Gericht erkennt keinen rechtsradikalen Hinter
Gericht erkennt keinen rechtsradikalen Hintergrund für den Überfall auf ein Jugendzentrum.
Obwohl sie laut Aussagen eines Betroffenen Jagd auf "dunkelhäutige Besucher" gemacht und Naziparolen gegrölt hätten, obwohl ein Teil der Angeklagten bereits mit rechtsradikalen Hintergründen einschlägig vorbestraft ist, erkennt die Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes in dem Überfall von fünf jungen Männern aus dem Raum Westerstede auf ein Jugendzentrum in Ostfriesland keinen rechtsradikalen Hintergrund. Mit Bewährungs- und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr und acht Monaten wurde diese Tat vom 29. Dezember 2003 geahndet. Simon B. erhielt zusätzlich noch eine Anklage wegen versuchten Mordes. Er soll versucht haben, einen 16-jährigen Besucher mit einem "Bordsteinkick" zu töten. Der 20-Jährige wurde am Ende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil ihm eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen war. Im Vorfeld des Überfalls war das Auto eines Angeklagten beschädigt worden. Das Gericht wollte nicht ausschließen, dass di e Männer bei dem brutalen Überfall herausfinden wolllten, wer das Fahrzeug beschädigt hatte. In dem wenig beachteten Prozess scheint der mögliche politische Hintergrund keine Rolle gespielt zu haben, obwohl die Männer den so genannten "Ammerländer Skins" zugeordnet werden. Bereits in der Vergangenheit fiel ein Teil von ihnen durch Rohheitsdelikte auf.
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@Delacroix
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Wie bitte? — Delacroix
... — moeper
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