5. Prozesstag zu bunten Gerichten in GI

Puff Fan Club Wieseck e.V. 04.11.2006 23:22 Themen: Repression
Heute war der 5. Tag des inzwischen sehr umfangreichen Verfahrens gegen Jörg B. wegen Sachbeschädigung an Gerichtsgebäuden mittels politischer Farbparolen. Der Vormittag bestand hauptsächlich aus Zeugenvernehmungen, die klären sollten, auf welcher Rechtsgrundlage die erfolgten Kameraüberwachung der Gerichte erfolgte und inwiefern tatsächlich eine Sach-Beschädigung stattgefunden hat. Höhepunkt dabei war der Aufritt von Ex-Staatsschützer Puff, der sich nicht ‚beherrschen’ konnte und wütend mit Unterstellungen um sich warf und die Verteidigung "anpöbelte" ...
Der Nachmittag war eine "Vorlesestunde" mit umfangreich begründeten Beweisanträgen zur mangelnden Glaubwürdigkeit der Zeugen und Verfassungsbrüchen von Polizei und Justiz. Ich entschuldige mich jetzt schon für den wahrscheinlich ziemlich hochgestochenen Stil: 8 Std. Beamtendeutsch hinterlassen ihre Spuren ...
Nachtrag zum 4. Prozesstag

Nur ein Schiebetermin, d.h. wegen Urlaub vom Richter ... musste ein "Guten Tag und tschüss"-Termin stattfinden, damit der Prozess nicht länger als drei Wochen unterbrochen wird. Das ist nämlich nicht erlaubt. Verhandelt wurde gar nichts, Richter Wendel verlaß nur das Vorstrafenregister des Angeklagten. Das enthielt nur einen läppischen Hausfriedensbrucheintrag vor vielen Jahren in Stuttgart (Atomforum). Aber Richter Wendel erinnert sich, dass da ja noch etwas war, an dem er auch mitgewirkt hatte ...
Lustig war das große Polizeiaufgebot, das folglich für fünf Minuten da und mit Essen für den ganzen Tag ausgestattet war. Der Angeklagte radelte anschließend noch mehrere Stunden in der Stadt umher, besuchte verschiedene Läden und den Rechtsanwalt. Zwei Wannen voll Bereitschaftspolizei fuhren immer nebenher bzw. standen an den Ecken der Gebäude.


