Stuttgart: Mobbing auf ARGE

Arbeitsloser X 13.10.2006 20:42 Themen: Soziale Kämpfe
Vom Jobcenter/ARGE-Stuttgart-Weilimdorf werden wieder rechtswidrig Vorladungen an Arbeitslose zu Meldeterminen so zeitnah verschickt, das der betroffene Arbeitslose ihnen praktisch gar nicht nachkommen kann.
Die ARGE-Mitarbeiter versuchen sich rauszureden oder verschwinden im Kabuff.
Eine Vielzahl von BRD-Richtern hat die Praxis der Arbeitsämter für rechtswidrig erklärt, Meldvorladungen so kurzfristig an betroffenen Arbeitslose abzuschicken, daß diese kaum oder gar nicht mehr ihrer Meldepflicht nachkommen kommen. 3 Tage vor dem Meldetermin sollte die Meldeaufforderung des Arbeitsamtes im Briefkasten des Arbeitslosen sein, ist in etwa die geltende Rechtssprechung.

Doch die örtlichen Arbeitsämter und die zuständigen Jobcenter/ARGE halten sich nicht an die geltende Rechtssprechung, versuchen diese heimtückisch und kriminell zu umgehen und werden dabei von der zuständigen Dienstaufsicht und den Strafverfolgungsbehörden "kollegial" gedeckt.

Der "Korpsgeist" im deutschen Staatsapparat verhindert die Abstrafung derjenigen, die die Bevölkerung schikanieren und mobben und ist eine kollegiale Einladung an die Täter, die Bevölkerung weiter zu entrechten.

Am Montag (9.10.06) ging ich morgens früh einkaufen. Als ich kurz nach 9 Uhr zurückkam, fand ich im Briefkasten eine Meldeaufforderung des Jobcenters Stuttgart-Weilimdorf für den 9.10.06, 10.30 Uhr, Zimmer 115.

Die Meldeaufforderung war vom 5.10.06 von der Sachbearbeiterin Andrea Flegler verfasst worden. Der Umschlag war ein vorfrankierter Briefumschlag mit der Aufschrift "90471 Nürnberg, Port Paye, Freimachung, usw." - ohne Poststempel der Post. Am Samstagmittag war aber noch keine Meldeaufforderung der ARGE im meinem Briefkasten gewesen.

Der zuständige Briefträger, der am Montag üblicherweise besonders früh kommt, weil sich über das arbeitsfreie Wochenende üblicherweise wenig Post angesammelt hat, hatte die Meldeaufforderung also erst am Montag in meinem Briefkasten abgeliefert und nur weil ich morgens schon ganz früh einkaufen war und bei der Rückkehr in meine Wohnung am Briefkasten vorbeiging, fand ich die Meldeaufforderung noch rechtzeitig, um zum angegebenen Termin auf dem Jobcenter erscheinen zu können.
Es war Glück und reiner Zufall!

Als ich mich bei der verantwortlichen Sachbearbeiterin Andrea Flegler (Email-Adresse:  Andrea.Flegler@arge-sgb2.de / Tel: 0711-9201612) über diese - rechtswidrig - kurzfristige Meldevorladung beschwerte, versuchte sich diese rauszureden und behauptete - vermutlich wider besseren Wissens -, ein Versäumnis des Termins hätte für mich gar keine nachteiligen Folgen von ihrer Seite aus gehabt.

Als ich sie auf die Rückseite der Meldevorladung verwies, auf der die "Rechtsfolgenbelehrung zur Meldepflicht" fett abgedruckt und satte Strafen aufgezählt werden, versuchte sie sich frech dahingehend rauszureden, daß ja nicht sie, sondern ihre Vorgesetzten Strafen und Kürzungen verhängen würden.

Das die Meldevorladung rechtswidrig so spät in meinem Briefkasten angekommen war, versuchte sie mal auf die Post zu schieben und mal dadurch zu erklären, daß die Meldevorladungen aus Nürnberg zentral verschickt würden und deshalb länger dauern könnten.

