1. Prozesstag: Farbanschlag-Prozess in GI

nummer 11.9 06.09.2006 00:10 Themen: Repression
Angeklagter: "Warum haben Sie diese Flugblätter mit genommen?"
Gerhard Puff (Staatsschutz): "Nach meiner rechtlichen Bewertung war das nicht normal."

Am 4. September 2006 startete vor dem Amtsgericht Gießen die Hauptverhandlung gegen einen Projektwerkstättler wegen justizkritischer Farb- und Sabotageaktionen im Dezember 2003, die sich gegen selbiges Amtsgericht und die nahe liegende Staatsanwaltschaft richteten. Inhaltlicher Mittelpunkt des Verfahrens ist daher zum einen die Kritik an Repression und Strafverfolgung, zum anderen die Frage der Legitimität von Widerstand gegen die ausübenden Institutionen. Die Höhepunkte des ersten Tages: Ein durch Lügen glänzender Puff (Ex-Staatsschutzchef), Verwirrung durch einen Beweisverbotsantrag gegen das schwerwiegendste Beweismittel sowie eine lange Auseinandersetzung mit dem auf Grundlage von Videoaufnahmen erstellten anthropologischen Gutachtens.
Hintergrundartikel zum Verfahren:  http://www.de.indymedia.org/2006/08/155871.shtml
// Zusammenfassung im Telegrammstil

