2. Prozesstag in GI: Legal, illegal, scheiß egal

Wendelhals 12.09.2006 17:00 Themen: Repression
Am 11. September 2006 fand der 2. Prozesstag im „Bunte Justiz“-Verfahren statt, bei dem ein Projektwerkstättler angeklagt ist, im Dezember 2003 Staatsanwaltschafts- und Amtsgerichtsgebäude mit politischen Graffitis, Farbe und sabotierten Schlösser beglückt zu haben (Hintergründe:  http://www.de.indymedia.org/2006/08/155871.shtml,  http://www.projektwerkstatt.de/prozess). Neben der Stellung und Ablehnung diverser Anträge bildete den Höhepunkt des Tages eine langanhaltende Vernehmung des Staatsschutz-Beamten KOK Broers, der fast zwei Stunden von der Verteidigung mit Fragen gelöchert wurde. Zudem wurden die Originalbänder der Videoaufnahmen in Augenschein genommen, die nach Ansicht des vorsitzenden Richters unabhängig davon verwendet werden können, ob die legal oder illegal zu Stande kamen.
// Vor dem Gericht: Besucherandrang aufgrund Salesch Fake

Vor Verhandlungsbeginn: Immer wieder kamen einzelne Personen, die relativ sich orientierungslos durchfragten, wo die Barbara Salesch Aufzeichnung statt finden würde. Unbekannte hatten nach dem ersten Verhandlungstag ( http://www.de.indymedia.org/2006/09/156534.shtml) vor dem Wochenende ein fingiertes Schreiben der Richter-Sendung verbreitet ( http://de.indymedia.org/2006/09/156687.shtml), bei der dieser und der nächste Verhandlungstag im Farbgerichts-Prozess als offizielle Aufzeichnungstermine bezeichnet wurden. Insgesamt waren an diesem Tag etwa zehn Personen herein gefallen, die fast alle von der Polizei informiert wurden und danach wieder gingen. Wo kein Medienrummel winkt, der wahrscheinlich die Motivation zum frühen Aufstehen bildetet, lässt das Interesse für die Justiz schnell nach – traurig, welche Mechanismen in dieser Gesellschaft Menschen für etwas ziehen, allerdings hätten die VerursacherInnen dieses Schreibens diesen Umstand auch mitbedenken und in das sogenannte Fake miteinbeziehen können.


// Broers als Zeuge

Der Mittelpunkt es Tages: Der gute Broers vom Staatsschutz, der fast im gesamten Ermittlungsverfahren federführender Sacharbeiter war, wurde vom Anwalt und dem Angeklagten intensiv verhört und war merklich in der Defensive. Am Anfang sagte er, auf dem Videobändern habe er „den B. erkannt“. Auf die Frage des Anwalts, anhand welcher Merkmale er diese Identifizierung begründe, nannte Broers die Bewegungsmuster, den Bart und die Brille; er habe B. schon auf vielen Demonstrationen beobachtet. Genau beschreiben, worin typische motorische Verhaltensweisen des Angeklagten bestünden, konnte er allerdings nicht.

In der Vernehmung hielt der Verteidiger von B. Broers den von ihn formulierten Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss vor. Darin – ebenso wie in der Akte – hatte der Staatsschützer geschrieben, dass das Video B. zeige, wie er Parolen aufsprühe. „Ich wusste, dass Sie das sagen würden“, meinte Broers dazu und ergänzte kleinlaut: „Das ist so falsch.“ Der Rechtsanwalt ließ sich dadurch nicht beruhigen und fragte nach, warum er dass dann so geschrieben habe. Daraufhin erklärte der Polizeibeamte, er habe die „Gesamtumstände“ gemeint. Das zog den Zorn des Anwalts auf sich: „Ich weiß, warum sie das geschrieben haben. Sie wollten einen Durchsuchungsbeschluss vom Gericht.“ Weiter führte der Verteidiger aus, dass der zuständige Richter faktisch zielgerichtet belogen worden und es in Deutschland gängige Praxis sei, dass Gerichte ohne eigene Tatsachenüberprüfung Durchsuchungen anordnen würden.

