Mißhandlungen in spanischen Jugendgefängnissen

tierr@ 18.10.2006 12:44 Themen: Repression
Private Sicherheitsfirmen knüppeln minderjährige Gefangene zusammen;
Isolation, Fesselungen an die Betten und andere Folterhaftbedingungen
drohen zur, vertuschten, Regel zu werden...
MISSHANDLUNGEN AN JUNGENDLICHEN
"ZENTREN "FÜR" MINDERJÄHRIGE WERDEN ZU GEFÄNGNISSEN

"ERZIEHUNG"AN PRIVATFIRMEN DELEGIERT

Privatfirmen stellen inzwischen nicht nur einen ökonomischen Faktor auf dem Feld des Strafvollzugswesens dar ( siehe hierzu:  http://de.indymedia.org/2006/10/158484.shtml ), sondern sie mutieren außerdem mehr und mehr zu einer unkontrollierten und willkürlichen Exekutiven, die im spanischen Staat selbst an Jugendlichen von 14 bis 18 Jahre "Maßnahmen" vollstreckt, die an die düstersten Zeiten des Franquismus erinnern...

“Fundación Grupo Norte”

Bereits 2002 waren die "Fundacion Gruppe Nord" und die Sicherheitsfirma "Gruppe Nord" wegen Mißhandlungen an jugendlichen Inhaftierten des Zentrums “Zambrana “, Stadt Valladolid, angeklagt.
2005 erfolgte seitens der Stadtteilkoordintion zur Beobachtung von Minderjährigen und Jugendlichen in Madrid eine weitere Anklage über fortdauernde Mißhandlungen und mindestens sechs Tote und Selbstmorde unter den Jugendlichen seit in Krafttreten des reformierten Strafgesetzes (siehe Abschnitt weiter unten ). Die Genehmigung der neuen Jugendstrafgesetzordnung hat u.a. dazu geführt, daß die Präsenz von Sicherheitskräften zur Beobachtung in den Haftzentren "für" Jugendliche erlaubt wurde; Waffen, mit denen die Inhaftierten verletzt werden, legalisiert sind und dazu, daß von der internationalen Gesetzgebung verbotene Sanktionen, wie Isolierung in separaten Zellen, ermöglicht worden sind. Viele dieser Privatfirmen, haben zudem bereits die baulichen Konzession für die Haftanstalten, die sie hernach verwalten.

Ein Beispiel unter den zahlreichen bekannt gewordenen hierfür ist der Jugendliche R.A., dessen Verletzungen von Anwälten nach einem Besuch bestätigt wurden: "Sein ganzer Körper war mit Blutergüßen übersät, die von Schlägen herrührten. Das rechte Auge war völlig zugeschwollen. Wegen der Schwere der Verletzung mußte letztlich sogar eine Augenoperation in Erwähgung gezogen werden. Weitere Verletzungen hatte R.A. an Armen und Rücken, am Hals, den Oberschenkeln, Wangenknochen und Kiefer sowie am oberen Zahnfleisch erlitten. Laut ärztlichem Attest waren die Verwundungen mit Knüppeln verursacht worden und im Zuge einer selbstautorisierten Agression seitens 5 Sicherheitsmänner zur Bestrafung des Jungen erfolgt. Nach einer gerichtlichen Klage der Anwälte war der Jungendliche in ein anderes Zentrum verlegt und tagelang ohne ärztliche Versorgung gelassen worden; d.h. daß die Verletzungen auch von keinem Gerichtsmediziner untersucht, geschweige denn bestätigt wurden. Ebenso erfolgte eine Unterlassung der Untersuchung seitens des Zentrums für richterliche Erziehungsmaßnahmen, “El Pinar”. ( Juni 2005  http://www.coordinadoradebarrios.org/noticias_ext.php?id=9)
Die photographierten Verletzungen sind nachzusehen unter:  http://www.coordinadoradebarrios.org/documentos/Nota%20de%20Prensa.%20Fotos%20incluidas.pdf