5. Prozesstag

Ex-Staatsschutzchef Puff mit blanken Nerven

Der erste Zeuge, ehemaliger Staatsschutzchef Puff, entwickelte sich ob der hartnäckigen Fragen der Verteidigung als ansehnliches Nervenbündel, weil er ständig persönliche und emotionale Verdächtigungen und Beschuldigungen gegen den Angeklagten aussprach, um, darauf angesprochen, sofort zu dementieren, so etwas gesagt zu haben. Behauptete, mensch würde ihm die Worte im Mund herumdrehen, ihn falsch verstehen wollen, aber selbst die gutgemeinte Unterstützung des Richters konnte seinen offensichtlichen Verfolgungs-Wahn gegen Jörg B. nicht verbergen (später auf dem Flur neben seinen PolizeikollegInnen spielte er wieder den Unnahbaren, aber als Zeuge kann er einfach nicht cool bleiben. Spaßig für die ZuschauerInnen ...).
Zu seinen Aussagen (und er hat viel ... erfunden): Seit 2002 habe es "viele Aktionen" gegeben, darunter auch einen Brandanschlag auf Justizgebäude. Es habe "Verdachtsmomente" gegeben, dass dieser aus den "Reihen der Projektwerkstatt begangen wurde". Er sei jetzt Beamter in Ruhestand und B. hätte das auch in einer Aktion gewürdigt.
Im Vorfeld des Verfahrens gegen die Projektwerkstättler B. und N. habe die Polizei befürchtet, dass es wieder zu Sachbeschädigungen kommen würde. Es habe "Sicherheitsgespräche" mir der Bereitschaftspolizei und dem Gericht gegeben. Puff sagte aus, dass die Kameraüberwachung in der Tatnacht auf den 3.12.2003 aufgrund des HSOG (Hessisches Polizeigesetz) und aus Anweisung des Führungsstabs im Polizeipräsidium Mittelhessen erfolgt sei. "Die StPO war außen vor", sagte Puff klipp und klar, "die Videoüberwachung wurde nicht an schweren Straftaten festgemacht." Der am 3. Prozesstag ( http://de.indymedia.org/2006/09/157906.shtml) vernommene LKA-Beamte Schweitzer hatte allerdings ausgesagt, § 100c der Strafprozessordnung (STPO) sei Grundlage für die Maßnahme gewesen – und er hätte das so von der Polizei Gießen erklärt bekommen. Das hielt Richter Wendel dem Staatsschützer im Ruhestand vor, der salopp antworte: "Dann hat er wohl ein bisschen was durcheinander gebracht." Ob es Hinweisschilder für die Videoüberwachung gab, konnte Puff nicht sagen.
Der Verteidiger von B. wollte genauer wissen, was es mit den von Puff erwähnten "Aktionen" auf sich hatte. "2002 und 2003 ... da gab es so viele Aktionen", antwortete Puff, "das war immer in Zusammenhang mit Prozessen." "In diesem Zusammenhang gab es auch einen Brandanschlag ... dass könnten auch Mitläufer von B. oder sogenannte Unterstützer gewesen sein." Allerdings wusste Puff genau, dass der Brandanschlag auf’s Landgericht, das vor einer antirassistischen Demonstration lodern musste, im September 2002 statt gefunden hatte – lange vor dem ersten Strafprozess gegen B. Aber macht ja nichts ... der Ex-Staatsschützer ist sich für kein Lüge zu schade ...
Der Rechtsanwalt bohrt nach, worauf Puff seinen Verdacht gründen würde? "Ein bis zwei Stunden später war das immer im Internet zu finden, was er in der Stadt gemacht hat ... das ist eine krankhafte Selbstdarstellung von B." Und: "Damit es wieder bundesweit gelesen werden kann, was hier passiert. Und Gießener Gerichte bieten ihm eine Plattform." (Nach Puffscher Logik muss also der letzte Prozesstag heute gegen 21 Uhr geendet haben ... ) Dann steigerte sich Puff immer weiter in den Lügen-Himmel: "Am gleichen Morgen nach dem Anschlag auf das Amtsgericht waren Bilder der Aktion auf Flugblättern in der Projektwerkstatt ... wer hat die ihm gebracht ein paar Stunden später?" Eine peinliche Aussage (mit dem Ziel, den Angeklagten zu belasten), die sofort widerlegt wurde – die besagte Hausdurchsuchung, bei der Puff mit dabei war, fand nämlich erst 24h nach dem Anschlag statt. Der Angeklagte fragte Puff, ob am gleichen Morgen für bedeute, dass 24 Stunden vergangen sind. "Das ist Auslegungssache." So so, der Morgen nach einer Tat ist für Puff relativ ...
Auf Fragen nach der Zusammensetzung des Polizei-Führungsstabs wich Puff immer wieder aus und gibt nach langem Nachfragen nur an, dass der damalige Polizeipräsident Meise dabei gewesen sei, sowie 4-5 Kollegen.
Puff wird gefragt, inwiefern B. sein Dienstende gewürdigt hätte, wie er zu Beginn seiner Aussage behauptet hatte. "Sie haben das doch verbreitet", fauchte Puff den Angeklagten an. Er habe ein Schreiben in seinem Namen verteilt, in dem er sich von Geschäftsleuten verabschiedet habe. "Ich habe nie eine Anzeige gemacht, ich lasse mich von Ihnen nicht provozieren. Ich bin nicht wie Sie ... Sie zeigen ja alle an." Dieser Satz ist angesichts zahlreicher Ermittlungsverfahren, die Puff & Co. gegen B. initiiert haben dürfte ziemlich lustig. Aber es ging noch weiter mit den Hasstiraden: "Sie sind doch der Guru, der andere als willige Werkzeuge benutzt ... Sie sind doch nur 6-8 Leute, sie wären gerne hundert ... tun Sie sich doch mal zu was bekennen, dann bekommen Sie auch Anerkennung ... Herr B. – sie sind krank, nicht ich ... ich habe Herrn B. noch nie Badminton spielen gesehen, der macht immer andere Dinge."
Als die Verteidigung von Puff dessen Falschaussagen thematisierte, meinte Staatsanwalt Vaupel ernsthaft "Und was ha’m wir davon?", was einiges Gelächter auslöste. Nach dem Verhör von Puff resümierte der Verteidiger von B., dass der Ex.-Polizist einen erheblichen Belastungseifer an den Tag gelegt habe und den Angeklagten mit falschen Verdächtigungen in ein schlechtes Licht rücken wolle.


