Amtsrichter verurteilt Freiburger Studenten
Das Amtsgericht Freiburg hat am 18. Juli einen Freiburger Studenten wegen (tätlicher) Beleidigung eines Bullen verurteilt. Der Student hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, in dem er zur Zahlung von 25 Tagessätzen à 10 Euro aufgefordert wurde, doch das Gericht bestätigte das Urteil und forderte außerdem die Verfahrenskosten in Höhe 60 Euro für die Hauptverhandlung.
Während einer Demonstration gegen Studiengebühren am 8.11.2005 (siehe http://de.indymedia.org/2005/11/132045.shtml) kam es zu Rangeleien an einem Seiteneingang des Rektorats der Uni Freiburg. Dem Bullen M. wurde dabei ein Denkanstoß von einem Unbekannten gegeben: "Du Arschloch, nur weil du eine Mütze auf hast, bist du noch nichts Besseres!". Kurz darauf verlor der Bulle im Gedrängel seine Dienstmütze. Er vermutete, dass sie ihm ein Übeltäter vom Kopf geschlagen habe und erstatte Anzeige wegen Diebstahls. Außerdem erstatte er Anzeige gegen den Denkanstoßer wegen Beleidigung, dieser konnte allerdings bis heute nicht identifiziert werden.
Während der Demonstration konnte M. den angeblichen "Mützenrunterhauer" nicht identifizieren und übergab die Sache seinen Kollegen W. und K., die sich die Videoaufnahmen der Demonstration ansahen. Auf einer Folgedemonstration am 15.12.2005 (siehe http://de.indymedia.org/2005/12/135097.shtml) meinten sie dann, den Angeklagten identifizieren zu können und nahmen seine Personalien auf. Blöderweise stellte sich heraus, dass die Mütze gar nicht verschwunden war, so dass die Anzeige wegen Diebstahls eben in eine wegen Beleidigung verwandelt wurde, frei nach dem Motto: "Wegen irgendetwas kriegen wir den schon dran, jetzt wo wir mal einen haben."
Vor Gericht nach seinen Gefühlen während des tragischen Verlusts seiner Dienstmütze gefragt, antwortete der 25jährige Bulle, dass er sich "in seiner Ehre als Polizeibeamter" verletzt gefühlt habe. Da er alles andere als eloquent immer wieder die wie aus dem Gesetzeskommentar auswendig gelernten Floskeln von der "ehrverletzenden" und seine "Würde herabsetzenden" Tat wiederholte, half ihm der Richter. Dieser bot dem Bullen an, dass er sich bestimmt "wegen der großen Öffentlichkeit lächerlich gemacht" vorgekommen sei, was dann wiederum vom Richter als strafverschärfend gewertet wurde. Zudem antwortete der Richter öfter mal stellvertretend für den Bullen auf die Fragen des Angeklagten.
Die Videoaufnahmen sahen wir (Richter, Staatsanwalt, Angeklagter, Gerichtssekretärin und das Publikum) gemeinsam an und der Richter kommentierte in seiner unnachahmlichen Art: "Jetzt kommt der gute Mann mit dem Arschloch". Auf dem Video war so gut wie nichts von der Tat zu sehen, aber Richter und Bullenzeuge waren sich einig, dass man das ganz genau auf den Einzelaufnahmen in den Akten erkennen könne. Die allerdings wurden dem Publikum trotz Nachfrage nicht gezeigt. Warum denn nur?
Der Angeklagte machte lediglich Angaben zur Person und hat bisher noch keinen Eintrag ins Zentralregister, doch der Staatsanwalt forderte trotzdem eine Erhöhung der Tagessätze auf 30 gegenüber 25 im Strafbefehl. Dieser dreisten Forderung kam der Richter nicht nach, bestätigte allerdings den Strafbefehl und legte dem Angeklagten zusätzlich noch die Kosten der Hauptverhandlung in Höhe von 60 Euro auf.