Doch es kann auch sein, das die örtlichen Jobcenter/ARGEs die Meldevorladungen regional in extra vorfrankierten Umschlägen der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit verschicken, um dem betroffenen Arbeitslosen den Nachweis zu erschweren, daß die Meldevorladung verspätet bei ihm eingetroffen ist.

Auf jeden Fall wurde in Nürnberg oder in Stgt-Weilimdorf die Meldevorladung wieder heimtückisch 3 Tage auf dem Amt liegen gelassen, bevor sie zum Postversand gebracht wurde, um dem betroffenen Arbeitslosen böswillig eine ALG2-Kürzung - wg. Meldeversäumis - aufhalsen zu können.

Ein am Donnerstag, den 5. Okt. 2006 in Nürnberg oder Stgt-Weilimdorf aufgebener Brief braucht nicht bis zum 9.Okt. 2006, um in Stgt-Weilimdorf anzukommen - außer der Absender will es so und gibt die Meldeaufforderung böswillig erst Tage später zur Post.

Bei der folgenden ALG2-Kürzung beruft die ARGE sich dann auf das im ARGE-Computer gespeicherten Datum, um frech gegenüber dem betroffenen Arbeitslosen und den Gerichten zu behaupten, die Meldevorladung sei korrekt abgeschickt und korrekt und rechtzeitig beim arbeitslosen Empfänger eingegangen.

Als ich mich beim ARGE-Dienststellenleiter Breithaupt in Anwesenheit von extra mitgebrachten Zeugen, die auf der ARGE schon bereit standen, beschweren wollte, wollte dieser vor Zeugen weder die Beschwerde anhören noch vor Zeugen dazu eine Stellungnahme abgegen, sondern war nur unter 4 Augen im seinem Kabuff zu einem Gespräch bereit. Als ich eine öffentliche Beschwerdeanhörung - vor Zeugen - forderte, verhuschte er sich eilig in sein Kabuff.

Ich könnte mich ja auch über ihn beschweren, feixte Staatsdiener Breithaupt hämisch bei seinem eiligen Abgang ins Kabuff.

Das Jobcenter/ARGE in Stgt-Weilimdorf und seine MitarbeiterInnen - die meisten ehemalige städtische Bedienstete der Stuttgarter Sozialamter - und besonders ihr Häuptling Breithaupt sind bei den Stuttgarter Arbeitslosen berüchtigt. Nirgendwo in Stuttgart werden Arbeitslose so frech und dreist belogen, gemobbed und genötigt wie auf der ARGE-Weilimdorf.

So wie diese Herrschaften früher die Stuttgarter Sozialhilfeempfänger dreist gemobbed und in ihren Rechten geschmälert haben, so schikanieren sie heute als ARGE-Mitarbeiter frech die Stuttgarter Arbeitslosen.
Gelernt ist gelernt!

Inzwischen habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Flegler und Breithaupt geschrieben, die aber - wie üblich - wohl erfolglos bleiben wird und eine Strafanzeige ist in der Arbeit, die vermutlich ebenfalls erfolglos bleiben wird.

Solange sich Dienstaufsicht und Strafverfolgungsbehörden in der BRD aus "Korpsgeist" schützend vor ihre kriminellen "Kollegen" stellen, oder die Bevölkerung nicht andere Rechtsverhältnisse im Land erzwingt, wird dieser "Rechtsstaat" immer nur eine Angelegenheit für politische Sonntagsredner bleiben und die Bevölkerung weiter wehrlos kriminellen deutschen Apparatschiks und ihren Maßnahmen ausgeliefert sein.
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Ergänzungen

chaos allerorten

annabelle 13.10.2006 - 22:17
danke für diesen beitrag.

im tachelesforum gibts aktuell wieder schnäppchen:

alg1-bezieher werden 2 wochen vor auslaufen ihres anspruchs noch schnell in (zeit)arbeitsverhältnisse "reingedrückt", auch wenn sie gar nicht beabsichtigen alg2 zu beantragen
wie z.b. hier:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=531717

schön auch die fälle, in denen alg2-bezieher sanktionsbescheide über 10% erhielten, da sie der meldeaufforderung nicht nachgekommen sind. sie hatten gar keine einladung erhalten!
oder waren da und peng!
wie hier:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=531643


oder werden bei der antragstellung nach strich und faden verarscht:
 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=532605

es wird echt zeit, dass diese nervtöter selbst mal auf der strasse stehn.