Kleine Aktionen vor dem Beginn ++ längere Hackeleien am Einlass: Dürfen BarfußgeherInnen rein oder nicht? - 1:0 für "uns", am Ende setzen wir uns durch ++ Weiteres Techtelmechtel um Aufstehen, als Richter reinkommt ++ Befangenheitsantrag wird vom Richter einfach abgetan ++ Längere politische Erklärung des Angeklagten gegen Justiz, Strafe ..., vorher aber Streit darum, ob das zulässig ist. Es dürfe nur zur Sache gesprochen werden. Auf die Frage, was die Sache sei, ließ der Richter sich vom Staatsanwalt assistieren: "Was zur Tatzeit geschah." Das weiß nur der Täter. Klartext: nur ein Geständnis ist verhandlungsrelevant. Der Angeklagte widersprach, weil der Staatsanwalt gemeint hätte, das angegriffene Gebäude (Gericht) diene dem öffentlichen Nutzen. Das sei in der Anklage behauptet, daher müsse auch debattiert werden können, ob das stimme. Schließlich darf der Angeklagte reden. ++ Streit um Zeugen: Angeklagter will einen der polizeifreundlichen Journalisten und den Staatsanwalt aus dem Prozess werfen, weil die als Zeugen vernommen werden sollen (u.a. über Rechtsbrüche in der Staatsanwaltschaft) - wird abgelehnt ++ Vernehmung Ex-Staatsschutzchef Puff: Ganz schwach, etliche Lügen und etwas Dramatik, als er erzählt, es hätte drei Kameras gegeben und vom Angeklagten angegangen wird, wo die anderen Filme sind, ob da vielleicht andere Täter zu erkennen sind und die deshalb verschwunden sind? ++ immer wieder Einzelbeiträge aus dem Publikum, schließlich wird eine Person theatralisch von Wachleuten rausgeschleppt ++ Vernehmung weiterer Polizeileute ohne große Höhepunkte, z.B. waren die auffällig unwissend; dazwischen immer wieder Kappeleien zwischen Angeklagten oder Verteidiger und dem Staatsanwalt; u.a. um die Benutzung des Begriffs "Wir" im Sprachgebrauch des Staatsanwaltes und auch des Richters ++ Mittagspause, danach Videoauswertung geplant. 12.55 Uhr.
13.30 Uhr ging's weiter, aber erstmal nicht mit dem Video, sondern einem Antrag des Angeklagten, das Beweismittel rauszunehmen, weil es illegal entstanden ist (keine Beschilderung der Videoüberwachung) ++ Überraschung: Richter und Staatsanwalt sind überrascht und erstmal deutlich ratlos ++ Staatsanwalt behauptet, das sei kein öffentlicher Raum gewesen - das findet aber selbst der Richter albern; Antrag wird aber wie der Befangenheitsantrag erstmal zurückgestellt ++ dann (unter formalem Protest der Verteidigung) Videos angucken - grottenschlechte Qualität ++ noch schlechter war aber die Gutachterin, die sich phasenweise blamierte mit seltsamen Behauptungen, was auf Bildern zu sehen sei ++ Richter Wendel formulierte irgendwann sogar selbst, dass auch Suggestion entstehen kann, wenn mensch in einem Bild das sieht, was mensch sehen will oder 1000x schon gesehen hat ++ danach Nachfragen, überraschend gute und kritische vom Richter, worauf es immer peinlicher wird, weil z.B. das LKA eingeschätzt hatte, die Bilder seien zu schlecht, aber die Gutachterin jetzt meinte, bei ihr sei das anders, weil sie mehr Zeit investiert hätte als auf der Rechnung stehe (hä?) ++ Höhepunkt aber: Sie besteht darauf, dass auf dem Bild zu sehen ist, dass der Täter Halbstiefel ("gehen über die Knöchel") trägt - Richter Wendel lässt daraufhin auf den Fotos der beschlagnahmten Schuhe die Gutachterin danach auswählen, welche Schuhe in Frage kommen und welche nicht. Sie wählt aus ... ++ Pinkelpause ++ noch ein paar Fragen, dann ist eigentlich die ZeugInnenvernehmung zuende, da greift Richter Wendel nochmal zur Mappe, hält ihr das Foto eines Paars Turnschuhe hin und fragt: Die scheiden also aus? Gutachterin: Die waren es nicht. Richter: Das sind aber die einzigen Schuhe, die vom Tatverdächtigen stammen können ++ Danach überlegt der Richter laut, ob er die gesamten Schuhbeweisführungen aus dem Verfahren nimmt, weil die Spur erledigt ist ++ dann der unerwartete Höhepunkt des Prozesses: Eine widerliche Figur (sieht aus wie ein Wichtigbulle, der als Beobachter da ist) stürmt in den Saal und ruft (im laufenden Prozess) den Staatsanwalt raus, wird von Richter Wendel gebremst, entschuldigt sich, aber zieht die Nummer weiter durch. Vaupel steht auf und geht raus, Wendel unterbricht dafür. Vaupel und der Komisch-Typ draußen. Wendel wird vom Angeklagten attackiert, was das denn gewesen sei: Andere Zuschauis, die mal was dazwischenfragen, werden rausgeschleppt und der Knalli könnte jetzt den ganzen Prozess stoppen ... Verteidiger ergänzt, dass sei schon sehr untergeschickt gewesen ++ Prozess geht kurz weiter, dann klärt sich die Sache: Die Anklage präsentiert den Hausmeister, der eigenhändig die Schilder angebracht haben will "Dieses Gebäude wird videoüberwacht". Zweifelnde Blicke im Publikum und auf der Angeklagtenbank. Der Hausmeister sagt auf Nachfrage, dass die am Tag drauf auch noch hingen. Dann müssten sie auf den Fotos drauf sein, die von den Tatfolgen gemacht wurden. Der Richter scheint auch zu zweifeln und schlägt selbst vor, sich diese Fotos anzugucken. Eine der Stellen, die der Hausmeister benennt, ist zu sehen - es hängt kein Schild. Debatten, wie zu verfahren sei. Der Angeklagte sagt dem Hausmeister (der eher wie ein armes Würstchen rüberkommt, der instrumentalisiert wurde von der Lügenmafia Gießener Repressionsstrukturen), dass er kein Interesse hätte, nun gerade ihm mit Meineid und Falschaussage eine reinzubrettern und will wissen, mit wem er darüber geredet hat, wer ihn zu was angewiesen hat. Das lässt sich nicht klären. So endet der Prozess mit einem möglichen dicken Paukenschlag: Einem so dummen Manipulationsversuch des Prozesses, dass er auffliegen kann. Das wird zwar nicht zu Anklagen führen (schließlich ist hier Vaupel der Staatsanwalt - und der schützt solche Leute), aber das wird trotzdem noch hochinteressant.


// Stilblüten aus dem Prozess

Aus der Anklage: "... wird angeklagt, am ... rechtswidrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, beschädigt zu haben".

Situation: Richter Wendel untersagt dem Angeklagten eine politische Erklärung.
Angeklagter: "Dann sag ich das zur Sache."
Wendel: "Da bin ich gespannt."
Angeklagter: "Ich auch."

Situation: Richter Wendel will Ruhe haben, ermahnt ZuschauerInnen im Stil "Wir alle wollen doch zuhören können" und ähnlich. Streit mit Angeklagtem, der darum bittet, er solle nicht im Wir-Stil reden ohne die anderen gefragt zu haben. Das wäre schon beim "im Namen des Volkes" eine unzumutbare Sache. Kurz danach Staatsanwalt Vaupel "Wir wollen doch alle ...".

Situation: Richter Wendel legt bei seiner Befragung Ex-Staatsschutzchef Puff ständig die Aussagen schon in den Mund.
ZuschauerIn: "Lassen Sie ihn doch mal selbst reden!"
Wendel: "Psst!"

