Potsdam: Überraschende Urteilsverkündung
Am heutigen Montag wurden zunächst einmal die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, des Nebenklägeranwalts W.Nahrath, und der Verteidiger gehört.
Nach drei Stunden Beratung, die eigentlich nur angesetzt war, damit das Gericht über gestellte Anträge entscheidet, folgte dann überraschend das Urteil.
Nach drei Stunden Beratung, die eigentlich nur angesetzt war, damit das Gericht über gestellte Anträge entscheidet, folgte dann überraschend das Urteil.
Überraschende Urteilsverkündung heute im Potsdamer Antifa-Prozess
20.11.2006
Peter Petersen, der Staatsanwalt, berichtete, dass es im Sommer letzten jahres zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken gekommen wäre. Der Auslöser dessen wäre der sog. "Chamäleon-Prozess" gewesen. Am 18.06.05 habe es dann Gerüchte gegeben, dass sich Nazis in der Potsdamer Innenstadt aufhielten. Die Angeklagten hätten sich dann zur Verhinderung weiterer Übergriffe in Richtung des Nauener Tors begeben. Aus der Gutenbergstarße kommend seien sie in Richtung Cafe Heider gelaufen, dabei hätten sie auf der anderen Straßenseite den Nebenkläger Benjamin Oestreich gesehen, hiernach hätten sie sich vermummt, wären wieder zurückgelaufen und hätten das Opfer verfolgt. Dabei hätte einer der Angeklagten mit einem Teleskopschlagstock zuerst auf den Rucksack Oestreichs geschlagen, wobei eine Flasche zu Bruch ging und hiernach auf den Kopf. Dadurch sei das Opfer zu Boden gegangen. Dort liegend hätten laut Staatsanwaltschaft die Angeklagten auf ihr Opfer eingetreten. Die Angeklagte Julia wäre erst später dazugestoßen, da sie sich zunächst mit dem Zeugen Troschke unterhalten habe, dabei sei sie dann von Cindy Prause gesehen worden. Hiernach hätte sich die Angeklagte Julia in einem sog. "Zeitfenster" zum Tatort begeben und dort auf das Opfer eingetreten. Dabei hätten die Angeklagten P.B., R.D. und A.L. den Nebenkläger "einer das Leben gefährdenden Behandlung" unterzogen. Die Strafmaßforderung belief sich beim Staatsanwalt dann auf 1 Jahr und 3 Monate Haft für Julia ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, zusätzlich die Zahlung von 300€ Schmerzensgeld, 1 Jahr ausgesetzt auf Bewährung für den Angeklagten P.B. und 400€ Schmerzensgeld, für den Angeklagten R.D. vier Wochen Dauerarrest und für den Angeklagten A.L. eine Verwarnung und die Zahlung von 300€ Schmerzensgeld, da sich dieser geständig gezeigt habe und sich von der linken Szene sowie von Gewalt distanziert habe. Das Hauptziel dieser Verhandlung nannte Petersen auch, den Angeklagten klar zu machen, dass Gesinnung sich nicht in Köpfe einprügeln lasse, da sonst die Polizei sich ja einfach einmal alle Rechten aufs Revier einladen würde um sie einer solchen Behandlung zu unterziehen und danach die Linken.
Der Anwalt der Nebenklage folgte der Staatsanwaltschaft bei der Strafmaßbegründung weitestgehend, forderte dann jedoch, dass alle Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten. Die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafen empfand er jedoch als zu niedrig, da in dem seiner Meinung nach vergleichbaren sog. "Tram-Prozess" bedeutend höhere Strafen verhängt worden seien. Er forderte Strafen von 2 Jahren für Julia, 2 Jahre und 6 Monate für P.B., 1 Jahr Haft für R.D. und 1 Jahr Haft für A.L.
Hiernach sprach Gysi, dieser berichtete von der Vorgeschichte dieses Vorfalls, über den letzten Sommer und die vielfältigen Gewalttaten der Nazis. Dabei berichtete er von dem Überfall auf das Haus der Angeklagten Julia und dem Überfall auf den Angeklagten P.B. Er brachte vor, dass sein Mandant äußerlich nicht in das von den Tatzeugen beschriebene Bild gepasst habe und von niemandem direkt belastet wurde. Er berichtete weiterhin, dass die Untersuchungshaft das Leben seines Mandanten verändert habe.
