnäppchen" dankbar an. Bereits bei der Ladung zur Verhandlung waren sie zahlreichen Repressionen ausgesetzt worden. So wurden beispielsweise der Mitbewohner und die Freundin eines 20-jährigen massiv mit Strafen bedroht, um eine rechtzeitige Zustellung der Ladung sicherzustellen - für einen Termin, an dem eine Sache verhandelt wird, die mehr als ein halbes Jahr zurückliegt. Eine andere Beschuldigte hatte man mit terminlich versetzten Mehrfachsendungen zu irritieren versucht.
Dabei wollte das Gericht doch offensichtlich nur einen blamablen Freispruch vermeiden, der hätte erfolgen müssen, weil die Angeklagten nicht gegen den Willen, sondern nur ohne den Willen der Inhaberin des Hausrechts, der Firma AXIMA, in das Anwesen eingedrungen waren. Im Gesetz stellt nämlich bloß unbefugtes Eindringen ohne böswillige Absichten keinen Straftatbestand dar.
Aufgerufen hat zu den friedlichen Aktionen der "Orden der Liberins". Djabba Liberin, der Älteste des 2005 gegründeten Ordens, wundert sich:
"Eigentlich hätte meine Verhandlung als hauptverantwortlicher Aufrufer zu der Party am Anfang stehen müssen, aber das Fehlen jeglicher Bosheit bei unserer Aktion läßt die Justiz anscheinend auf der Stelle treten. Von Anfang an wurde versucht, unsere Aktion in eine terroristische Ecke zu ziehen, angefangen mit dem unangemessenen Polizeieinsatz bei der Räumung (zwei "Wannen" mit je sechs schwerbewaffneten KämpferInnen) über eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme meiner Arbeitsmittel (drei Computer, die ich für Programmentwicklungen brauche) bis hin zu aggressiven Vorhaltungen bei der Vorladung zu dieser Verhandlung. Das hat aber alles nichts genützt, weil unser Anliegen gerecht ist. Wir fordern die Firma AXIMA auf, uns bis zu einem eventuellen Baubeginn das Hausrecht in der alten Gießerei zu übertragen. Sie brauchen es nicht, und weil sie ohnehin alles abreißen wollen, haben sie auch keinen Schaden davon zu befürchten. Und der Justiz wäre auch geholfen, wenn sie die übrigen Strafanträge auch ad Acta legen könnte."
Weitere Informationen über den Orden der Liberins und den Fortgang der Aktion gibt's auf der Homepage.
(Lindau/Orden der Liberins)
Bereits vor Eröffnung der Beweisaufnahme bot der Vorsitzende Richter Paul Kind den drei Heranwachsenden eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 80 € an. Die eingeschüchterten Angeklagten im Alter von 18 und 20 Jahren, von denen keiner anwaltlich vertreten war, nahmen dieses "Schnäppchen" dankbar an. Bereits bei der Ladung zur Verhandlung waren sie zahlreichen Repressionen ausgesetzt worden. So wurden beispielsweise der Mitbewohner und die Freundin eines 20-jährigen massiv mit Strafen bedroht, um eine rechtzeitige Zustellung der Ladung sicherzustellen - für einen Termin, an dem eine Sache verhandelt wird, die mehr als ein halbes Jahr zurückliegt. Eine andere Beschuldigte hatte man mit terminlich versetzten Mehrfachsendungen zu irritieren versucht.
Dabei wollte das Gericht doch offensichtlich nur einen blamablen Freispruch vermeiden, der hätte erfolgen müssen, weil die Angeklagten nicht gegen den Willen, sondern nur ohne den Willen der Inhaberin des Hausrechts, der Firma AXIMA, in das Anwesen eingedrungen waren. Im Gesetz stellt nämlich bloß unbefugtes Eindringen ohne böswillige Absichten keinen Straftatbestand dar.
Aufgerufen hat zu den friedlichen Aktionen der "Orden der Liberins". Djabba Liberin, der Älteste des 2005 gegründeten Ordens, wundert sich:
"Eigentlich hätte meine Verhandlung als hauptverantwortlicher Aufrufer zu der Party am Anfang stehen müssen, aber das Fehlen jeglicher Bosheit bei unserer Aktion läßt die Justiz anscheinend auf der Stelle treten. Von Anfang an wurde versucht, unsere Aktion in eine terroristische Ecke zu ziehen, angefangen mit dem unangemessenen Polizeieinsatz bei der Räumung (zwei "Wannen" mit je sechs schwerbewaffneten KämpferInnen) über eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme meiner Arbeitsmittel (drei Computer, die ich für Programmentwicklungen brauche) bis hin zu aggressiven Vorhaltungen bei der Vorladung zu dieser Verhandlung. Das hat aber alles nichts genützt, weil unser Anliegen gerecht ist. Wir fordern die Firma AXIMA auf, uns bis zu einem eventuellen Baubeginn das Hausrecht in der alten Gießerei zu übertragen. Sie brauchen es nicht, und weil sie ohnehin alles abreißen wollen, haben sie auch keinen Schaden davon zu befürchten. Und der Justiz wäre auch geholfen, wenn sie die übrigen Strafanträge auch ad Acta legen könnte."
Weitere Informationen über den Orden der Liberins und den Fortgang der Aktion gibt's auf der Homepage.
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Ergänzungen
Rute für Axima!
juristischer unfug
"Dabei wollte das Gericht doch offensichtlich nur einen blamablen Freispruch vermeiden, der hätte erfolgen müssen, weil die Angeklagten nicht gegen den Willen, sondern nur ohne den Willen der Inhaberin des Hausrechts, der Firma AXIMA, in das Anwesen eingedrungen waren. Im Gesetz stellt nämlich bloß unbefugtes Eindringen ohne böswillige Absichten keinen Straftatbestand dar."
wo hast du diesen unsinn her, das stimmt überhaupt nicht, niemals und wirklich nie!
wer keine ahnung vom recht hat, sollte hier nicht so einen müll posten!!!
@mods, beitrag bitte löschen oder in dieser sache editieren, danke!
kein Unfug
@ Djabba Liberin
es scheint ja wohl ein strafantrag der betroffenen firma vorzuliegen und das gelända war ja auch wohl eingefriedet.
mit deinem lächerlichen und völlig zusammenhanglosen zitat im rücken könnte ich quasi in jedes haus/wohnung/grundstück eindringen, ohne belangt zu werden (wenn der berechtigte das nicht weiß bzw., bemerkt)?
das müsste auch dir komisch vorkommen, gelle?
ergo: ein paar semester mehr im bereich strafrecht und du wirst es verstehen!
Gebäude wohl eher einsturzgefährdet