Situation: In der Vernehmung stellte sich heraus, dass eine enormen Anzahl von PolizeibeamtInnen in diesem Verfahren, dessen strafrechtliche Bedeutung eher gering ist, zum Einsatz kam.
Puff: "Unserer Auffassung nach war das nicht unverhältnismäßig. B. hatte zu Seminaren eingeladen, da war mit einer Vielzahl von Personen zu rechnen..."

Situation: Es gab mindestens drei Kameras, aber nur zwei davon sind überhaupt ausgewertet worden.
Staatsanwalt Vaupel: "Wir haben nur eine Kamera ausgewertet, weil nur da Sachen drauf waren, die uns interessiert haben."

Situation: Es wird festgestellt, dass die Aktenführung seltsam ist. Der Eindruck entsteht, dass Blätter mit Tatverdächtigen nachträglich eingefügt wurden und die Akten willkürlich verändert werden. Dazu wird Polizeizeuge Haas befragt.
Haas: "Die Frage, warum das dahingeschrieben wurde, ist leicht zu beantworten... das ist unser Beruf."

Situation: Haas wird zu der seltsamen Aktenführung und der Sicherheit, mit der Puff den Angeklagten auf den Videoaufnahmen erkannt haben will, und wie die anderen Tatverdächtigen dann ins Spiel kamen, befragt.
Haas: "Der Herr Puff war zu diesem Zeitpunkt leider der Staatsschutzchef."

Situation: Es besteht per Videobeamer die Möglichkeit, die im anthropologischen Gutachten verwendeten Bilder für alle Anwesenden sichtbar zu machen. Wendel findet es dann praktischer, die Bilder in kleiner Runde (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagter, Gutachterin) am Laptop der Gutachterin Kreutz anzuschauen.
Kreutz: "Dann wäre die Öffentlichkeit nicht mehr hergestellt."
Wendel: "Dann ist das eben so."

Situation: Kreutz behauptet, auf ihrem Bildschirm seien die Bilder deutlich schärfer als auf der Wand, nachdem von allen Seiten kritisiert wird, dass die total schlecht seien. Der Anwalt schaut sich das kurz an und kehrt sofort an seinen Platz zurück.
RA: "Nichts zu erkennen..."

Situation: Kreutz behauptet wieder, irgendwelche Details in der Pixelmasse, die sie zur Grundlage für ihr Gutachten verwendet hat, zu erkennen.
Wendel: "Dass Sie da einen Vollbart sehen, halte ich für gewagt."

Situation: Diskussion über die ständigen Halluzinationen der Gutachterin, Gesichts- und Kleidungsdetails in dem von ihr selbst als "Aquarell" bezeichneten Bildmaterial erkennen zu wollen.
Wendel: "Da ist die Gefahr da, dass man sieht, was da sein müsste."

Situation (mehrfach): Kreutz zeigt ein Bild, aber Farbe, Form usw. stimmt nicht mit dem überein, was z.B. an Kleidung beschlagnahmt wurde.
Als Jacke hellblau statt dunkelblau war: "Das ist jetzt überzeichnet".
Als Form nicht stimmte: "Das ist jetzt verzerrt".
Als Nasenform nicht stimmte: "Es kommt jetzt darauf an, wie es sich im Gesamten zeigt".

Abschlusssatz ihres Begleitbriefes zum Gutachten an POK Broers (Staatsschutz): "Ich ... würde mich über eine zukünftige Zusammenarbeit freuen."


//Vor der Verhandlung

Vor Beginn der Hauptverhandlung bot sich eine abgespeckte Version des üblichen Sicherheits-Schauspiels - zivile BeamtInnen, die dem Angeklagten bei Spaziergängen auf dem Gerichtsgelände folgten und hochgerüstete Bereitschaftspolizei-Einheiten im Eingangsbereich. Ein paar Mini-Aktionen gab es auch:
· Vor dem Amtsgericht wurden überspitzte Verhaltenstipps zur Eingangskontrolle an BesucherInnen und PassantInnen verteilt ( http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/download/flyer_einlass.pdf).
· Eine Person hatte sich Plakate mit kritischen Parolen (u.a. "Anti-Justiz-Einsatz") umgehängt.
· Eine Zweiergruppe, bekleidet in weißen Anzügen und Handschuhen, wanderte mit einer überdimensionierten Lupe umher und untersuchte verdächtige Schuhspuren, die allerdings sofort wieder fallen gelassen wurden, weil sie nicht mit dem vorher beschlossenen Täterprofil in Einklang zu bringen waren; einen Flyer dazu gab es auch ( http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/download/tkb_flyer.pdf). Absicht dahinter war, auf die absurden Logiken des konkreten Verfahrens hinzuweisen, welches stark von gerichteten Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaften belastet war (entlastende Spuren wurden zufällig 'vergessen', Gutachten mit vorgegebenem Ergebnis eingeholt und ähnliche Späße). Aufgrund wenigen Publikums und theatralisch ausbaufähiger Umsetzung blieb es allerdings nur bei einem netten Ansatz, der an anderer Stelle vertieft werden könnte.