Dann gaben die Anwältin Schulze und der Anwalt von Klingräf ihre Plädoyers ab. Diese bekundeten, dass die Verhängung von 4 Monaten Dauerarrest gegen ihren Mandanten eine völlig verfehlte Bestrafung sei, da diese laut Jugendstrafgesetz dazu diene direkt nach der Tat Konsequenzen dieser aufzuzeigen. Davon könne nach über einem Jahr keine Rede mehr sein. Alle Zeugen hätten keine endgültige Identifizierung der Täter vorgenommen. Für den Freispruch ihres Mandanten würde es ausreichen, wenn nicht endgültig ausgeschlossen werden könnte, dass nicht noch mindestems eine Person später zum Tatort dazugekommen sei. Die Identifizierung der Täter durch die Zeugin Meinelt sei zudem fragwürdig, da diese noch nicht einmal habe aussagen können, ob die Täter nun männlich oder weiblich gewesen seien. Objektiv hätte von Anfang an festgestellt werden können, dass das Verletzungsbild des Opfers nicht übereingestimmt habe mit den verschiedensten Zeugenaussagen. Desweiteren habe die Zeugin Meinelt ausgesagt und dies habe die Staatsanwaltschaft (StA) unter den Tisch fallen lassen, dass die Tätergruppe aus Richtung der Hegelallee gekommen sei, nicht aus der Gutenbergstraße. Außerdem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass zu den Tätern eine Person später hinzugekommen sei und dann mit zugetreten hätte. Selbst das Opfer habe ausgesagt, dass nach der Tat noch dunkel gekleidete Menschen dazugekommen wären.
Der Anwalt Lindemann, hielt hiernach der StA vor, dass diese auch verpflichtet sei, entlastendes und nicht nur belastendes Material vorzutragen, demnach handele es sich bei diesem Verfahren eindeutig um ein politisches. Der Angeklagte A.L., welcher seinen Mandanten, den Angeklagten P.B., belastet habe mit einer Zeugenaussage habe diese unter dem Eindruck der erlittenen Untersuchungshaft und der Schwere des Vorwurfs gemacht. Niemand sonst habe seinen Mandanten belastet und da A.L. im Gericht nicht bereit gewesen sei, Fragen zu beantworten, könne diese Aussage nicht dazu benutzt werden, um seinen Mandanten zu verurteilen. Denn es sei ganz natürlich dass der Angeklagte A.L. versucht habe die ihm vorgeworfene Tatbeteilung auf jemand anderen abzuwälzen.
Der Anwalt Sauer gab danach an, dass das objektive Verletzungbild des Opfers nicht im Geringsten vereinbar gewesen sei mit den gegenüber der Polizei und dem Gericht gemachten Zeugenaussagen. Der Rucksack, den der Nebenkläger am Tatabend trug, sei zudem ungeeignet Schläge mit einem Teleskopschlagstock abzuhalten, es blieben also objektiv nur 2 Verletzungen. Diese stellten von Anfang an keinen versuchten Mord da. Die Belastung seiner Mandantin durch u.a. die Zeugin Meinelt sei darauf zurückzuführen, dass diese unter den Tätern eine korpulente Person gesehen habe und dann später Julia auf dem Platz sah, daraus habe sie den Schluß gezogen, dass es Julia gewesen sein müsse, die an der Tat beteiligt war. Ein Zeitfenster wie von der StA behauptet existiere zudem nicht. Die Zeugin Prause lief von Oestreich weg, als die Täter auf diesen zukamen, dann sah sie ca. 30-40m vom Tatort entfernt Julia im Gespräch mit den Zeugen Troschke und Becker. Es habe also für seine Mandantin gar keine Zeit gegeben sich an der Tat zu beteiligen.
