Stuttgart: Student aus FR verurteilt

Freunde Golls und Volkers Justiz e.V. 16.09.2006 17:12 Themen: Bildung Repression
Am 14.09. verurteilte das Amtsgericht Stuttgart einen Studenten aus Freiburg, da die Einsatzleitung der örtlichen Hundertschaft sich im Rahmen einer Demonstration gegen Bildungsklau durch die Parole "Ohne Bildung werde ich Polizist!" zutiefst gekränkt und herabgewürdigt gefühlt hatte.
Hintergrund des Verfahrens:

An der Demonstration am 30. November 2005 [ http://streikblog.de/] hatten sich über 8000 Studierende beteiligt. Hunderte hatten dabei die Bannmeile des Landtages gestürmt, einige waren in das Gebäude selbst eingedrungen. Es war zu Tumulten mit ernsthaften Verletzungen seitens der DemonstrantInnen gekommen. Auch die Polizei schaffte es trotz der friedlichen Demonstranten das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen: Ein reitender Polizist viel beim durch die Menge reiten von seinem Ross und ein anderer wurde vom Hund seines Kollegen gebissen…

Der Prozess:

Der Student L., welcher von einer Stuttgarter Anwältin mit- verteidigt wurde, gab nach Verlesung der Anklage eine Erklärung ab, in welcher er seine Beteiligung an der Demonstration bestätigte und erläuterte, dass die Parole welche von mehreren 100 protestierenden skandiert wurde nicht als persönlicher Affront zu verstehen sei.
Besonders in der deutschen Sprache ist der begriff Bildung sehr weit zu fassen (humanistische- Grund- Aus- Grundaus- sekundäre- universitäre-…) und könnte – besonders im Rahmen einer Demonstration gegen Hochschulgebühren als das in Gefahr geratende Gut an der von dem Studenten besuchte Uni verstanden werden. Die aktuelle Hochschulpolitik setze den Zugang zur (universitären) Bildung mit dem Besitz von Geld gleich [ http://www.uebergebuehr.de/]. Wer kein Geld hat, kann sich normalerweise kein Studium mehr leisten. Die Polizei hat ihrerseits keine Einführung von Studiengebühren zu erwarten (die Ausbildung wird auch in Zukunft vollständig vom Staat finanziert). Nach dem Verlust der Bildung, welche der Student zurzeit in seinem Studium erfährt, gäbe es doch die Alternative eine Ausbildung als Polizist zu machen. „Kost nix – ist keine Bildung“ (WiMi Frankenberg: „Bildung muss entgeltlich werden“) so die offizielle und (fast)unmissverständliche Politik des Landes Baden-Württemberg.

Nebst dieser Deutung des Begriffes (einer von vielen möglichen!) sei die Parole – wie auch „ohne Bildung werde ich Publizist/Terrorist!“) von mehreren hundert der bis zu 10 000 TeilnehmerInnen vor der CDU-Zentrale skandiert worden, bezog sich nicht auf Einzelpersonen und sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, so L.

Nach Anhörung der drei entrüsteten ZeugInnen (1POK und 2PM/Innen, 22-26 Jahre alt) stand jedoch fest: Das Ziel der Parole war es (im Nahmen des Volkes!) die drei BeamtInnen in ihrer Ehre herabzuwürdigen und zu beleidigen. Der POK Jeßberger, sein Kollege Hald und Kollegin Ruf überzeugten das Gericht trotz kontroverser Aussagen über das wann und wie der Beleidigung. Besonders gut konnten Sie sich daran erinnern, dass der „Täter“ als Clown [ http://clownarmy.org/] verkleidet war. Ob der Hauptbeleidigte Jeßberger neben, in, hinter oder vor der Polizeikette stand war unrelevant. Es gab laut den Jungpolizisten noch 3 (PMin Ruf) bzw. 15 (PM Hald) oder gar viele (POK Jeßberger) andere Clowns.
Der POK behauptete das sich die Clowns während der Demonstration als Rädelsführer verhielten und eine „nicht unbedingt negative“ Stimmung in der Demonstration verbreiteten. Als er jedoch – nach vermehrtem Weghören - die „Anführer“ der rädelsführenden Clowns vor der CDU-Zentrale zum unterlassen des Skandierens aufgefordert hatte, da es den Rest der Demonstration anstiften könne und er sich sonst gekränkt fühlen würde, hätten besonders drei der Clowns - überraschender Weise - die Aufforderung ignoriert (tausende trommelten und skandierten im Hintergrund) und machten weiter...

