Stader Polizei kriminalisiert Antifa

InformantIn 28.09.2006 22:22 Themen: Antifa Repression
Stader Polizei kriminalisiert AntifaschistInnen+++Anzeige wegen "Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole"+++Einschüchterungsversuch des Staatsschutzes
In Niedersachsen fanden am 10.09.06 Kommunalwahlen statt. Im Vorfelde hatte die NPD diverse Wahlkampfstände angemeldet, so auch am 09.09.06 auf dem „Fischmarkt“ in der Stader Innenstadt.
Neben einer antifaschistischen Gegenkundgebung hatten NPD-GegenerInnen zuvor am Fischmarkt und in den umliegenden Straßen Plakate der „Grünen Jugend“ und der „VVN-BdA“ aufgehängt. Auf diesen waren u.a. Hakenkreuze zu sehen, welche im antifaschistischen Kontext verwendet wurden, wie etwa in der Darstellung eines im Mülleimer verschwindenden Hakenkreuzes auf einem Plakat der „Grünen“. Bei diesem Motiv handelte es sich um ein Plakat, dass einige Monate zuvor die Fassade der Berliner Parteizentrale der Bündnis 90/ Die Grünen geziert hatte.

Wenige Minuten nach dem Aufbau des NPD-Wahlkampfstandes begannen Personen aus der Stader Staatsschutzabteilung die Plakate von den umliegenden Laternen und Bäumen zu entfernen und sicher zu stellen. Diese Aktion wurde mit dem „Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole“ begründet. Offenbar wurde hier nach einem ähnlichen Prinzip gehandelt, wie es der Kriminalisierung eines Studenten bei Protesten gegen ein Burschenschaftstreffen in Baden-Würthenberg zugunde lag.
Nach Auskunften des Polizeipressesprechers gegenüber JournalistInnen leitete die Polizei am Montag den 11.09.06, einen Tag nach dem Einzug der NPD in den Stader Kreistag, ein Strafverfahren gegen den Versammlungsleiter der antifaschistischen Kundgebung, wegen „Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole“ ein.

Das Vorgehen der Stader Polizei sorgte nicht nur regional für Aufsehen. Neben einer Anfrage der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, äußerte sich Claudia Roth im Stader Tageblatt zu den Vorgängen.

Die Stader Polizei bekommt bei ihrer Aktion offenbar auch Rückendeckung aus dem niedersächsischen Innenministerium. In der regionalen Zeitung wurden Personen aus Polizeikreisen wiederholt mit den Worten zitiert, dass ein Einschreiten unabdingbar gewesen wäre. Es hätte eine Strafttat vorgelegen, worauf ein Nichteinschreiten der Polizei einer Strafvereitlung im Amt gleich gekommen wäre. Immer wieder wird sich auf die unklare Rechtssituation berufen. Der Polizeipräsident Friedrich Niehörster, hofft laut einer Äußerung im Stader Tageblatt vom Donnerstag den 14.09.06 durch den vorliegenden Fall auf eine „Klärung der Rechtslage“.
Die Rechtslage scheint allerdings in diesem Fall ziemlich deutlich zu sein. Laut eines Urteils des BGH von 1973 ist das Abbilden von Hakenkreuzen nicht strafbar, wenn eine „eindeutige Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausgedrückt“ wird.
Eindeutig ist lediglich der Wille einiger politischer, juristischer und polizeilicher Kreise, eine generelle Verbannung des Hakenkreuzes aus dem öffentlichen Leben anzustreben. Unseres Erachtens nach zeigt die Benutzung des Hakenkreuzes, in exakter Art und Weise für welche Ideale Parteien und Gruppierungen á la NPD nach wie vor stehen.

Im Vorfelde dieser Polizeiaktion muss es innerhalb der Stader Polizeidirektion zu einem internen Kurswechsel gekommen sein. Im Bundeswahlkampf 2005 wurde das Hakenkreuz als antifaschistisches Plakatmotiv deutlich massiver eingesetzt. Ein Einschreiten der Polizei fand hier jedoch nicht statt.