Staatsschützer Broers nochmals vernommen

Auch Staatsschützer Broers konnte nicht viel konkretes zu den einzelnen Kamerabändern und der Überwachung sagen, außer natürlich, dass er Jörg B. auf den Bändern erkannt haben will. Bei genauerem Nachfragen muss er einräumen, dass die auf den Bändern erkennbare Person, sich wohl zu einem der Türschlösser hinunterbückt, was sie dort tut, ist jedoch nicht zu identifizieren. Das steht in eklatantem Widerspruch dazu , dass Broers gesehen haben will, dass die Person etwas an die Wände malt oder sprüht – jedenfalls hatte er das in den Antrag zur Hausdurchsuchung geschrieben, um das Amtsgericht von seinem Anliegen zu überzeugen. Damit stellt sich die Frage, ob die Person, die auf den Videobändern zu sehen ist, tatsächlich die Farbattacke ausgeführt hat. Denn von den Gebäudeflächen, die bemalt wurden, gibt es keine Kameraaufzeichnungen. "Diese Aussage kann so niemand treffen", gab Broers zu (gemeint war, ob der aufgenommene Täter gesprayt hatte bzw. dabei erkennbar ist, so etwas zu tun).
Zum dritten Band, dass aus technischen Gründen nicht ausgewertet werden konnte, bleibt Broers bei seiner Beschreibung von "hellem Lichtschein", so dass nichts erkennbar ist, während Kollege Schweitzer behauptet hatte, alles wäre schwarz gewesen. Auch ging er davon aus, dass die Observation nach dem 3.12. fortgeführt worden wäre, immerhin sollte es angeblich darum gehen, Straftaten vor dem Gerichtsprozess am 15.12. zu verhindern. In den Akten steht jedoch, dass die Kameras am 4.12. abgebaut wurden…
Der Angeklagte fragte bei Broers nach, was er unter Morgen nach der Tat verstehen würde und hält ihm vor, dass die Hausdurchsuchung erst einen Tag nach dem Farbanschlag statt gefunden hatte. "Da muss ich Ihnen zustimmen", sagte der Staatsschutz-Mitarbeiter, nachdem B erklärt hatte, dass der nächste Morgen nach der Tat ja am 3. Dezember gewesen sein muss. Das machte alles für Puff noch einmal etwas peinlicher ...


