Auslieferung eines anerkannten Flüchtlings?
In der kommenden Woche entscheidet das OLG Frankfurt über die Auslieferung des in Deutschland anerkannten Flüchtlings Yusuf Karaca. Dieser befindet sich seit mittlerweile 85 Tagen im Hungerstreik in der JVA Kassel.
Flüchtlingsorganisationen warnen vor fatalen Konsequenzen für den Fall, dass das Gericht der Auslieferung zustimmt.
Flüchtlingsorganisationen warnen vor fatalen Konsequenzen für den Fall, dass das Gericht der Auslieferung zustimmt.
Seit über drei Monaten befindet sich der anerkannte kurdische Flüchtling Yusuf Karaca mittlerweile in Auslieferungshaft. In der kommenden Woche wird das OLG Frankfurt wahrscheinlich über die Auslieferung entscheiden. In der Türkei erwarten ihn noch 20 Jahre Gefängnis, zu denen er aufgrund von unter Folter erpresster Aussagen verurteilt worden war und mit denen das Auslieferungsverfahren begründet wurde – dadurch ergibt sich die absurde Situation, dass die gleiche Verurteilung durch ein türkisches Staatssicherheitsgericht die Grundlage sowohl für seine Inhaftierung als auch für seine Anerkennung als Flüchtling darstellt.
„Sollte das OLG der Auslieferung wirklich zustimmen, wäre das Asylrecht in Deutschland das Papier, auf dem es gedruckt wurde, nicht mehr wert“, warnte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, vor den Folgen des Urteils. „Jeder Verfolgerstaat könnte über das Auslieferungsverfahren wieder Zugriff auf missliebige Staatsangehörige, die in Deutschland Schutz gefunden haben, bekommen.“
Zwar haben asylrechtliche Entscheidungen in Auslieferungsverfahren keine bindende Wirkung (Asylverfahrensgesetz, § 4), doch ist auch im Auslieferungsrecht festgelegt, dass eine Auslieferung verboten ist, wenn „ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen (...) seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder dass seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde.“ (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 6).
Wenn eine Anerkennung als Flüchtling kein „ernstlicher Grund“ ist, was dann?
Schon die Begründung des Gerichts für die Anordnung der Auslieferungshaft mutete aus menschenrechtlicher Sicht mehr als zynisch an – die in der Türkei erlittene Folter und die Befürchtung, dort erneut gefoltert zu werden, galt dem OLG als „Anreiz zur Flucht“, weswegen er inhaftiert werden müsse. Dass das gleiche Gericht, welches für die Inhaftierung zuständig war, nun auch in der Hauptsache entscheiden wird, lässt nichts Gutes befürchten.
Mittlerweile ist Yusuf Karacas Gesundheitszustand stark angegriffen. Schon vor seiner Inhaftierung in Deutschland litt er unter den Folgen seiner zehn Jahre währenden Haftzeit in der Türkei und befand sich deswegen auch in Behandlung. Doch die Gutachten der behandelnden Ärztin, die auch von Suizidgefahr ihres Patienten ausgeht, wurden nicht beachtet. In einer kürzlich erfolgten Prüfung der Haftfähigkeit bekam Herr Karaca attestiert, er sei völlig gesund und lediglich infolge seines mittlerweile fast drei Monate währenden Hungerstreiks ein wenig schwach. Dass die Gründe für den Hungerstreik in seiner Geschichte und seiner verzweifelten Situation zu suchen sind, kam dem untersuchenden Psychologen wohl nicht in den Sinn, auf die Gutachten geht er mit keinem Wort ein.
Yusuf Karaca muss dringend aus der Haft entlassen werden, damit er sich wieder in angemessene Behandlung begeben kann und er seinen Hungerstreik beendet. Sollte das OLG seiner Auslieferung wirklich zustimmen, könnte sich seine Haft noch über Monate hinziehen, da seine Anwälte in diesem Falle das Bundesverfassungsgericht anrufen würden. Für die Gesundheit von Herrn Karaca hätte dies nicht überschaubare Folgen.