Vor Ort wurde wiederholt die Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens laut. Fraglich ist aber, ob dieses die Lösung für das Verhalten der Stader Polizei ist. Es kann nicht hingenommen werden, dass Personen, die ihre Gegnerschaft zu rechtsradikalen Ideologien ausdrücken, befürchten müssen, von der Polizei kriminalisiert zu werden. Das Verhalten des K4 hat eine politische Dimension, die nicht mit dem juristischen Herumreiten auf Gesetzen und Vorschriften zu befriedigen ist. Es muss hier offenbar eine grundsätzliche Diskussion über den Umgang der Polizei mit dem Thema Rechtsextemismus und antifaschistischer Gegenwehr stattfinden. Wer glaubt, es ginge der Polizei lediglich um die Verbannung des Hakenkreuzes aus der Öffentlichkeit, täuscht sich. Vielmehr handelt es sich hierbei vordergründig um eine versuchte Einschüchterung und Kriminalisierung linksradikaler Kreise.
Public Domain Dedication Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der Public Domain
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Nicht nur in Niedersachsen...

sondern überall... 29.09.2006 - 00:49
Am 28.01.2006 marschierten in Stuttgart rund 350 Neonazis auf. Rund 2000 Leute beteiligten sich an den gegnaktivitäten. Begleitet von einem martialischem Polizeiaufgebot kamen die Antifaschisten bis auf 20 Meter an die "geparkten" neonazis ran. Ein aufmarsch wurde somit nach ca. 100 m gestoppt.

Allerdings wurden an diesem Tag 36 Anzeigen wegen angeblichen tragens "Verfassungswidriger symbole" geschrieben. Obwohl in der verfassung fest verankert ist, dass das tragen von "verfassungswidrigen symbolen" dann gestattet ist, wenn eine klare haltung gegen das entsprechende symbol,in diesem fall das Hakenkreuz,zerschlagen oder durchgestrichen, zu erkennen ist.

Trotzdem beauftragte die staatsanwaltschaft stuttgart die polizei, gerade solche symbole zu jagen.

Die meisten der auf der demo getragenen buttons mit durchgestrichenen hakenkreuzen, wurden übrigens unmittelbar auf oder vor der demo verkauft...

Ich weiss noch was!

daydreamer 29.09.2006 - 07:36
In Stuttgart läuft gerade ein Gerichts-Prozess gegen einen Punk, der einen kleinen Versandhandel betreibt. In diesem Handel sind mehrere Artikel zu finden, auf denen sich eben die von informantin bezeichneten Hakenkreuzsymbole befinden. Zum Thema Hakenkreuz und Mülltonne argumentierte der an diesem Fall arbeitende Staatsanwalt, dass hierbei nicht klar ersehen werden kann, ob denn das Kreuz nun in der Tonnen verschwinde, oder gar wieder herausgeholt wird. Hierbei soll die Abbildung wohl schon von Nazis genutzt worden sein, mit dem Zusatz, dass sie SO jetzt erst richtig loslegen. Meiner Meinung nach ziemlich perfide so ein Gedankengut. Das beste jedenfalls: Der angeklagte Punk betreibt eine offensichtliche Anti-Nazi-Arbeit, welche ihm von eben diesem Staatsanwalt auch positiv angerechnet wird. Trotz allem droht eine Strafe, wegen gewerbemäßigem Vertrieb von verbotenen Symbolen. Scheixx Welt! alles verkehrt, wie ich denke.

Links zum Thema

Ergänzer 29.09.2006 - 08:32
Anti-Nazi-Plakate: Strafverfolgung nach Parteibuch? (24.9.06)
 http://www.redok.de/content/view/217/36/

Courage wird zum Verbrechen (17.9.06)
 http://www.xn--grne-stade-beb.de/ortsverband/2006/gruene_jugend_pr-16.09-06_anti-npd.htm

Kein Protest gegen Neonazis mit Hakenkreuzen (14.9.06)
 http://www.redok.de/content/view/204/36/

Polizei stellt Anti-Nazi-Plakate sicher (13.9.06)
 http://www.xn--grne-stade-beb.de/ortsverband/2006/quelle_tageblatt_polizei-beschlagnahmt-plakate.htm

