Hausdurchsuchung in Bitterfeld
Hausdurchsuchung bei Antifaschisten in der Region Bitterfeld
Anti-Thor Steinar Symbolik strafbar?
Am Morgen des 7.11.06 gegen 6 Uhr durchsuchten fünf Beamte des Polizeireviers Bitterfeld die Wohnung eines örtlichen Antifaschisten.
Die Hausdurchsuchung beschränkte sich allein auf Computer, Festplatten und andere Speichermedien.
Parallel zur Hausdurchsuchung wurden Konto, Handy und Server der Webdesign Firma des Betroffenen eingefroren bzw. stillgelegt.
Auf nachhaken des hinzu gezogenen Anwalts stellte sich heraus, dass die Hausdurchsuchung auf Grundlage eines verwendeten angeblich verbotenen Symbols auf einer Internetseite basiert.
Auf Grund der zeitlichen nähe der Hausdurchsuchung zur am 28.10.06 stattgefundenen NPD Demo in Bitterfeld und deren Gegenaktionen kann davon ausgegangen werden das es sich um das auf der Antifa-Mobipage verwendete zerschlagene Thor Steiner Symbol handelt. (Bild 1)
Dies ist natürlich nur als Vorwand zu werten, antifaschistische Strukturen sollen so eingeschüchtert und kriminalisiert werden.
Somit ist es ein weiterer Versuch neben den Verfahren gegen durchgestrichene Hakenkreuze und „Good Night White Pride“ Symbole nun auch Anti-Thor Steinar Symbole zu verbieten.
Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten.
Gegen die Staatliche Willkür und Kriminalisierung linker Strukturen.
All Cops Are „Beautifull“
Anti-Thor Steinar Symbolik strafbar?
Am Morgen des 7.11.06 gegen 6 Uhr durchsuchten fünf Beamte des Polizeireviers Bitterfeld die Wohnung eines örtlichen Antifaschisten.
Die Hausdurchsuchung beschränkte sich allein auf Computer, Festplatten und andere Speichermedien.
Parallel zur Hausdurchsuchung wurden Konto, Handy und Server der Webdesign Firma des Betroffenen eingefroren bzw. stillgelegt.
Auf nachhaken des hinzu gezogenen Anwalts stellte sich heraus, dass die Hausdurchsuchung auf Grundlage eines verwendeten angeblich verbotenen Symbols auf einer Internetseite basiert.
Auf Grund der zeitlichen nähe der Hausdurchsuchung zur am 28.10.06 stattgefundenen NPD Demo in Bitterfeld und deren Gegenaktionen kann davon ausgegangen werden das es sich um das auf der Antifa-Mobipage verwendete zerschlagene Thor Steiner Symbol handelt. (Bild 1)
Dies ist natürlich nur als Vorwand zu werten, antifaschistische Strukturen sollen so eingeschüchtert und kriminalisiert werden.
Somit ist es ein weiterer Versuch neben den Verfahren gegen durchgestrichene Hakenkreuze und „Good Night White Pride“ Symbole nun auch Anti-Thor Steinar Symbole zu verbieten.
Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten.
Gegen die Staatliche Willkür und Kriminalisierung linker Strukturen.
All Cops Are „Beautifull“
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Mhh.. ziemlich interessant...
typisch?
nazis gehts auch nicht besser
hab da auch noch was
im Berliner Olympiastadion wird man jetzt übrigens mit Thor Steinar und A.C.A.B.?!?!??? rausgeschmissen!
r2wills
http://www.dagegen-bleiben.de
Welcher verqueren Logik da die Obrigkeit folgt, kann man im Spiegel lesen:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,413443,00.html
In Bayern...
Der Münchener Nazipenner Norman Bordin stand vor gericht wegen Tragen des
verbotenen Keltenkreuzes.
-> Freispruch!
Begründung : Er wusste nichts vom Rechtswandel.
What the Fuck.....man muss seine Connections haben...
Süddeutsche Zeitung:
Keltenkreuz-Prozess
Neonazi wird freigesprochen
Der Landesvorsitzende der NPD-Jugendorganisation, Norman Bordin, steht zum neunten Mal vor Gericht. Jetzt hat er zum ersten Mal recht bekommen.
Von Alexander Krug
"Junge Nationaldemokraten" nennt sich die Jugendorganisation der NPD, deren Landesvorsitzender Norman Bordin ist.
