Wieder juristischer Erfolg für Castor-Gegner

Francis Althoff, BI Lüchow-Dannenberg 22.08.2006 13:58 Themen: Atom
Die Serie der positiven Gerichtsurteile für Atomkraftgegner geht weiter. Diesmal hat das Amtsgericht Uelzen festgestellt, dass eine halbtägige Freiheitsentziehung einer Frau ohne konkreten Tatvorwurf beim Castortransport nach Gorleben am 13. November 2001 rechtswidrig war.
Wieder juristischer Erfolg für Castor-Gegner

Fragwürdige "Gefahrenprognosen" als Begründung für
Demoverbotszonen

Die Serie der positiven Gerichtsurteile für Atomkraftgegner geht weiter. Diesmal hat das Amtsgericht Uelzen festgestellt, dass eine halbtägige Freiheitsentziehung einer Frau ohne konkreten Tatvorwurf beim Castortransport nach Gorleben am 13. November 2001 rechtswidrig war.

Von der damaligen Lüneburger Bezirksregierung war entlang der
Transportstrecke auf knapp 70 km Länge zwischen Lüneburg und Gorleben ein
Versammlungsverbot verhängt worden. An der Bahnstrecke bis Dannenberg
wurden 50 m beidseitig der Geleise als Verbotszone proklamiert. Im Bereich der Orte Bohndorf/Aljarn bemerkte die Polizei ca. 30 PKW und nahm 73 Personen weit von der Versammlungverbotszone entfernt in Gewahrsam. Dabei liegt Bohndorf etwa 1,5 km, und Aljarn 3 km von der Castortransportstrecke entfernt.

Trotzdem wurde die Antragstellerin, die eine Mahnwache besuchen wollte, am frühen Morgen mit 72 weiteren Personen ab 7.15 Uhr in einem Polizeikessel festgehalten. Gegen 9.20 Uhr wurde sie in einem Gefangenentransporter verfrachtet und darin vor Ort bis 11 Uhr festgesetzt. Später lud der Gefangenenbus seine Insassen in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm, im Landkreis Lüchow Dannenberg ab, wo die Frau gegen 12.37 Uhr registriert wurde. Erst abends, um 19.40 Uhr wurde sie laut Datenerfassungsbogen entlassen. Während der Zeit der Freiheitsentziehung hatte die Frau weder Unterstützung durch Anwälte, noch erhielt sie eine Rechtsmittelbelehrung. Auch die vorgeschriebene richterliche Vernehmung fand nicht statt.

Bereits 2004 hatte ein vor Ort zuständiger Hauptkommissar die Aussage
gemacht, in den Fahrzeugen keinerlei Werkzeuge gesehen zu haben, mit denen an der Bahnschiene hätte manipuliert werden können. Er hätte von der Einsatzleitung die dienstliche Anweisung auf Unterbringungsgewahrsam erhalten und keine Anweisung zeitgleich mit der Anforderung des Gefangenenbusses auch einen Richter anzurufen. Ein anderer Polizist sagte aus, dass nicht erkennbar war, dass der Autokonvoi sich in Richtung Transportstrecke bewegen wollte.

Die Uelzener Amtsrichterin Neßelhut stellte abschließend fest, dass weder die Zeugenaussagen der Beamten, noch die Stellungnahme der Bezirksregierung den Schluss zulassen, dass die Betroffene "eine Straftat oder eine erhebliche Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Castortransport" begehen wollte.

Im polizeilichen Kurzbericht sei als "Tatzeit" 7.15 Uhr angegeben. "Es fehlt jedoch für eine Gefahrenprognose an jeglichen zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten und jeglichem Hinweis, welche Tat von der Betroffenen begangen werden sollte", so die Amtsrichterin. Selbst wenn sich aus dem Verhalten anderer Personen Erkenntnisse für bevorstehende Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergeben würden, müssten diese Erkenntnisse grundsätzlich auch für einen Betroffenen selbst vorliegen. Die Amtsrichterin fasst zusammen:

"Allein eine Personenansammlung lasse nicht den Schluss darauf zu, dass jede einzelne Person strafbare oder mit Bußgeld bewährte Handlungen begehen könnte". Eventuelle Absichten anderer Personen können nicht zugerechnet werden.