Presseartikel etc. zu dem Fall Karaca:
http://www.fr-hessen.de/aktuelles/aktuelles.htm
Erklärung von Yusuf Karaca zu seiner Situation:
An die Presse und die Öffentlichkeit
Ich befinde mich zur Zeit im Kasseler Gefängniskrankenhaus, meine Gesundheit und Sicherheit sind sehr gefährdet. Ich brauche Unterstützung und Solidarität durch die Öffentlichkeit!
Heute ist der 78. Tag meines Todesfastens. Diese Zeilen schreibe ich unter schweren Bedingungen, ich fasse meine letzte Kraft zusammen, um dies zu realisieren. Aber ich habe auch keine andere Möglichkeit mehr, um mich an die Öffentlichkeit zu wenden. Im folgenden möchte ich über meine politische Vergangenheit berichten.
Ich wurde in der Türkei aufgrund meiner politischen Einstellung verhaftet und 15 Tage lang schwer gefoltert. Ich musste unter diesen Bedingungen Aussagen unterschreiben, die von Taten handelten, mit denen ich nichts zu tun hatte. Aufgrund dessen wurde ich vom Staatssicherheitsgericht DGM (diese Gerichte wurden auf Druck der EU wegen ihrer Parteilichkeit und Dominanz durch das Militär aufgehoben.) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ich war während der 10 Jahre der Inhaftierung - wie viele andere politische Gefangene auch - an Hungerstreiks und zuletzt an dem Todesfasten gegen die Isolationshaft beteiligt. Wir wurden regelmäßig gefoltert. Während des Todesfasten wurden unsere Zellen in Brand gesetzt, und dabei wurden 120 politische Gefangene getötet. Die Regierung wollte keine Zugeständnisse machen und Isolationshaft mit allen Mitteln durchsetzen.
Viele Gefangene, die diese Intervention überlebt haben, waren psychisch zerstört und hatten körperliche Behinderungen, wir waren also Krüppel, und unser Leben war ein Alptraum geworden. Ich wurde, wie viele andere auch, durch das Gutachten von Ärzten, die das „Wernicke-Korsakoff-Syndrom“ bei uns feststellten, für eine vorübergehende Zeit, zwecks einer medizinischen Behandlung, entlassen. Ich wurde ca. 2 Monate in der Türkei medizinisch behandelt und bin dann aufgrund der unzureichenden medizinischen und finanziellen Mittel 2002 nach Deutschland geflohen. Denn ich hatte die Hoffnung, dass ich in Deutschland die nötige medizinische und finanzielle Versorgung bekommen würde, um zumindest keine bleibenden schweren gesundheitlichen Schäden zu behalten. Außerdem drohten ich in der Türkei noch 20 Jahre Haft, somit bin ich dieser Haft auch entkommen.
Mein Asylantrag wurde in Deutschland als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt, ich wurde von drei verschiedenen Ärzten medizinisch versorgt und war zudem in psychologischer Behandlung.
Ich habe versucht, wieder ein selbständiges Leben zu führen, habe eine Wohnung genommen und Deutschkurse besucht. Es klappte alles gut, bis ich zur Polizei bestellt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass die Türkei aufgrund meiner noch verbleibenden 20 Jahre Haft meine Auslieferung beantragt habe. Durch das Urteil des Oberlandesgerichtes wurde ich verhaftet.
Es wird eine Auslieferung an die Türkei angestrebt, obwohl der Justiz bekannt ist, dass ich sowohl körperlich als auch psychisch krank und aufgrund dessen in Behandlung bin. Zudem ist auch bekannt, dass ich lange Zeit gefoltert wurde und die weiteren 20 Jahre Haft unter noch brutaleren Bedingungen absitzen würde, denn mittlerweile sitzen die politischen Gefangenen in der Türkei in Isolationshaft. Nach meiner Inhaftierung in Deutschland hatte ich keine andere Möglichkeit als das Todesfasten, um mich gegen die Auslieferung zu wehren. Meine Antwort auf das ungerechte System ist: „Entweder Freiheit oder Sterben!“.
Somit habe ich am 25. Mai mit dem Todesfasten angefangen, heute ist der 78. Tag. Mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich zunehmend, denn ich bin auch durch das vorherige Hungern und durch Folter ohnehin schon geschwächt. Ich habe starke Schmerzen, nur Alpträume und mein Körper schrumpft ständig. Ich war zu Beginn im Gefängnis Weiterstadt; nachdem sich mein Zustand verschlechtert hat, wurde ich in das Gefängniskrankenhaus nach Kassel gebracht.