Die Verhandlung war aus meiner Sicht eine reine Farce. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Urteil bereits vorher feststand und diese Art von Prozessen zur Abschreckung dienen soll. Denn 310 Euro für so eine Nichtigkeit ist sehr viel Geld. Wieder einmal gilt es, dass wir uns solidarisch zeigen und den Angeklagten finanziell unterstützen - selbstverständlich nur für die Rechtsberatung durch seinen Anwalt, denn alles andere wäre ja illegal. Solidarität ist eine Waffe!
"...und wenn wir kämpfen, werden sie uns jagen. Denn sie wissen, der Kampf geht weiter. Und sie wissen, die Wahrheit wird siegen!"
Während der Demonstration konnte M. den angeblichen "Mützenrunterhauer" nicht identifizieren und übergab die Sache seinen Kollegen W. und K., die sich die Videoaufnahmen der Demonstration ansahen. Auf einer Folgedemonstration am 15.12.2005 (siehe http://de.indymedia.org/2005/12/135097.shtml) meinten sie dann, den Angeklagten identifizieren zu können und nahmen seine Personalien auf. Blöderweise stellte sich heraus, dass die Mütze gar nicht verschwunden war, so dass die Anzeige wegen Diebstahls eben in eine wegen Beleidigung verwandelt wurde, frei nach dem Motto: "Wegen irgendetwas kriegen wir den schon dran, jetzt wo wir mal einen haben."
Vor Gericht nach seinen Gefühlen während des tragischen Verlusts seiner Dienstmütze gefragt, antwortete der 25jährige Bulle, dass er sich "in seiner Ehre als Polizeibeamter" verletzt gefühlt habe. Da er alles andere als eloquent immer wieder die wie aus dem Gesetzeskommentar auswendig gelernten Floskeln von der "ehrverletzenden" und seine "Würde herabsetzenden" Tat wiederholte, half ihm der Richter. Dieser bot dem Bullen an, dass er sich bestimmt "wegen der großen Öffentlichkeit lächerlich gemacht" vorgekommen sei, was dann wiederum vom Richter als strafverschärfend gewertet wurde. Zudem antwortete der Richter öfter mal stellvertretend für den Bullen auf die Fragen des Angeklagten.
Die Videoaufnahmen sahen wir (Richter, Staatsanwalt, Angeklagter, Gerichtssekretärin und das Publikum) gemeinsam an und der Richter kommentierte in seiner unnachahmlichen Art: "Jetzt kommt der gute Mann mit dem Arschloch". Auf dem Video war so gut wie nichts von der Tat zu sehen, aber Richter und Bullenzeuge waren sich einig, dass man das ganz genau auf den Einzelaufnahmen in den Akten erkennen könne. Die allerdings wurden dem Publikum trotz Nachfrage nicht gezeigt. Warum denn nur?
Der Angeklagte machte lediglich Angaben zur Person und hat bisher noch keinen Eintrag ins Zentralregister, doch der Staatsanwalt forderte trotzdem eine Erhöhung der Tagessätze auf 30 gegenüber 25 im Strafbefehl. Dieser dreisten Forderung kam der Richter nicht nach, bestätigte allerdings den Strafbefehl und legte dem Angeklagten zusätzlich noch die Kosten der Hauptverhandlung in Höhe von 60 Euro auf.
Die Verhandlung war aus meiner Sicht eine reine Farce. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Urteil bereits vorher feststand und diese Art von Prozessen zur Abschreckung dienen soll. Denn 310 Euro für so eine Nichtigkeit ist sehr viel Geld. Wieder einmal gilt es, dass wir uns solidarisch zeigen und den Angeklagten finanziell unterstützen - selbstverständlich nur für die Rechtsberatung durch seinen Anwalt, denn alles andere wäre ja illegal. Solidarität ist eine Waffe!
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Ergänzungen
Habe ich das richtig verstanden?
Nimm doch bitte mal Stellung dazu, damit ich den Prozeßverlauf besser beurteilen kann.