Irgendwann fingen die (Einzel-)Eingangskontrollen an, kamen aber plötzlich ins Stocken: Einer Person wurde der Zutritt aufgrund einer Anordnung von Richter Wendel verweigert, der Barfußlaufen als "ungebührliches Verhalten" bewertete. Erst versuchte der Amtsrichter noch, diese Auffassung auch über den Rechtsanwalt des Angeklagten durchzudrücken. Nach längerer Debatte, in die auch der Amtsgerichtpräsident (der aussagte, dass es egal sei) und Staatsanwalt Vaupel (der berichtete, dass das Landgericht im letzten großen Verfahren auch nicht gegen fehlende Schuhe eingeschritten war) involviert waren, kippte er seine Vorschrift ... und der Einlass setzte sich fort.


// Prozessbeginn mit Störungen

Der erste Baustein der gerichtlichen Liturgie, das unterwürfige Aufstehen zu Beginn, wurde gestört, weil einzelne Personen nicht aufstehen wollten und die Situation zu politisieren versuchten. Eine Person fragte den Richter, warum sie das tun solle und was der Sinn sei, da sie das anderen Menschen gegenüber auch nicht tue. Chaotisiert wurde die Situation, weil andere auf die Ermahnungen von Wendel einstiegen, z.B. per Überspitzung ("Jetzt zeig doch ein wenig Unterwürfigkeit, das ist doch nicht zu viel verlangt."). Und am Ende sich auch noch der Angeklagte einfach hinsetzte.


// Befangenheitsanträge

Schon am Freitag vor dem Verfahren hatte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen den für das Verfahren zuständigen Staatsanwalt Vaupel (Mehr über den "Quälgeist":  http://www.projektwerkstatt.de/vaupel/haupt.html) eingereicht. Als Begründung dafür wurde in dem Antrag formuliert: "Als Grund gebe ich an, dass ich Herrn Vaupel als wichtigen Zeugen benennen möchte. Dazu ist sinnvoll, dass er im vorhergehenden Prozessverlauf nicht selbst anwesend ist. Zudem würde für den Fall seiner Vernehmung als Zeuge der Verdacht der Befangenheit entstehen, da er - wenn er Sitzungsvertreter bleibt - sich selbst als Zeuge zu bewerten hätte. [...]Herr Staatsanwalt Vaupel soll im Hinweis auf rechtliche Verfehlungen, Rechtsbrüche und Grundrechtsübertretungen in und durch die Gießener Staatsanwaltschaft und insbesondere seiner Person befragt werden. Dieses ist von Bedeutung, weil das potentielle Motiv bei der auch von der Anklagebehörde in der Anklageschrift als justizkritisch eingestuften Tat zu untersuchen ist und zudem fraglich ist, ob bei nachweisbaren Rechtsbrüchen durch die Staatsanwaltschaft eine Widerstandshandlung gegen diese überhaupt strafbar wäre." Dennoch entschloss sich die Staatsanwaltschaft, den erbitterten Verteidiger der herrschenden Ordnung, der zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Oppositionelle auf den Weg gebracht hat, dennoch ins Verfahren zu schicken.

