4.Prozesstag in Potsdam

Soligruppe Potsdam 17.08.2006 11:58 Themen: Antifa Repression
Am 7.Aug. 2006 begann der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die fünf Antifas in Potsdam. Im Juni 2005 wurden sie festgenommen, nachdem ein stadtbekannter Neonazi bei einer Auseinandersetzung eine 4 cm lange Platzwunde davontrug. Es wurde wegen versuchten Mordes ermittelt. Eine Betroffene saß aufgrund dieses Tatvorwurfs fünf Monate in Untersuchungshaft.
Gestern (16.8.06) begann der Prozess um 13.15 und wiederum waren ca. 15 BegleiterInnen vor dem Gericht präsent um ihre Unterstützung für die Angeklagten zu bekunden.

Im Gericht selbst ging es zunächst um das soziale und familiäre Umfeld von Julia. Ein psychiatrischer Gutachter referierte dazu. Hauptsächlich wurde ihr Engagement im Chamäleon e.V. thematisiert. Hiernach verlasen die beisitzenden RichterInnen vier Gerichtsurteile. Diese beschäftigten sich mit rechtsextremen Übergriffen auf zwei der Angeklagten. Einer der beiden wurde vor einigen Jahren in Rehbrücke von 3 Neonazis mit einem sog. "Totschläger" zusammengeschlagen und danach wurde er auf die Bahngleise geschmissen. Nur die Verspätung des Zuges rettete ihm damals das Leben. Danach wurde das Urteil aus dem "Chamäleon-Prozess" verlesen.

Hiernach wurde Frau Schilling als Zeugin gehört, sie war die damals zuständige Untersuchungsrichterin im aktuellen Fall. Diese berichtete, dass einer der Angeklagten einen weiteren habe identifizieren können und diesen belastet habe. Auf mehrfache Nachfrage der Anwälte gab sie an, dass sie der Aussage damals nicht allzuviel Glaubwürdigkeit zugemessen zu haben. So kam es zwar zu einem weiteren Haftbefehl gegen eine Person, die in diesem Zusammenhang gemachte Aussage allerdings wurde so nicht im Haftbefehl wiedergegeben. Des weiteren setzten sich die AnwältInnen durch die Befragung von Frau Schilling intensiv mit der damaligen Situation auseinander, in der es zu der belastenden Aussage gekommen ist. Wie also die schriftliche Formulierung im Haftbefehl zustande gekommen sei, ob die Richterin dies diktiert habe, die Protokollführerin mitgeschrieben habe und vor allem warum es zu dieser Aussage zu keiner protokollierten Nachfrage gekommen sei. Einer der Anwälte fragte nach, ob sich die Richterin erinnern könnte, dass es beim Haftprüfungstermin zu entlastenden Aussagen gekommen sei, Julia betreffend. Dies verneinte die Richterin, sagte allerdings auch aus, dass solche Dinge nicht immer mitprotokolliert werden.

Desweiteren gab die Richterin an, von Herrn Jakobs, dem Oberbürgermeister von Potsdam angerufen worden zu sein, der mit ihr über die Haftsituation von Julia habe sprechen wollen. Dies lehnte sie damals allerdings mit Hinweis auf die Gewaltenteilung ab.
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