Ergänzende Ergänzung
Interessant fand ich die Sache mit dem Bullen-Protokoll: Am Abend des "Geschehens" schrieb der Bulle die Mütze sei ihm geklaut worden und stellte Anzeige wegen Diebstal. Zu einem anderen Zeitpunkt fiel ihm beim Video-gucken ein: Dass war doch eine Beleidigung von dem und dem, als ich meine Mütze verlor. Ich muss den Dieb zum Beleidiger machen! Und stellte Anzeige gegen den Studenten wegen Beleidigung...
7 Monate später sagt der Bulle: "Ich hab mich sofort total in meiner Ehre herabgewürdigt gefühlt!" - Wer das glaubt wird Verwaltungsrichter.
Zu den Fragen von "Dadadodo"
Die Beweise zeigte der Richter lediglich dem Staatsanwalt, dem Zeugen und dem Angeklagten, nicht jedoch dem Publikum. Aus dem Publikum kam dann auch die Bitte, die Ausschnitte aus dem eben gemeinsam gesehenen Videoclip sehen zu dürfen, was der Richter verweigerte.
Der Richter schien mir befangen zu sein, denn trotz der dürftigen Aussagen und des widersprüchlichen Verhaltens des Zeugens (erst fühlte der Bulle sich nur von dem Denkanstoßer beleidigt, doch nachdem ihm klar wurde, dass er mit dem Diebstahlvorwurf nicht durchkommen werde, fühlte er sich auch durch den angeblichen "Mützenherunterhauer" beleidigt) half er dem Zeugen wo es nur ging bei dessen Aussage. Außerdem höhnte der Richter, dass sich der Angeklagte wohl "im Kampf für die gerechte Sache" gewähnt habe.
Bleibt zu fragen: Die Richter und Staatsanwälte, für wen sind sie da?
Zum Beschuldigten
Es war auf dem Video nichts zu erkennen. Einzelne Bilder brachten den Richter zu der Annahme, dass der "Mützendieb-Schläger-Beleidiger" - oder was auch immer - der Beschuldigte Student war.
Der Richter wusste von vorne hinein wie es ausgehen sollte... Wenn es egal ist ob ein Bulle den Diebstal vom Vortag Tage später plötzlich als Beleidigung ohne Diebstahl anzeigt und der Richter das OK findet, dann weiss ich auch nicht. Solidarität mit dem Verurteilten!
Zum Strafmaß
Er hat keine Erhöhung der einzelnen Tagessätze gefordert, denn der Richter schloss sich ja in seiner Urteilsbegründung gerade dem Staatsanwalt an. Dieser hatte gesagt, dass Hartz IV-EmpfängerInnen ja auch "nur" 10 Euro Tagessatz zahlen müssten und er wolle den Angeklagten wegen seiner schlechten finanziellen Verhältnisse gegenüber dieser Personengruppe weder bevorzugen noch benachteiligen.
Nach wie vor: Sie verurteilen uns, nach ihrem Gesetz!
Akteneinsicht auch für Beschuldigte
Kleiner Tip
Example-Statuierung
Wenn man nichts wegen des befangenen Richters machen kann, dann kann man wenigstens in die nächste Instanz gehen. Weil irgendwelche Bilder aus einen Video in dem nicht mal etwas zu sehen ist, bei der mikrigen PAL-Auflösung passend nachgebarteiten ist kein Problem und beweist deshalb auch gar nichts!
Bullen posten „Videobeweis“
Es geht immer weiter...
Berliner Umschau
Freiburger Student wegen Beamtenbeleidigung verurteilt / Berliner Asten protestieren gegen Polizeiaktion
Von Heiko Wenzel
Die Proteste gegen die Einführung von Studiengebühren hatten in Freiburg ein gerichtliches Nachspiel. Ein Student wurde wegen Beamtenbeleidigung zu 25 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Berliner Studentenvertreter protestierten unterdessen gegen einen Polizeieinsatz während des Aktionstages am vergangenen Montag.