Polizeiwichtigmensch Scherer

Auch der Polizeizeuge Scherer wird zu Kameraaufstellung, Rechtsgrundlagen etc. vernommen, kann aber auch nichts grundlegend neues im Vergleich zu Broers sagen. Im Gegensatz zu Puff kann er sich an die Gespräche der "Führungsgruppe" erinnern – er war Teil dieses Gremiums. "Ich war in der Führungsgruppe." Zudem habe er Kontakt mit Herrn Schweitzer vom LKA gehabt. Zur rechtlichen Grundlage sagte er: "StPO hat von den Voraussetzungen her nicht gepasst ... Sachbeschädigung ist im Tatbestandskatalog des § 100c nicht dabei."
Die Kameras wurden nach seiner Darstellung schon am 3.12. installiert, weil sie einfach schon vorher zur Verfügung standen. Auch er weiß nicht genau, wie lange die Kameras standen. Nach Aktenlage wurden sie am 4.12. bereits abgebaut. Darauf vom Richter angesprochen, meinte Scherer: "Das würde keinen Sinn machen." Gelächter im Publikum ...
Das Anbringen von Hinweisschildern hat nach Meinung von Scherer der Hausmeister Weiß übernommen, warum die dann aber nicht zum Zeitpunkt der Aufnahmen hingen, kann er nicht sagen. Weil seiner Aussage nach die Maßnahme nach HSOG erfolgte, kann er sich auch nicht erinnern, welche Straftat im Vorfeld erfolgt sein könnte, deren Aufklärung man nach § 100c STPO hätte erreichen wollen. Auch Schweitzer hatte ausgesagt, dass er nicht wüsste, um welche Straftat es sich handelte. Richter Wendel will wissen, wer dem LKA-Menschen Schweitzer die Sache mit der StPO vermittelt hätte. Scherer gibt an, es nicht zu wissen. Wendel: "Eigentlich, wenn jemand Herr Schweitzer das gesagt hat, kommen nur Sie in Frage." Nach mehrmaligem Nachhaken lässt Richter Wendel seinen Stift auf sein Richterpult "krachen". Eine eindeutige Geste ... Wendel schien die Aussagen von Scherer sichtlich anzuzweifeln.


Gebäudereiniger als Zeugen

Die letzten zwei Zeugen waren Vertreter einer Maler- und einer Reinigungsfirma, die etwas zur Reinigung und möglichen Schäden dadurch an den Gebäudefassaden sagen sollten. Nr. 1 gibt an, dass der Großteil der Farbe reibungslos zu entfernen war, lediglich die Reinigung der Sandsteinfassade musste aufs Frühjahr verschoben werden, weil eine Reinigung bei den frostigen Temperaturen zum Aufplatzen der Steine hätte führen können. Außerdem musste bei einem Fassadenteil mit Hochdruckreinigern gearbeitet werden, wobei 5-10 % der darunter liegenden Lackschicht mit entfernt wurde.
Bei näherem Nachfragen des Angeklagten wird deutlich, dass diese letztere Reinigungsarbeit jedoch gar nicht aufgrund des 3.12. nötig geworden, sondern schon im Sommer 2003 angefallen war. Zuvor hatte der Zeuge darauf bestanden, überhaupt nur einmal mit einem Auftrag am Amtsgericht betraut worden zu sein, nach Inaugenscheinnahme von weiteren Fotos gab er jedoch an, sich geirrt zu haben. Bemerkenswert ist dabei, dass Staatsanwalt Vaupel in dieser Situation versucht hatte, die hartnäckige Nachfrage des Angeklagten wieder einmal mit der Begründung zu unterbinden, das hätte alles mit dem Verfahren nichts zu tun. Tatsächlich stellte sich aber heraus, dass genau dieser Sachverhalt erheblich zur Entlastung des Angeklagten beitrug!
Der zweite, Gebäudereiniger, gibt an, den Auftrag zu dem Zeitpunkt zurückgegeben zu haben, als klar wurde, dass die Farbentfernung auch mit besonderem Graffitientferner zu Schäden an der Fassade führen würde. Damit spricht er natürlich für die Anklage, die eine erhebliche Sachbeschädigung geltend machen will. Insgesamt hat diese Firma für die Reinigungsarbeiten ca. 550 € bekommen. So groß war der Schaden also nicht…

