Endlich: Brechmitteleinsätze in BRD verboten

R. Oznek 12.07.2006 00:22 Themen: Antirassismus Repression
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln darf laut einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) in Deutschland nicht mehr praktiziert werden.
Der Brechmittel-Einsatz verstößt gegen Folterverbot.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte zudem die Bundesrepublik, weil sie das Eintrichtern von Brechmitteln bislang erlaubt hatte. Diese Methode verstoße gegen das Folterverbot, so das Gericht. In den vergangenen Jahren wurde das Brechmittel vor allem in Bremen und Hamburg aber auch in Berlin Nordrhein-Westfalen und Hessen eingesetzt. Zwei Menschen in Bremen und in Hamburg mussten bereits wegen dieser Praxis ihr Leben lassen.

Wie so ein Brechmitteleinsatz mit tödlichem Ausgang vor sich ging, beschreibt folgendes Beispiel:
Hauptakteurin in Hamburg war Prof. Dr. Ute Lockemann (Jg. ca. 1964),
Deutschlands jüngste Professorin für Gerichtsmedizin und Lehrstuhlinhaberin auf dem Gebiet der Rechtsmedizin. Mittlerweile Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE).
Vorgang: Am 9.12.2001, wurde ein junger Afrikaner, der sich Achidi John nannte, nach seiner Festnahme wegen des Verdachts des Drogenhandels in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf in Hamburg gebracht. Dort sollten ihm "zum Zweck der Beweissicherung" Brechmittel verabreicht werden. Achidi John brach schon beim Anblick des
Behandlungsraums das erste Mal zusammen. Nachdem er in den Raum hineingeschleift worden war, wehrte er sich panisch gegen den Brechmitteleinsatz, fiel zu Boden und schrie: "I will die, I will die!".
Die verantwortliche Ärztin, Prof. Dr. Ute Lockemann, verzichtete auf "eingehende Untersuchungen", entschied, ihm das Brechmittel dennoch einzuflößen und orderte Polizeiverstärkung. Mehrere Polizisten hielten den jungen Mann, der während der gesamten Tortur gefesselt war, schließlich auf dem Boden des Untersuchungsraumes fest. Zweimal schlug der Versuch, ihm eine Magensonde einzuführen, fehl. Beim dritten Mal gelang es der Ärztin, die Sonde durch die Nase einzuführen, und 30 ml des Brechmittels Ipecacuanha sowie 800 ml Wasser einzuflößen. Noch währenddessen verkrampfte sich der Körper von Achidi John, er nässte ein und blieb danach reglos liegen. Die Ärztin deutet dies als "Simulation". Es dauerte noch mehrere Minuten bevor zunächst eine Studentin, dann die Ärztin Rettungsmaßnahmen einleiteten. Prof. Dr. Lockemann brach diese Maßnahmen nach kurzer Zeit ab und ließ den Sterbenden mit der Studentin und den Polizeibeamten allein, um selbst das Rettungsteam des UKE zu informieren. Erst den herbeigerufenen Notärzten gelang es, Achidi Johns Herztätigkeit zu aktivieren. Sein Herz schlug, bis sein Tod am 12. Dezember 2001 festgestellt und die intensivmedizinischen Geräte abgestellt wurden.
Trotz zahlreicher Strafanzeigen weigerte sich die Staatsanwaltschaft Hammburg, ein Ermittlungsverfahren gegen die verantwortliche Ärztin und die beteiligten Polizeibeamten einzuleiten, die an dem Brechmitteleinsatz gegen Achidi John beteiligt waren.
Prof. Dr. Lockemann hätte die Arbeit verweigern können, denn nach einem Beschluss der Ärztekammer vom 28. Oktober 2001 dürfen Ärztinnen und Ärzte "nicht gezwungen werden" (Vgl. Berliner Tagesspiegel vom 27. Dezember 2001). Psychiater Klaus E. Weber macht eine einfache Rechnung auf: Wenn es bei den 1000 bislang in Deutschland durchgeführten Brechmitteleinsätzen einen Todesfall gegeben hat, dann ist das ein Prozentsatz von einem Promille. Und das sei viel zu hoch, als dass dieser Einsatz "als medizinischer Routineeingriff" gelten könne.
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Ergänzungen

Strafe wegen Einsatz von Brechmittel

(muss ausgefüllt werden) 12.07.2006 - 02:03
Deutschland ist wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Einsatz des Brechmittels in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, befand am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zu.