Diese Mißhandlungen sind durchaus kein Einzelfall:

Die Assoziation für Menschenrechte Andalusien (APDH) in ihrem Dossier über Mißhandlungen in Zentren "für" Jugendliche 2005: "Es ist zu befürchten, daß nach der Gesetzesreform, bezüglich straffällig gewordener Jugendlicher dasselbe System zum Greifen kommt, wie in den Strafvollzugsanstalten "für" Erwachsene." Zwischen Januar und September 2004 waren allein in der autonomen Provinz Andalusien 72 Beschwerden ( manche davon telefonisch ) wegen Mißhandlungen erhoben worden. Dabei handelte es sich um die Zentren La Marchenilla (Cádiz), Las Lagunillas (Jaén), Los Alcores und La Jara (Sevilla), Tierras de Oria (Almería), Azahara, Medina und Sierra Morena de Córdoba, die sämtlich von Privatfirmen verwaltet werden. Weiter wurden Mißhandlungen mit Knüppeln aus dem Zentrum von Torremolinos bekannt und ein Zentrum in Gerona, indem die Mindrjährigen im Zuge "erzieherischer Maßnahmen" in Drahtkäfige gesperrt werden, wie es sie in Guantánamo gibt. Diese Institutionen verstoßen u.a.gegen das verfassungsmäßige Recht der Jugendlichen, ihre Strafe in der Nähe ihres zu Hause abzuleisten sowie gegen ihr Recht auf Besuch. Die NGO klagt folgende, gravierende Rechtsverletzungen an:
- PSYCHISCHE MISSHANDLUNG - degradierende Behandlung durch das Personal; Drohungen und Machtmißbrauch; soziale Isolierung in Räumen, wo kein Kontakt mit anderen möglich ist
- PHYSISCHE MISSHANDLUNG - Fesselung an Eisenbetten ohne Matratze über mehrere Stunden hinweg; Fesselung beider Hände an die Füße mit Klebeband über mehrere Stunden hinweg; Schläge mit Knüppeln und Fausthiebe
- UNTER BEOBACHTUNG - Mehrere Jugendliche gaben an, mit einer Reduzierung des Hofgangs auf 30 Min. bestraft worden zu sein oder tagelang nur trokene Brötchen zu essen bekommen zu haben
- ISOLATION - Manche Jugendlichen versicherten, bis zu 40 Tage lang isoliert worden zu sein
Außedrdem wird die Korrespondenz der Jugendlichen kontrolliert und Ausgangserlaubnisse verweigert. Selbst die Strategie der "Fernverlegung" vom Heimatort wird angewandt sowie Besuche untersagt. "Die Jugendlichen, so die APDH-A fühlen sich vollkommen eingeengt, abgeschnitten von der Welt, hilflos und deprimiert. Sie können kaum ihre Empfindungen zum Ausdruck bringen und sind ohne jede medizinische und psychologische Hilfe". "Es handelt sich hierbei nicht um Jugendliche, die Bluttaten begangen haben!", so die NGO, der trotz mehrmaligen Ersuchens der Zutritt zu diesen "Jungendeinrichtungen" verweigert wurde. Das Amt für Justiz seinerseits streitet jede Exsistenz von Mißhandlungen ab und behauptet stattdessen, die Anklagen würden einer fundamentalen Basis entbehren.
 http://cordoba.abc.es/cordoba/pg050225/prensa/noticias/Cordoba/Cordoba/200502/25/COR-COR-017.asp