Auch der Angeklagte bohrte in anderer Sache energisch nach und wollte wissen, wie eigentlich mit sichergestellten Kleidungsstücken verfahren worden sei, welche als Beweismittel angesehen wurden. Dazu meinte Broers, dass erst geprüft worden sei, welche Kleidungsstücke ähnliche Farbspuren aufgewiesen hätten oder auf dem Video erkennbar gewesen seien. „Das heißt: Alles, was übereinstimmende Farbspuren hatte, blieb also weiter im Rennen?“ fragte der Angeklagte. Das bejahte der Staatsschützer, woraufhin er sich vorhalten lassen musste, dass zwischenzeitlich sichergestellte Hansschuhe, an denen sich Spuren der am Amtsgericht verwendeten Farbe befunden haben sollen, an ihren Träger zurück geschickt wurde (!) und wie das eigentlich zu erklären sei. An diesem Punkt schaltete sich Staatsanwalt Vaupel ein: Die Handschuhe gehörten einem Herrn B. aus Magdeburg, gegen den ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Das sei aber eingestellt worden, weil man außer der Farbspur an den Handschuhen nichts gegen die Person gehabt hätte. Das sei alles ganz normal gelaufen.“ Diese Ausführungen sorgten für Raunen im Gerichtssaal, weil es sich doch wenig glaubwürdig anhört, dass bei einem so harten Beweismittel die Ermittlungen einfach so beendet werden. Sondern der Vorgang zeigt, dass das Ziel, den vorher fest stehenden „Schuldigen“ verurteilen zu können, so wichtig war, dass selbst andere eindeutig belastenden Indizien fallen gelassen wurden.

Der Angeklagte hielt Broers auch vor, dass die Gegenstände, welche für eine DNA-Abgleichung genutzt werden durfte, durch das Landgericht auf vier Kleidungsstücke begrenzt wurden und sich das LKA sichtlich nicht an diesen Beschluss gehalten hatte. Broers räumte dies ein, konnte oder wollte aber nicht sagen, welche Stelle(n) diesen Rechtsbruch verantworten. Er selbst hatte dies aktenkundig gemacht und die Staatsanwaltschaft angefragt, wie mit den nicht vom Beschluss erfassten Kleidungsstücken umzugehen sei. Und dann folgt in der Akte genau nichts mehr zu diesem Vorgang. Außer eben, dass auch andere Klamotten DNA-technisch untersucht wurden.

Ziemlich ins Taumeln kam der Staatsschützer auch, als er gefragt wurde, wie es dazu kommen konnte, dass zwei weitere Personen, die erst am 9. bzw. 10. Dezember 2003 in Verdacht gerieten (Festnahmen nach einer Gedichtelesung: http:// www.projektwerkstatt.de/9_12_03), schon ab dem 5. Dezember in der Anzeige geführt wurden. Dass sei ein Fehler, der damit zusammenhänge, dass weitere Verdächtige auf das Datum der Ausgangsanzeige eingestellt würden. Als der Angeklagte daraufhin anhand der Akte belegte, dass die beiden Personen sogar noch früher als Verdächtige geführt wurden, konnte Broers nur seinen Lieblingssatz des Tages rezitieren: „Ich weiß es nicht.“

Außerdem ritt er sich ziemlich eindeutig in den Verdacht, den Gipsabdruck, der zu einem Schuh aus der Projektwerkstatt passte, eher selbst gebastelt zu haben. Er tauchte nämlich auf dem erst im Laufe des Verhandlungstages auf Antrag des Verteidiger herbeiorganisierten Spurensicherungsbericht gar nicht auf ... warum war der Bericht wohl nicht in den Akten? Bestimmt ein Versehen ...

Relativ deutlich musste er auch einräumen, von Anfang an nur in einer Richtung ermittelt zu haben. Er habe keinen anderen Ansatz gesehen und B. von Beginn an für den Täter gehalten. Immerhin gab der Staatschützer unumwunden zu, dass im konkreten Fall gerichtete Ermittlungstätigkeiten vorlagen, die sich deutlich niederschlagen.


// Legal, illegal, scheißegal – aus des Richters Mund

Spannend ist aber noch ein Beschluss des Richters Wendel zum Überwachungsvideo, der zu Beginn der Verhandlung knapp verkündet wurde. Da war ein Antrag auf Beweisverwertungsverbot gestellt, weil der illegal (ohne Beschilderung) aufgenommen wurde (siehe Bericht von Tag 1 der Verhandlung:  http://www.de.indymedia.org/2006/09/156534.shtml). Der Video ist wichtig, weil sonst können die Projektwerkstatts-Hasser vom Staatsschutz ja auch kaum den Angeklagten auf Nichts erkannt haben, geschweige denn darauf aufbauende Gutachten beantragen. Beim ersten Prozess-Tag hatte die Repressionsbehörden versucht, durch Falschaussagen das Bild zu erzeugen, dass es eine Beschilderung gab. Das wurde widerlegt und war Wendel auch bewusst. Aber so was nützt ja bei gerichteter Justiz nichts. Da Richter Wendel aber nichts einfiel, hat er beschlossen (als Richter!!!!), dass es egal sei, ob etwas legal oder illegal sei. Ja ja, das hat ein Richter beschlossen - sollte mensch sich mal mehr dran halten J
Artikel 20, Abs. 3, Grundgesetz gilt also in Gießen nicht: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“