Später wurden die "führenden RädelsführerInnen" am Landtag wieder erkannt. Es wurde dort - laut Jeßberger - versucht Sie zu verhaften, was vorher aus „Einsatztechnischen Gründen nicht machbar gewesen sei“.
Der Student L. wurde dann gegen 19.00 „in Zivil“ am Hauptbahnhof aufgegriffen und unter den Worten „das ist ja wie ein 6er im Lotto“ verhaftet“. Nachdem das mutmaßliche Kostüm L.´s in dem Rucksack einer anderen Person auf dem Hauptbahnhof sichergestellt wurde, wurde L. an der Abreise gehindert und verbrachte zusätzliche 2 Stunden auf der Hauptwache der Ländles-Hauptstadt.

Jeßberger hatte wenige Wochen später eine Zivilklage angestrengt, in der ein bayrischer Anwalt 600€ als Schadensersatz gefordert hatte.


Die Staatsanwaltschaft blieb nach der Anhörung am Donnerstag bei den 30 Tagessätzen, setzte Sie jedoch von 15 auf 10€ herab.
Die Richterin bemängelte die mangelnde Reue seitens des Angeklagten.
Er würde als „Führungselite“ von morgen den Polizisten die Intelligenz und Kompetenz absprechen. L. würde sich sicherlich auch gekränkt fühlen, würde Sie behaupten „Sie sind Student und morgen werden Sie Kapitalist“. Sowohl die Bezeichnung als „Elite“ und „Führungskraft“ als auch das zwangsläufige „Kapitalist werden“, bezeichnete der Student als äußerst fraglich. Es handele sich hierbei um die freie Meinung der Richterin, welche L. nicht als beleidigend sondern als schlicht irrtümlich ansehe.

Clowns sind böse, böse, böse…

Interessanter Weise laufen über dieselben Stuttgarter Behörden Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot gegen mehrere „Freiburger Clowns“. Alle drei „ZeugInnen“ (Ruf, Jeßberger und Hald) haben Student L. am 30.11.2005 mehrmals erkannt und wieder erkannt (als Clown und als DB-Reisender)… Welch effektive Vermummung!

Kreative Protestformen im Allgemeinen, aber vor allem die Aktionen der intergalaktischen Rebellen Clown Armee, scheinen in letzter Zeit verstärkter und gezielter Repression ausgesetzt zu werden. So gab es willkürliche Verhaftungen der Clowns z.B. in Karlsruhe bei den EX-Steffi [ http://www.exsteffi.de/] Aktionstagen am 10. Februar oder bei der Reclaim The Streets des DIY [ http://diyagainst.squat.net/] in Freiburg am 29.Juli.
Immer wieder kommt es zu Vorwürfen wie Waffenbesitz, versuchte Brandstiftung und ähnlichem. In Wiesbaden am 28.06 [ http://germany.indymedia.org/2006/07/151373.shtml] sollen Clowns versucht haben eine Zeitung anzuzünden um diese unter einen Bauwagen zu legen, was die brutale Festnahme von 25. Leuten rechtfertigte. Diese wurden dann zwei Straßen weiter getragen und demonstrativ vor den Kameras der bürgerlichen Medien gefilzt und gefesselt [ http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5661762_REF1_NAV_BAB,00.html]. Bei einer Demonstration gegen Bildungsklau am 12.09. sorgte eine AlgII-Anti-Clown-Terror-Abwehreinheit dafür, dass die Wiesbadener Polizei vor lauter vorweggenommener Kontrollen, Verprügelungen, Erschießungen und Durchsuchungen der Clowns gar keine Zeit mehr hatte, ihre Repressions-Gelüste gegen die Clowns-Armee auszuspielen.

