Gerichtsurteil zu Folter nach Abschiebung

stop deportation! 08.09.2006 01:51 Themen: Antirassismus
Zum erstem mal überhaupt, wurden vergangene Woche österreichische Polizisten wegen Folter verurteilt. Allerdings nur zu bedingten Strafen und auch ihren Dienst in der Spezialeinheit WEGA dürfen sie weiter versehen. Am 1. September kam es in Wien zu einer ersten spontanen Demonstration gegen das Urteil.
Nach einer - durch die Weigerung des Flugkapitäns - verhinderten Abschiebung am 7. April 2006 misshandelten Wiener Polizisten Bakary J. aus Gambia in einer Lagerhalle in Wien. Statt den Schubhäftling ins Polizeianhaltezentrum zurück zu bringen, fuhren die Beamten mit ihm in die Halle, die von der Polizeisondereinheit WEGA für Trainingszwecke genutzt wird. "Wir haben den Befehl, dich umzubringen", sagten die Polizisten. Dann zerrten sie Bakary J. aus dem Polizeiauto, zogen sich schwarzen Handschuhe über und misshandeln den am Boden liegenden Mann mit Fäust-Schlägen und Fuß-Tritten. "Der Polizist, welcher im Fahrzeug neben mir im saß, zog mich in die Höhe, zerrte mich in eine Ecke und sagte zu mir: 'Sag dein letztes Gebet und dreh dich nicht um'", wird Bakary J. später zu Protokoll geben. Kurz darauf drohen die Beamten, ihn mit einer Granate zu töten.

Bakary J. überlebte die Tortur mit schweren Verletzungen. Seine Frau dokumentierte einen Tag später mit einer Handykamara J.s Wunden und Blutergüsse. U.a. wurde er von den Polizisten mit einem Auto angefahren. Die Handy-Bilder gelangten an die Öffentlichkeit und erzwangen interne Ermittlungen bei der Polizei. Die Täter verwickelten sich zunehmend in Widersprüche, wodurch es zu einer Anklage kam.

Am 30. und 31. August 2006 mussten sich die Beamten wegen "Quälen eines Gefangenen" (Strafmaß bis zu drei Jahre Haft) vor dem Landesgericht Wien verantworten. Doch zur Verantwortung wurden sie schlussendlich nicht gezogen. Stattdessen muss resümiert werden, dass das Gericht mit dem Spruch vom 31. August 2006 den Angeklagten - und damit dem gesamten Polizeiapparat - offenbar das Recht zugesteht, Menschen zu misshandeln. Da der Strafrahmen weniger als ein Jahr beträgt, können sie weiterhin ihrem Beruf als Polizisten nachkommen - und somit auch weiterhin Menschen bei der Abschiebung begleiten und mit Gewalt deren Widerstand brechen.

Einen Tag nach dem Gerichtsurteil fand am 1. September 2006 eine spontane Demonstration gegen den in Österreich vorherrschenden staatlichen Rassismus und die gerichtliche Legitimierung von Folter statt. Dem ausschließlich im Internet verbreiteten Aufruf folgten zwischen 250 und 400 Menschen (eigene Schätzung). Die sehr kurzfristig organisierte Demonstration wurde von der Polizei eindeutig unterbewertet. Gerade einmal vier PolizistInnen waren am Stephansplatz (dem Startpunkt der Demo) anwesend.

Bis auf kleinere Scharmützel mit rassistischen PassantInnen verlief die Demonstration ohne Zwischenfälle. Die Polizei beschränkte darauf den Verkehr zu regeln und verhielt sich ansonsten friedlich.

Ein weiter Demobericht findet sich unter  http://no-racism.net/article/1800/ - ebendort gibt es unter  http://no-racism.net/article/1795/ auch einen Hintergrundartikel zum Prozess gegen die WEGA-Polizisten.
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Ergänzungen

Das Urteil

alptraum 08.09.2006 - 17:19
Die drei Haupttäter wurden zu jeweils acht Monaten auf Bewährung verurteilt, der vierte Polizist, der via Telefon zum Ort des Geschehens gerufen wurde um das Tor zu öffnen und selbst "nicht Hand anlegte", wurde als "Beitragstäter" zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bakary J., der Gefolterte, bekam 3000 Euro Entschädigung zugesprochen. Für weitere Ansprüche verwies der Richter auf den Weg des Zivilrechts. Die Angeklagten sowie ihre VerteidigerInnen verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Und auch der ob der öffentlich gewordenen Ereignisse schockiert wirkende Staatsanwalt, der zuvor noch überraschend klare Worte gefunden hatte und eine entsprechendes Verurteilung forderte, gab sich mit dem Strafmaß zufrieden.