Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge jetzt!
Oldenburger Stadtrat entscheidet sich einstimmig für ein Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde in der Oldenburger Stadtratssitzung am Montagabend, den 29. Mai, ein Antrag für ein Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge angenommen.
Oldenburger Stadtrat entscheidet sich einstimmig für ein Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge.
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde in der Oldenburger Stadtratssitzung am Montagabend, den 29. Mai, ein Antrag für ein Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge angenommen. Eingebracht hatte diese Resolution das Roma Bündnis Nordwest, unterstützt von der örtlichen Anti-Rassismus Gruppe. Ziel des Antrages ist neben der Übermittlung der Inhalte der Wunsch, dass alle niedersächsischen Gemeinde-, Kreis- und Stadträte sich positiv für das Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge aussprechen. Auf Grund der Bedeutung dokumentieren wir nachfolgend den vollständigen Text des Antrages:
Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge jetzt! Für ein Signal der Gemeinde-, Kreis- und Stadträte Niedersachsens!
Mehr als 200.000 Menschen müssen in Deutschland bis heute mit dem unsicheren Status einer Duldung leben, davon etwa 150.000, die bereits länger als acht Jahre hier leben. Ein Großteil von ihnen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechtes verweigert wurde. Allein 100.000 Geduldete sind Flüchtlinge und Vertriebene aus Serbien/Montenegro und dem Kosovo. In Niedersachsen leben 22.000 Menschen mit dem prekären Status einer Duldung. Eine besonders diskriminierte Gruppe unter ihnen sind die mehr als 5000 Roma aus dem Kosovo. Die Gründe dafür, dass viele Menschen trotz verweigerten Asylrechts nicht abgeschoben werden, sind vielfältig. An erster Stelle steht die drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland (was zum Teil nicht als Asylgrund anerkannt wird!). Im Kosovo hält die UNO-Verwaltung auf Grund der weiter bestehenden Gefahr für Leib und Leben eine Wiederansiedlung der Roma und anderer nichtalbanischer Minderheiten bis auf weite! res für ausgeschlossen. Auch sechs Jahre nach Kriegsende müssen Roma im Kosovo noch immer in Lagern leben. Zudem stellt die Weltgesundheitsbehörde fest, dass in drei Lagern Menschen, vor allem Kinder, an Bleivergiftungen erkrankt sind, weil diese Lager auf verseuchtem Gelände errichtet wurden. Auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland ist die gesellschaftliche Eingliederung der Geduldeten hier bisher politisch unerwünscht und wird bewusst verhindert.
Mit Duldung leben heißt:
- eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; z.T. behördlich verhängtes Arbeits- und Ausbildungsverbot
- kein Anspruch auf eine Wohnung, oft Leben im Sammellager
- kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Minderversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz
- mangelnde Krankenversorgung
- kein oder wenig Bargeld, Essen aus Lebensmittelpaketen, Einkaufen mit Gutscheinen
- das Verbot, den zugewiesenen Wohnort zu wechseln
- das Verbot, ohne besondere behördliche Genehmigung das Bundesland oder den Landkreis zu
verlassen
Diese staatlichen Maßnahmen schließen geduldete Menschen von sozialer und kultureller Teilhabe weitgehend aus. Der Schulausflug der Kinder wird nicht erlaubt, der Deutschkurs ist viel zu teuer, die Busfahrt in die nächst größere Stadt nicht zu bezahlen. Nicht wenige Menschen macht ein Leben mit Duldung krank. Dennoch wachsen sie in die Gesellschaft hinein, knüpfen Kontakte im Wohnheim, in der Nachbarschaft oder in der Kirchengemeinde. Kinder und Jugendliche besuchen die Schule und finden Freunde. Wollen sie aber eine Ausbildung absolvieren wird von ihnen verlangt, dass sie nach Abschluss der Ausbildung das Land verlassen müssen. Mit dem Rechtsstatus einer Duldung zu leben, heißt: Leben auf Abruf. Immer gegenwärtig ist die Angst, eines Tages doch abgeschoben zu werden.
Viele der Flüchtlinge verbinden mit den im letzten Jahr begonnenen Verhandlungen der deutschen Innenministerkonferenz über ein dauerhaftes Bleiberecht für Geduldete die Hoffnung auf eine sichere Lebensperspektive. Durch die Vertagung dieses Punktes auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember 2005 in Karlsruhe wurde diese Hoffnung enttäuscht. Die problematische Praxis der Kettenduldungen wird von deutschen Behörden auf unabsehbare Zeit fortgeführt. Dies ist gesellschaftspolitisch unverantwortlich und den Betroffenen gegenüber unverzeihlich.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen endlich aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Leben in Deutschland erhalten. Ein breites Bündnis von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert eine großzügige Bleiberechtsregelung.