Der Freiburger Fall soll sich bereits im vergangenen November abgespielt haben. Während einer Rangelei anläßlich einer Demonstration gegen Studiengebühren, "verlor", wie es der Onlinedienst "Indymedia" schreibt, ein im Einsatz befindlicher Polizist seine Mütze. Der nun verurteilte Student kommentierte dies mit den Worten "Du Arschloch, nur weil du eine Mütze auf hast, bist du noch nichts Besseres!". Ob dem Fall der Kopfbedeckung nachgeholfen wurde, ist offenbar strittig.
Gegen den darauf erlassenen Strafbefehl legte der Student Widerspruch ein; wurde jetzt jedoch vom Gericht zu der gleichen Summe verurteilt. Der Richter folgte in der Höhe der Tagessätze dem Antrag der Staatsanwaltschaft - zehn Euro sind der Standardsatz für einen ALG II-Empfänger, dem die finanzielle Situation des Studenten entspreche.
Unterdessen haben der Asta der Freien Universität und der RefernetInnenrat der Humboldt-Universität in Berlin gegen einen Polizeieinsatz am vergangenen Wochenende protestiert. Dieser hatte sich am Rande eines Aktionstages für freie Bildung ereignet. Berlins Studenten befürchten, daß die Frage der Gebühren nach den Wahlen im September erneut offensiv von der Politik diskutiert wird.
In der Protestnote heißt es u.a.: "Die kleine Protestaktion wurde durch ein massives Polizeiaufgebot von etwa 20 Polizeifahrzeugen begleitet. Dennoch konnte sie friedlich und ohne Zwischenfälle zu Ende geführt werden. Als sich die meisten TeilnehmerInnen bereits auf dem Weg nach Hause bzw. in ihre Seminare befanden, drangen Polizeikräfte in das wenige hundert Meter entfernte Hauptgebäude der Universität ein. Eine Person, die nach Aussage der beteiligten BeamtInnen an der Demonstration teilgenommen haben soll, wurde zu Boden gerissen und unter Gewaltanwendung aus dem Gebäude geholt. Studierende und Beschäftigte der Universität, die diesen Übergriff bemerkten, versuchten deeskalierend auf die beteiligten BeamtInnen einzuwirken. Die überfordert wirkenden Einsatzkräfte reagierten beleidigend und verhafteten willkürlich eine weitere anwesende Studentin. Die beiden Studierenden befinden sich mitlerweile wieder in Freiheit und mussten sich auf Grund der polizeilichen Gewaltanwendung in ärzliche Behandlung begeben. Wie eine Anfrage an die Universitätsleitung und den Sicherheitsdienst der Unversität ergab, waren diese von dem Polizeieinsatz nicht informiert."
Dabei ist der Protest gegen die Kommerzielisierung der Bildung nicht auf Deutschland beschränkt. In Ungarn gründeten sich in den letzten Tagen Streikkommitees, um gegen das am Dienstag von der sozialdemokratisch geführten Regierungs ins Parlament eingebrachte Gesetz zum "Teilbeitrag für Entwicklung" zu protestieren. Es sieht sog. Seminargebühren von 220.000 Forint pro Semester vor. Umgerechnet sind dies 750 Euro, für ungarische Einkommensverhältnisse eine ungleich höhere Belastung, als dies bei gleicher Summe in Deutschland ohnehin schon der Fall wäre.
Quelle: http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php?client=1?=1&idcat=5&idart=8638
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
auch bei strafgeldern — gramsci
Is zwar Tierquälerei, aber: — gleich in "keine inhaltliche Ergänzung"!
einfacher Schutz! — das kleine Schwarze
Wow — Warhead
@Das kleine Schwarze — Warhead
Unschuldig ??? — Nanu
@Nanu — DerTyp
Eine Runde Applau bitte ! — Skeptiker
wer war denn der richter — jo der rächer der enterbten
Das kommt mir alles bekannt vor — Remhagen