Vor ca. zwei Wochen wurde ein Psychologe mit einem Dolmetscher zu mir geschickt. Er befragte mich eine Stunde lang über Themen wie meine Kindheit, meine politischen Aktivitäten, warum ich politisch aktiv gewesen sei und viele andere Fragen. Es hat für mich eher wie ein Verhör ausgesehen als ein therapeutisches Gespräch. Nun frage ich die Öffentlichkeit: Dieser Psychologe fragte mich eine Menge belanglose Sachen, aber warum fragte er nicht nach der Folter und der Drangsalierung während meiner Inhaftierung in der Türkei? Warum sind die Unterdrückung und die politischen Angriffe und deren Auswirkungen auf meine Psyche kein Thema für den Psychologen? Ebenso hat sich der Psychologe auch gar nicht für meinen psychischen Zustand während des jetzigen Todesfastens interessiert. Aber genau all dies müsste er doch als Psychologe thematisieren. Statt dessen wiederholte er folgendes: „Ob Sie in der Türkei schuldig sind oder nicht und was Sie in der Türkei durchgemacht haben, das ist eine Sache zwischen Ihnen und der Türkei. Sie haben noch 20 Jahr Haft, aber wenn die Türkei in die EU aufgenommen wird, wird bestimmt eine Amnestie erlassen.“
Des weiteren sagte er, dass ich mit dem Todesfasten aufhören soll, da es zwischen Deutschland und der Türkei Vereinbarungen gebe und ich verpflichtet sei zu essen. Außerdem ginge es mir soweit gut, ich hätte vor dem Beginn des Todesfasten keine medizinische und therapeutische Behandlung gebraucht. Daraufhin bin ich aggressiv geworden, habe angefangen zu schreien und ihn rausgeschmissen. Die anderen Ärzte versuchen auch, mich von dem Hungern abzubringen. Eine Psychiaterin sagte, dass ich nicht unter dem „Wernicke-Korsakoff-Syndrom“ leiden würde, die einzige Beeinträchtigung für meine Gesundheit sei das Hungern, davor wäre es mir doch gut gegangen. Ebenso betonte sie, dass sie, wenn ich das Hungern nicht freiwillig aufgeben würde, durch medizinische Intervention handeln müsse. Das heißt, ich könnte in diesem Rahmen auch eine Spritze bekommen, die schwere körperliche Schäden anrichten könnte.
Es wird ständig psychischer Druck auf mich ausgeübt und sogar in meiner schwachen körperlichen und psychischen Verfassung bin ich gezwungen, mit den Ärzten zu diskutieren. Ich lasse außer dem Blutdruckmessen keine andere medizinische Versorgung zu. Ich bin mittlerweile von 83 kg auf 57 kg runter gehungert, leide unter Nieren-, Magen-, Glieder- und Kopfschmerzen. Meine Sehfähigkeit nimmt auch zunehmend ab, und ich habe Schwierigkeiten, aufrecht zu gehen.
Trotz all dieser Beschwerden behaupten die ärztlichen Gutachter, dass es mir gesundheitlich gut ginge. Diese Ärzte machen Menschen wie mir durch solche unwahren Gutachten das Leben zur Hölle. Dabei dachte ich doch immer, dass Ärzte unparteiisch seien und ihr Hauptinteresse das Wohl des Menschen sei. Ich habe mich leider maßlos getäuscht, auch Ärzte missbrauchen ihren Beruf und handeln in meinem Fall nicht zum Wohl des Kranken, sondern sind offensichtlich den Abkommen und Verträgen zwischen den beiden Ländern verpflichtet.
Noch vor einem Jahr wurde mir das Asylrecht aufgrund meiner politischen Aktivitäten gewährt, und jetzt soll ich ausgeliefert werden, weil ich ein „Terrorist“ sei. Ist das denn gerecht? Ist dieses Vorgehen vereinbar mit dem Rechtsstaat und den Menschenrechten?