Für den Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI)
"beleuchtet der Beschluss eindringlich die regelmäßig vor Castortransporten erstellte haarsträubende "Gefahrenprognose", mit der
Versammlungsverbotszonen für Atomkraftgegner inszeniert werden. Zugunsten
von Finanzinteressen der Atomindustrie werden wir durch gigantische
Polizeieinsätze und Demoverbotszonen unserer Grundrechte beraubt und
kriminalisiert. Die tatsächlichen Gefahren gehen von der nicht sicher
beherrschbaren Atomenergienutzung und dem daraus resultierendem strahlenden Erbe für unzählige Generationen aus".

Für den nächsten Castortransport im November kündigt die BI deshalb einen nicht nachlassenden bunten und kreativen Widerstand an.
Aktz. 2 XIV 676L)

Francis Althoff, Pressesprecher 05843 986789
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg
Drawehner Str. 3 29439 Lüchow
Tel: 05841-4684 Fax: 3197
 bi-presse@t-online.de
www.bi-luechow-dannenberg.de

Pressemitteilung 22.08.06
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Ergänzungen

30.8. Gerichtstermin

übereckeninformiert 22.08.2006 - 20:24
Naja, was sind das denn für Erfolge im Atomstaat?

Am 30.8. findet in Lüneburg der Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin statt.
Ihre Vergehen sei das Beklettern eines Baumes am 1.3. diesen Jahres...
Das Protokoll umfasst sagenhafte 97 Seiten.

Termin des Bußgeldverfahrens:
Am Mittwoch den 30. August 2006 um 10 Uhr im Amtsgericht Lüneburg Raum 314. Ein Fortsetzungstermin wurde auch gleich festgelegt: 13.09.06 gleiche Zeit, gleicher Ort.

Baumkletter-Verfahren ab 13.9.

Direktinformierter 22.08.2006 - 23:15

Der Richter hat den Beginn des Verfahrens auf den 13.September festgelegt.
Termin 30.08. fällt aus. Amtsgericht Lüneburg, Am Markt, Raum 314 10.00 Uhr.

Die "Tat": friedlicher Aufenthalt in einer Baumkrone.
Sie hat niemanden und nichts gefährdet, nichts geworfen, nichts gerufen, niemanden beleidigt oder so, Sie hat auch den Baum in keiner Weise geschädigt oder beeinträchtig, nicht das allerkleinste Astchen geknickt, nicht die allerkleinste Beschädigung der Rinde - NICHTS.
Es geht nur um diesen bloßen Aufenthalt im Baum. Dieser soll DREI Ordnundswidrigkeiten darstellen.
Richtig ist, daß die Gerichtsakten für diesen "schweren" Fall bislang schon 97 Seiten umfassen plus über eine Stunde Video-Aufzeichnugnen und einer Foto-Mappe von einer friedlichen Frau in einer Baumkrone.
Ach ja und die "Ermittlungen" führte nicht etwa das bestenfalls zuständige Ornundsamt der Stadt Lüneburg, sondern die "Ermittlungsgruppe Castor" der Kriminalpolizei.

Verhältnismässigkeit

gerechtigkeit 28.08.2006 - 01:30
Moin,

bei der juristischen Verteidigung könnte man vielleicht ja auch den grundgesetzlich verankerten Verhältnismässigkeitsgrundsatz aufgreifen, der bei einem derartigen begrüssenswerten Verhalten ohne jeglichen Schaden für die Allgemeinheit (eher politischen Nutzen) eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit nicht für erforderlich vorgibt.

