Panasonic Betriebsrat gewinnt vor Gericht
Am 07. September 2006 hatte der erste Verhandlungstermin der Kündigungsschutzklage von 135 Panasonicmitarbeitern stattgefunden. Damals meinte schon der Personalchef von Panasonic, Dürr, dass die Transfergesellschaft angeblich die einzigste Chance für die Panasonicmitarbeiter war.
Einen erneuten Vergleich der vor der Verhandlung vorgelegt wurde aber keinerlei Verbesserung zum bisherigen Sozialplan brachte, wurde in der Verhandlung abgelehnt. Somit wurde ein neuer Termin für den 16.November, wieder vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart vereinbart.
In der heutigen, am 30.Oktober.2006, vor dem Landesarbeitsgericht stattgefundenen Verhandlung ging es um die Missachtung der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Transfergesellschaft (Refugio). Das Gericht änderte das Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart dahingehend, dass eine neue Einigungsstelle einberufen wird, in der die Belange des Betriebsrates geregelt werden. Hinzu zu fügen ist, dass es inzwischen zwei Transfergesellschaften gibt. In der ersten sind 204 Panasonicmitarbeiter eingetreten, in der Zweiten 44. Der Richter wies darauf hin, dass die ursprüngliche Einigungsstelle gar nicht den Auftrag hatte Belange einer Transfergesellschaft zu regeln, sondern nur einen Sozialplan ab zu stimmen. Hinzu kommt, dass die zweite Transfergesellschaft nach der letzten Einigungsstelle und wiederum ohne Beteiligung des Betriebsrates gegründet wurde. Der Richter betonte noch mal ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewünschte Mitbestimmungsregelung und deshalb war ihm auch die Entescheidung zu Gunsten der Betriebsräte nicht schwer gefallen. Für die Geschäftsführung von Panasonic und der Transfergesellschaft ist dieses Urteil sicherlich mehr als ärgerlich, denn sie müssen nun alle Verträge und Unterlagen in der neuen Einigungsstelle offen legen
In der heutigen, am 30.Oktober.2006, vor dem Landesarbeitsgericht stattgefundenen Verhandlung ging es um die Missachtung der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Transfergesellschaft (Refugio). Das Gericht änderte das Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart dahingehend, dass eine neue Einigungsstelle einberufen wird, in der die Belange des Betriebsrates geregelt werden. Hinzu zu fügen ist, dass es inzwischen zwei Transfergesellschaften gibt. In der ersten sind 204 Panasonicmitarbeiter eingetreten, in der Zweiten 44. Der Richter wies darauf hin, dass die ursprüngliche Einigungsstelle gar nicht den Auftrag hatte Belange einer Transfergesellschaft zu regeln, sondern nur einen Sozialplan ab zu stimmen. Hinzu kommt, dass die zweite Transfergesellschaft nach der letzten Einigungsstelle und wiederum ohne Beteiligung des Betriebsrates gegründet wurde. Der Richter betonte noch mal ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewünschte Mitbestimmungsregelung und deshalb war ihm auch die Entescheidung zu Gunsten der Betriebsräte nicht schwer gefallen. Für die Geschäftsführung von Panasonic und der Transfergesellschaft ist dieses Urteil sicherlich mehr als ärgerlich, denn sie müssen nun alle Verträge und Unterlagen in der neuen Einigungsstelle offen legen
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http://www.thomas-mitsch.de/files/ansaetze/Landesarbeitsgericht_30.10.06.pdf
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ich hasse mich ja selbst dafür... — korrinthenkacker
wenn wir schon dabei sind... — korinte
Herzlichen — Glückwunsch