Vaupel blieb nicht allein; vor der Aufnahme der persönlichen Angaben stellte der Angeklagte auch einen umfangreich begründeten Befangenheitsantrag gegen Richter Wendel (einmal hat Wendel bereits Projektwerkstättler "verknackt":  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/haupt1instanz.html). Hier nur ein knapper Auszug aus dem vierseitigen Antrag: "Die Tat, um die es in diesem Prozess geht, führte nach Aktenlage zu Sachbeschädigungen am Amtsgericht Gießen. Sie ist aber, und das ist hier besonders wichtig und ebenfalls aus der Aktenlage erkennbar, eindeutig als justizkritisch, d.h. auch gegen das Amtsgericht gerichtet, zu bewerten. Darauf lassen die aufgebrachten Parolen schließen. Laut Anklageschrift wurden Parolen wie "Gerichte abschaffen", "Justiz abschaffen", "Weg mit Knästen" und "Solidarität statt Strafe" aufgesprüht (Seite 2 der Anklageschrift). Bestätigungen, dass diese Parolen auch als justizkritisch aufgefasst wurden, sind in der Protokollierung des KK Haas vom 3.12.2003 (Ermittlungen vor Ort) zu finden: "Weiterhin sprühten sie auf die Außenfassaden aller drei Gebäudeteile politische Äußerungen, welche sich ausschließlich gegen die Justiz richten." (Blatt 3 und 5). Sehr ähnliche Formulierungen finden sich in weiteren Niederschriften auch anderer Polizeibeamter (u.a. Blatt 11, 102, 222). Angesichts des ersichtlichen Inhaltes der Parolen sind alle Angehörigen des Giessener Amtsgerichtes und der Staatsanwaltschaft Gießen, zumindest soweit sie am 3.12.2003 hier tätig waren, Zielgruppe der auf den Wänden durch Parolen aufgetragenen Kritik. Als Zielpersonen der Kritik sind sie aber nicht mehr unbefangene Richter." Richter Wendel gab daraufhin zu Protokoll, dass er keine Gründe für eine Befangenheit sehe und stellt den Antrag zurück. Der Angeklagte hat dazu inzwischen noch einmal schriftlich Stellung bezogen.


// Wendel findet Aussagen von Belastungszeugen unwichtig

Vor dem Eintritt in die Beweisaufnahme regte die Verteidigung und der Angeklagte an, einen namentlich nicht bekannten Pressevertreter des Saales zu verweisen, weil dieser noch als Zeuge in Frage komme und ansonsten wenig glaubwürdig sei. Bezug dafür war, dass in der Akte zum Verfahren ein "vertrauenswürdiger" Journalist erwähnt wurde, welcher den Angeklagten am Tag vor der Farbattacke beobachtet haben will, wie dieser sich das Landgericht angesehen habe. Der Journalist hatte sofort die Bullen alarmiert, was nebenbei nur ein besonders deutliches Beispiel für das Zusammenwirken von Gießener Presse und Polizei ist (Presseinformationen kritischer Gruppen werden beispielsweise regelmäßig direkt an die Polizei weiter geleitet). Damit könnte diese Person der einzige Zeuge sein, der möglicherweise Tatvorbereitungen erkannt hat. Richter Wendel offenbarte an dieser Stelle deutliche Befangenheit und Unwillen, überhaupt nach den Tatsachen zu ermitteln. Wörtlich sagte er "Ich halte das nicht für wichtig - kann mir nicht vorstellen, so einem Beweisantrag zuzustimmen; eine Beobachtung eines Pressevertreters - was soll ich daraus schöpfen?" Auf Antrag des Angeklagten gab Wendel freimütig zu Protokoll: "Ich sehe keinen Grund, einen namentlich bisher nicht bekannten Journalisten des Saales zu verweisen."


// Staatschützer Puff im Kreuzverhör

Rechtsanwalt (RA): "Wieviele Polizeibeamte haben insgesamt an diesem Fall gearbeitet?"
Puff )P): "Überwiegend der Herr Broers"
RA: "Schätzen Sie mal."
Puff: "10-12 Kollegen"
RA: "36! Wegen Sachbeschädigung!"
P: "Wird dann wohl so sein"

Ab 10.21 Uhr wurde der cholerische Ex-Staatsschutz-Chef von Gießen, Gerhard Puff vernommen. Dieser hatte die Ermittlungen vor Ort und die Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt geleitet. Der Polizist in Rente machte im Kreuzverhör durch den Angeklagten und seinem Verteidiger keine gute Figur. Seine offenkundig haarsträubenden Bemerkungen und Lügen sorgten allerdings für gute Stimmung im Saal. Auf die Frage, was er unter mehrere eigene Homepages verstehe (dass hatte der Staatsschützer in der Akte zum Verfahren behauptet ohne jeden Beweis), die angeblich dem Angeklagte gehören und von diesem genutzt werden, stammelte Puff herum. Außer www.projektwerkstatt.de fiel ihm nichts ein, was er auch einräumen musste. Auch auf die Frage, ob Presseräume durchsucht worden seien, sagt Puff aus: "Da waren überall Schilder 'Bibliothek', 'Layout-Raum'". In diesem gäbe es Computer und Drucker; der Raum würde vom Angeklagten als Büro benutzt. Auf andere Räume geht er nicht ein, womit er indirekt bestätigt, dass er wusste, welches die Presseräume sind. Er gibt an, dass der bei der Durchsuchung auch anwesende Staatsanwalt Vaupel die Durchsuchung dieser Räume nicht problematisiert habe.

