Antirepressionsdemo 18.11. Recklinghausen,NRW

oar 10.11.2006 12:38
Wieder einmal versuchen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte Antifaschismus zu kriminalisieren.

Antifascism is not a crime

Am 24.08.2006 wurde ein junger Antifaschist von einem Jugendschöffengericht in Recklinghausen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren hatte sich bereits über zwei Jahre hingezogen. Es war der zweite Versuch, da der erste der Repressionsorgane scheiterte. Beim ersten Mal sah sich das Gericht gezwungen aufgrund schlechter und nicht ausreichender Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft das Verfahren an eben diese Repressionsorgane zurück zu weisen verbunden mit der Forderung mit der Suche nach neuen handfesten Beweisen für die Schuld des Angeklagten. Schon hier ließ das Gericht seinen Willen zur Verurteilung des jungen Mannes erkennen. Dem Angeklagten wurden drei Taten zur Last gelegt die sich im Zeitraum vom Dezember 2004 bis April 2005 ereignet haben sollen. Polizei und Staatsanwaltschaft ließen nichts ununternommen um neue "Beweise" gegen den Angeklagten hervorzuzaubern. Nachdem sie ihre aufgetragene Arbeit beendet hatten wurde eine neue Verhandlung anberaumt. Die Situation hatte sich deutlich geändert.

So wurden nun anstatt von drei Zeugen (wie im ersten Verfahren) ganze 14 Zeugen vorgeladen und auch andere angeblich belastende Beweise in Form von Videos angeführt. Im Verlauf der Verhandlung wurde eines schnell klar: die Staatsanwaltschaft versuchte mittels der hohen Zahl von Zeugen das Verfahren unnötig aufzubauschen. Die Zeugen bestanden zum Großteil aus Polizeibeamten, die mit ihrer Aussage den Angeklagten belasten sollten. Allerdings widersprachen sich die geladenen Zeugen teilweise deutlich. Es traten eindeutige Widersprüche zwischen einzelnen Aussagen auf. Zudem sagte ein Großteil der Zeugen der Anklage mehrmals aus, er könne nichts zu den angeklagten Tatbeständen aussagen. Das Gericht sah sich nicht genötigt von diesen Unstimmigkeiten der Zeugen Notiz zu nehmen. Zudem erwähnte es in seinem Urteil Sachverhalte, die während der Verhandlung eindeutig von der Verteidigung widerlegt werden konnten. Dies wurde auch durch Aussagen von Polizeibeamten und Fotobeweismaterial belegt. Auch der vorsitzende Richter schien keine große Lust an der Wahrheitsfindung an den Tag zu legen. Während der Vorführung von Beweisvideos wandte er sich ab und unterhielt sich lieber mit seinen Schöffen. Bei Befragung von Zeugen seitens der Anklage zeigte er überaus deutliches Desinteresse und forderte die Verteidigung mehrmals auf Ihre Befragung kurz zu halten. Ebenfalls schien er Respekt für Neonazis zu haben, die im Winter 2004 durch Recklinghausen marschierten. Anders sind Aussagen wie

"Ich finde das gut, dass die Rechten eine Versammlung angemeldet hatten! Die halten sich wenigstens an die demokratische Grundordnung im Gegensatz zu ihnen!"

wahrlich nicht deuten. Die genannten Bedingungen schlugen sich am Ende des Prozesses in einem katastrophalen Urteil nieder. Das Gericht würdigte die diffuse und unschlüssige Beweisführung der Staatanwaltschaft und verurteilte den jungen Antifaschisten zu einem halben Jahr auf Bewährung (ausgesetzt auf zwei Jahre) sowie zu Sozialstunden. Wohlgemerkt nachdem der Gutachter der Jugendgerichtshilfe eine Verwarnung vorgeschlagen und die Staatsanwaltschaft ein geringeres Strafmaß gefordert hatte. Zusätzlich zu dem im Urteil genannten Strafmaßnahmen wurde dem Angeklagten auferlegt die Verfahrenskosten zu tragen, die unter anderem durch die hohe Anzahl von geladenen Zeugen, in Schwindel erregende Höhen gestiegen sind. Der Sinn von diesem und anderen Prozessen gegen AntifaschistInnen oder andere politische AktivistInnen dürfte klar sein. Sie sollen eingeschüchtert und so an weiterer politischer Betätigung gehindert werden. Und hier wird ebenfalls deutlich, dass es nicht nur einen Menschen trifft, sondern dass diese Vorgehensweise von Repressionsorganen eine Bewegung attackiert und zum Stillstand bringen soll. Vor Gericht verhandelte Verfahren sind nur ein kleiner, aber dennoch wichtiger, Teil dieser Vorgehensweise. Öfter und vor allem von der Öffentlichkeit unbemerkter sind zum Beispiel Hausbesuche von Staatsschützern bei politischen Aktivisten oder deren Eltern und Arbeitgebern, Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen, Meldeauflagen und eine Reihe weiterer Maßnahmen die in der Bundesrepublik und auch darüber hinaus an der Tagesordnung sind.Wir werden diese Machenschaften von Polizei, Justiz & Co nicht hinnehmen und uns entschieden zur Wehr setzen!

In diesem Sinne fordern wir alle Antifaschisten und Antifaschistinnen auf sich an der Demonstration gegen Repression am 18. November 2006 zu beteiligen! Neben der aktiven Teilnahme an der Demonstration ist es mehr als nur nötig auch finanzielle Unterstützung zu leisten. Es existiert ein Spendenkonto für die Unterstützung des Betroffenen. Bitte spendet Geld für die Solidaritätsarbeit!

Verurteilt wird einer, gemeint sind wir alle!

Demonstration am 18.11.2006 um 14 Uhr, Recklinghausen HBF

Repression und Kriminalisierung bekämpfen!



Spendenkonto:Alternatives Kulturzentrum eV - Sparkasse Vest - Kontonummer 6000 35 63 Bankleitzahl 426 501 50 - Verwendungszweck: "Prozesskostenhilfe"

Offene Antifa Recklinghausen

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Ergänzungen

Soli-Konzert in Gelsenkirchen

x 11.11.2006 - 12:08
Am 1.12. spielen im Spunk in Gelsenkirchen Lt.Mosh, Mourning For Tomorrow und Kontrapunkt.. (mehr dazu | Plakat)

Also zeigt euch solidarisch und investiert die 4€ nicht nur in einen musikalisch lohnenswerten, sondern auch politisch notwendigen Abend, da unser Genosse die Gerichtskosten der ersten und nun anstehenden zweiten Instanz die sich insgesamt wohl auf 4000-6000€ belaufen werden auf gar keinen Fall alleine aufbringen kann.