@von InformantIn

egal 29.09.2006 - 09:10
du hast geschrieben:
"Laut eines Urteils des BGH von 1973 ist das Abbilden von Hakenkreuzen nicht strafbar, wenn eine ?eindeutige Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausgedrückt? wird."
wurde es dir beim schreiben der jahreszahl nicht irgendwie komisch in der magengegend?
dieses urteil existiert zwar, jedoch gab es in jüngster vergangenheit urteile anderer gerichte in eine völlig andere richtung, so dass die polizei tatsächlich sich sehr wohl auf diese urteile berufen darf/muss, um eben, der rechtssystematik folgend, nicht in den bereich einer strafvereitelung zu gelangen.
ich vermute mal, dass es in zukunft eine erneute entscheidung der justiz (BGH) geben wird, DENN NUR DIE IST ZUSTÄNDIG (nicht die polizei), ob nun verfolgt wird oder nicht.

@egal

mitdenker 29.09.2006 - 09:58
wie kommst du denn darauf, dass es in jüngster vergangenheit zu gerichtsurteilen kam, die dem alten bgh-urteil wiedersprechen? ich weiß nur von staatsanwaltschaftlichen ermittlungen. wenn du konkreteres weißt, dann nenn bitte die gerichte oder die urteile. wenn nicht, dann hör auf durch gerüchtebildung zur verunsicherung der leute beizutragen. die sache wird vor gericht keinen bestand haben. spätestens vor dem verafssungsgericht wird dieser schwachsinn endgültig beendet, hoffentlich aber früher, z.b. heute in stuttgart.

@mitdenker

wurst 29.09.2006 - 10:50
Ich weiß davon, dass Anklageschriften rausgegangen sind, und diese müssen von den Gerichten abgezeichnet werden!

@mitdenker

egal 29.09.2006 - 15:59
ich habe nicht von genehmigen, sondern von abzeichnen gesprochen (lesen bildet)!
ansonsten geht es hier zur nachricht der verurteilung:
 http://focus.msn.de/politik/deutschland/urteil_nid_36513.html

1973, aber eben höchstrichterliche

Rechtsprechung 29.09.2006 - 16:33
Entscheidend ist nicht das Datum einer Gerichtsentscheidung, entscheidend ist wer entschieden hat. Und die zwei oder drei Urteile, die es in meiner Erinnerung gegeben hat, davon übrigens eines, dass eine vorinstanzliche Verurteilung wieder aufgehoben hat, sind eben nicht der BGH oder BVerfG gewesen. Die sind letztlich das Maß der Dinge, was allerdings nicht heißt, dass die sich nicht irgendwann mal umentscheiden in einem Verfahren. Rechtssicherheit gibt es hier nicht.
Ich würde sagen, heute gilt nach wie vor, dass das zeigen von Hakenkreuzen in einem deutlich antifaschistischen Background nicht verboten ist!
Die Argumentation ist auch in sofern lächerlich, als dass man jeden Polizisten, der in den vergangenen Jahrzehnten auf Demos auf denen offen erkennbar die umstrittenen Symbole gezeigt wurden nicht eingeschritten hat, wegen Strafvereitelung im Amt anklagen müsste - Die Polizei eine Armee von Kriminellen? ;-)

Sie drehen durch

Blubber 29.09.2006 - 18:15
Staatsanwälte und Richter drehen anscheinend durch.

Der Punk in Stuttgart wurde zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.
(ist allerdings noch nicht rechtskräftig)

Link :
 http://focus.msn.de/politik/deutschland/urteil_nid_36513.html

@mitdenker

egal 29.09.2006 - 19:10
lesen bildet:

 http://focus.msn.de/politik/deutschland/urteil_nid_36513.html

Urteil in Sachen "durchgestrichenes Hakenkreuz"!

ein urteil von heute

hmmmm 29.09.2006 - 19:21

Bitte Urteile anführen

(muss ausgefüllt werden) 29.09.2006 - 19:41
Bitte angeführte Urteile kurz mit Aktenzeichen oder anderer Fundstelle anführen, wenigstens aber anders klar stellen, woher die Information kommt. Wer die "zitierten" Entscheidungen auch tatsächlich mal selbst gelesen hat, sollte sogar noch den Leitsatz mitzitieren.