Bei der Durchsuchung hatte Puff damals auch Flugis für eine satirisch angelegte Solidaritätsaktion für die Justiz in Gießen wegen der Anschläge vollständig gezockt. Das erwähnte er in seinem Bericht sogar von sich aus mit dem Hinweis, dass damit die Aktion ins Wasser gefallen sein. Aufgrund diese Aussage wurde er während der Vernehmung nach der Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Flyern gefragt. Daraufhin Puff ernsthaft: "Nach meinem Rechtsempfinden war das nicht normal." Zudem log er noch gleich dazu, auf den Flyern habe die Adresse der Geschäftsstelle der CDU gestanden, was nachweislich erfunden ist. Auch bei den Fragen zur Kameraüberwachung des Amtsgerichtes wirkte der Staatsschützer schwach: Von den drei auf dem Gelände installierten Kameras hätten sie nur eine ausgewertet, weil anderes für sie nicht interessant gewesen sei. Obwohl Puff angab, bei der Hausdurchsuchung drei Personen angetroffen zu haben, will er sich an die Erscheinung einer Person gar nicht mehr erinnern können: "Ich habe die Person nur kurz gesehen, die war für mich uninteressant." Naja, wenn die TäterInnen schon vorher fest stehen, ist Genauigkeit scheinbar nicht mehr gefragt. um 11.23 Uhr darf Puff den Saal verlassen. In einem Flurgespräch wird er von einem Polizeibeamten darauf angesprochen, dass es sicher nervaufreibend sie, durch den B. (der Angeklagte) vernommen zu werden. Dem stimmt er zu und fügt an: "Noch schlimmer ist es, wenn der B. und Herr N. (war der zweite Angeklagte im letzten großen Polit-Verfahren) zusammen auf der Anklagebank sitzen. Was dem einen nicht einfällt, fragt der andere." Ein bemerkenswerter Ausdruck, welche Wirkung offensive Verteidigungsstrategien entfalten können - und wahrscheinlich dürfte sich Puff nach diesem Verhandlungstag ähnlich fühlen.


// Die Kronzeugin

Hierzu liegt ein Bericht eines Biologen vor, der im Publikum war. Den fügen wir ein:

K. bringt wahllos weitschweifige Erläuterungen zu methodischen und begrifflichen Details, ohne die Wahl ihrer Methoden zu diskutieren oder rechtfertigen. Dies, obwohl wiederholt ein solcher Bedarf offenkundig wurde.
Der Richter reklamiert dies nicht, sondern holt ausufernd oberflächliche Auskünfte, zB betreffend der Definition von "Stupsnase" ein. Wie ihn umgekehrt die unterschiedlichen Bekleidungen und Tatzeiten auf den Aufzeichnungen zu keiner Reaktion veranlassten.
Offen ließ K., warum sie es bei einem eingestandenen Arbeitsaufwand von 2 Monaten unterließ, die videografierten Abläufe mit dem sichergestellten Beweismittel "quergestreifte Jacke" nachzustellen, anstatt über die Darstellbarkeit dieses doch so wichtig gemachten Merkmals zu philosophieren.
Nicht nachvollziehbar bleibt, auf welche Weise sie ihre erhobenen oder vorgefundenen Daten zu einem Ergebnis (etwa der Signifizierung "mit hoher Wahrscheinlichkeit") führt. Beispiel: 1,6% von insgesamt 100 untersuchten Personen der Altersgruppe des Angeklagten sind 1,92 m groß. Nach den Regeln der Statistik ist nun eine Reihe von Korrelationen erforderlich. Z.B. sind die Messunsicherheiten betreffs Körpergröße der videografierten Gestalten und alle anderen Prämissen der Datengewinnung systematisch in die Fehlerrechnung einzubeziehen. Die Messwerte sind mit der Stichprobengröße in ein Verhältnis zu setzen, ihre Streuung ist zu diskutieren usw. Die Signifikanz des Endergebnisses ist nach der gewählten und begründeten statistischen Methode zu ermitteln und die Wahrscheinlichkeit einer Identität des videografierten Täters mit dem biometrisch erfassten Angeklagten zu beziffern. Unter den gegebenen Bedingungen ist ein auf Grundlage einer Stichprobengröße von 100 Personen erstellter Vergleichsmaßstab offensichtlich nicht verwendbar: Eine einzige Versuchsperson würde das Ergebnis um über 62,5% verändern und die Wahrscheinlichkeit einer Identität also mehr als verdoppeln.
Ein anderes Beispiel für mangelhafte Datenbewertung ist die unsystematische und unbezifferbare Einstufung der Bildqualität. Nach bisher gerichtlich anerkannter Praxis ist schon bei vergleichsweise geringer Unschärfe eine Evidenz ist nicht mehr gegeben. Es verbietet sich also, bloße Anmutungen in Messungen einfließen zu lassen, die ohnehin nicht durch Gegenmessungen von Erwartungswerten bereinigt sind. Klartext: wer postuliert mehr oder weniger zeltdachartige Nasenflügel, wo der Beobachter gerade noch die bloße Existenz einer Nase bezeugen könnte und rechnerkontrollierte Bilderkennung nicht versucht wurde?
K. spekuliert über den Einfluss einer Schuh-Einlage auf die Bein- und somit Schrittlänge. Sollte sich herausstellen, dass sie nicht erraten kann, welche schemenhaft fotografierten Versuchspersonen Einlagen tragen und welche nicht, darf man wohl annehmen, dass sie sich einfach verzweifelt darum bemüht, ein deduktiv gewonnenes Ergebnis mit induktiven Ansätzen zu schmücken.
K. unterstellt den Gutachtern der Münchner Polizeischule andere als wissenschaftliche, nämlich wirtschaftliche Gründe. Zweitens versuchte sie uns weiszumachen, die Münchner arbeiten nicht mit Deckungsbildern, sondern nur "von Pixel zu Pixel". (Schema Rhinozeros Vaupel.)"