SCHON DIE BLOSSEN LEBENSUMSTÄNDE SIND MISSHANDLUNG
Centro de menores de Mahón
August 2005
Die Pädagogen des Zentrums "für"Jungendliche von Mahón veröffentlichten eine Informationsschrift, in der sie die institutionelle Mißhandlung anklagen, die bei den Jugendlichen Krisen verursachen, die zu einer Gefährdung ihrer psychischen und physischen Unversehrtheit führen: Selbstverletzungen erfolgen ebenso häufig wie beabsichtigte Stürze ins Leere von hohen Mauern. Das Info prangert die pädagogische Unfähigkeit des Zentrums an, indem stattdessen die Menschenrechte der Jugendlichen verletzt werden. "Der schlechte Zustand der Einrichtung, personelle Unterbesetzung, zeitliche Fehlplanungen, das Fehlen einer Einteilung der Insassen nach Alter oder der persönlichen Situation sowie eines Bildungsprojektes, sind die vorrangigen Mängel dieses Zentrums für Minderjährige. Überdies gibt es keine Schränke, so daß die Kleidung der Kinder auf dem Boden herumfährt; Fensterscheiben sind zerbrochen; die Duschen haben keinen Wasserdruck oder Knöpfe und überall ist es modrig Ebenso mangelt es an ausreichender Kleidung und qualitativer Ernährung." Zusätzlich herrscht ein ständiger Personalwechsel, der durch diese Mißstände verursacht wird. Kündigungen erfolgend am laufenden Band ( fast alle Pädagogen des Zentrums sind in psychologischer Behandlung ) und die Jugendlichen haben es satt, ständig mit neuen Personen konfrontiert zu werden.
Asociación Identidad Para Ellos - Vorbeugung von institutioneller Mißhandlung Minderjähriger
 http://ania.eurosur.org/noticia.php3?id=14900&idcat=1&idamb=2 - www.cibersolidarios.com/ipe/

Zahlreiche, absolut ähnliche Mißhandlungsfälle sowie Suizide wurden über Zentren "für" Jugendliche auf den Kanarischen Inseln bekannt.

DIE RECHTSLAGE

Im September 2005 verkündete die aktuelle spanische Regierung die Priorität der gesetzlichen Neuverordnung (RD 1774/04), die im Rahmen des Organischen Gesetzes 5/00 die Strafmündigkeit Jugendlicher im spanischen Staat reformiert. Gegen diese Neuordnung hatte es monatelange Proteste von 102 Organisationen im Bereich Menschenrechte), darunter internationale, sowie von 7 Provinzföderationen gegeben, die jedoch, erfolglos geblieben sind( allein die Spanische Koordination der Gefangenensolidarität, CESPP, umfaßt 150 soziale Assoziationen .

Diese Neuordnung sieht u.a. vor, im Fall von schweren Delikten organisierter Banden die Haftzeit im geschlossenen Vollzug von 8 Jahren um 3 Jahre anzuheben. "Obgleich im Allgemeinen diese Maßnahme 12 Monate nicht übersteigen wird, so Justizminister Aguilar, wird das Limit bei den Vergehen Todschlag, Mord, sexuelle Agression und Vergewaltigung, im Bereich der Altersstufe zwischen 16 und 18 Jahren um drei Jahre und im Bereich der Altersstufe zwischen 14 und 16 Jahren um vier Jahre erweitert. Hierbei obliegt die Entscheidungsgewalt über die Anwendung des geschlossenen Vollzugs sowie darüber, ob Jugendliche ab 18 Jahre ihre restliche Strafe in Erwachsenengefängnissen ableisten müßen den Jugendrichtern. Weiter schreibt die Neuregelung fest, die Dauer von Vorsichtsmaßnahmen um 3 auf insgesamt 6 Monate zu verlängern sowie die Verfallfrist im Fall von Ordnungsverstößen ebenfalls auf 6 Monate, um den Vollzug von Bestrafungen zu garantieren.