Aufgrund meines schlechten gesundheitlichen Zustandes und des psychischen Drucks, der seitens der Ärzte und Psychologen ausgeübt wird und der Qualen, die ich hier durchmache, spiele ich mit Selbstmordgedanken. Für eventuell bleibende körperliche Schäden oder sogar für den Tod sind die hiesigen Ärzte, das Oberlandesgericht und die deutsche Regierung, die mir zuerst Asyl gewährt und mich dann ausliefern möchte, verantwortlich.
Ich hoffe mit meinem Hilfeschrei auf die Unterstützung und Solidarität jedes einzelnen Menschen.
Kassel, 10.08.06
Yusuf Karaca
„Sollte das OLG der Auslieferung wirklich zustimmen, wäre das Asylrecht in Deutschland das Papier, auf dem es gedruckt wurde, nicht mehr wert“, warnte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, vor den Folgen des Urteils. „Jeder Verfolgerstaat könnte über das Auslieferungsverfahren wieder Zugriff auf missliebige Staatsangehörige, die in Deutschland Schutz gefunden haben, bekommen.“
Zwar haben asylrechtliche Entscheidungen in Auslieferungsverfahren keine bindende Wirkung (Asylverfahrensgesetz, § 4), doch ist auch im Auslieferungsrecht festgelegt, dass eine Auslieferung verboten ist, wenn „ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen (...) seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder dass seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde.“ (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 6).
Wenn eine Anerkennung als Flüchtling kein „ernstlicher Grund“ ist, was dann?
Schon die Begründung des Gerichts für die Anordnung der Auslieferungshaft mutete aus menschenrechtlicher Sicht mehr als zynisch an – die in der Türkei erlittene Folter und die Befürchtung, dort erneut gefoltert zu werden, galt dem OLG als „Anreiz zur Flucht“, weswegen er inhaftiert werden müsse. Dass das gleiche Gericht, welches für die Inhaftierung zuständig war, nun auch in der Hauptsache entscheiden wird, lässt nichts Gutes befürchten.
Mittlerweile ist Yusuf Karacas Gesundheitszustand stark angegriffen. Schon vor seiner Inhaftierung in Deutschland litt er unter den Folgen seiner zehn Jahre währenden Haftzeit in der Türkei und befand sich deswegen auch in Behandlung. Doch die Gutachten der behandelnden Ärztin, die auch von Suizidgefahr ihres Patienten ausgeht, wurden nicht beachtet. In einer kürzlich erfolgten Prüfung der Haftfähigkeit bekam Herr Karaca attestiert, er sei völlig gesund und lediglich infolge seines mittlerweile fast drei Monate währenden Hungerstreiks ein wenig schwach. Dass die Gründe für den Hungerstreik in seiner Geschichte und seiner verzweifelten Situation zu suchen sind, kam dem untersuchenden Psychologen wohl nicht in den Sinn, auf die Gutachten geht er mit keinem Wort ein.
Yusuf Karaca muss dringend aus der Haft entlassen werden, damit er sich wieder in angemessene Behandlung begeben kann und er seinen Hungerstreik beendet. Sollte das OLG seiner Auslieferung wirklich zustimmen, könnte sich seine Haft noch über Monate hinziehen, da seine Anwälte in diesem Falle das Bundesverfassungsgericht anrufen würden. Für die Gesundheit von Herrn Karaca hätte dies nicht überschaubare Folgen.
Presseartikel etc. zu dem Fall Karaca:
http://www.fr-hessen.de/aktuelles/aktuelles.htm Erklärung von Yusuf Karaca zu seiner Situation:
An die Presse und die Öffentlichkeit
Ich befinde mich zur Zeit im Kasseler Gefängniskrankenhaus, meine Gesundheit und Sicherheit sind sehr gefährdet. Ich brauche Unterstützung und Solidarität durch die Öffentlichkeit!
Heute ist der 78. Tag meines Todesfastens. Diese Zeilen schreibe ich unter schweren Bedingungen, ich fasse meine letzte Kraft zusammen, um dies zu realisieren. Aber ich habe auch keine andere Möglichkeit mehr, um mich an die Öffentlichkeit zu wenden. Im folgenden möchte ich über meine politische Vergangenheit berichten.