// Weitere Zeugen

Herr Haas und Herr Müller, zwei Polizisten, welche die Spurensicherung am Amtsgericht in der Tatnacht durchführten, wurden auch vernommen; beide waren allerdings wenig vorbereitet und konnten sich kaum noch daran erinnern, wie viele Schuhspuren sich überhaupt auf welche Weise gesichert hatten. Lustig war der Auftritt vom Justizbeamten Weiß, der die beschädigten Schlösser am Folgetag bemerkt und sofort ausgebaut hatte, um diese durch neu bestellte zu ersetzen. Dabei kamen einige Details zum Vorschein, die ein fragwürdiges Licht auf das Nagelgutachten werfen, welches auch Teil der Ermittlungsakten ist: Nach dem Ausbau hätten er und ein Kollege versucht, die Stifte aus den Schlössern zu entfernen. Dazu habe sein Kollege eine Büroklammer eingesetzt und damit geduldig daran gearbeitet, die Stifte zum Vorschein zu bringen. Dabei sei ein Schloss kaputt gegangen. Welche Aussagekraft derart von Laien manipulierte (im Sinne von beschädigt) Beweismittel noch haben, ist fraglich.


// Presse bleibt unter sich - und schreibt ab?

Pressevertreter vom Hessische Rundfunk, Gießener Anzeiger (Jochen Lamberts; "Pro Polizei"-Funktionär) und Gießener Allgemeine (Bernd Altmeppen, der auch ausschließlich mit Polizei & Co. redet), Frankfurter Rundschau sowie dem Polizeiforum Deutschland waren zugegen, der Anteil polizeinaher BerichterstatterInnen also ohnehin recht hoch. Auffällig war, dass die Mitglieder der Gießener Redaktionen der drei Tageszeitungen stark aufeinander bezogen waren - mit dem Verteidiger, dem Angeklagten oder KritikerInnen des Verfahrens wollte wie üblich keineR sprechen. Besonderes eklatant sind die Übereinstimmungen zwischen Anzeiger- und FR-Bericht, weil zwei Fehler in beiden Artikeln fast wortgleich erscheinen (1. Der Befangenheitsantrag sei abgelehnt worden, 2. der Angeklagte hätte sich über Aktionen gegen die hessische Verfassung gefreut) ... ob diese Ähnlichkeit aufgrund fehlerhafter Weitergabe innerhalb dieser Presse-peer group oder gezieltem Abschreiben entstanden ist, bleibt offen. Von einer eigenständig-unabhängigen Berichterstattung ist jedoch nicht einmal eine Spur zu erkennen.


// Text aus dem Gießener Anzeiger

Dazu vorweg zum Vergleich zwei Zitate aus dem FR-Text (FR, 5.09.06, S.27) ... wer hat da wo abgeschrieben:
§ "Wer immer es auch gewesen sei - es habe ihn gefreut, dass Menschen durch diese Aktivitäten Widerstand gegen die hessische Verfassung geleistet hätten."
§ "Einen Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den zuständigen lehnte dieser ab."


