Der Quatsch mit den "Landeskindern"

Ulrich Brosa 17.08.2006 20:01 Themen: Bildung
Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Regelung,
nach der "fremde" StudentInnen Studiengebühren
zahlen müssen, "Landeskinder" aber nicht,
als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bezeichnet.
Diejenigen, die sich geweigert haben zu zahlen,
müssen es nicht. Es ist aber unklar, ob diejenigen,
die die 500 Euro schon überwiesen haben, Knete
zurückbekommen. Vielleicht ist alles schon weg.
Die Entscheidung des Gerichts ist in
 http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pr-erkl_06_08_16.pdf
nachzulesen.

Der Vorgang ist wichtig auch für Hessen,
weil sich der Rechtsgutachter Graf v.Pestalozzas
auf die Bremer Regelung berufen hat.
 http://de.indymedia.org/2006/07/152927.shtml
Ihm - und der hessischen Landesregierung -
ist mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
ein Argument weggebrochen.
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