NPD Aufmarsch in Göppingen - offener Brief

tut nix zur Sache 16.09.2006 01:10
Antwort auf die Genehmigung der Demo von JN/NPD in Göppingen am 23.09.2006
Sehr geehrter Herr Lämmle,

mit Entsetzen lese ich heute in der NWZ, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Stadt Göppingen ausgesprochene Verbot des Nazi-Aufmarsches am 23.9.2006 aufgehoben hat.

Ebenso entsetzt bin ich über die Begründung des Gerichts, es vermisse "eine überzeugende Begründung".

Zur Demo am 23.09. ist als Redner Lars Käppler geladen, der schon auf anderen Demos für Eskalation gesorgt hat.
Ich zitiere:
"Im Zusammenhang mit einer von ihm geleiteten Demonstration am 6. März 2004 in Schwäbisch Hall wurde Käppler am 25.Juli 2005 wegen Landfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Nachdem die Neonazi-Demonstration durch Bürger und Bürgerinnen blockiert worden war, gab Käppler seinen Anhängern per Megafon den Auftrag, gegen die Polizei anzustürmen, um sich so selbst den Weg frei zu machen. Er drohte an: "Wir geben der Polizei noch eine Minute... dann stürmen alle da hoch..." Seinem Herunterzählen der Sekunden folgt dann der Sprechchor "Jetzt geht es los" - und dann stürmten die so Aufgewiegelten gegen die Polizeikette, wobei auch mit Fahnenstangen in Richtung Polizei geschlagen wurde."

Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Käppler

In der "Kontraste" Sendung am Donnerstag 14.9.06 in der ARD wurde überzeugend nachgewiesen, dass die NPD und JN sich nach außen bieder geben, tatsächlich faschistische Propaganda verbreiten. (Die Sendung ist 13 Uhr im Netz verfügbar)

Ist das nicht Begründung genug?

Deshalb bedauere ich die Entscheidung der Stadt, "mangels Erfolgschancen ...
keine Rechtsmittel einzulegen". Ich fordere die Stadt Göppingen auf, gegen
die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen. Dies entspricht dem antifaschistischen Meinungsbild der Masse der Bevölkerung in Göppingen.

Die juristischen Auseinandersetzungen und Probleme unterstreichen die
Notwendigkeit des Verbots aller faschistischen Organisationen. Dieses Verbot ist ein Auftrag des Potsdamer Abkommens und des Grundgesetzes Artikel 139.


Dieser Auftrag muss endlich erfüllt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Christel Beck
MLPD Göppingen

PS:
Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten; ... es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen"
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Ergänzungen