Stadt Gießen 05.09.2006
Saasener Politaktivist wieder vor Gericht

42-Jährigem wird Sachbeschädigung vorgeworfen - Angeklagter zweifelt Verwertbarkeit der belastenden Videoaufnahmen an

GIESSEN (mei/jl). Weil er Gebäude der Gießener Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts mit Parolen wie "Gerichte abschaffen" oder "Weg mit Knästen" besprüht und beschmiert haben soll, muss sich seit gestern ein 42-jähriger Politaktivist aus Saasen vor dem Amtsgericht verantworten. Zudem soll er auch Türschlösser und Autokennzeichen der Gießener Justiz beschädig haben. Der Sachschaden beträgt laut Staatsanwaltschaft rund 5000 Euro.
War der 42-Jährige der Täter? Gesehen hat den Mann in der Tatnacht des 3. Dezembers 2003 offenbar niemand. Wichtige Beweismittel dürften für die Staatsanwaltschaft deshalb Videoaufzeichnungen der Polizei sein, auf denen schemenhaft eine männliche Gestalt zu sehen ist. Laut Gutachten einer Anthropologin soll es sich dabei in einem Fall mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" und in einem zweiten Fall "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit" um den Angeklagten handeln.
Doch noch ist nicht klar, ob die Videoaufzeichnungen überhaupt juristisch verwertet werden dürfen. Vor dem Gutachten hatte der 42-Jährige erklärt, die Videoüberwachung sei rechtswidrig gewesen und daher im Verfahren gegen ihn nicht verwertbar. Da die Videoaufzeichnungen in einem öffentlich zugänglichen Bereich gefertigt worden seien, hätte dies nach geltendem Recht durch Hinweisschilder gekennzeichnet sein müssen. Und genau dies zweifelt der Angeklagte in einem Beweisantrag an. Da weder Gericht noch Anklagevertreter diese Behauptung entkräften konnten, kam das Gericht zu dem Schluss, das Gutachten dennoch vortragen zu lassen, über dessen Verwertbarkeit aber erst zu entscheiden, wenn geklärt ist, ob zum Zeitpunkt der tatrelevanten Aufnahmen Hinweisschilder angebracht waren.
Zu den vorgeworfenen Taten äußerte sich der Angeklagte bislang kaum. Als Justizkritiker handele es sich für ihn jedoch hier um keine Straftat, sondern "um Widerstand gegen rechtswidrige Gewalt", sagte er. Wer immer es auch gewesen sei - es habe ihn gefreut, dass Menschen dadurch Widerstand gegen die hessische Verfassung leisteten.
Es ist nicht der erste Prozess für den Mann aus der Reiskirchener Projektwerkstatt. Nur wenige Tage nach den angeklagten Taten war er im Dezember vor drei Jahren wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Haft musste er bislang jedoch noch nicht antreten. Denn obwohl das Landgericht das Urteil vom Amtsgericht überwiegend bestätigt hatte, prüft das Bundesverfassungsgericht zurzeit die richterlichen Entscheidungen aus Gießen, nachdem der 42-Jährige Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte.
Einen Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Michael Wendel - derselbe wie vor drei Jahren - lehnte dieser zu Beginn des Prozesses ab. Der Politaktivist hatte ihm unter anderem Voreingenommenheit vorgeworfen, da er Teil der beschädigten Institution sei. Zudem sei er ihm gegenüber nicht neutral. Gleiches gelte für den Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie bei den vergangenen Prozessen wird auch der jetzige von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Das Verfahren wird am kommenden Montag fortgesetzt.


// Links

- Dokumentationen von Polizeistrategien, Erfindungen von Straftaten, willkürliche Repression usw.:  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu
- Fälle politischer Justiz in Gießen:  http://www.justiz-giessen.de.vu
- Kreative Antirepression:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression
- Aktuelle Versuche, den Angeklagten hinter Gitter zu bringen:  http://www.weggesperrt.de.vu

- Gesellschaft ohne Strafe:  http://www.welt-ohne-strafe.de.vu
- Anti-Knast-Seiten:  http://www.projektwerkstatt.de/knast
- Kapitel "Alternativen zur Strafe" im Buch der Gruppe Gegenbilder (2006): "Autonomie & Kooperation" (Bezug und Download:  http://www.aktionsversand.de.vu)

- Staatsanwalt Vaupel:  http://www.staatsanwalt-vaupel.de.vu
- Innenminister Volker Bouffier:  http://www.im-namen-des-volkers.de.vu
- Bürgermeister Haumann:  http://www.bomben-haumann.de.vu


// Termine

- Nächster Termin: Mo, 11.9., 8.30 Uhr Amtsgericht, Raum 100 A
- Sonst noch interessant: Mi, 6.9., ab 11 Uhr - Prozesstraining in der Projektwerkstatt
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Ergänzungen

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Guter Beitrag — Aktiv-Zuschauer

Langer Artikel, aber doch sehr lesenswert, — Barfußrevoluzzer & Co Kg

Guter Bericht — Streng geheim!

amüsant und todernst !!! — striking back