unsere aerztinnen sind ja so

liebe menschen 12.07.2006 - 12:43
15.08.1997, Hamburger Morgenpost
Miss Quincy: Ihr Leben sind die Toten

Eigentlich wäre sie viel lieber Tierärztin geworden. Doch es kam alles ganz anders. Heute ist Dr. Ute Lokkemann (32) Hamburgs weibliche Antwort auf TV-Doktor "Quincy": Sie arbeitet am Institut für Gerichtsmedizin der Uniklinik Eppendorf. Ihr Leben sind die Toten.
Weil die Studienplätze für Tiermedizin so rar und so weit entfernt waren, entschied sich Ute Lockemann kurzerhand um: Sechs Jahre hat die blonde Pferdenärrin in Hamburg Medizin studiert - zuletzt arbeitete sie auf der UKE-Krebsstation.
Ihr Problem: "Ich hatte immer zuwenig Zeit für die Patienten", sagt sie leise. "Sie brauchen neben der medizinischen Therapie besonders viel menschliche Zuwendung, aber wir Ärzte konnten ihnen die kaum geben." Später landete sie in der Rechtsmedizin - und war begeistert: "Man kann von den Toten für die Lebenden lernen." Soviel, daß sie jetzt schon ihre Habilitation erreicht hat.
Sie führt durch die Katakomben der Rechtsmedizin, vorbei an den Leichen von Frauen und Männern, Alten und Jungen, sogar ein Baby ist darunter. Martialisch mutet ihr Werkzeug an, in Glasbehältern schwimmen Gehirne, gebleichte Knochen dienen Studenten als Anschauungsmaterial - alles wie im Gruselfim. Nicht für Ute Lockemann. Sie kann kaum noch etwas schrecken: "Ich habe nur Panik, wenn ich auf ein kleines lebendiges Tier trete", sagt sie und lächelt dabei verlegen.

Zitat Ende. Blonde Pferdenärrin. Kann der mal wer links und rechts eine runterhauen?

Folter-Urteil nach Wuppertaler Festnahme

(muss ausgefüllt werden) 12.07.2006 - 17:55
Folter-Urteil nach Wuppertaler Festnahme
Wegen eines dreizehn Jahre alten Falls aus Wuppertal ist Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. 1993 war hier ein Drogenkurier festgenommen worden. Dabei verschluckte er ein Drogenpäckchen. Die Staatsanwaltschaft verabreichte ihm deshalb ein Brechmittel. Das war ein Verstoß gegen das Folter-Verbot, entschieden die Straßburger Richter. Das Brechmittel sei nicht erforderlich gewesen, man hätte auch warten können, bis die Drogen auf natürlichem Weg ausgeschieden werden. Der ehemalige Drogenkurier bekommt jetzt 10.000,- Euro Schmerzensgeld von Deutschland.

Bitte richtig informieren!

nochn mediziner 12.07.2006 - 23:24
@Wischwasser und nochmal zur Klarstelung: Hier handelt es sich um massnahmen gegen Kleindealer, nicht um die Sogenannten "bodystuffer". Diese nehmen in der tat mehr als lebensgefaehrliche Mengen zum Schmuggel ein, und das meist mehrere Stunden bevor es losgeht, bzw. ueber die Grenze. Wie schon richtig bemerkt kann man die nicht mehr mit Brechmitteln zu Tage fuehren um sie "zu retten"(mal unterstellt, darum wuerde es Drogenfahndern mehrheitlich ueberhaupt gehen), das Zeug wird im Darm transportiert und wenn dann in der regel per Roentgenbilder ausfindig gemacht.
In Hamburg zb. bedeutet die Brechmittelpraxis hingegen einen gewaltsamen Angriff auf das Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit, bei dem auch noch Mediziner mithelfen. Die sollten eigentlich alles in ihrer macht stehende tun, die Gesundheit des patienten zu garantieren, weshalb sich sowohl die Hamburger Aerztekammer als auch der Marburger Bund schon vor Jahren nach dem Tod von Achidi John (dem ersten brechmittelopfer der BRD) oeffentlich gegen diese Auslegung des Arztberufs ausgesprochen hat. Ausserdem handelt es sich um nur eine Facette der repressiven ImmigrantInnenpolitik des Hamburger Senats. In hamburg duerfen POlizisten beispielsweise den Verdaechtigen zur Beweismittelsicherstellung bereits in Gewahrsam nehmen(und bis vor kurzem gewaltsam zum Kotzen bringen), wenn sie meinen, einen "Schluckvorgang" bemerkt zu haben. Es gibt Stadtgebiete, die als besonders riskant fuer Menschen dunkler hautfarbe eingestuft werden, da sie dort sehr wahrscheinlich aufgegriffen werden.