Mit dieser Reform wird definitiv der Gesetzesspielraum für 18 bis 21 Jährige, der gegenwärtig bis zum 01. Januar 2007 außer Kraft gesetzt ist, zerstört.
Die CESPP schlüsselt die veränderte Rechtslage für die 14 bis 18 Jährigen auf:
1. In 85 Artikeln zeigt die Neuverordnung die folgende Struktur: In 76 der insgesamten Ordnungsartikel werden eine Einschränkung der Rechte und Sanktionen bestimmt und zwar mit dem Anspruch, erzieherischen und formenden Charakters. Demgegenüber steht die oder stand die gesetzliche Vorschrift (Exposición 12), daß das Interesse der Jugendlichen von hierfür qualifizierten SpezialistInnen gewahrt zu werden hat, was in 64 Gesetzesartikeln mehr als 16 Mal formuliert steht. Demgegenübre tauchen in den 85 Artikeln der Neuverordnung formende Bildung und Sozialisierung ganze verschwindene 6 Male auf. Mit dieser Regelstruktur verstößt die Neuordnung gegen die fundamentalen Rechte auf Wiedereingliederung, die in Artikel 55 der Jungendstrafordnung festgeschrieben sind.
2. Im Zweifelsfall über das Alter ist es gestattet, Jugendliche auf eine bloße Altersvermutung hin, wie Erwachsene zu behandeln.
3. Die Neuverodnung verletzt das Strafgesetz, welches die Anwesenheit eines Richters verlangt und das Praktizieren von Anhörungen durch die Gerichtspolizei untersagt. Nur im Fall von Jugendlichen, würde dies fortan der Polizei möglich sein.
4. Die Neuverodnung führt zu einer Verschleierung des Geschehens innerhalb der Zentren und stellt eine Mißachtung der Bürger/rinnen dar, da das Gesetz vordem die Teilnahme und Einbeziehung der Gesellschaft in den Prozeß der Resozialisierung Minderjähriger ausdrücklich erlaubte. Die neue Ornung raubt den NGO´s sämtliche gesetzlichen Möglichkeiten der Teilhabe, da sie weder mehr Informationen erstellen, noch Vorschläge zur Intervention erheben oder die Jugendlichen in den Zentren besuchen können. Auf diese Weise werden die Zentren eine Opazität genießen, wie sie für Strafanstalten so bisher nicht bekannt war.
5. Zusätzlich zu der Verschleierung, werden den Jugendlichen Hände und Füße gebunden, indem ihnen untersagt wird, Anwälte ihers Vertrauens zu beanspruchen. Ausschließlich der vom Gericht verordnete und überdies ortsgebundene Pflichtverteidiger ist ihnen erlaubt. Hierbei bleibt außen vor, das Jugendliche Rechtssubjekte sind, denen normalerweise verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung stehen müßen, wie Beschwerden, Petitionen, Eingaben etc. Auf diese Weise unterbindet die Neuordnung den Instanzenweg über die Dienste für Orientierung und Rechtsberatung und verletzt das Recht auf freie Anwaltswahl der Jugendlichen, wodruch sie ohne eine tatsächliche Verteidigung bleiben.
6. Schließlich beschränkt die Neuverordnung sich darauf - in vielen Punkten sogar wörtlich-, die für Erwachsene gültige Strafvollzugsordnuhng zu kopieren oder diese in Extremfällen gar zu verschärfen und verwandelt damit die Zentren "für" Jugendliche in wahrhafte Gefängnisse. Dies wird nur möglich durch eine klare Verletzung der konstitutionellen und generellen Rechtsprinzipien der Verfassung des spanischen Staates und seiner Gesetzgebung, wie sie in den Minimalregelungen für Jugendliche der Justizverwaltung beinhaltet sind sowie seines Mandats für die Generalversammlung der Vereinten Nationen, Außerdem bedeutet die Neuordnung eine Verletzung der Minimalregelungen zum Schutz minderjähriger Jugendlicher im Freiheitsentzug (Resolución 45/113, vom 14.12.1990). In ihrem Rundschreiben 1/00 erachtete die Generalstaatsanwaltschaft diese rechtlichen Mindestgarantien noch für unantastbar.