// Rundherum: Kleine Aktionen

/// Urkunde für „Mr. Smith“

In einer Pause wurde dem immer noch namenlosen Polizeibeamten, der beim ersten Tag im Hintergrund wirkte, eine Urkunde als „Manipulator des Tages“ überreicht – angeredet wurde er als Mr. Smith (in Anspielung auf die Agenten in Matrix, die dort die Funktion haben, Ungereimtheiten zu glätten). Immerhin liegt inzwischen ein Foto des offenbart sehr engagierten Typen vor.


/// In der Pause: Kreide vor Bouffier’scher Kanzlei unerwünscht

Während der erfreulich langen Mittagspause aufgrund ZeugInnenmangel griffen einige Menschen zur Kreide und bemalten den Fußweg rund um die Kanzlei von Volker Bouffier (CDU, Innenminister von Hessen) mit Parolen, die sich kritisch mit den Verstrickungen der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigten, bei der auch schon mal eine Petition an den thüringischen Landtag auf unerfindlichen Wegen ankommt (Hintergründe:  http://www.projektwerkstatt.de/bouffier. Wie eigentlich schon erwartet reagierte mindestens ein Kanzlei-Mensch sehr unentspannt, seit zwei nun etwas zurück liegenden Graffiti- und Farb-Aktionen ( http://de.indymedia.org/2006/05/146051.shtml, Folgen:  http://www.projekttwerkstatt.de/weggesperrt/mek_140506.html) liegen hier offenbar die Nerven blank: Nachdem dies eigentlich schon beendet war, forderte eine männliche Person aus der Kanzlei eine mutmaßliche Kreidemalerin auf, den Spruch vor der Einfahrt („Hier geht’s zur Law + Order Kanzlei“) weg zu machen, dass sei Sachbeschädigung. Daraufhin erwiderte die Angesprochene, dass Kreidemalen auf öffentlichen, nicht überdachten Flächen wie dieser keine Sachbeschädigung darstelle. „Auf Ihre Rechtsauffassung kommt es nicht an“, wurde der Person entgegen gehalten, verbunden mit der Ansage, dass die Stadt jetzt informiert würde. Danach malte eine andere Person etwas wie „Das gibt jetzt eine Anzeige“ auf den Boden und wurde dabei zwei mal von dem Menschen aus der Kanzlei gegen die Hand getreten. Auf die Frage, auf welcher Grundlage er gerade handele, gab der Typ an: „Rechtfertigender Notstand.“ Gegen kritische Meinungsäußerung vor der eigenen Kanzlei hilft nur Gewalt. Dann das übliche Spiel, nur noch etwas abgedrehter: Zwei Polizeistreifenwagen, Personalienkontrolle ... und trotz deutlicher Hinweise auf die Tätlichkeiten des Kanzlei-Menschen wurde dieser nicht einmal kontrolliert. Im Verlauf dessen nahm der leitende Beamte einer Person die Kreidedose weg, weil sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Auf die Nachfrage, worin der Verstoß eigentlich bestehe, wurde nur noch einmal die Nicht-Begründung wiederholt. Und dann kam sogar noch ein Wagen der städtischen Reinigung, um sofort die kritischen Parolen zu entfernen. Wohl gemerkt: Eine öffentliche Einrichtung wird benutzt, um eine private Kanzlei vor Kritik zu bewahren. Deutlicher kann gar nicht gezeigt werden, wie die Verhältnisse in Gießen sind. Denn vor den meisten anderen Häusern würde definitiv nicht so ein Aufwand betrieben ... wegen Kreidesprüchen.
Widerspruch gegen diese absurde Aktion wurde bereits eingelegt – hier der Text (der Vollständigkeit halber): „Heute Mittag wurde mir vor der Kanzlei von Volker Bouffier und Kollegen (Ecke Wesenstr./Nordanlage Gießen) vom Beamten X ein kleiner Kreide-Eimer abgenommen mit der Begründung, dass ich damit gegen die öffentliche Ordnung verstoßen hätte. Faktisch wurde damit die kritische Meinungsäußerung auf dem öffentlichen Gehweg vor besagter Kanzlei unterbunden.
Gegen diese Diensthandlung und alle sie begleitenden lege ich hiermit förmlich Widerspruch ein. Auf eine ausführliche Begründung wird verzichtet, da die Handlungen der Polizei selten so eindeutig rechtswidrig waren und sich lediglich am Privatinteresse einer umstrittenen Kanzlei orientierten.“