Die bloße Behauptung der Existenz irgendwelcher gerichtlichen Entscheidungen bringt niemanden weiter:

Nichtjuristen stehen unter dem Eindruck irgendwelcher nebulösen Gerichtsentscheidungen, die es vielleicht nicht einmal gegeben hat bzw. deren Tenor inhaltlich völlig verdreht ist und Leute mit juristischen Vorkenntnissen/interessierte Juristen SUCHEN sich u.U. BLÖDE, weil sie durch die Indy-Mitteilung angepiekst entsprechende Entscheidung einsehen wollen.

Wer von solchen Urteilen "mal gehört" hat, sollte sich meiner Ansicht nach grds. zurückhalten oder wenigstens 'ne Quelle recherchieren... Leute in dieser Sache zu verunsichern, ist nicht hilfreich.

Ein Artikel zum aktuellen Urteil

Bla 29.09.2006 - 19:42

wo?

och nö 30.09.2006 - 11:29
Zitat "Obwohl in der verfassung fest verankert ist, dass das tragen von "verfassungswidrigen symbolen" dann gestattet ist[...]"

Die Stelle in der "Verfassung" (du meinst wahrscheinlich das Grundgesetz) würde ich geren mal selbst lesen. Die Angeba der entsprechenden Stelle würde mich deshalb freuen.

Nix mit "steht in der verfassung"

kenne das grundgesetz :-) 30.09.2006 - 20:31
Nein,

im GG gibt es keinen Artikel, der besagt, dass die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wenn sie gegen diese gerichtet ist, ausdrücklich erlaubt ist...Schwachsinn!

Außerdem:
§86a StGB heißt "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"

Und noch was:
wenn mensch im AIB 71 nachschlägt, wird er/sie dort nen Artikel über das Verfahren gegen den Nixgutversand bzw. dessen Betreiber lesen können.
u.A. findet mensch hier ein Zitat des Stuttgarter Landgerichtes:

der §86a diene "[...]aber auch der Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei inländlichen uns ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden werde, in ihr gäbe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das Kennzeichen angeziegten Richtung geduldet würden.[...]"

AIB Nr.71 Seite 46 f.

Antifaschistischer Widerstand wird also bekämpft, da dessen Existenz ein schlechtes Bild auf die BRD werfe, da die Existenz darauf hinweise, dass Faschismus bzw. Nationsozialismus gebe.

Es handelt sich dabei also um die Urteile gegossene Ansicht, dass Nazis vor allem schlecht für das Image und damit für den Standort Deutschlands seien.


Ich weiß, dass indy kein Diskussionsforum ist, aber:

ihr wisst alle, dass antifaschistischer Widerstand kriminalisiert wird, alle wissen, dass es §86a-Verfahren gegen Antifas gab und gibt, dass Leute schon wegen GNWP-t-Shirt in Berlin Ärger hatten, warum zur Hölle habt ihr die Plakate dann nicht nachts aufgehängt?
Vllt dient's zur Anregung für die Zukunft...

Solidarische Grüße

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 3 Kommentare

Einschüchterung? Kriminalisierung?

Hakun 28.09.2006 - 22:51
Man kann sich nicht einerseits erfreuen, wenn politische Paragraphen den Gegener treffen und sich dann wundern, wenn es einen selbst ereilt. Dieses System hat nur einen Grund, die Einschränkung der bürgerlichen Rechte zu Lasten der denkenden Minderheit.

@autor

name 29.09.2006 - 00:25
das ist voll groß im kommen,die durchgestrichene kreuze zu belangen
da hilft nur massen weise selbsanzeigen und noch viel mehr davon zeigen

@wurst

mitdenker 29.09.2006 - 12:36
bitte hört auf mit hahnebüchenem quatsch! gerichte müssen anklageschriften nicht genehmigen und wenn sie es müssten, und dies einem urteil gleichkäme, wozu noch ein verfahren? das ist echt unsinn.
aber letztlich sind das wohl alles nur nichtinhaltliche ergänzungen. ich weiß nur nicht warum ...