Ich wurde in der Türkei aufgrund meiner politischen Einstellung verhaftet und 15 Tage lang schwer gefoltert. Ich musste unter diesen Bedingungen Aussagen unterschreiben, die von Taten handelten, mit denen ich nichts zu tun hatte. Aufgrund dessen wurde ich vom Staatssicherheitsgericht DGM (diese Gerichte wurden auf Druck der EU wegen ihrer Parteilichkeit und Dominanz durch das Militär aufgehoben.) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ich war während der 10 Jahre der Inhaftierung - wie viele andere politische Gefangene auch - an Hungerstreiks und zuletzt an dem Todesfasten gegen die Isolationshaft beteiligt. Wir wurden regelmäßig gefoltert. Während des Todesfasten wurden unsere Zellen in Brand gesetzt, und dabei wurden 120 politische Gefangene getötet. Die Regierung wollte keine Zugeständnisse machen und Isolationshaft mit allen Mitteln durchsetzen.
Viele Gefangene, die diese Intervention überlebt haben, waren psychisch zerstört und hatten körperliche Behinderungen, wir waren also Krüppel, und unser Leben war ein Alptraum geworden. Ich wurde, wie viele andere auch, durch das Gutachten von Ärzten, die das „Wernicke-Korsakoff-Syndrom“ bei uns feststellten, für eine vorübergehende Zeit, zwecks einer medizinischen Behandlung, entlassen. Ich wurde ca. 2 Monate in der Türkei medizinisch behandelt und bin dann aufgrund der unzureichenden medizinischen und finanziellen Mittel 2002 nach Deutschland geflohen. Denn ich hatte die Hoffnung, dass ich in Deutschland die nötige medizinische und finanzielle Versorgung bekommen würde, um zumindest keine bleibenden schweren gesundheitlichen Schäden zu behalten. Außerdem drohten ich in der Türkei noch 20 Jahre Haft, somit bin ich dieser Haft auch entkommen.
Mein Asylantrag wurde in Deutschland als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention rechtskräftig anerkannt, ich wurde von drei verschiedenen Ärzten medizinisch versorgt und war zudem in psychologischer Behandlung.
Ich habe versucht, wieder ein selbständiges Leben zu führen, habe eine Wohnung genommen und Deutschkurse besucht. Es klappte alles gut, bis ich zur Polizei bestellt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass die Türkei aufgrund meiner noch verbleibenden 20 Jahre Haft meine Auslieferung beantragt habe. Durch das Urteil des Oberlandesgerichtes wurde ich verhaftet.
Es wird eine Auslieferung an die Türkei angestrebt, obwohl der Justiz bekannt ist, dass ich sowohl körperlich als auch psychisch krank und aufgrund dessen in Behandlung bin. Zudem ist auch bekannt, dass ich lange Zeit gefoltert wurde und die weiteren 20 Jahre Haft unter noch brutaleren Bedingungen absitzen würde, denn mittlerweile sitzen die politischen Gefangenen in der Türkei in Isolationshaft. Nach meiner Inhaftierung in Deutschland hatte ich keine andere Möglichkeit als das Todesfasten, um mich gegen die Auslieferung zu wehren. Meine Antwort auf das ungerechte System ist: „Entweder Freiheit oder Sterben!“.
Somit habe ich am 25. Mai mit dem Todesfasten angefangen, heute ist der 78. Tag. Mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich zunehmend, denn ich bin auch durch das vorherige Hungern und durch Folter ohnehin schon geschwächt. Ich habe starke Schmerzen, nur Alpträume und mein Körper schrumpft ständig. Ich war zu Beginn im Gefängnis Weiterstadt; nachdem sich mein Zustand verschlechtert hat, wurde ich in das Gefängniskrankenhaus nach Kassel gebracht.