Justitia

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naja, wieder einmal mehr zeit..

egal 23.08.2006 - 01:23
...verschwendet beim lesen des artikels.
es ist hiermit wieder einmal mehr bewiesen, dass dem widerstand im wendland die "zähne ausgefallen sind"!

Polizei muss bestraft werden

Diet Simon 23.08.2006 - 04:56
Was ist das für eine Justiz? Wenn ich falsch parke, werde ich bestraft. Wenn die Polizei jemanden gesetzeswidrig fast einen ganzen Tag lang einsperrt, wird niemand dafür bestraft. Fällt niemand diese Diskrepanz auf? Über solche Urteile lacht doch die Staatsgewalt nur. Ihr müßt versuchen, auf Bestrafung zu klagen und daß die Gerichte anordnen, daß Polizisten sichtbar Nummern zu tragen haben. Identifizierbare Polizisten, die befürchten müßten, für Missetaten bstraft zu werden, würden sich möglicherweise anders verhalten. So bleibt alles nur beim Alten.

@Diet Simon

egal 23.08.2006 - 10:46
na du bist ja ein ganz schlauer!
die namen der polizeibeamten sind bei freiheitseintziehungen (die, die anordnen und auch durchführen) grundsätzlich IMMER bekannt, was soll da dein gelaber mit den nummern?
schreibt sich schön aus der entfernung, gelle....?

an egal

Diet Simon 24.08.2006 - 00:20
Als Demonstrant in Gorleben oder als Falschparker irgendwo oder auf einer Polizeistation oder in einem Gerichtssaal habe ich noch nie einen Namen oder eine Nummer bei einem Polizisten/einer Polizistin gesehen. Wenn mir Namen bei einer illegalen Festnahme genannt werden sollten - ist mir glücklicherweisde nie passiert - ist es zu spät. Die Prügler und illegal Festnehmer müssen durch klare Identifikation daran gehindert werden, nicht ihre Namen nennen, wenn es zu spät ist. Als früherer Einwohner von Küsten im Wendland haben meine damals jugendlichen Söhne und ich für nichts und wieder nichsts Tränengas und Knüppel in Gorleben geschmeckt. Warst Du auch schon da, Klugscheisser? Ich würde gerne verstehen, welche Interessen Du mit Deinen Giftspritzen vertrittst.

Polizei muss bestraft werden

Diet Simon 24.08.2006 - 00:23
Was ist das für eine Justiz? Wenn ich falsch parke, werde ich bestraft. Wenn die Polizei jemanden gesetzeswidrig fast einen ganzen Tag lang einsperrt, wird niemand dafür bestraft. Fällt niemand diese Diskrepanz auf? Über solche Urteile lacht doch die Staatsgewalt nur. Ihr müßt versuchen, auf Bestrafung zu klagen und daß die Gerichte anordnen, daß Polizisten sichtbar Nummern zu tragen haben. Identifizierbare Polizisten, die befürchten müßten, für Missetaten bstraft zu werden, würden sich möglicherweise anders verhalten. So bleibt alles nur beim Alten.

@Diet Simon

egal 24.08.2006 - 03:22
zu deinen aussagen fällt mir nicht allzu viel ein, außer:
"wenn man keine ahnung hat, einfach mal die f.... halten.
JEDE festnahme muss durch einen beamten erfolgen, der dann seinen namen in den entsprechenden bericht einträgt.
diesen wiederum kann jeder mit hilfe eines anwaltes einsehen.
(ja woher weiß ich das wohl... selber einer??....mmmh, könnte sein, oder;-))
von prüglern habe ich nie gesprochen/geschrieben...lesen bildet!...


ansonsten halte deine beleidigungen einfach mal für dich. dass du dort ansässig bist, macht dich nicht automatisch zum besseren menschen. leider ist zumindest nach deinen äußerungen zu urteilen, eher das gegenteil der fall!