Nach drei Stunden Beratung, die eigentlich nur angesetzt war, damit das Gericht über gestellte Anträge entscheidet, folgte dann überraschend das Urteil. Dieses sieht 6 Monate Haft ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und zusätzlich die Ableistung von 50 Arbeitsstunden für den Angeklagten P.B. vor, für die Angeklagte Julia ebenfalls 6 Moante Haft ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und für die Angeklagten R.D. und A.L jeeweils eine Verwarnung, zusätzlich muss ersterer 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. In ihrer Urteilsbegründung folgte die Richterin weitestgehend der Staatsanwaltschaft. Jedoch lässt die Art und Weise wie sich diese Begründung zusammengeschustert wurde, ein politisches Verfahren vermuten. Alle vormaligen "Entlastungszeugen" wurde so zu Belastungszeugen, zudem hatte beispielsweise niemand der Zeugen, die allesamt unterschiedliche Angaben machten, gesehen wie zB eine weitere Person zum Tatort dazukam und ebenfalls auf das Opfer eingetreten hat, was das Gericht als erwiesen ansah. Auch die Einlassungen der Angeklagten R.D. und Julia hielt sie für unglaubwürdige "Schutzbehauptungen". Die Verteidigung lässt sich weitere Rechtsmittel offen, eine abschließende Beurteilung des Verfahrens wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
20.11.2006
Peter Petersen, der Staatsanwalt, berichtete, dass es im Sommer letzten jahres zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken gekommen wäre. Der Auslöser dessen wäre der sog. "Chamäleon-Prozess" gewesen. Am 18.06.05 habe es dann Gerüchte gegeben, dass sich Nazis in der Potsdamer Innenstadt aufhielten. Die Angeklagten hätten sich dann zur Verhinderung weiterer Übergriffe in Richtung des Nauener Tors begeben. Aus der Gutenbergstarße kommend seien sie in Richtung Cafe Heider gelaufen, dabei hätten sie auf der anderen Straßenseite den Nebenkläger Benjamin Oestreich gesehen, hiernach hätten sie sich vermummt, wären wieder zurückgelaufen und hätten das Opfer verfolgt. Dabei hätte einer der Angeklagten mit einem Teleskopschlagstock zuerst auf den Rucksack Oestreichs geschlagen, wobei eine Flasche zu Bruch ging und hiernach auf den Kopf. Dadurch sei das Opfer zu Boden gegangen. Dort liegend hätten laut Staatsanwaltschaft die Angeklagten auf ihr Opfer eingetreten. Die Angeklagte Julia wäre erst später dazugestoßen, da sie sich zunächst mit dem Zeugen Troschke unterhalten habe, dabei sei sie dann von Cindy Prause gesehen worden. Hiernach hätte sich die Angeklagte Julia in einem sog. "Zeitfenster" zum Tatort begeben und dort auf das Opfer eingetreten. Dabei hätten die Angeklagten P.B., R.D. und A.L. den Nebenkläger "einer das Leben gefährdenden Behandlung" unterzogen. Die Strafmaßforderung belief sich beim Staatsanwalt dann auf 1 Jahr und 3 Monate Haft für Julia ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, zusätzlich die Zahlung von 300€ Schmerzensgeld, 1 Jahr ausgesetzt auf Bewährung für den Angeklagten P.B. und 400€ Schmerzensgeld, für den Angeklagten R.D. vier Wochen Dauerarrest und für den Angeklagten A.L. eine Verwarnung und die Zahlung von 300€ Schmerzensgeld, da sich dieser geständig gezeigt habe und sich von der linken Szene sowie von Gewalt distanziert habe. Das Hauptziel dieser Verhandlung nannte Petersen auch, den Angeklagten klar zu machen, dass Gesinnung sich nicht in Köpfe einprügeln lasse, da sonst die Polizei sich ja einfach einmal alle Rechten aufs Revier einladen würde um sie einer solchen Behandlung zu unterziehen und danach die Linken.
Der Anwalt der Nebenklage folgte der Staatsanwaltschaft bei der Strafmaßbegründung weitestgehend, forderte dann jedoch, dass alle Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten. Die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafen empfand er jedoch als zu niedrig, da in dem seiner Meinung nach vergleichbaren sog. "Tram-Prozess" bedeutend höhere Strafen verhängt worden seien. Er forderte Strafen von 2 Jahren für Julia, 2 Jahre und 6 Monate für P.B., 1 Jahr Haft für R.D. und 1 Jahr Haft für A.L.
Hiernach sprach Gysi, dieser berichtete von der Vorgeschichte dieses Vorfalls, über den letzten Sommer und die vielfältigen Gewalttaten der Nazis. Dabei berichtete er von dem Überfall auf das Haus der Angeklagten Julia und dem Überfall auf den Angeklagten P.B. Er brachte vor, dass sein Mandant äußerlich nicht in das von den Tatzeugen beschriebene Bild gepasst habe und von niemandem direkt belastet wurde. Er berichtete weiterhin, dass die Untersuchungshaft das Leben seines Mandanten verändert habe.