Vor ca. zwei Wochen wurde ein Psychologe mit einem Dolmetscher zu mir geschickt. Er befragte mich eine Stunde lang über Themen wie meine Kindheit, meine politischen Aktivitäten, warum ich politisch aktiv gewesen sei und viele andere Fragen. Es hat für mich eher wie ein Verhör ausgesehen als ein therapeutisches Gespräch. Nun frage ich die Öffentlichkeit: Dieser Psychologe fragte mich eine Menge belanglose Sachen, aber warum fragte er nicht nach der Folter und der Drangsalierung während meiner Inhaftierung in der Türkei? Warum sind die Unterdrückung und die politischen Angriffe und deren Auswirkungen auf meine Psyche kein Thema für den Psychologen? Ebenso hat sich der Psychologe auch gar nicht für meinen psychischen Zustand während des jetzigen Todesfastens interessiert. Aber genau all dies müsste er doch als Psychologe thematisieren. Statt dessen wiederholte er folgendes: „Ob Sie in der Türkei schuldig sind oder nicht und was Sie in der Türkei durchgemacht haben, das ist eine Sache zwischen Ihnen und der Türkei. Sie haben noch 20 Jahr Haft, aber wenn die Türkei in die EU aufgenommen wird, wird bestimmt eine Amnestie erlassen.“
Des weiteren sagte er, dass ich mit dem Todesfasten aufhören soll, da es zwischen Deutschland und der Türkei Vereinbarungen gebe und ich verpflichtet sei zu essen. Außerdem ginge es mir soweit gut, ich hätte vor dem Beginn des Todesfasten keine medizinische und therapeutische Behandlung gebraucht. Daraufhin bin ich aggressiv geworden, habe angefangen zu schreien und ihn rausgeschmissen. Die anderen Ärzte versuchen auch, mich von dem Hungern abzubringen. Eine Psychiaterin sagte, dass ich nicht unter dem „Wernicke-Korsakoff-Syndrom“ leiden würde, die einzige Beeinträchtigung für meine Gesundheit sei das Hungern, davor wäre es mir doch gut gegangen. Ebenso betonte sie, dass sie, wenn ich das Hungern nicht freiwillig aufgeben würde, durch medizinische Intervention handeln müsse. Das heißt, ich könnte in diesem Rahmen auch eine Spritze bekommen, die schwere körperliche Schäden anrichten könnte.
Es wird ständig psychischer Druck auf mich ausgeübt und sogar in meiner schwachen körperlichen und psychischen Verfassung bin ich gezwungen, mit den Ärzten zu diskutieren. Ich lasse außer dem Blutdruckmessen keine andere medizinische Versorgung zu. Ich bin mittlerweile von 83 kg auf 57 kg runter gehungert, leide unter Nieren-, Magen-, Glieder- und Kopfschmerzen. Meine Sehfähigkeit nimmt auch zunehmend ab, und ich habe Schwierigkeiten, aufrecht zu gehen.
Trotz all dieser Beschwerden behaupten die ärztlichen Gutachter, dass es mir gesundheitlich gut ginge. Diese Ärzte machen Menschen wie mir durch solche unwahren Gutachten das Leben zur Hölle. Dabei dachte ich doch immer, dass Ärzte unparteiisch seien und ihr Hauptinteresse das Wohl des Menschen sei. Ich habe mich leider maßlos getäuscht, auch Ärzte missbrauchen ihren Beruf und handeln in meinem Fall nicht zum Wohl des Kranken, sondern sind offensichtlich den Abkommen und Verträgen zwischen den beiden Ländern verpflichtet.
Noch vor einem Jahr wurde mir das Asylrecht aufgrund meiner politischen Aktivitäten gewährt, und jetzt soll ich ausgeliefert werden, weil ich ein „Terrorist“ sei. Ist das denn gerecht? Ist dieses Vorgehen vereinbar mit dem Rechtsstaat und den Menschenrechten?
Aufgrund meines schlechten gesundheitlichen Zustandes und des psychischen Drucks, der seitens der Ärzte und Psychologen ausgeübt wird und der Qualen, die ich hier durchmache, spiele ich mit Selbstmordgedanken. Für eventuell bleibende körperliche Schäden oder sogar für den Tod sind die hiesigen Ärzte, das Oberlandesgericht und die deutsche Regierung, die mir zuerst Asyl gewährt und mich dann ausliefern möchte, verantwortlich.
Ich hoffe mit meinem Hilfeschrei auf die Unterstützung und Solidarität jedes einzelnen Menschen.