@autor

gdfmg 13.10.2006 - 23:46
meine hartz 4kohle kam erst am 6.10. erklär das mal deinem vermieter
im laden gehts ja noch da kanste zocken,bzw mal ein zwani pumpen
aber 320da muß ich schon eine bank überfallen.und just als ich am 6. vorsprach wars nachmittags drauf,obwohl es vormittags hieß man wisse nicht wie das kommt.

Hat System

St. Prekarius 14.10.2006 - 14:53
Die Schikanen der ARGEn gegen die Arbeitslosen haben definitiv System.
Hier bei uns (Mittelgroße Stadt in NRW) haben die MitarbeiterInnen der ARGE schon letztes Jahr diese 'Vorladungen' selber zugestellt (Abends nach Feierabend - dafür gabs extra Kohle für die netten ARGE MitarbeiterInnen).

Vielleicht sind diese Leute keine Unmenschen, die den Arbeitslosen böses wollen. Aber der Druck/die Prämien, der von oben gegen sie aufgebaut wird führt nun mal dazu, dass sie sich an dem Ziel rege zu beteiligen, soviele Alg-II-Empfänger wie möglich aus dem Bezug zu drängen.
Manche haben daran dann aber auch wirklich Spass und werden dabei sehr krativ.

Bei uns hier gab es Infos, dass die Anweisungen der ARGE-Leitung ganz klar besagten, diese 'Vorladungen' so zu verteilen, dass möglichst viele Arbeitslose die Termine verpassen und damit 'gekürzt', oder gar ganz aus dem Bezug gedrängt werden können. Also spät Abends für den nächsten Morgen, usw. Schließlich hat so ein ARGE-Leiter seine Zahlen einzuhalten. Und jeder rausgekickte Empfänger ist ein Schritt in diese Richtung.

Wie gesagt: Das war vor einem Jahr. Und heute, mit noch mehr Alg-II-Empfängern ist das sicher nicht besser geworden.
Und was sollen Betroffene denn machen ? Sich beschweren bringt nichts (s.o.). Höchstens noch mehr Schikane. Und dann müßte man ja auch erst einmal jemand in der ARGE erreichen, was auch uimmer mehr erschwehrt wird.
Das gilt auch fürs Widersprüche einlegen. Und klagen ist meist auch nicht so einfach, wie man immer glaubt.

Was wirklich helfen würde, wäre, wenn die Arbeitslosen sich endlich einmal etwas reger an den Protesten gegen diesen ganzen Hartz IV-Mist beteiligen würden. Immerhin wären das etwa 6 Mio. Leute, die auf die Straße gingen.
Aber das wird wohl nicht mehr passieren...

Zur Info: Bevollmaechtigte und Beistaende

bassdart 14.10.2006 - 15:07
------ schnipp ------
SGB X, § 13, Bevollmächtigte und Beistände
[...]
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen
mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
------ schnapp ------

Auf ein Vier-Augen-Gespraech muss man sich also NICHT einlassen.
Das gilt uebrigens auch fuer Termine bei externen Ein-Euro-Traegern usw.
Desweiteren muss eine (gegebenfalls moegliche) Ablehnung des
Bevollmaechtigten schriftlich erfolgen:

------ schnipp ------
(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie
geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu
befugt zu sein. Befugt im Sinne des Satzes 1 sind auch die in
§ 73 Abs. 6 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes bezeichneten Personen,
sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung im
Verwaltungsverfahren ermächtigt sind.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen
werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag
können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen
Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können
Personen, die zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem
Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen
wird, schriftlich mitzuteilen.
Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder
Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind
unwirksam.
------ schnapp ------

Absatz 6 klingt zwar ziemlich schwammig, eine Ablehnung koennte
vielleicht nach gutduenken erfolgen.
Da die Ablehnung aber schriftlich erfolgen muss wird davon wohl
nur in den aller seltensten Faellen Gebrauch gemacht.
Ich hatte zumiundest noch keine Probleme damit einen Beistand
mitzubringen oder selber als Beistand aufzutreten.
Zu Terminen also IMMER zu zweit erscheinen, besser ist das :-)

Zur Bedeutung von BGB §226

Schneider 15.10.2006 - 18:06
Du hast Recht - eine Dienstaufsichtsbeschwerde
ist etwas rechtlich völlig Unverbindliches.
Mit dem Strafgesetzbuch kommt man in solchen
Fälle auch nicht sehr weit...
Probiere es doch mal mit Klage nach BGB §226
(Schikaneverbot) "Die Ausübung eines Rechts ist
unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann,
einem anderen Schaden zuzufügen".
Mit guten Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe
ist solcher Prozess möglich.
§ 226 schließt auch eine Forderung auf Schadensersatz
(auch inmaterieller Natur) ein.
Übrigens: BGB § 226 (Schikaneverbot) ist mit
§ 227 (Notwehr) eng verbunden. Wo Schikane
vorliegt ist Notwehr nämlich möglich. D.h.
konkret z.B. wird einer schikanösen Rechtsanwendung
einer ARGE nicht befolgt, kann mensch sich u.U.
auf BGB § 227 begrufen, sofern der Schikaneaspekt
beweisbar ist.
Wer kämpfen will und Ausdauer hat, solle es zumindest
mit dem Schikaneverbot mal gerichtlich probieren. So etwas
zwingt die Gerichte sich mit der Frage "Schikane oder nicht?"
genau auseinanderzusetzen.

Mobbing auch in Berlin

Aurelia Osei-Bonsu 03.12.2006 - 15:08
Bis mindestens ca. Mitte 2006 habe ich Mobbing auch in einem JobCenter in Berlin erlebt. Aber ich erlebe Mobbing gegenüber Arbeitslosen insgesamt als Politik, die sich durch alle Instanzen durchzieht und sich auch in Weisungen auf www.arbeitsagentur.de niederschlägt. Ich habe letztendlich mit politischer Arbeit darauf reagiert, d.h. ich habe angefangen, gezielt Emails an Politiker, Behörden, Medien usw. zu schicken, indem ich auf Äusserungen in den Medien reagiert habe und ihnen meine Erlebnisse und Erkenntnisse geschildert habe. Offiziell wird natürlich nicht darauf reagiert, aber man merkt schon, dass sich hintenrum was tut. Inzwischen begutachten sie angeblich sogar Alternativen, z.B. die negative Einkommensteuer usw. Bin gespannt, was daraus wird.

Auch in Bietigheim-Bissingen nicht anders

Rosemarie 02.03.2010 - 21:58
Auch in der ARGE in Bietigheim-Bissingen wird so mit den Leuten umgegangen. Da hilft nur ein sich ganz schnell an die Gewerkschaft VERDI zu wenden. Diese machen es dann öffentlich und bekannt anders kann man der Brut nicht entgegen treten. VERDI sorgt dann für Schlagzeilen und nennt auch Namen.

Mobbing/Hausverbot

Nemo 17.10.2010 - 15:01
Auch in Berlin werfen die Mitarbeiter der Jobcenter Briefe in ihrer Freizeit spät Abends ein. Dabei wird auch das Zustelldatum manipuliert. Ich habe werde darauf reagieren, in dem ich der gesamten Arge schriftlich Hausverbot erteile.

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