Die Neuordnung wird in keinster Weise dem Anspruch auf eine adäquate Erziehung bzw. Orientierungshilfe gerecht, geschweige denn wird durch sie das Klima von Sicherheit geschaffen, ohne das eine schadensfreie, seelische Entwicklung unmöglich ist. Die Neuordnung verletzt diese Kriterien indem sie gestattet, daß:
- die Jugendlichen von ihrem familiären und sozialen Umfeld fortverlegt werden ( bis zu 1000 km weit ) und ohne Angabe von Gründen, auch wenn dies gegen die Interessen der Betroffenen verstößt
- Besuche erheblich eingeschränkt werden ( 2 Mal pro Woche für 40 Minuten von maximal 4 Personen; ein Besusch der Familie von 3 Stunden und, falls im Verlauf eines Monats keine anderen Zugeständnisse in Anspruch genommen wurden, ein Besuch der Partnerin/des Partners. Telefonate werden 2 mal wöchentlich für 10 Min. gestattet. Briefe und Pakete werden in Anwesenheit der Jugendlichen geöffnet. Diese Bedingungen sind somit härter als in den Erwachsenenvollzugsanstalten.
- Ausgangserlaubnisse gering gehalten werden; maximal 60 im offenen Vollzug; 40 im halboffenen und im geschlossenen Vollzug an 12 Tagen ( immer aber nach Ableistung von 1/3 der Gesamtstrafe ).
- die Jugendlichen keine jener persönliche Dinge besitzen dürfen, die ansonsten nicht unter Verbote fallen
- das Stattfinden von Ganzkörperdurchsuchungen bei denen die Minderjährigen sich vollkommen ausziehen müssen
- die Präsenz von Sicherheitspersonal zur Beobachtung, d.h. von nichtqualifizierten Kräften in den Zentren, die Knüppel bei sich tragen, deren Einsatz zudem gestattet ist. Der Artikel 65 der Regelungen der UN zum Schutz Minderjähriger in Haft besagt, daß Zwang und Gewaltanwendung als Mittel zur Erfüllung irgendeines Zweckes verboten werden müßen und daher auch die Mitführung und die Anwendung von Waffen seitens des Personals.
- die die "Verwahrung" der Jugendlichen unter Einsatz von "Verteidigungsmitteln aus Gummi" ,durch Festmachen am Bett oder einstweilige Isolation
- das Ermöglichen folgender Sanktionen:
- Gesteigerte Intensität und schlimmere Handhabe, als bei erwachsenen Gefangenen beim Besitz oder Konsum von Drogen ( wobei hierunter auch der in den meisten Zentren verbotene Tabak fällt ); beim Nichtzurückkehren nach einem erlaubten Ausgang oder, ohne nähere Beschreibung, jedem andere Fehlen ( die Teilnahme an Geprächsgruppen oder Hygienearbeiten ist zwingend, was in den sonstigen Vollzugsanstalten nicht der Fall ist ).
- Bis zu 7 Tage Absonderung, was zudem nur 2 Stunden an der frischen Luft bedeutet und zu physischen und seelischen Schädigungen führt. Damit wird Punkt 67 der UN-Regelungen verletzt, der jede Art von grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Disziplinarmaßnahmen sowie körperliche Züchtigungen für Jugendliche im Feiheitsentzug strikt untersagt.
- Eine zweimalige Bestrafung; einmal als sehr schwere, schwere oder leichte Verstöße und zum Zwoten in Form erzieherischer Korrekturmaßnahmen.
- Bestrafungen durch den Direktor des Zentrums, stellvertretend für den gesellschaftlichen Erziehungsberechtigten oder jeden anderen qualifizierten Verantwortlichen der Administration