Kassel, 10.08.06
Yusuf Karaca
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen
Abschiebungen nehmen zu
Hierzu ein Verweis zu den Foltermethoden in der türkischen Ägäis durch die JITEM (Gendarmerie Nachrichtendienst der Terrorbekämpfung):
Interessant sind auch die Zeitungsartikel, die vom demokratischem Türkeiforum zusammengestellt wurden, die aufzeigen, dass Folter in der Türkei keine Seltenheit ist, sondern Alltag:
Hierbei wird allzu deutlich, dass neben der systematischen Folter alle fundamentalen Rechte und Freiheiten auf der staatlichen Zielscheibe stehen, wenn es um Oppositionelle geht. Dass diese Oppositionellen auch in der BRD nicht sicher sein können, zeigt unter anderem das Beispiel Yusuf Karaca, und wie gesagt, er ist nur ein Beispiel. Der BRD sind Menschenrechte ebenso egal, wie der faschistischen Türkei, ist sie doch Mitbegründerin des Stammheimmodells, welche nach ihrem Export in die Türkei für über 120 Todesfälle gesorgt hat. Ganz zu schweigen von den Todesfällen in der BRD.
Hiermit zeigt die BRD wieder offen ihr Gesicht.
Keine Zeit für ignorantes Geschwätz -
Freiheit für Yusuf Karaca!
PS: Warum wird der meschenverachtende Artikel von "egal" nicht gelöscht, oder stellt es eine inhaltliche Ergänzung dar, wenn ja, weshalb!?!
Auch in der Schweiz HS in Abschiebung
(für die Veröffentlichung überarbeitete Version / geschrieben am 10.07.2006 im Regionalgefängnis Thun)
Liebe GenossInnen,
Ich sitze seit fünf Monaten im Knast. Ich bin hier, weil ich gegen Faschismus gekämpft habe. Viele Leute haben gegen meine ungerechte Situation gekämpft. Eigentlich ist der Kampf nicht nur gegen meine Auslieferung, sondern gegen den globalen Faschismus gewesen.
Trotzdem hat mich die schweizerische Regierung nicht freigelassen, weil sie sich nicht für Menschenrechte interessiert, sonder für das wirtschaftliche Kapital. Deswegen bin ich immer noch im Knast.
Vielleicht werde ich bald ausgeliefert. Die Schweizer Regierung weiss natürlich, was mich dort erwartet und wie die Türkische Regierung einen politischen Gefangenen im Knast behandelt. Wenn ich ausgeliefert werde, erwartet mich dort Tod und Folter.
Egal wer oder warum mich foltert, der einzige Verantwortliche für meine schlechte Situation ist die Schweizer Regierung. Weil einen Mord begehen oder einen Mord zuzulassen, ist für mich das selbe.
Ich kann nicht zulassen, dass unser Widerstand kriminalisiert wird. Diese Situation, die Kriminalisierung, akzeptiere ich überhaupt nicht. Wenn man unbedingt jemand bestrafen muss, dann den Faschismus, nicht uns. Weil Krieg und Gewalt produziert der Staat, nicht wir. Wir sind freiheitsliebende Menschen, wir kämpfen für die Gerechtigkeit, deswegen müssen nicht wir, sondern die autoritäre Bourgeoisie betraft werden. Millionen von Menschen sterben wegen dem Hunger – wenn unbedingt jemand wegen Hunger sterben muss, dann nicht wir, sondern die unersättliche Bourgeoisie. Weil sie unersättliche Verbrecher sind. Viele Menschen sind im Kampf gegen den Faschismus gestorben. Heutzutage ist alles noch schlimmer geworden und wenn es so weiter geht wird es noch schlimmer werden. Wegen der Konkurrenz im Kapitalismus ist unsere Welt wie ein grosser Müllhaufen geworden.
Die verantwortlichen Menschen, die diesen Müllhaufen gemacht haben, müssen unbedingt bestraft werden, nicht wir.
Wir Revolutionäre gehören nicht ins Gefängnis. Wir gehören, wie alle Menschen, in Freiheit. Unser Traum ist draussen, in Freiheit. Unsere Gedanken haben keine Grenzen wie das Gefängnis. Ohne Freiheit können wir nicht leben. Vielleicht viele böse Menschen, die uns nicht gerne haben. Sie haben Mut wegen unserem Schweigen. Aber sie müssen nicht vergessen: Eine Bombe schweigt auch bevor sie explodiert. Unser Schweigen ist vorbei!
