Glorreicher Einsatz der Polizei beendet RTS
14.7.06. Global Action Day. Repression in Hamburg. Grundloser rechtswidriger Kessel. Einsatzleiter: Nur Störer, keine Versammlung.
Keine Aufforderung die Stasse zu verlassen.
Keine Aufforderung die Stasse zu verlassen.
Glorreicher Einsatz der hamburger Polizei beendet Reclaim the streets party im Schanzenviertel. Mit hunderten Einsatzkräften gelang es der ruhmreichen hamburger Polizei den letzten Rest des Demonstationsrechtes in Scherben zu schlagen und der hippieesken Bande Herr zu werden, die es wagte albern verkleidet und zu Dubmusik tanzend sich über den Staat lustig zu machen. Dies durfte nicht ungesühnt bleiben und so trieb die tapfere Polizei das gottlose Pack in einen Kessel, wo die Übeltäter schmoren mußten. Waren es 300? oder 400?, die das Gesetz verhöhnt hatten, indem sie auf der Straße gingen? Nicht nur die Rädelsführer nein alle 70-80 Personen im Kessel wurden abgeführt von den schwergepanzerten Bütteln, auf die auch Genosse Putin stolz wäre. Versammlungsrecht?Demonstationsrecht? Es war ja gar keine Demonstation sondern eine Ordnungswidrigkeit. So ist es nur recht und billig, mit Ingewahrsamnahmen die Lästerer von der Straße zu holen, die zwar nichts verbrachen, keinerlei Gewalt ausübten, aber im Geiste haben sie gesündigt: Sie haben die Allmacht dieses Staates verspottet! Deswegen brauchte die Polizei auch keine Warnung auszusprechen, wie es sonst so Brauch ist. Nein, erst im Kessel kam die Durchsage, das alle in Gewahrsam genommen seien. So schützt die Polizei Hamburg unter schwierigsten Bedingungen Reste einer Demokratie, die keine mehr ist. Ein repressives verkrustetes Gebilde, das sich Staat nennt, weit weg von den Bedürfnissen der Bürger.
Um die Stärke der Polizei zu unterstreichen konnten die Delinquenten stundenlang nicht aufs Klo. Sie behalfen sich mit einem Transparent, das sie um die ins Siel urinierenden Personen hielten.Auch im über 2 Stunden im Stresemannstr.gulag parkenden Bus wurde ihnen auf wiederholte dringende Nachfrage gesagt:"laß es laufen" und "mach dir doch in die Hose".Trotz draussen vorhandener Toiletten... Auch ihre Medikamente wurden Kranken verweigert. Nur so kann man diese Subjekte abschrecken wieder auf die Straße zu gehen.
Möge es allen so ergehen die sich lustig machen über den Senat dieser großartigen Stadt!
Mögen die Glorreichen Paramilitärischen Truppen der Hamburger Polizei ewig weitermarschieren, von Sieg zu Sieg. Nieder mit den Spöttern, Ketzern und Dissidenten!
http://de.indymedia.org/2006/07/152248.shtml
http://de.indymedia.org/2006/07/152230.shtml
Um die Stärke der Polizei zu unterstreichen konnten die Delinquenten stundenlang nicht aufs Klo. Sie behalfen sich mit einem Transparent, das sie um die ins Siel urinierenden Personen hielten.Auch im über 2 Stunden im Stresemannstr.gulag parkenden Bus wurde ihnen auf wiederholte dringende Nachfrage gesagt:"laß es laufen" und "mach dir doch in die Hose".Trotz draussen vorhandener Toiletten... Auch ihre Medikamente wurden Kranken verweigert. Nur so kann man diese Subjekte abschrecken wieder auf die Straße zu gehen.
Möge es allen so ergehen die sich lustig machen über den Senat dieser großartigen Stadt!
Mögen die Glorreichen Paramilitärischen Truppen der Hamburger Polizei ewig weitermarschieren, von Sieg zu Sieg. Nieder mit den Spöttern, Ketzern und Dissidenten!
http://de.indymedia.org/2006/07/152248.shtml
http://de.indymedia.org/2006/07/152230.shtml
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
hey leute
@corall
in diesem sinne laß uns zuschauen wie recht und ordnung wieder einkehren in dieser stadt!
@shot the sheriff
Rechtmässigkeit: wesentlich ist hier die Auflösung der Versammlung. Jede Versammlung, ist zunächst von Art. 8 des GG geschützt, ob die Versammlung angemeldet ist oder nicht ist hierbei egal. Freiheitsentziehungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Versammlung aufgelöst wurde. Wie das OLG Celle entschieden hat, bewegt sich die Versammlung selbst noch im Schutzbereich des Art. 8 wenn einzelne Teilnehmer der Versammlung Gewalt ausüben. Nach § 15 Abs. 3 VersG ist selbst eine verbotene Versammlung aufzulösen.
Das OLG Celle (stützend auf anderen OLG Entscheidungen) stellt dem nach fest, das „eine ohne Auflösung einer Versammlung erfolgte Freiheitsentziehung aus Gründen präventivpolizeilicher Gefahrenabwehr ist rechtswidrig (OVG NRW, NVwZ 2001, 1315).“ Siehe auch http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=3767&ident
Nicht das Hamburger Polizeigesetz ist dabei wesentlich, sondern die Tatsache ob von der Polizei die Versammlung aufgelöst wurde (die Auflösung der Versammlung umfasst das Recht sich vom Versammlungsort zu entfernen.). Die Rechtssprechung, besonders durch die Castortransporte, ist in den letzten Jahren in diesem Punkt sehr eindeutig gewesen. Sollte es also keine Auflösung der Versammlung gegeben haben, lohnt sich eine nachrichterliche Überprüfung der Ingewahrsamnahme.
kesselungen in hamburg...
so geschehen beim hauptgebäude letztes jahr, bei der moorweide - beim hamburger hauptbahnhof.
dass dabei vollkommen unbeteiligte mit in den knast wandern ist der polizei zumindest egal, wenn nicht gar einkalkuliert.
damit versucht sie, proteste im keim zu ersticken und abzuschrecken.
selbst journalisten sind davor nicht gefeiht - so bekam ein journalist des abendblattes eine anzeige wegen hausfriedensbruch weil er die wissenschaftsbehördenbesetzung dokumentiert hat.
interessant bei der rts war auch noch bei einer späteren besetzung, wo ein anwesender verkehrspolizist runterratterte:
"ich fordere sie auf die strasse zu verlassen erste aufforderung ich fordere sie auf die strasse zu verlassen zweite aufforderung" (luftholend) "ich fordere sie auf die strasse zu verlassen dritte aufforderung"
leider kam die hundertschaft zur direkten durchsetzung seiner forderung erst viel später - da hätte er sich auch mehr zeit lassen können.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
da hilft nur — demo
welch ein Pseudonym — (muss ausgefüllt werden)
corall — corall
@corall — dh
Angst — Oje
shopper — zz top
Solschenizyn, das Idol der gemäßigten Rechten — (muss ausgefüllt werden)