Keine Chance für uns, so lange die Justiz nichts zu tun hat

Die Repression gegen Bunte und Linke nimmt ihren Lauf und scheint Angesichts der jetzigen Anstrengungen besonders in BaWü keinen Halt mehr zu finden.
Zwar wurde beim Prozess gegen L. ein Teil-Erfolg insofern erzielt, dass die Richterin letztendlich 15 Tagessätze a 10€ verhängte, also 150 Euro statt den 450€ im ursprünglichen Bescheid. Durch den Dienstausfall der drei Polizi@s, das zahlen der Anwältin und der Gerichts- und Verwaltungskosten wird die Strafe jedoch praktisch höher.

Ein psychologisches Gutachten sollte schnellstmöglich für alle an Demonstrationen beteiligten Staats-SchlägerInnen eingeführt werden, denn es konnte der Eindruck entstehen, dass Jeßberger und seine KollegInnen tatsächlich und nachhaltig durch den bösen Spruch gekrängt aus der Demonstration hervorgingen und dieses verfahren für ihre Seele brauchten.
Auch die von 40% der erwachsenen Bevölkerung kultuivierte Clown-Phobie ist besonders bei PolizistInnen als erhebliches Sicherheits-Risiko für Jonglierende und StraßenkünstlerInnen zu werten. Ausraster wie beim DIY sind anders nicht erklärbar...

Meine These: Die deutsche Polizei weiß in Wirklichkeit gar nicht was eine Beleidigung ist und muss sich anscheinend mangels ernstzunehmender Bedrohnungen irgendwie beschäftigen.
Fest steht: Nach dem G8 Gipfel [u.a.  http://www.gipfelsoli.org/] werden die Amtsgerichte unter der Last der Verfahren zerbersten und die Psychatrien (wenn wir sie nicht mitsammt aller Polizeistationen und JVAs abgerissen haben) von Jeßbergern überfüllt.

"Ohne Bildung werde ich Polizist!" warum nicht:

Eine letzte Anekdote aus dem Protokoll der PMin Frau Ruf: „Der beschuldigte L. skandierte laut und in unsere Richtung die unmissverständlichen Worte: „Ohne Bildung _ ich Polizist!“ Um uns in unserer Ehre herabzuwürdigen…“
Das fehlende Verb wurde (vermutlich mit Hilfe des Ober- Kommissars) handschriftlich hinzugefügt.
L. verzichtete auf den ursprünglichen Plan sich während des gesamten Verfahrens ohne das benutzen von Verben zu verteidigen… In der kommenden Woche findet im Amtsgericht Stuttgart ein neuer Prozess mit der gleichen Beschuldigung statt.

Recht, gerecht, Gericht...

Ob eine Revision, trotz dieser massiven Einschränkung der vermeindlich garantierten Meinungsfreiheit beantragt wird ist fraglich, hängt die Gerechtigkeits-Willigkeit des Rechtsstaates doch nach wie vor vom Gelbeutel derer ab, die dieses Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen. Vielleicht richten die Banken hier bald Instanz-Sponsoren ein...
In Stuttgart sollen Hackenkreuzfeinde verurteilt werden. Vor kurzem wurde im gleichen Gericht die Zeichnung eines Polizisten neben dem Spruch "die Schweine von heute sind der Schinken von Morgen" als Beleidigung gewertet. Was ist an dieser auf Klamotten getragenen Kunst zu bemängeln? Wahrscheinlich hätte der beschuldigte einen Eber zeichnen sollen, das durchstrichene Hackenkreuz ganz versteckt bleiben sollen ...Und L. hätte rufen sollen: "Ohne Bildung werde ich Bullen-Schwein!"

