Antifa klärt Zittauer Kreisräte auf

Mario Buchner 12.10.2006 17:10 Themen: Antifa
Zu gestrigen Kreistagssitzung waren auch junge AntifaschistInnen vor Ort, um von den Kreisräten aller Partei ein klares Bekenntnis und Zivilcourage zum durchgestrichenen Hakenkreuz einzufordern.
Hintergrund: Ein Gericht dieses Staates hat den Versand "Nix-Gut" zu EUR 3.600 Strafe verurteilt.
Das Verbrechen: Der Versandhandel hatte Buttons ( Abzeichen ) mit durchgestrichenen Hakenkreuzen angeboten.
Der Inhaber Jürgen Kamm will sich nicht vorschreiben lassen, wie er seinen Protest gegen rechtsextreme Tendenzen zum Ausdruck bringt. Zumal "dieses Urteil vermutlich bei direkt oder indirekt betroffenen Personen aus dem Dritten Reich viel mehr Ängste und Schmerzen geweckt hat, als es je ein durchgestrichenes Hakenkreuz auslösen könnte".

Wie nicht anders zu erwarten lehnte Herr Wiedemuth (DSU) und einige Kreisräte der CDU das angeboten Flugblatt ab. Der Gipfel war allerdings Herr Kloß (CDU), der das Flugblatt annahm und nach einigen Sekunden zerriß und es wegwarf. Kloß, ehemaliger Oberbürgermeister von Zittau, antwortete in der Vergangenheit auf die Frage nach rechter Gewalt: "Es gibt immer einen der provoziert und einen der sich provozieren lässt". Sein Sohn war zeitweise im nationalen Jugendblock Zittau (NJB) aktiv. Wie heißt es doch: "Der Schoß ist fruchtbar...." und "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm".

Positiv nahmen andere Kreistagsfraktionen das Flugblatt an, es konnten interessante Gespräche geführt werden. Unterstützt wurde die Aktion durch 3 KreisrätInnen der Linkspartei, die sich einen Button "Gegen Nazis" ansteckten.

Alles im Allen eine öffentlichkeitswirksame Soliaktion.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Urteilsbegründung

. . . . 12.10.2006 - 19:57
Gibt es irgendwie eine schriftliche Urteilsbegründung?

das urteil...

... 12.10.2006 - 20:42
...ist eigentlich nicht rechtskräftig, da eben diese sache im gesetz fest geregelt ist.

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

(...)

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(...)

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

AUDIO

FREIE RADIOS 13.10.2006 - 14:38
GESPRÄCH MIT Jürgen Kamm, vom Nix- Gut- Versand zum aktuellen
Prozess gegen ihn (kurz vor der urteilsverkündung)

Durchgestrichene Hakenkreuze und private Verw

Rickenharp 13.10.2006 - 15:29
Das Landgericht hat meines Wissens nach explizit darauf hingewiesen, dass es damit keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer "privaten" Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze trifft.

Bleibt natürlich zu fragen, warum man das Verbot für das Handeltreiben hinehmen sollte - schließlich kann auch die Auswahl des Sortiments eine politische Positionierung und damit eine geschützte Meinungsäußerung darstellen. (Außerdem könnte man sich natürlich fragen, ob man es im Rahmen zivilen Ungehorsams nicht so oder so einfach macht, also Antifaschismus auch ohne die Erlaubnis deutscher Gerichte...)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 8 Kommentare

Hakenkreuze

Uncle Joe 12.10.2006 - 19:08
Irgendwie ist dieses Urteil doch absurd.
Die Gesetzgeber wissen doch ganz genau daß es auf den Zusammenhang ankommt, sonst wären auch Filme wie "Schindlers Liste" oder Schulbücher/Geschichtsbücher verboten.
Man ist sich scheinbar darüber bewusst daß es Unterschiede in der Absicht gibt mit der diese Symbole gezeigt werden, und trotzdem tut man bei diesen Buttons dann wieder so als ob man nicht zwischen guter und böser Absicht der Symbolverwendung unterscheiden könnte.
Was ist denn daran so schwer zu kapieren wenn ein Hakenkreuz durchgestrichen ist ?