Dann gaben die Anwältin Schulze und der Anwalt von Klingräf ihre Plädoyers ab. Diese bekundeten, dass die Verhängung von 4 Monaten Dauerarrest gegen ihren Mandanten eine völlig verfehlte Bestrafung sei, da diese laut Jugendstrafgesetz dazu diene direkt nach der Tat Konsequenzen dieser aufzuzeigen. Davon könne nach über einem Jahr keine Rede mehr sein. Alle Zeugen hätten keine endgültige Identifizierung der Täter vorgenommen. Für den Freispruch ihres Mandanten würde es ausreichen, wenn nicht endgültig ausgeschlossen werden könnte, dass nicht noch mindestems eine Person später zum Tatort dazugekommen sei. Die Identifizierung der Täter durch die Zeugin Meinelt sei zudem fragwürdig, da diese noch nicht einmal habe aussagen können, ob die Täter nun männlich oder weiblich gewesen seien. Objektiv hätte von Anfang an festgestellt werden können, dass das Verletzungsbild des Opfers nicht übereingestimmt habe mit den verschiedensten Zeugenaussagen. Desweiteren habe die Zeugin Meinelt ausgesagt und dies habe die Staatsanwaltschaft (StA) unter den Tisch fallen lassen, dass die Tätergruppe aus Richtung der Hegelallee gekommen sei, nicht aus der Gutenbergstraße. Außerdem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass zu den Tätern eine Person später hinzugekommen sei und dann mit zugetreten hätte. Selbst das Opfer habe ausgesagt, dass nach der Tat noch dunkel gekleidete Menschen dazugekommen wären.
Der Anwalt Lindemann, hielt hiernach der StA vor, dass diese auch verpflichtet sei, entlastendes und nicht nur belastendes Material vorzutragen, demnach handele es sich bei diesem Verfahren eindeutig um ein politisches. Der Angeklagte A.L., welcher seinen Mandanten, den Angeklagten P.B., belastet habe mit einer Zeugenaussage habe diese unter dem Eindruck der erlittenen Untersuchungshaft und der Schwere des Vorwurfs gemacht. Niemand sonst habe seinen Mandanten belastet und da A.L. im Gericht nicht bereit gewesen sei, Fragen zu beantworten, könne diese Aussage nicht dazu benutzt werden, um seinen Mandanten zu verurteilen. Denn es sei ganz natürlich dass der Angeklagte A.L. versucht habe die ihm vorgeworfene Tatbeteilung auf jemand anderen abzuwälzen.
Der Anwalt Sauer gab danach an, dass das objektive Verletzungbild des Opfers nicht im Geringsten vereinbar gewesen sei mit den gegenüber der Polizei und dem Gericht gemachten Zeugenaussagen. Der Rucksack, den der Nebenkläger am Tatabend trug, sei zudem ungeeignet Schläge mit einem Teleskopschlagstock abzuhalten, es blieben also objektiv nur 2 Verletzungen. Diese stellten von Anfang an keinen versuchten Mord da. Die Belastung seiner Mandantin durch u.a. die Zeugin Meinelt sei darauf zurückzuführen, dass diese unter den Tätern eine korpulente Person gesehen habe und dann später Julia auf dem Platz sah, daraus habe sie den Schluß gezogen, dass es Julia gewesen sein müsse, die an der Tat beteiligt war. Ein Zeitfenster wie von der StA behauptet existiere zudem nicht. Die Zeugin Prause lief von Oestreich weg, als die Täter auf diesen zukamen, dann sah sie ca. 30-40m vom Tatort entfernt Julia im Gespräch mit den Zeugen Troschke und Becker. Es habe also für seine Mandantin gar keine Zeit gegeben sich an der Tat zu beteiligen.
Nach drei Stunden Beratung, die eigentlich nur angesetzt war, damit das Gericht über gestellte Anträge entscheidet, folgte dann überraschend das Urteil. Dieses sieht 6 Monate Haft ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und zusätzlich die Ableistung von 50 Arbeitsstunden für den Angeklagten P.B. vor, für die Angeklagte Julia ebenfalls 6 Moante Haft ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und für die Angeklagten R.D. und A.L jeeweils eine Verwarnung, zusätzlich muss ersterer 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. In ihrer Urteilsbegründung folgte die Richterin weitestgehend der Staatsanwaltschaft. Jedoch lässt die Art und Weise wie sich diese Begründung zusammengeschustert wurde, ein politisches Verfahren vermuten. Alle vormaligen "Entlastungszeugen" wurde so zu Belastungszeugen, zudem hatte beispielsweise niemand der Zeugen, die allesamt unterschiedliche Angaben machten, gesehen wie zB eine weitere Person zum Tatort dazukam und ebenfalls auf das Opfer eingetreten hat, was das Gericht als erwiesen ansah. Auch die Einlassungen der Angeklagten R.D. und Julia hielt sie für unglaubwürdige "Schutzbehauptungen". Die Verteidigung lässt sich weitere Rechtsmittel offen, eine abschließende Beurteilung des Verfahrens wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
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