Für mehr Infos zum Serviceanbieter dieses Verfahrens:

Vizepräsident des Amtsgericht Joachim Saam
Tel.: 0711/921 - 3424
Fax: 0711/921 - 3100
mailto: saam@agstuttgart.justiz.bwl.de
Amtsgericht Stuttgart
Postfach 106008
70049 Stuttgart

und:  http://amtsgericht-stuttgart.de

Der Name der Richterin und des Staatsanwaltes wird nachgereicht...

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Ergänzungen

Video aus Wiesbaden

protestbilderfreundin 16.09.2006 - 17:57
Hier der direkte link zum exzellenten Propaganda Video von TageSSchau
http://www.tagesschau.de/sendungen/0,1196,OID5665038_OIT5665040,00.html]
Solidarische Grüße y fuega los ministerios de justicía y todos los otros otros organos repressivos!

revision

tagmata 16.09.2006 - 20:38
"Ob eine Revision, trotz dieser massiven Einschränkung der vermeindlich garantierten Meinungsfreiheit beantragt wird ist fraglich"

würde aber sehr wahrscheinlich durchkommen, spätestens in straßburg so gut wie sicher (und damit hätte die sache auch europäisches niveau). sprungrevision zum menschenrechtsgerichtshof geht aber afaik leider nicht :(, erst mal muß das verfassungsgericht die strafe aufrechterhalten.

@tagmata

Otto Nom 16.09.2006 - 21:48
klar aber sich durch die Instanzen Klagen bedarf viel Knete. In den Dienstleister Rechtsstaat muss erstmal investiert werden, damit er für dich Dividende bringt,- was im übrigen aus dem Artikel sehr schön hervorgeht.

beleidigung ist so eine sache

sz-leserIn 17.09.2006 - 15:01
"Manchmal darf man den Polizisten Bullen nennen

Die Bezeichnung "Bulle" für einen Polizisten gilt nicht grundsätzlich als Ehrverletzung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor. Zwei uniformierte Beamte hatten morgens bei der Angeklagten, die bis dahin geschlafen hatte, geklingelt. Als diese öffnete, erschien auch die Tochter der Angeklagten und fragte: "San des d' Bullen?" Die Angeklagte antwortete ihrer Tochter: "Ja, des san d' Bullen". Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte wegen Beleidigung. Diese legte jedoch mit Erfolg Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein und bekam Recht. Nach Meinung der Richter stelle die Äußerung "Bulle" in diesem Fall keine Ehrverletzung, sondern lediglich ein umgangssprachliches und in der Mundart sogar übliches Synonym für "Polizeibeamter" dar."

(SZ 6.9. 2006; S. 11)

Stuttgarter Zeitung

bourgeoisie-press-fan 17.09.2006 - 20:16
Hier Artikel von die Stuggizeitung vom 15.09.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1247648]
Ohne Studiengebühren würde ich lieber Publizist als mit! aber Bulle? Auf gar keinen Fall!!

Den Artikel vorm Nirvana retten

Kein Bulle 18.09.2006 - 02:11
Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 15.09.2006

"Ohne Bildung werd ich Polizist"

Nachspiel einer Demonstration

Wann darf sich ein Polizist beleidigt fühlen? Um diese Frage ging es gestern vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Bei einer Demonstration gegen Studiengebühren hatten Studenten gerufen: "Ohne Bildung werd ich Polizist." Einer von ihnen ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Von Susanne Janssen

Die Gruppe aus Freiburg wollte ein bisschen Kreativität und Spaß in die Demonstration gegen Studiengebühren bringen. So verkleideten sie sich für den Marsch durch Stuttgart am 30. November 2005 als Clowns. Mit Jonglage und schräger Musik brachten sie Stimmung in den Zug. Eines ihrer Lieder, mit denen sie die geplante Verteuerung des Studiums kritisierten, hatte folgenden Text: "Ohne Bildung werd ich Polizist."