Diese Rechtlage wird verteidigt und vertreten durch den staatlichen Ombudsmann des Volkes (Defensor del Pueblo ), demgegenüber der Generalrat der spanischen Anwaltschaft " eine entscheidende Verletzung der Rechte jugendlicher Häftlinge durch die neue Ordnung" angeklagt hatsowie den Mangel an freier Anwaltswahl und Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung.
 http://www.coordinadoradebarrios.org/noticias_ext.php?id=9
 http://www.coordinadoradebarrios.org/documentos/Nota%20de%20Prensa.%20Fotos%20incluidas.pdf
 http://64.233.183.104/search?q=cache:vsjOvlWwWlcJ:www.coordinadoradebarrios.org/documentos/Nota%2520de%2520Prensa.%2520Fotos%2520incluidas.pdf+Centro+de+Ejecuci%C3%B3n+de+Medidas+Judiciales+El+Pinar&hl=de&ie=UTF-8

Am 04.Juni 2006 fand in den Gewerkschaftsräumen der CNT in Málaga eine Tagung u.a. mit der Vereinigung der "Mütter gegen Drogen", zum Thema Jugendgefängnisse statt.
"Die schlimmste Demütigung, hieß es dort, ist daß sie uns glauben machen wollen, der Amtsmißbrauch und die systematischen Rechtsverletzungen seinen eine Konsequenz des schlechten Betragens der Kindergefangenen und deren Verschulden". Angesichts dieser Mißbrauch und Mißhandlungen deckenden Realitätverkehrung, hatten die Mütter sogar versucht, ihre Kinder aus dem Gefängnis Alcalá-Meco herauszuholen, es jedoch nicht geschafft. Eine Rechtsmitteleingabe der Mütter gegen die Verschärfung des Jugendstrafgesetzes wurde trotz den Versuchen, die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, von den Medien todgeschwiegen. Als Kritik an der gesetzlichen Neuregelung wird u.a. angeführt, daß die Zahl straffällig gewordener Jugendlicher von 24.309 in 2004 auf 23.844 in 2005, d.h. um 1,75% gesunken ist. "Womit, angesichts dieser sinkenden Kriminalitätsrate, wird also diese Strafverschärfung begründet?", fragen die "Mütter gegen Drogen". Wenn die Situation der Jugendlchen in den Haftanstalten so bleibt, werden sie niemals aus den Gefängnissen herauskommen, sonderndie Liste der F.I.E.S.-Gefangenen verlängern. 87,3% der aktuell Inhaftierten sitzen wegen Eigentumsdelikten, dem gegenüber bleiben Wirtschaftsdelikte von Seiten des Staates, der Kirche, der Weltbank, des IWF und den G8, mit denen die Armen, die nichts zu essen haben, noch weiter beraubt werden, ungeahndet und falls sie doch bestraft werden sollten, so herrschen für diese privilegierten Kriminellen besondere Haftbedingungen".

Auf der Tagung wurde zudem auch die Sterblichkeitsrate unter den Gefangenen des spanischen Staates thematisiert: 2005 gab es allein in den andalusischen Gefängnissen 586 Tote; davon waren 40% Frauen. Zum unzähligsten Mal wurde darauf hingewiesen, daß der Art.63, der eine vorzeitige Entlassung unheilbar Kranker vorschreibt, nicht oder nur erschwehrt zur Anwendung kommt. Diese wiederrechtliche Handhabe geht soweit, Todkranke erst im Zustand der Agonie in Hospitäler zu verlegen, wo dann ihr Versterben außerhalb der Gefängnisse registriert wird, so daß sie also nicht als Tote innerhalb der Haftanstalten in den Statistiken in Erscheinung treten.