Henker in weiß

egal 12.07.2006 - 23:50
Hey Leute...
Es gibts die Möglichkeit dem Handeln dieser Ärztin Einhalt zu gebieten, auch wenn sich Polizei/Staatsanwaltschaft weigern gegen sie vorzugehen! (Was übrigens klar ist, weil sie damit einräumen würden, dass sie selbst falsch gehandelt haben, da sie ja die Brechmitteleinsätze angeordnet haben... Folglich müssten sie dann auch gegen sich selbst ermitteln und das tut keine Behörde gerne!)
Man muss das Verhalten und Handeln der Ärztin dringend der Ärztekammer melden! Denn diese hat die Möglichkeit der Ärztin die Zulassung zu entziehen und kann somit die "Karriere" der "blonden Pferdenärrin" von jetzt auf gleich beenden! Ich möchte Hamburger GenossInnen, die sich mit dem Thema näher beschäftigen dringend bitten das zu tun, denn es kann durchaus Erfolg haben! Denn seit Mengele reagiert die Ärzteschaft auf sowas sehr allergisch! Das Urteil des Gerichts kann dabei ruhig das Hauptargument sein, da es nicht so schwammig wie der Begriff "Menschenwürde" ist! Besagte Ärztin hat eindeutig gegen den Eid verstoßen, den Ärzte am Beginn ihrer Laufbahn ablegen...
Er lautet:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand: Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;
Ich werde meinen Lehrern die Achtung und Dankbarkeit erweisen, die ihnen gebührt;
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben;
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein; Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren;
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten;
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein;
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;
Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre."

Nochwas... Der Einsatz von Brechmittel führt viel eher dazu, dass die Drogenkügelchen platzen, als wenn sie auf natürlichem Weg ausgeschieden werden! Somit ist Wischwassers "Ergänzung" völliger Schwachsinn! Anzahl u. Größe von Kügelchen lassen sich auch mittels röntgen, Sonographie (Ultraschall) oder Kernspintthomographie ermitteln! Der Brechmitteleinsatz führt zu einer sog. peristaltischen Bewegung im Verdauungstrakt. Praktisch das gleiche wie beim schlucken, nur andersrum und schneller + heftiger! Es handelt sich hierbei und ein wellenförmiges Zusammenziehen des Verdauungstraktes von unten nach oben... Dabei wird der Inhalt des Magens durch quetschen nach oben gedrückt. Dabei können selbst Kondome (darin werden i.d.R. Drogen geschmuggelt) sehr leicht platzen oder reißen!
So long
Mörder in weiß enttarnen!
Kein Mensch ist illegal

hh will weiter brechmittel verwenden!

(muss ausgefüllt werden) 13.07.2006 - 15:11
Doch trotz dieses eindeutigen Urteils, daß die Strasbourger Richter am Dienstag nachmittag mit einer deutlichen Mehrheit faßten, will man in Hamburg bis auf weiteres am Einsatz solcher Brechmittel festhalten. Wie Justizbehördensprecher Henning Clasen am Mittwoch gegenüber junge Welt erklärte, warte man zunächst auf eine vollständige Urteilsbegründung und entscheide erst dann, welche Konsequenzen gegebenenfalls zu ziehen seien. Doch gleichzeitig betonte Clasen, daß in Strasbourg nur ein »Einzelfall« verhandelt worden sei und aus der Urteilsbegründung auch hervorgehe, daß man solche Zwangsmaßnahmen »nur unter strikter Kontrolle« anwenden könne. Im Umkehrschluß schließe dies aber ein generelles Verbot aus.

hamburg würgt?

copy and paste 13.07.2006 - 16:51
extrem menschenverachtend. hamburger senat ignoriert EU urteil.hier copy und paste von mopo.