Foto: ap
Sein Strafregister ist ziemlich umfangreich. Bereits achtmal wurde der Neonazi Norman Bordin - laut Staatsanwalt Michael Müller einer der "führenden Köpfe der rechten Szene in München" - verurteilt. Gestern erfolgte der mittlerweile neunte Auftritt des 30-jährigen Landesvorsitzenden der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" vor Gericht. Die Anklage diesmal: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Bordin hatte im Februar dieses Jahres gemeinsam mit Gesinnungsgenossen an einer Demonstration am Marienplatz zum "Bombenholocaust in Dresden" teilgenommen. Dabei präsentierte er eine schwarze Fahne mit weißem Keltenkreuz, in Anlehnung an die bereits 1982 verbotene rechtsextremistische Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA).
Irrtum eines "Gerichtserfahrenen"
Als Polizisten Bordin damals zur Rede stellten, berief er sich auf zwei alte Gerichtsurteile aus den 90er Jahren. Beide Instanzen hatten die Verwendung des Keltenkreuzes damals als unbedenklich eingestuft. Bordins Verteidiger machte deshalb auch für seinen Mandanten einen so genannten Verbotsirrtum geltend. Bordin sei sich aufgrund der Urteile sicher gewesen, sich nicht strafbar zu machen.
Anders argumentierte dagegen Staatsanwalt Müller. Die alte Rechtsprechung sei "längst überholt", und dies hätte der Angeklagte auch wissen können. Als "gerichtserfahrener" Neonazi hätte er sich auch um die neue Rechtsprechung kümmern müssen. "Wenn ich schon in die Öffentlichkeit gehe, dann muss ich eben auch besonderen Rat einholen." Müller forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro für Bordin, der als Beruf "Hausmann" angab.
Die Amtsrichterin sprach Bordin indes frei. Aufgrund der alten Urteile und als "juristischer Laie" habe er davon ausgehen dürfen, dass die Verwendung der Keltenkreuz-Fahne nicht strafbar sei.
Die Richterin machte jedoch auch deutlich, dass sie grundsätzlich von einer Strafbarkeit des Keltenkreuz-Symbols ausgehe. Beim nächsten Mal, gab sie Bordin mit auf den Weg, könne er sich also nicht mehr auf den "Verbotsirrtum" berufen. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen den Freispruch einlegt.
Ergänzung
Wir kennen alle die §86a-Verfahren gegen Antifas der letzten Zeit:
die Verwendung von Nazisymbolen in klar antifaschistischen Kontext wird kriminalisiert, nach dem Motto "ist ja ein Hakenkreuz enthalten".
Das gleiche Spiel deutet sich auch hier an:
Die Antifa Bitterfeld verwendet in ihrem Logo das alte Thor-Steinar-Emblem, das sich aus einer Tyr-Rune und einer Gibor-Rune, auch als Wolfangel bekannt, zusammensetzt. Diese Wolfsangel wurde z.B. von der 32. SS-Division "30. Januar" verwendet und fällt daher unter "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, was im §86a StGB geregelt ist.
Und daraus wird dann das gleiche Repressionsverfahren à la Tübingen, Stuttgart oder aber Stade, welches glücklicherweise eingestellt wurde.
So und so schließt sich der Kreis der Repression.
Hausdurchsuchung
Bürger, wehrt euch!!!!!
Gruß Tobias
www.wolkenspitze.de
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
18.11.2006 NAZIS IN HALBE STOPPEN
www.redhalbe.de.vu
Demogracy sucks
Apfel,Citrone,Annanas,Banane!!!!!!
Gegenanzeige.
mensch mensch mensch
Ich mein das sie das Godd night white pride zeichen kriminalisiere ist schon crass (zuletzt von berliner bullen in bremen getan, aber das es jetzt auch noch so weiter geht
gute nacht nie dagewesener deutscher rechtsstaat....
Apfel Citrone Ananas Banane, Obstsalat für Linksradikale!
Total krank
Es kann(darf) nicht sein, dass Nazisymbole akzeptiert, und antifasymbole verfolgt werden.
Fräge fragen
Glaubst du, es gibt einen Hausdurchsuchungsbefehl über einen "Vorwand" ?! Endweder ist dieses Symbol höchst verboten oder es ist freie Meinungsäußerung (die freieste, die wir je hatten). So eine Durchsuchung unterschreibt kein Richter, nur um antifaschistischen Strukturen mal eins auszuwischen! Was ergab/ergibt die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt?
Bitte keine Mythen auf Indy verbreiten. Danke!