Wir bitten die Stadt-, Kreis und Gemeinderäte Niedersachsens darum, ein solches Zeichen zu setzen und sich gegenüber der niedersächsischen Landesregierung für ein dauerhaftes Bleiberecht der Geduldeten einzusetzen.
Als eines der größten Hindernisse erwies sich bisher die geforderte Unabhängigheit von Sozialhilfe bei gleichzeitig eingeschränktem Arbeitsmarktzugang oder faktischem Arbeitsverbot. Eine ernst gemeinte Bleiberechtsregelung muss die Chance zu einer Arbeit eröffnen, anstatt sie vorauszusetzen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten. Auch ein fehlender Pass darf kein Ausschlussgrund darstellen. Mit der Erteilung eines Aufenthaltsrechts muss die soziale Gleichstellung verbunden sein. Dies beinhaltet das Recht auf Familiennachzug, das Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Kein anderes Bundesland legt das Zuwanderungsgestz so rigide aus wie Niedersachsen. Seit dem Amtsantritt von Innenminister Schünemann kommt es immer wieder zu überfallartigen Abschiebungen im Morgengrauen. Schon bei der Innenministerkonferenz im Juni 2005 verhinderte Schünemann zusammen mit seinem bayerischen Amtskollegen eine generelle Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die mehr als 200.000 geduldeten Flüchtlinge müssen seitdem weiter in ständiger Angst vor Abschiebung und Zerstörung ihrer in jahrelangen Anstrengungen aufgebauten Existenzen in Deutschland leben. Vor der nächsten Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen, auf der die Debatte über eine Bleiberechtsregelung fortgesetzt wird, sollten niedersächsische Gemeinde-, Kreis- und Stadträte eine deutliches Signal setzen, sich den zahlreichen Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Flüchtlingsinitiativen und Gewerkschaften anschließen und sich für! ein bedingungsloses und dauerhaftes Bleiberecht für die in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge aussprechen. Dies sollte mit einem deutlichen und eindringlichen Appell an die niedersächsische Landesregierung verbunden sein, auf der nächsten Innenministerkonferenz für ein solches Bleiberecht zu stimmen und sich mit allen Kräften für einen Mehrheitsbeschluss einzusetzen.
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde in der Oldenburger Stadtratssitzung am Montagabend, den 29. Mai, ein Antrag für ein Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge angenommen. Eingebracht hatte diese Resolution das Roma Bündnis Nordwest, unterstützt von der örtlichen Anti-Rassismus Gruppe. Ziel des Antrages ist neben der Übermittlung der Inhalte der Wunsch, dass alle niedersächsischen Gemeinde-, Kreis- und Stadträte sich positiv für das Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge aussprechen. Auf Grund der Bedeutung dokumentieren wir nachfolgend den vollständigen Text des Antrages:
Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge jetzt! Für ein Signal der Gemeinde-, Kreis- und Stadträte Niedersachsens!
Mehr als 200.000 Menschen müssen in Deutschland bis heute mit dem unsicheren Status einer Duldung leben, davon etwa 150.000, die bereits länger als acht Jahre hier leben. Ein Großteil von ihnen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechtes verweigert wurde. Allein 100.000 Geduldete sind Flüchtlinge und Vertriebene aus Serbien/Montenegro und dem Kosovo. In Niedersachsen leben 22.000 Menschen mit dem prekären Status einer Duldung. Eine besonders diskriminierte Gruppe unter ihnen sind die mehr als 5000 Roma aus dem Kosovo. Die Gründe dafür, dass viele Menschen trotz verweigerten Asylrechts nicht abgeschoben werden, sind vielfältig. An erster Stelle steht die drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland (was zum Teil nicht als Asylgrund anerkannt wird!). Im Kosovo hält die UNO-Verwaltung auf Grund der weiter bestehenden Gefahr für Leib und Leben eine Wiederansiedlung der Roma und anderer nichtalbanischer Minderheiten bis auf weite! res für ausgeschlossen. Auch sechs Jahre nach Kriegsende müssen Roma im Kosovo noch immer in Lagern leben. Zudem stellt die Weltgesundheitsbehörde fest, dass in drei Lagern Menschen, vor allem Kinder, an Bleivergiftungen erkrankt sind, weil diese Lager auf verseuchtem Gelände errichtet wurden. Auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland ist die gesellschaftliche Eingliederung der Geduldeten hier bisher politisch unerwünscht und wird bewusst verhindert.