Brechmittel gelten als Folter
Deutschland muss Dealer Schmerzensgeld zahlen
STEPHANIE LAMPRECHT

Der in Deutschland praktizierte zwangsweise Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer verstößt gegen das Folterverbot. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschieden (Az.: 54810/00). Die Straßburger Richter sprachen dem Kläger, einem Kokain-Dealer aus Sierra Leone, 10000 Euro Schmerzensgeld zu. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Hamburg will zunächst an der bisherigen Praxis festhalten.

Die Europarichter sehen in dem Brechmitteleinsatz eine "unmenschliche und herabwürdigende Behandlung" sowie einen Verstoß gegen das Recht auf einen fairen Prozess. Der Angeklagte müsse sich nicht selbst belasten, dieses Recht würde durch das Hervorwürgen eines Beweismittels verletzt. Außerdem hätte man auf die "natürliche Ausscheidung" der Droge warten können, so wie es die meisten europäischen Länder handhaben. Die Richter verwiesen darauf, dass in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Einer von ihnen: Achidi John, der 2001 in Hamburg starb. Trotz des Urteils will die Hamburger Justizbehörde weitere Brechmitteleinsätze nicht auschließen. Sprecher Henning Clasen: "Wir werden die Praxis zunächst nicht ändern." Bis Mai 2006 sei in vier Fällen Brechmittel eingesetzt worden. Viviane Spethmann (CDU) bezeichnet das Urteil als "Einzelfallentscheidung", es gebe kein Alternative zu Brechmitteln.

Antje Möller (GAL) forderte hingegen den sofortigen Stopp. Andreas Dressel (SPD), setzt sich für Haftbefehle ein, um auf die Ausscheidung der Beweismittel auf der gläsernen Toilette zu warten. SPD und GAL hatten Brechmittel gegen Dealer 2001 eingeführt.

Zitat:
»Der Einsatz von Brechmitteln verstößt gegen das Folterverbot«
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Einsatz von Brechmitteln NICHT verboten!

(muss ausgefüllt werden) 15.07.2006 - 00:30
Der Titel und der Untertitel vermitteln leider einen sehr falschen Eindruck von der geltenden Rechtslage: auch nach dem Urteil des europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist der Einsatz von Brechmitteln leider NICHT verboten!

Auch wenn das ausgesprochen ärgerlich ist, weil man sich einer gerichtlich erzwungenen Änderung der Rechtspraxis so nahe wähnt, ist das Urteil („Jalloh vs. Germany“ – im Volltext abrufbar unter  http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/viewhbkm.asp?action=open&table=1132746FF1FE2A468ACCBCD1763D4D8149&key=57578&sessionId=7749530&skin=hudoc-en&attachment=true) trotzdem ein Erfolg.

Auch wenn die Entscheidung des EGMR eine Einzelfallentscheidung (sog. „case law“) darstellt, ist wenigstens in diesem Fall eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung iS des Art. 3 EMRK festgestellt worden (para 83), da durch den behördlichen Einsatz des Brechmittels gegen den Willen des Klägers dessen geistige und körperliche Integrität schwerwiegend beeinträchtigt wurde (para 82).

Zudem hat der EGMR einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 EMRK (para 123) und weitere Verstöße gegen Konventionsrecht festgestellt.

Die Entscheidung ändert dagegen die Rechtslage in Deutschland nicht unmittelbar.

Art. 46 der EMRK verpflichtet die Vertragsstaaten lediglich, sich der Rechtsprechung des EGMR zu unterwerfen. Dieses kann selbst nur Entschädigungszahlen gegen einen Vertragsstaat verhängen, der nach Auffassung des Gerichts gegen das Recht aus der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Weiterführende Sanktions- oder Exekutivbefugnisse hat das Gericht dagegen nicht.

Die Bindungswirkung der Entscheidungen des EGMR bezüglich deutscher Staatsorgane ist streitig.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) müssen die deutschen Gerichte die Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe des Konventionsrechts in ihre Entscheidung mit einbeziehen.

So haben laut BVerfG (2 BvR 1481/04: abrufbar unter  http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html) die deutschen Gerichte „[b]ei der Berücksichtigung von Entscheidungen des [europäischen] Gerichtshofs [für Menschenrechte ...] die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen.“

Nach Art. 25 Satz 1 GG hat das allgemeine Völkerrecht den Rang einfachen Bundesrechts. Dies gilt auch für die EMRK. Letztere steht daher rechtlich unter dem Rang des GG.

„Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.“

Die weitere Entwicklung in Sachen Brechmitteleinsatz muss man zunächst wohl oder über abwarten...

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