Uwe Meenen Würzburg

Bündnis gegen rechts 24.11.2006 20:49 Themen: Antifa
Am Volkstrauertag im Jahr 2004 versuchten Uwe Meenen und ca. 20 personen aus dem rechtsextremen Spektrum einen Kranz mit einer Rune, Lebensrune bzw. Totenrune, niederzulegen. Heute war die dritte Gerichtsverhandlung
Am Volkstrauertag im Jahr 2004 versuchten Uwe Meenen und ca. 20 personen aus dem rechtsextremen Spektrum einen Kranz mit einer Rune, Lebensrune bzw. Totenrune, niederzulegen. Heute war die dritte Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg, Meenen wurden folgende Taten zur Last gelegt §86 Verwendung Verfassungsfeindlicher Symbole und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.Um 9.00h begann die Verhandlung gegen Uwe Meenen, dieser kam in Begleitung seines Anwaltes(Name folgt) und einer weiteren bekannten Frau. Nach Eröffnung der Verhandlung wurde ein Richter aus der ersten Instanz als Zeuge befragt - dieser erklärte das Uwe Meenen bei seiner ersten Verhandlung behauptete er stehe hier vor einem nicht existierendem Gericht, da die Verfassung eine von den Alliierten aufgezwungene gestezgebung sei - und praktisch das dritte Reich noch existieren würde?! im nächsten Atemzug wurden Protokolle aus HAusdurchsuchungen über das vierte Reich verlesen. Vieviele Reiche gibt es eigentlich bei ihm? So wurde auch das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen den Würzburger Neonazi Hartmut Worstopatsch wegen dem verwenden Verfassungsfeindlicher Symbole erwähnt. Worstopatsch hatte Meenen mitdem Stattsschutz an einen Tisch setzen wollen und zählt hier zu der Linie Worch - Meenen eher Huppka, also die beiden haben sichtlich ein´Problem wegen dem Stattsschutzcop.Der Staatsanwlt versucht Meenen zu einer HAftstrafe von 6 Monaten auf 4 Jahre Bewährung zu verurteilen, da dieser ein Überzeugungstäter ist. Er führte an das Meenen sich als Anführer und Verantwortlicher der versuchten Kranzniederlegung zu erkennen gab, somit versuchte man hier einen nichtgenehmigten Aufzug - die Rune des Kranzes war der Rune der SA Sanitätszuges sehr ähnlich, allerdings versuchte Meenens Anwalt die verbotene Lebensrune als Totenrune darzustellen.Um 11h dann das Urteil Freispruch in allen Bereichen. Jetzt stellt sich die Frage der Justiz, wenn man Menschen verurteilt und anzeigt wegen good night white pride und durchgestrichenen Hakenkreuzen , aber bekannte Nazis nicht verurteilt obwohl sie gezielt mit Runen provozieren. Ja dann ...Die frage ist wenn das Gericht sauber recherchiert hätten, dann würden sie unter npd unterfranken den Aufruf zur Veranstaltung im Husarenwäldchen finden und klar erkennen das es hier sowohl um Prvokation als auch um einen geplanten Aufzug gehandelt hat.Witere infos Folgen morgen
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Ergänzungen

Richtigstellung

Sin Patria 24.11.2006 - 22:07
1. Es heißt korrekt "Wostupatsch, Hartmut"

2. Der Verteidiger von Uwe Meenen war Wolfram Narath aus Berlin, früherer Bundesführer der Wiking-Jugend.


Aus der Mainpost 09.11.2006

Info 25.11.2006 - 08:17
In der Mainpost steht geschrieben

09.11.2006

Neonazi Meenen vor Gericht

Würzburg - Mit einem Vorfall am Volkstrauertag 2004 beschäftigt sich die Berufungskammer des Landgerichts: Uwe Meenen, Bezirksvorsitzender der NPD, hatte einen mit einer Rune dekorierten Kranz niederlegen wollen.

In erster Instanz war Meenen im vergangenen März zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Eine Entscheidung, mit der weder er noch der Staatsanwalt zufrieden waren. Beide gingen in die Berufung: Meenen, weil er einen Freispruch erreichen, der Staatsanwalt, weil er den Bezirksvorsitzenden der NPD hinter Gittern sehen will. Es geht um einen Kranz, den der 41-jährige Meenen und ein paar seiner Gesinnungsgenossen am Volkstrauertag 2004 bei sich hatten. Verziert war das Gebinde mit einer aus Rosen gesteckten Rune.

Auch die Kranzschleife war mit dem Symbol dekoriert. Die Anklage wirft Meenen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Die Nazis haben das germanische Symbol als Sanitätsabzeichen der gefürchteten SA benutzt. Er habe "in keinster Weise gewusst", dass die Nazis die Rune als Symbol benutzt haben, sagte Meenen nun vor Gericht. Das habe er erst durch die Anklage erfahren. Zum Beweis dafür, "wie gebräuchlich Runen in Deutschland sind", hat sein Berliner Verteidiger Wolfram Narath, der bis zum Verbot der rechtsextremen Wiking-Jugend deren Bundesführer war, Bücher im Gepäck, die die Symbole zeigen. Der Vorsitzende Richter sieht sich deshalb zu dem Hinweis veranlasst, dass der Gesetzgeber das Verwenden von Runen "nicht grundsätzlich unter Strafe gestellt" habe: "Um strafbar zu sein, müssen sie einen erkennbaren Bezug zur SA haben."