Danach wurden von Richter Wendel zwei Beschlüsse zu Anträgen der Verteidigung verlesen – in der Ablehnung von einem positionierte sich Wendel aber klar in der Hinsicht, dass keine Schilder angebracht waren (Hilfsbeweisantrag zum 4.9.2006 – zurückgewiesen, weil bereits bewiesen ist, dass am 3.12. keine Hinweisschilder zur Kameraüberwachung angebracht waren). Beweisantrag zum 25.9.2006 –auch zurückgewiesen, weil für die Entscheidung ohne Bedeutung, auf welche Weise die Falschaussage des Hausmeisters Weiß zustande gekommen war. Es wird also nicht weiter untersucht, ob hier eine Gruppe versucht hat, das Verfahren durch Falschaussagen maßgeblich zu beeinflussen. Zudem sagte Wendel aus, dass in einem "anderen" Verfahren ermittelt werde, wer und ob die Aussage von Herrn Weiß, der die Schilder angebracht haben will, manipuliert wurde.
Vor der Pause gab es noch eine lustige Bemerkung von Staatsanwalt Vaupel, als der Rechtsanwalt von B. ansetzen wollte, den in der Anklageschrift erwähnten öffentlichen Nutzen der Gerichtsgebäude anzuzweifeln. "Das ist so nicht gemeint. Nur das beschädigte Verkehrsschild dient dem öffentlichen Nutzen." Woraufhin ein Zuschauer belustigt meinte: "Darauf kann ich mich mit Ihnen ausnahmsweise mal einigen!" Vaupel stimmte in Folge dessen zu, die Strafverfolgung auf einfache Sachbeschädigung zu beschränken.


Pause: Kreidedemo vor Bouffier’scher Kanzelei

Nachdem an anderen Prozesstagen mehrfach bereits einfaches Kreidemalen auf den Gehwegen vor der Kanzlei von Bouffier und Gasser (beide CDU, beide Innenminister,  http://www.projektwerkstatt.de/bouffier) von der Polizei unterbunden wurde (siehe:  http://de.indymedia.org/2006/09/157906.shtml,  http://de.indymedia.org/2006/09/156951.shtml), hatte einer der Betroffenen für diesen Tag eine Kreidedemo ganz förmlich angemeldet. Und siehe da: Das üppige Polizeiaufgebot (2 Wannen, zwei Zivis, zwei Kameramänner) und die Ordnungsamts-Menschen Drebes und Salzmann machte dieses mal nichts ... außer dem Abfilmen und anschließendem Gespräch mit einem Kanzlei-Anwalt, der sich äußern durfte, was er beleidigend finden könnte. Auch das Malen schulkritischer Parolen an einer Haltestelle direkt auf der anderen Straßenseite blieb ohne Angriffe. Zudem gab es dank des Schulschluss ein paar Gespräche mit SchülerInnen, die auf die bizarre Situation trafen.


Nach Pause: Anträge ...

Vaupel beantragte, neue Akten zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen:
- Er sieht rechtliche Hinweise gegeben, die auf eine gemeinschaftliche Tat hindeuten. Das muß er jetzt natürlich einbringen, wenn nicht mehr haltbar ist, dass, wenn die Person auf den Bändern überhaupt Jörg B. sein sollte, nicht erkennbar ist, dass sie dort Farbe aufbringt.
Danach folgte eine lange Antragsserie (im Detail:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/farbgericht/instanz1/2_11_06tag5.html) der Verteidigung, die mit einer Ausnahme alle sofort abgelehnt wurden.
Darunter zwei besonders brisante Anträge des Angeklagten, die umfangreiche Rechtsbrüche durch Gießener Gerichte und Sicherheitsbehörden beschrieben, durch die der § 147 der Hessischen Verfassung ausgelöst werde (die beiden Anträge basieren auf Kapitelentwürfen für die geplante Polizeidokumentation 2006; einer bezog sich auf Demorecht, der andere auf den 15. Mai 2006,  http://www.knast-aktionen.de.vu). Auch dazu befand Wendel: "ohne Bedeutung” ... Verfassungsbrüche sind nicht von Belang, zumindest in Gießen scheint das so zu sein.

Pressebericht im Gießener Anzeiger

 http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=2401980&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=


Nächster Termin

Geplant sind die Plädoyers und das Urteil von Wendel ...
- Montag, 20. November 2006 ab 8.30 im Saal 100 A ... Amtsgericht Gießen
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Ergänzungen

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hui... — kegelfreundin

seltsame nähe — egal

keine inhaltliche ergänzung: — von der prowe mal abgesehn