Mit Duldung leben heißt:
- eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; z.T. behördlich verhängtes Arbeits- und Ausbildungsverbot
- kein Anspruch auf eine Wohnung, oft Leben im Sammellager
- kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Minderversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz
- mangelnde Krankenversorgung
- kein oder wenig Bargeld, Essen aus Lebensmittelpaketen, Einkaufen mit Gutscheinen
- das Verbot, den zugewiesenen Wohnort zu wechseln
- das Verbot, ohne besondere behördliche Genehmigung das Bundesland oder den Landkreis zu
verlassen
Diese staatlichen Maßnahmen schließen geduldete Menschen von sozialer und kultureller Teilhabe weitgehend aus. Der Schulausflug der Kinder wird nicht erlaubt, der Deutschkurs ist viel zu teuer, die Busfahrt in die nächst größere Stadt nicht zu bezahlen. Nicht wenige Menschen macht ein Leben mit Duldung krank. Dennoch wachsen sie in die Gesellschaft hinein, knüpfen Kontakte im Wohnheim, in der Nachbarschaft oder in der Kirchengemeinde. Kinder und Jugendliche besuchen die Schule und finden Freunde. Wollen sie aber eine Ausbildung absolvieren wird von ihnen verlangt, dass sie nach Abschluss der Ausbildung das Land verlassen müssen. Mit dem Rechtsstatus einer Duldung zu leben, heißt: Leben auf Abruf. Immer gegenwärtig ist die Angst, eines Tages doch abgeschoben zu werden.
Viele der Flüchtlinge verbinden mit den im letzten Jahr begonnenen Verhandlungen der deutschen Innenministerkonferenz über ein dauerhaftes Bleiberecht für Geduldete die Hoffnung auf eine sichere Lebensperspektive. Durch die Vertagung dieses Punktes auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember 2005 in Karlsruhe wurde diese Hoffnung enttäuscht. Die problematische Praxis der Kettenduldungen wird von deutschen Behörden auf unabsehbare Zeit fortgeführt. Dies ist gesellschaftspolitisch unverantwortlich und den Betroffenen gegenüber unverzeihlich.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen endlich aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Leben in Deutschland erhalten. Ein breites Bündnis von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert eine großzügige Bleiberechtsregelung.
Wir bitten die Stadt-, Kreis und Gemeinderäte Niedersachsens darum, ein solches Zeichen zu setzen und sich gegenüber der niedersächsischen Landesregierung für ein dauerhaftes Bleiberecht der Geduldeten einzusetzen.
Als eines der größten Hindernisse erwies sich bisher die geforderte Unabhängigheit von Sozialhilfe bei gleichzeitig eingeschränktem Arbeitsmarktzugang oder faktischem Arbeitsverbot. Eine ernst gemeinte Bleiberechtsregelung muss die Chance zu einer Arbeit eröffnen, anstatt sie vorauszusetzen. Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung sind zu gewährleisten. Auch ein fehlender Pass darf kein Ausschlussgrund darstellen. Mit der Erteilung eines Aufenthaltsrechts muss die soziale Gleichstellung verbunden sein. Dies beinhaltet das Recht auf Familiennachzug, das Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Kein anderes Bundesland legt das Zuwanderungsgestz so rigide aus wie Niedersachsen. Seit dem Amtsantritt von Innenminister Schünemann kommt es immer wieder zu überfallartigen Abschiebungen im Morgengrauen. Schon bei der Innenministerkonferenz im Juni 2005 verhinderte Schünemann zusammen mit seinem bayerischen Amtskollegen eine generelle Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die mehr als 200.000 geduldeten Flüchtlinge müssen seitdem weiter in ständiger Angst vor Abschiebung und Zerstörung ihrer in jahrelangen Anstrengungen aufgebauten Existenzen in Deutschland leben. Vor der nächsten Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen, auf der die Debatte über eine Bleiberechtsregelung fortgesetzt wird, sollten niedersächsische Gemeinde-, Kreis- und Stadträte eine deutliches Signal setzen, sich den zahlreichen Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Flüchtlingsinitiativen und Gewerkschaften anschließen und sich für! ein bedingungsloses und dauerhaftes Bleiberecht für die in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge aussprechen. Dies sollte mit einem deutlichen und eindringlichen Appell an die niedersächsische Landesregierung verbunden sein, auf der nächsten Innenministerkonferenz für ein solches Bleiberecht zu stimmen und sich mit allen Kräften für einen Mehrheitsbeschluss einzusetzen.
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Ergänzungen