zum paragraphen-zitierer

bla 12.10.2006 - 23:12
In diesem Paragraphen ist das Vertreiben jener Symbole aus kommerziellem Interesse (nichts anderes tut eine mail-order) aber nicht ausgenommen! Und genau deshalb hat doch das Gericht so entschieden wie es entschieden hat. Ob man das gut findet oder nicht, da bringt es nichts hier Paragraphen zu zitieren die damit nix zutun haben. Wäre mir übrigens auch neu das Nix Gut in irgendeiner Form Leute über die NS-Zeit bzw. Neonazis aufklären will. Genau das tun sie ja auch nicht, sie VERKAUFEN!

PDS-Langeweile...

Maquisard 12.10.2006 - 23:31
Ich finde die Aktion ja prinzipiell gut und unterstützenswert, aber ich frage mich so langsam, warum in jedem "Zittau"-Posting darauf bezug genommen wird, dass die PDS die Aktion auch unterstützt hat. Was soll diese Parteienwerbung? Gehts nicht auch ohne????

@Maquisard

(muss ausgefüllt werden) 13.10.2006 - 00:09
Auch als Antiparlamentarisches menschliches Wesen halte ich es für eine wichtige Information wenn in einem Artikel gesagt wird wer die Aktion mitgemacht hat, und wer sie behindert hat. Wenn man weglassen würde das ein paar Menschen vom ehemaligen Popel Des Sozialismus die Aktion ünterstützten dann wäre das schlicht Unterschlagung von Infos, und das wäre gänzlich gegen das Konzept eines freien Informationsflusses welchen Indymedia ja anstrebt.

Und den Punkt der "Parteienwerbung" sehe ich hier auch nicht so wirklich erfüllt. Alles in allem ist der Punkt "Positiv nahmen andere Kreistagsfraktionen das Flugblatt an, es konnten interessante Gespräche geführt werden. Unterstützt wurde die Aktion durch 3 KreisrätInnen der Linkspartei, die sich einen Button "Gegen Nazis" ansteckten" in meinen Augen nicht gerade ein Loblied auf die Ex-PDS sondern eine recht neutrale Meldung.

@bla

Rock´n´Roller 13.10.2006 - 00:52
Mal ganz blöde gefragt: Wenn ich mir selber einen Button/Plakat/Patch/etc.pp. bastel/sticke/häkel/male/... und somit kein kommerzielles Interesse verfolge, wäre das dann in Ordnung? Wäre ja ein künstlerisches Objekt.

Nixgut könnte dann Blanko-Buttons verhökern und alle wären wieder glücklich!

Okay, fast alle.

D.i.Y.!

@bla

ein mensch 13.10.2006 - 08:58
interessanter gesichtspunkt.

insofern stuende "nix gut" auf einer ebene mit einem nazi-haendler. ob man nur das swatika pur oder durchgestrichen verkauft: in letzter konsequenz verdienen alle durch ns-symbolen. es macht in der tat einen unterschied, ob man ein durchgestrichenes swastika lediglich traegt oder aber dessen wirkung zum eigenen wirtschaftlichen vorteil nutzt.

heiligt hierbei der zweck die mittel? oder heisst auch hier nicht umsonst, das gegenteil von gut ist gut gemeint.

an bla...

an bla... 13.10.2006 - 16:27
zum einen: "der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen".
diese formulierung bedeutet für mich, das diese symbole verwendet werden dürfen, wenn sie sich eindeutug gegen "verfassungswidrige Bestrbung" richten. und das tut ein durchgestrichenes hakenkreuz.

im übrigen gab es schon fälle, in denen einzelne jugendliche wegen eines solchen buttons angezeigt und verurteilt wurden.

an bla...

ingemarla 13.10.2006 - 16:31