// Beweisaufnahme und Ausblicke

Nachdem alle Gutachten im Prozess verhandelt wurden, könnte mensch den Eindruck gewinnen: Angeklagter und Verteidiger haben den Prozess gewonnen. Es sind alle Gutachten zerlegt. Das ist auch Gericht und Staatsanwaltschaft klar. Die Gutachten spielen keine Rolle mehr. Aber so läuft es in Gießener Gerichten nicht. Es geht ja nicht um Wahrheitsfindung, sondern um einen politischen Auftrag, klassische gerichtete Justiz ( http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/gerichtetejustiz.html) also. Daher haben die drei verfilzten Repressionsstrukturen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei einfach die Taktik gewechselt: Sie reden gar nicht mehr von den Gutachten, sondern lassen Staatsschutzbeamte (also die, die den Angeklagten und die Projektwerkstatt seit Jahren hassen, mit falschen Beschuldigungen überziehen, immer wieder mit Gewalt vorgehen, illegale Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchziehen) vor Gericht kommen - und die sagen dann einfach „ich habe den Bergstedt klar erkannt“ oder „das ist er“. Auf Fragen, woran sie die Person identifiziert haben, sagen sie „weiß nicht“ oder „kann ich nicht sagen“, damit nichts Angreifbares mehr entsteht. Anträge, die Zeugen für Lügen und Hass in der Vergangenheit zu überführen, werden vom Richter als „gehört nicht zur Sache“, weil die Auffassung eines Menschen, eine Person wiederzuerkennen eine „innere Tatsache“ und damit unwiderlegbar ist. So ist das Ende (wann auch immer das sein wird) abzusehen: Alle Beweise sind vom Tisch, aber die Menschen, die die Projektwerkstatt seit Jahren mit üblen Machenschaften überziehen, werden durch ihre Aussage „Der war’s“ das Urteil begründen.



// Mehr

Die ganzen Anträge, Fotos, Download der Anlagen zu den Anträgen usw. unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/farbgericht/instanz1/11_9_06tag2.html

Übersicht über laufende Prozesse:  http://www.projektwerkstatt.de/prozess

Rechtstipps für alle, die Stress mit Repression haben:  http://www.rechts-extremismus.de.vu


// Termine

Nächster Prozess-Termin: Mo, 25. September, 8.30 Uhr Amtsgericht Gießen, Raum 100 A
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Ergänzungen

Unfreiwilliger Tanz

Thomas Geisler 13.09.2006 - 17:08

Nachdem Richter Wendel die Videobänder nun als Beweismittel zugelassen hat, wird er die Verhandlung wahrscheinlich offen repressiv weiterführen. Trotzdem werte ich den Prozessverlauf als großen Erfolg für die gute Sache. Prozesse gegen auch nur mutmaßliche Systemkritiker verliefen in der Regel schon etwas anders. Machte der Kandidat einen kleinen Diener, kam er davon, anderenfalls wurde sofort demonstrativ Willkür gezeigt. Im Giessener Graffitiprozess wurde aber zunächst versucht, die Willkür ein wenig zu schminken, und das ist ein Anzeichen von Verunsicherung. Erst als die Tarnung aufflog, kam das Bekenntnis des Gerichts, es werde sich nicht an das Recht halten. Es reagierte auf die Gegenwehr des Angeklagten mit Fehlern, die peinlicher sind als die üblichen geplanten Rechtsbeugungen. Da war erst die hastige Anstiftung eines Zeugen der Anklage zu einer Falschaussage, und dann die Notrettung ausgerechnet des Beweismittels „Videoband“, das statt einer Tat einen Beweismangel beweist. Denn wären ihre Zeugen beweistauglich, hätte die Anklage nicht auf ein fragwürdiges Videografie-Gutachten zurückgreifen müssen, das zudem noch im Widerspruch zu dem Beweismittel „Schuh“ steht. Das sieht klar nach Panne aus und mildert doch erheblich die einschüchternde Wirkung der gerichtlichen Willkürparolen. Richter Wendel kann sich wohl auf einen unendlichen Tanz einstellen, wenn ihm nichts Besseres einfällt.

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taktik — tiktaktod

jaja,... — egal