"Als Abgeordneter wären meine wirtschaftlichen Verhältnisse besser."
Uwe Meenen, NPD-Bezirksvorsitzender

Meenen, der in erster Instanz einen vom Staatsanwalt als "Geschwurbel" bezeichneten Vortrag über die Frage, "ob die Bundes- republik ein Staat und das Grundgesetz eine Verfassung ist" gehalten hatte, ist im Berufungsverfahren eher zurückhaltend. Er sei Verlagskaufmann gibt der gebürtige Würzburger an und habe nach der Lehre kurz in seinem Beruf gearbeitet. Von 1998 bis 2003 sei er arbeitslos gewesen. Dann habe er "ein eigenes Unternehmen" in Form eines Antiquariats im Mainviertel gegründet. Offenbar mit wenig Erfolg. Auf jeden Fall hat Meenen das Gewerbe im März abgemeldet und Hartz IV beantragt.

Zur Zeit arbeitet er nach eigenen Angaben für 150 Euro monatlich "im Büro einer gemeinnützigen Einrichtung", zahlt für sein Kind keinen Unterhalt und ist vom NPD-Landesvorstand "beauftragt, eine Immobilie zu finden und zu erwerben". Zu seiner politischen Karriere teilt Meenen mit, dass er Mitglied der "Jungen Nationaldemokraten" und Vorstandsmitglied der "Jungen Republikaner" gewesen sei. Der NPD sei er 2001 beigetreten, seit 2002 sei er Bezirksvorsitzender. Seine Kandidatur für den Bundestag sei erfolglos gewesen. "Sonst wären meine wirtschaftlichen Verhältnisse besser." Der Prozess gegen den 41-Jährigen wird am 24. November fortgesetzt.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt

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nachmal ein paar frachn:

wie hies der richter?
wie hies der anwalt?
wie hies der staatsanwalt?
was sagt die staatsanwaltschaft zum urteil?
blick ich das richtig, meenen wurde also freigesprochen und hatte erfolg im berufungsverfahren und der staatsanwalt, der ja offenbar auch berufung wollte, hat verloren?
war die weitere bekannte frau etwa die nazianwältin sylvia stolz (die neue flamme von horst mahler, der übrigens nach bayern verlegt wurde)?
gibts aus der mainpost einen bericht?

danke für die auskunft und danke, dass ihr über die verhandlung berichtet.

Oh mein gott

Politischer Soldat 25.11.2006 - 17:03
Wolfram Narath war Bundesführer der Wikingjugend, das ist richtig. Allerdings ist er seit 4 Jahren tot ihr Volltrottel! O_o

Wieder Freispruch

sandra_dy_ 25.11.2006 - 17:59
Wieder Freispruch für Rechtsextremisten

Der Würzburger NPD Funktionär Uwe Meenen wurde am Freitag, 24. November 2004 vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. Die Entscheidung traf Richter Dr. Arno Heß, Vorsitzender einer Berufungskammer des Landgerichts Würzburg. Meenen wurde in erster Instanz zunächst vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Dem unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der NPD wurde vorgeworfen, am so genannten Volkstrauertag im Jahr 2004 auf dem Hauptfriedhof der Stadt beabsichtigt zu haben, ein Gesteck mit einer verbotenen Lebensrune niederzulegen. Bereits in der vergangenen Woche hat das Würzburger Amtsgericht einen bekannten Rechtsradikalen freigesprochen, der in einer Traueranzeige Todesrunen und Lebensrunen verwendet hat.

Noch im Frühjahr 2005 vertrat das Amtsgericht Würzburg die Meinung, dass das Zeichen eine verbotene Lebensrune darstellte. Richter Heß sah dies am vergangenen Freitag anders. Er ging davon aus, dass das Symbol eine Todesrune gewesen sei, und die sei nicht verboten. Der Richter sprach Meenen weiterhin vom Vorwurf frei, gegen das das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Im Gegensatz zum Richter meinte Staatsanwalt Boris Raufeisen, dass Meenen ein bekannter Rechtsextremist sei, der aus Überzeugung handelt und bewusst versucht, an die Grenzen des Erlaubten zu gehen. Der Staatsanwalt verlangte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Uwe Meenen wurde im Dezember 2004 vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er im Internet auf den Seiten des rechtsextremen Deutschen Kollegs den Fortbestand des dritten Reiches ausrief. Meenen ist gebürtiger Würzburger, 41 Jahre alt und gelernter Verlagskaufmann. Das NPD Mitglied hat ein von ihm betriebenes Antiquariat im März 2006 aufgegeben und dann Hartz IV beantragt. Für sein uneheliches Kind zahlt der Rechtsextremist keinen Unterhalt. Derzeit soll Meenen für den NPD Landesverband Bayern eine Immobilie erwerben.

Unterdessen hat ein weiteres Urteil in Sachen Rechtsextremismus aus Unterfranken öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Das Amtsgericht Gemünden hat vor kurzer Zeit einen Mittelsinner Hausbesitzer verurteilt, weil er Lebensrunen in seinem Küchenfenster anbrachte. Der Verurteilte hat zudem militärische Übungen mit Kindern im Landkreis Main Spessart durchgeführt und mit den Kindern einen Aufmarsch durch Mittelsinn unternommen.

 http://www.nachrichten-aus-hassfurt.de/Meldung%20263.htm

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