Liebe GenossInnen,
heute, am 10.7.06, habe ich einen Hungerstreik angefangen. Das ist meine Entscheidung. Ich habe mit der Gefängnisleitung geredet. Sie wollen nochmals mit mir reden aber ich bleibe bei meiner Enrtscheidung. Ich habe ihnen gesagt: Ich habe keine andere Wahl. Ich werde ihnen trotzdem nochmal sagen: Ich akzeptiere diese Haft überhaut nicht. Ich gehöre nicht hierhin, wie auch andere Revolutionäre. Dieser Hungerstreik ist nicht nur gegen meine Situation, sondern gegen den globalen Faschismus, sage ich.
Ich glaube dieser Brief liest auch Herr Vogelsang. So weiss er wegen diesem Brief auch vom Hungerstreik. Ich akzeptiere meine Situation und andere, überhaut nicht. Ich werde sie auch nie akzeptieren.
Revolutionäre Grüße
Erdogan E
Regionalgefängnis Moutier
Rue du Château 30b
2740 Moutier
Tel. 032 494 54 91
Dies ist die vierte Verlegung und das fünfte Gefängnis in fünf Monaten. Die Verlegung erfolgte aus "Sicherheitsgründen" - notabene drei Tage vor der angekündigten Solidaritätsdemonstration vom kommenden Samstag in Thun. Erdogan wurde verlegt, obwohl Herr Jenni vom Bundesamt für Justiz gegenüber Journalisten angab, dass keine Verlegung mehr folgen würde. Erdogan E. befindet sich, als Protest gegen seine Situation, seit über zwei Wochen im Hungerstreik.
Um Erdogans sofortige Freilassung zu erreichen, ist eine Unterschriftensammlung in Gang, die von über 1000 Menschen unterzeichnet wurde: u.a. (Stand 27.07.2006)
Prof. Dr. Ueli Mäder (Institut für Soziologie Universität Basel), Daniele Jenni (Rechtsanwalt, Stadtrat Grüne Partei Bern - Demokratische Alternative), Greis (Hip-Hop-Künstler), Hans Schäppi (Präsident Solifonds, SGB), Mehmet Akyol (Gewerkschaft UNIA; Zentalsekretariat), Marcel Bosonnet (Rechtsanwalt), Bernard Rambert (Rechtsanwalt), Jean Ziegler (UNO-Sonderbeauftragter für das Recht auf Nahrung), Rudolf Rechsteiner (Nationalrat SP Basel-Stadt), Heidi Mück (Grossrätin Basel-Stadt Grünes Bündnis, Basta), Urs Müller (Grossrat Basel-Stadt Grünes Bündnis, Basta), Erich Schmid (Filmregisseur), Angela Schmid Thomas, Marianne Huguenin (Nationalrätin, Syndique de Renens), Maya Graf (Nationalrätin, Grüne Baselland), Rosemarie Michel (Rentnerin), Wolfgang Lettow (Gefangenen Info aus Hamburg/BRD), Mustafa Atici (SP Grossrat Basel-Stadt), Anne Wegmüller (Stadträtin Bern Junge Alternative JA!), Anne-Catherine Menétrey-Savary (Nationalrätin Grüne Vaud), Anni Lanz (Menschenrechtsaktivistin), Thomas Baerlocher (Präsident SP Basel), Geri Müller (Vizeammann Baden, Nationalrat), Remo Gysin (Nationalrat Basel-Stadt , Mitglied Aussenpolit. Kommission), Susanne Leutenegger Oberholzer (Nationalrätin Kanton Basel-Landschaft).
Ausserdem gibt es an verschiedenen Orten Aktionen und wenn nicht bald ein positiver Entscheid gefällt wird, kommt es zu weiteren Demonstrationen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (
Bündnis gegen Ausschaffungen und Auslieferungen in die Türkei
Unterstützt die Kampagne für Yusuf
Eine Faxkampagne gibt es unter
zum herunterladen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Frage ... — ....H....