"Das Erste was sie mit einem Kind in einem Zentrum für Jugendliche machen, ist es auszuziehen; sie nehmen rektale Durchsuchungen vor, berühren es an den Hoden, sehen ihnen in Augen und Ohren und behandeln und demütigen sie wie Tiere. Es gibt Gefangene die Widerstand leisten; aber es existiert keine wirkliche Organisation, beklagen die Mütter. Auch die Bewegungen draußen finden kein genügendes Echo. Es wird nicht über das gesprochen, was nicht sein darf. Die Inhaftierten leben aufeinandergepfercht und von Nahrungsmittelresten und werden zum Hofgang gezwungen obwohl sie krank sind. Noch ehe Familienbesuche stattfinden, kommen die Drogenhändler zu ihnen. Die Jugendlichen sind vielfach Kinder von Drogenüchtigen und/oder AlkoholikerInnen und fern jeder Normalität aufgewachsen. Aber die Drogen in den Gefängnissen werden von der Verwaltung toleriert und die vorgeschriebenen Maßnahmen dagegen systematisch umgangen. Stattdessen wird sogar eine absichtliche Methadonabhängigkeit geschaffen. Die ehemaligen Gefangnen bleiben zudem Verstoßene der Gesellschaft. Sie finden keine Anstellungen und die Unmöglichkeit, ein normales Leben zu führen läßt sie weitere Delikte begehen. Sie kommen erneut ins Gefängnis und es schließt sich der Teufelskreis der Nichtresolzialisierung, der durch das Strafvollzugssystem selbst verursacht wird .

Diese Argumente sind nur winzige Beispiele einer schrecklichen Realität mit der wir leben, ohne etwas zu tun, indem wir die Mauern und Schreie der Gefangenen und die Einsamkeit der Kinder ignorieren. Organisation und Kampf sind die einzigen Waffen die wir einsetzen können und diesen Zentren des Mißbrauchs und der Ausgrenzung ein Ende zu setzen".
 http://www.cnt.es/malaga/cntmalaga/article.php3?id_article=66
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Ergänzungen

die zukunft mit Europa

mein name 18.10.2006 - 19:24
sieht nicht besser aus.
Nicht das es den Jugendlichen in den zivilisierten Ländern so schlecht wie in Spanien geht, doch die europäische Verfassung sieht vor, die Gerichtsurteile aller Länder der EU, als rechtmässig zu akzeptieren und gesuchte/verfolgte Menschen ohne Prüfung der (Menschen)-Rechtmässigkeit ihrer Verurteilung, in ihre europäischen Heimatländer zurück zu schicken.
Mit der europäischen Verfassung ist dann ein politisches Asyl, zum Beispiel aus oben genannten Gründen, innerhalb der EU unmöglich.

Zivilisiert

tierr@ 20.10.2006 - 11:55
Es geht hier nicht dartum den pauschalisierenden Eindruck eines
"unzivilisierten Spanien" zu erwecken!!!

Wiviele EU-Länder war an den Entführungsflügen der USA mutmaßlicher terroristen in Folterlager beteiligt?

Wie sieht die Repression und Situation in den Gefängnissen anderer
EU-Statten aus?

Inzwischen hat die Kooperation von 8 aller EU-Länder, darunter Frankreich, Portugal und Griechenland bei der Abschottung gegen dieFlüchtlingsströme aus Afrika konkrete Formen angenommen: Seit Anfang September patroullieren gemeinsame Boote und Flugzeuge zwischen den Kanaren und der Westküste Afrikas. Sie gehören zur frisch organisierten FRONTEX, der EU-Agentur für Außengrenzen und sind eine BRUTALE und UNMENSCHLICHE Reaktion der GESAMT-EU auf das sog."Phänomen der globalen Migration", die nichts anderes bedeutet als vor Verelendung,Hunger und Tod....Todbringend aber ist auch die Politik €uropas dessen BlaBlaBla von Entwicklungs-und Strukturhilfen bislang nichts anderes ist, als die Verschleierng von Abschottung und Ausgrenzung aus kapitalistischen und rassistischen Motiven: "Stirb`wo andere Uralub machen"; "Leide Not, aber schufte dabei für die Multis"; "Verhungere, aber belästige uns nicht damit!" Menschen in Länder abzuschieben, wo sie ohne Wasser und Nahrung in der Wüste ausgesetzt werden oder in Lagern unter unerträglichen Bedingungen dahinvegetrieren, trägt
wenig bei zur Entwicklung ¡¡ EINER BESSEREN WELT FÜR ALLE !!