Humor ist bekanntlich, wenn man trotzdem lacht - doch ein 30 Jahre alter Polizist, seines Zeichens stellvertretender Zugführer, fand das Ganze gar nicht witzig. Er erklärte den Sängern, sie sollten aufhören, sonst fühle er sich beleidigt und werde sie anzeigen. Danach, so erklärten der Polizist und zwei seiner Kollegen, hätten zumindest drei Studenten "provokativ" den Spruch wiederholt. Zwar entwischten die Clowns den Gesetzeshütern zweimal, am Abend wurde der "Rädelsführer" jedoch am Bahnhof gestellt.

Nun fand sich der 25 Jahre alte Student auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung in drei Fällen. Der angehende Ethnologe im 11. Semester wies den Vorwurf weit von sich: "Ich wollte niemanden beleidigen", erklärte er. Vielmehr habe er im Vorfeld der Demo alle Hochschulen angerufen, sich an dem Protestmarsch zu beteiligen. Auch die Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen habe er kontaktiert und dabei erfahren, dass dort keine Studiengebühren geplant sind, die Studenten bekämen sogar noch Unterstützung. Seine Version: der Satz "Ohne Bildung werd ich Polizist" sollte keineswegs die Ordnungshüter diskriminieren, sondern sei für ihn eine Alternative gewesen, da er sich sonst das Studium nicht mehr leisten könne.

Das glaubte ihm die Amtsrichterin nicht: "Was wollen Sie als Ethnologe denn an der Polizeihochschule?" fragte sie wohl mehr rhetorisch. Das höre sich nach einer nachträglich erfundenen Schutzbehauptung an.

Das Ganze fand vor der Stuttgarter CDU-Zentrale statt, die von zahlreichen Polizisten gesichert wurde. Dort stand auch der 30-jährige Polizist in zweiter Reihe, der sich durch das "müde Lächeln und den melodiös skandierten Satz" persönlich beleidigt gefühlt hat. "Ich habe auch Abitur, ich habe studiert und keine schlechten Abschlüsse, ich bin auch gebildet", sagte der Polizist. Auch sein 26-jähriger Kollege und eine 23-jährige Polizistin fühlten sich beleidigt.

Die Verteidigerin des Studenten forderte Freispruch: Ob die Parole überhaupt geeignet sei, den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, sei fraglich. Sie sah den Satz durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

"Schuldig" lautete jedoch das Urteil der Richterin. Sie verhängte 15 Tagessätze à zehn Euro gegen den Studenten. Es sei ein Unterschied, ob ein Satz allgemein von vielen auf einer Demo skandiert werde oder aber direkt nachdem ein Polizist schon gesagt habe, er fühle sich beleidigt, erklärte sie. Man könne die Parole nur so verstehen: "Jeder, der blöd ist, wird Polizist." Hier der Zugang zu freier Bildung, dort am anderen Ende die Polizisten. Das sei schon eine krasse Beleidigung. Und die Opfer hätten glaubhaft erklärt, dass genau die drei Clowns nach der Aufforderung, aufzuhören, extra weitergesungen hätten. Enttäuscht sei sie auch darüber gewesen, so die Richterin, dass der Student sich nicht bei den drei Polizisten entschuldigt habe.

Noch ein weiterer Freiburger wird sich demnächst vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten müssen - auch er hatte den verhängnisvollen Satz gesagt. Vorsicht ist demnach angebracht: Wer demnächst an der Theke "Wer nichts wird, wird Wirt" sagt, kann auch angezeigt werden. Oder wer einem Ostfriesen einen Ostfriesenwitz erzählt. Oder einem Polizisten einen Polizistenwitz.

Es geht genauso weiter...

Autonom@ntifA 22.09.2006 - 20:47

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acab-urteil — moeper

Dienstausfall? — Name

Abkürzungen — Vamosalafubfub